Soziale Arbeit in der Beschäftigungsförderung
Ist Case Management in der Beschäftigungsförderung
wirkungsvoll möglich?
Inhaltsverzeichnis
1. Zur Einleitung 2
2. Die Wurzeln des Case Management 2
2.1. Case Management was ist das (überhaupt)? 2
3. Ist Case Management in der Beschäftigungsförderung wirkungsvoll möglich? 3
3.1. Menschenbild 3
3.2. Kann Case Management unter diesen Bedingungen erfolgreich sein? 4
3.3. Case Management in der gegenwärtigen Praxis 4
4. Für Case Management erforderliche Qualifikationen 6
5. Schlussbemerkungen 7
6. Literatur 8
Anhang
a) Grafik: Die Struktur von Case Management im Kontext der Beschäftigungsförderung
b) Grafik: Arbeitslose und offene Stellen im November 2005
Hinweis: Die deutsche Sprache wird nach wie vor mehrheitlich von maskulinen
Bezeichnungen bestimmt. Um dem Gender-Aspekt gerecht zu werden, müssten
korrekterweise immer beide geschlechtsspezifischen Bezeichnungen Verwendung finden
Bei einigen Textpassagen würde hierdurch jedoch die Lesbarkeit des Textes nachhaltig
beeinträchtigt. An diesen Stellen wurde daher innerhalb dieser Arbeit die (unschöne)
Alternative mit dem GROßEN I verwendet
Verwendete Konventionen: Wörtliche Zitate sind zusätzlich zu den Anführungszeichen
durch kursive Schriftformatierung gekennzeichnet
Copyright Thomas Schlenker 2005
1. Zur Einleitung
Die durch die vier „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ festgeschriebenen Reformen bringen auch für die Soziale Arbeit erhebliche Veränderungen mit sich. Dieses Referat befasst sich daher mit der Frage ob Case Management- also eine Methode der Sozialen Arbeit- wirkungsvoll in der Beschäftigungsförderung eingesetzt werden kann. Nach einer knappen Erläuterung zum Ursprung und zum Wesen des Case Management (deutsch: Fallmanagement) wird das Menschenbild diskutiert, dass meines Ermessens der Gestaltung des zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) zugrunde liegt. Anschließend wird ausgeführt in wie fern Case Management in die Job Center integrierbar ist bzw. bereits integriert wurde.
2. Die Wurzeln des Case Management
Fallmanagement (engl. Case Management) ist, wie viele Methoden der Sozialen Arbeit in, den USA entstanden. Dort wurde in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Notwendigkeit erkannt, einerseits den Klienten der Sozialen Arbeit eine Orientierung in dem für die USA typischen Fragmentierung sozialer Hilfsangebote zu geben, anderseits sollten ineffektive Überschneidungen bei den Trägern Sozialer Hilfsangebote möglichst vermieden werden. Auch der Kostendruck wird als Grund für die Entstehung von Case Management genannt (Vgl. Galuske 2001 S.195)
2.1. Case Management was ist das (überhaupt)?
Die Absicht des Case Management wird bereits dann deutlicher wenn man statt der häufig üblichen wörtlichen Übersetzung -Fallmanagement, die in der Literatur ebenfalls gebräuchliche Bezeichnung Unterstützungsmanagement verwendet. Es ist also die Aufgabe eines Fallmanagers bzw. einer Fallmanagerin zunächst den Unterstützungbedarf von Klienten und Klientinnen zu erfassen und zu planen. Darauf folgt die konkrete Vermittlung von Hilfsangeboten. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass der/die Fallmanager/Fallmanagerin über ein komplexes „Netzwerkwissen“ verfügt, d.h. zu den Kernkompetenzen einer im Fallmanagement tätigen MitarbeiterIn zählt eine unbedingte Kenntnis der (lokalen) Träger Sozialer Arbeit und deren Aufgabenschwerpunkte. Zusätzlich ist für das Netzwerk eines Case Managers auch die Kenntnis über mögliche gesundheitliche und juristische Hilfen unbedingt erforderlich.
Definition: „Case Management gehört der Sozialarbeit an und hat die Kernfunktion, den
Somit ist der Einsatz des Fallmanagements besonders dort angebracht, wo „Multiproblemlagen“ zu bewältigen sind. Da solche „Multiproblemlagen“, die man auch als „wilde Probleme“ bezeichnen kann, in der Sozialen Arbeit häufig vorkommen, sind die Einsatzmöglichkeiten des Case Managements sehr vielfältig. So wird z.B eine FamilenhelferIn bei der Betreuung einer „Multiproblemfamilie“ zu Mitteln des Case Managements greifen (müssen). Dies kann durchaus geschehen ohne dass der Terminus des Case Managements explizit Verwendung findet. An diesem Punkt wenden Kritiker des Unterstützungsmanagements ein, dass die Methode keinesfalls neu sei, sondern lediglich das neu formuliere was in der (täglichen) Praxis der Sozialen Arbeit bereits Standard ist bzw. sein sollte. Fallmanagement ist somit eine komplexe und vernetzende
Erweiterung tradierter Formen der Einzell(fall)hilfe. Auch aufgrund dieser Komplexität erfolgt eine Gliederung des Unterstützungsmanagement in einzelne Phasen. David Moxley hat 1989 5 Phasen des Case Managements benannt. (David Moxly in Wendt W.R. 1991 S.25)
a) „assessment“ (Einschätzung, Abschätzung)
b) „planing“ (Planung)
c) „intervention“ (Durchführung)
d) „monitoring“ (Kontrolle, Überwachung)
e) „evaluation“ (Bewertung, Auswertung)
Zu jeder dieser 5 Phasen ließen sich nun umfangreiche Erklärungen und auch Beispiele anführen. Dies würde jedoch den Umfang dieses Referates bei weitem übersteigen. Zur Vertiefung sei auf folgenden Titel verwiesen: Wolf Rainer Wendt (Hrsg.) Unterstützung fallweise Case Management in der Sozialarbeit, Freiburg im Br. 1991
3. Ist Case Management in der Beschäftigungsförderung wirkungsvoll möglich?
3.1. Menschenbild
Bevor die Kernfrage dieses Referates -Ist Case Management in der Beschäftigungsförderung wirkungsvoll möglich- diskutiert wird, soll das Menschenbild betrachtet werden, dass dem SGB II zugrunde liegt. So heißt es im SGB II §10 Abs. (1) „Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar…“ Das Gesetz regelt zwar eine Reihe von Ausnahmen diese beschränken sich jedoch im Wesentlichen auf körperliche, geistige, und seelische Einschränkung sowie auf die Betreuung von unter 3 jährigen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen. Nach SGB II ist eine Arbeit nicht deshalb unzumutbar weil sie geringerwertiger ist als die bisherige Tätigkeit. Auch eine große Entfernung zum Arbeitsort (selbst wenn Kinder versorgt werden müssen) ist zumutbar. Das Gesetz enthält zwar eine (schwammige) Formulierung nach der eine Arbeit abgelehnt werden kann wenn „der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht“ (SGB II §10 Abs.
2. Art. 5) Ob hierunter auch Gewissensentscheidungen fallen, lässt das Gesetz jedoch offen. Stellt sich die Frage ob z.B. ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer zu Montagearbeiten in einem Rüstungsbetrieb gezwungen werden kann? Die Regelungen gelten sinngemäß auch für Maßnahmen zur Eingliederung. So ist es prinzipiell möglich, dass einem Arbeitsuchenden Beispielsweise ein Praktikum ohne Übernahmechancen in einer weit entfernten Stadt durch die Eingliederungsvereinbarung (zwangs)verordnet wird. Der Arbeitssuchende wird also unter rein ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet, eine Beurteilung der Gesamtlage (des Arbeitssuchenden) nach ethischen Gesichtspunkten findet nicht statt. Dem gesamten System des SGB II wird somit das Menschenbild eines „Homo oeconomicus“ 1 zu Grunde gelegt. D.h. es wird unterstellt, dass Arbeitssuchende alles unternehmen werden um mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können. Etwas deutlicher ausgedrückt heißt dass nichts anderes als das jeder Arbeitssuchende als potentieller „Sozialschmarotzer“ betrachtet wird. Dem gegenüber teilt die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) in ihren Ethischen Grundsätzen mit:
„Eine ausschließlich ökonomische Orientierung verstößt gegen die Grundsätze des Case Management.“ (DGCC S.1)
eingeführt und bezeichnet einen Menschentyp der alle seine Handlungen unter dem Vorzeichen der Ökonomie d.h. der Nutzenmaximierung (oder Kostenminimierung) unternimmt. (Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Homo_oeconomicus 06.12.05)
Arbeit zitieren:
Thomas Schlenker, 2005, Soziale Arbeit in der Beschäftigungsförderung - Ist Case Management in der Beschäftigungsförderung wirkungsvoll möglich?, München, GRIN Verlag GmbH
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