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Abk ürzungsverzeichnis. 2
1. Einleitung 3
2. Steuersystem in Deutschland 4
2.1. Einteilung nach der Ertragshoheit 5
2.2. Einteilung nach der Überwälzbarkeit. 5
2.3. Verteilung des Steueraufkommens. 6
3. Mehrwertsteuer 8
3.1. Definition und gesetzliche Grundlagen 8
3.2. Mehrwertsteuersätze der Vergangenheit und Gegenwart 9
4. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. 10
4.1. Bruttoinlandsprodukt 11
4.2. Verbraucherpreisindex für Deutschland. 13
4.3. Privater Konsum. 13
5. Mögliche Folgen einer Mehrwertsteuererhöhung. 15
5.1. Die isolierte Mehrwertsteueranhebung 16
5.2. Die Mehrwertsteuererhöhung zur Umfinanzierung 17
5.2.1. Mögliche Auswirkungen auf die Verbraucherpreise. 18
5.2.2. Mögliche Arbeitsmarkteffekte 20
6. Schlussbemerkung 21
Literaturverzeichnis. 24
Abbildungsverzeichnis 26
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Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AO Abgabenordnung BIP Bruttoinlandsprodukt BMF Bundesfinanzministerium bzw. beziehungsweise d.h. das heißt DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung ESVG Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen evt. eventuell EZB Europäische Zentralbank HWWA Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Ifo Münchener Institut für Wirtschaftsforschung IfW Institut für Weltwirtschaft inkl. inklusive IW Institut der deutschen Wirtschaft Kfz Kraftfahrzeug Mrd. Milliarden o.g. oben genannt u.a. unter anderem UStDV Umsatzsteuerdurchführungsverordnung UStG Umsatzsteuergesetz vgl. vergleiche VGR Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung VPI Verbraucherpreisindex z.Zt. zur Zeit ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
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1. Einleitung
In der Politik wird aktuell über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Senkung der Lohnnebenkosten und der dadurch möglicherweise entstehenden positiven Effekte für den Arbeitsmarkt diskutiert. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Frage, ob durch eine mögliche Anhebung der Mehrwertsteuer in erster Linie eine Stagnation des Wirtschaftswachstums durch Schwächung der Binnennachfrage zu befürchten ist oder ob dieser mögliche Effekt durch eine starke Zunahme der Beschäftigung wegen der dann niedrigeren Lohnnebenkosten und dem damit verbundenen Wachstum vernachlässigbar ist.
In dieser Facharbeit werden die volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Mehrwertsteuererhöhung auf den privaten Konsum diskutiert und mögliche Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt aufgezeigt.
Nach kurzer Erläuterung des deutschen Steuersystems wird die Verteilung des Steueraufkommens hinsichtlich direkter und indirekter Steuern veranschaulicht. Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit der Mehrwertsteuer selbst. Es wird veranschaulicht, um welche Steuerart es sich bei der Mehrwertsteuer handelt und bei wem sie erhoben wird. Schließlich soll gezeigt werden, wem sie letztlich in welcher Höhe zufließt. Zur Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Situation heute und in der Vergangenheit, gerade auch im Hinblick auf die Entwicklung des privaten Konsums, werden im vierten Abschnitt wichtige volkswirtschaftliche Kennzahlen betrachtet, mit deren Hilfe sich die unterschiedlichen Auswirkungen leichter darstellen lassen. Der letzte Teil der Facharbeit beschäftigt sich mit den möglichen Folgen einer isolierten Mehrwertsteueranhebung für verschiedene Bereiche der Volkswirtschaft und stellt diese den möglichen Auswirkungen einer Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Umfinanzierung in der Sozialversicherung gegenüber.
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2. Steuersystem in Deutschland
In Deutschland wird die Zusammenfassung von Verwaltung, Rechtsprechung und steuerlicher Gesetzgebung allgemein als deutsches Steuersystem bezeichnet. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt dabei die Steuergesetzgebungs-, Steuerertrags- und Steuerverwaltungshoheit fest 1 . Bund, Länder und Gemeinden haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen, die der Einzelne nicht lösen kann. Hierzu gehören zum Beispiel die innere und äußere Sicherheit, das Gesundheitswesen, die Bildung und die öffentliche Infrastruktur. Diese Aufgaben lassen sich nur durch staatliche Einnahmen vollbringen. Zur Finanzierung dieser öffentlichen Leistungen müssen die Bürger beitragen und entsprechende Geldmittel zur Verfügung stellen. Diese fließen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden vor allem in Form von öffentlich-rechtlichen Abgaben als Steuern, Gebühren, Beiträge sowie steuerlichen Nebenleistungen zu 2 .
Die wichtigsten Einnahmequellen des Staates sind die Steuereinnahmen 3 . Die für alle Steuern geltenden gemeinsamen Regelungen, sind als so genanntes allgemeines Steuerrecht in der Abgabenordnung (AO) vom 16. März 1976 enthalten und bilden die Grundlage für unser Besteuerungsverfahren 4 . Der § 3 Abs. 1 Satz 1 AO definiert hierbei die allgemeine Begrifflichkeit der Steuer als eine Geldleistung, die nicht eine Gegenleistung für eine Leistung darstellt und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wird 5 .
Steuern sind darüber hinaus auch ein Mittel des Wertetransfers im Sinne der Umverteilung und daher häufig Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik. Unter politischer Betrachtung sind sie somit eine Verstaatlichung von privatem Eigentum. Die Steuern sollen nicht nur zu Einnahmen des Staates führen,
1 vgl. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 104a ff.
2 vgl. Bornhofen, Manfred: Steuerlehre 1 Rechtslage 2003, 24. überarbeitete Auflage,
Wiesbaden 2003, Seite 1-2
3 vgl. Bundesministerium der Finanzen: Innenansichten Steuern von A-Z, Ausgabe 2002, Berlin,
April 2002, Seite 3
4 vgl. Bundesgesetzblatt I, Heft 29/1976, Abgabenordnung (AO 1977), Seite 613 ff
5 vgl. Abgabenordnung 1977 in der Fassung vom 16. Mai 2003, § 3 Abs. 1 Satz 1
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sondern auch ein Instrument der Einkommensverteilung darstellen und in Form von Transfereinkommen teilweise wieder an die privaten Haushalte zurückfließen.
Die zahlreichen Steuerarten lassen sich neben anderen Merkmalen 6 nach der Ertragshoheit und der Überwälzbarkeit einteilen. 7
2.1. Einteilung nach der Ertragshoheit
Die Einteilung nach Artikel 106 des Grundgesetzes legt detailliert fest, wem die Ertragshoheit zusteht und wie der Ertrag der Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden zu verteilen ist. Das Grundgesetz unterscheidet hier zwischen den Steuern, die einer der Gebietskörperschaften in voller Höhe allein zufließen (Bundessteuern, Landessteuern, Gemeindesteuern) und den Gemeinsteuern, welche gemeinschaftlich nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel allen Gebietskörperschaften zufließen 8 .
2.2. Einteilung nach der Überwälzbarkeit
Nach diesem Einteilungskriterium unterscheidet man direkte und indirekte Steuern.
Direkte Steuern sind nach dem Willen des Gesetzgebers nicht überwälzbare Steuern und daher vom Steuerschuldner wirtschaftlich selbst zu tragen, d.h. Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch. Die Steuern werden also von demjenigen getragen, bei dem sie erhoben werden. 9 Zu den direkten Steuern zählen zum Beispiel die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Erbschaftsteuer und die private Kfz-Steuer.
6 Andere Merkmale wären z.B.: Einteilung nach Gegenstand der Besteuerung, Einteilung nach
der Erhebungsform und Einteilung nach Abzugsfähigkeit bei der Gewinnermittlung. Diese
Merkmale sind im Hinblick auf die isolierte Betrachtung der Umsatzsteuer in dieser Arbeit nur
der Vollständigkeit halber genannt. vgl. Bornhofen, Manfred: Steuerlehre 1 Rechtslage 2003,
24. überarbeitete Auflage, Wiesbaden 2003, Seite 13-16
7 vgl. Dommermuth/Herrler/Scharl/Schmidt/Werdan: Betriebliche Steuern Bd.1, Schäffer-
Poeschel Verlag 2004
8 vgl. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 106 [Verteilung des
Steueraufkommens und des Ertrages der Finanzmonopole]
9 vgl. Bornhofen, Manfred: Steuerlehre 1 Rechtslage 2003, 24. überarbeitete Auflage,
Wiesbaden 2003, Seite 14
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Im Gegensatz zu den direkten Steuern, sind bei den indirekten Steuern Steuerschuldner und Steuerträger nicht identisch. Dies bedeutet, dass der Steuerschuldner die Steuer zwar tatsächlich zahlt, sie jedoch dem Steuerträger überwälzt, welcher sie dann letztlich wirtschaftlich trägt 10 . Beispiele für indirekte Steuern sind neben der Versicherungssteuer, der Mineralölsteuer, der Tabaksteuer und der Grunderwerbsteuer auch die wichtigste Steuereinnahme des Staates, die Umsatz- und Mehrwertsteuer.
2.3. Verteilung des Steueraufkommens
Die Gesamthöhe des Steueraufkommens im Jahre 2004 betrug nach Berechnungen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2005 rund 442,8 Mrd. Euro. Hiervon entfielen 211,9 Mrd. Euro auf direkte Steuern und 231 Mrd. Euro auf indirekte Steuern. Der Anteil am gesamten Steueraufkommen betrugt damit bei den direkten Steuern 47,8% und bei den indirekten Steuern 52,2% 11 .
Der Anteil der Umsatzsteuer 12 an den indirekten Steuern lag mit 137,37 Mrd. Euro bei etwa 59,5% 13 . Hier wird deutlich, dass die Umsatzsteuer allein schon ungefähr 31% der gesamten Steuereinnahmen ausmacht.
Die Höhe der Steuereinnahmen ist jedoch abhängig von der konjunkturellen Lage und dem geltenden Steuerrecht.
10 vgl. Bornhofen, Manfred: Steuerlehre 1 Rechtslage 2003, 24. überarbeitete Auflage,
Wiesbaden 2003, Seite 14
11 vgl. Bundesfinanzministerium, „Monatsbericht des BMF“, Februar 2005, Seite 62, Tabelle 15
12 hier: Steuern vom Umsatz inkl. Einfuhrumsatzsteuer 32,651 Mrd. Euro
13 vgl. Bundesfinanzministerium, „Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den
Kalenderjahren 2002 - 2004“, BMF Referat I A 6
Arbeit zitieren:
Olaf Poloczek-Lüke, 2005, Auswirkungen einer Mehrwertsteuererhöhung auf den privaten Konsum, München, GRIN Verlag GmbH
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