Inhalt
Einleitung 1
1. Die deutsche Öffentlichkeit und die NS-Vergangenheit
in den fünfziger Jahren 1
1 1. Die frühen fünfziger Jahre 1
1 2. Beginn eines Umschwungs 4
2. Auschwitz-Prozess in Frankfurt a. M. 1963 1965 6
2.1. Vorgeschichte 6
2.2. Der Prozess 9
2.3. Das Urteil 13
3. Der Auschwitz-Prozess und die deutsche Öffentlichkeit 14
3.1. Die Presseberichterstattung 14
3.2. Die Wirkung des Prozesses: Versuch einer Deutung 16
Schlusswort 19
Literaturverzeichnis 21
II
Einleitung
Der Auschwitz-Prozess war ein juristisches Großereignis der sechziger Jahre, das den weiteren Verlauf der „Vergangenheitsbewältigung“ sicher entscheidend beeinflusste. Er ist aber gleichzeitig in seiner Form und seinem Ergebnis Resultat einer komplexen Entwicklung der Haltung der deutschen Bevölkerung zur nationalsozialistischen Vergangenheit, und seine spezifischen Eigenheiten sind nur aus dieser heraus zu verstehen. Ziel dieser Arbeit ist es, den Prozess und seine unmittelbare Rezeption in der Öffentlichkeit vor dem Hintergrund jener Entwicklungen zu schildern. Dazu wird zunächst ein Überblick über den gesellschaftlichen, politischen und juristischen Umgang mit dem Nationalsozialismus in den frühen fünfziger Jahren gegeben, um dann die Entwicklung nachzuzeichnen, die dieser im letzten Drittel des Jahrzehnts durchmachte. Dann wird der Auschwitz-Prozess mit seiner Vorgeschichte dargestellt und ein Einblick in die juristischen Grundlagen des Urteils gegeben. Schließlich wird im dritten Kapitel die Presseberichterstattung zum Prozess kurz analysiert und der Versuch unternommen, die allerdings unzureichend dokumentierte Rezeption dieser Berichterstattung zu beschreiben und kurz zu deuten. Bei der verwendeten Literatur sind vor allem die Publikationen des Fritz Bauer-Institutes und Irmtrud Wojaks zu nennen, die den Auschwitz-Prozess am besten abdecken. Außerdem sei auf die Monographie von Gerhard Werle und Thomas Wandres hingewiesen, die neben einer umfassenden
Zusammenfassung des Prozesses auch eine auszugsweise Dokumentation des Auschwitz-Urteils bietet.
1. Die deutsche Öffentlichkeit und die NS-Vergangenheit in den fünfziger Jahren
1. 1. Die frühen fünfziger Jahre
Der gesellschaftliche und politische Umgang mit der „jüngsten Vergangenheit“ in der Nachkriegszeit war in Forschung und Publizistik Gegenstand heftiger Debatten, die zwischen einer völligen Leugnung jeglicher
„Vergangenheitsbewältigung“ in der Nachkriegsgesellschaft einerseits, und der Annahme eines übertriebenen „Bewältigungseifers“ auf der anderen Seite
1
oszillieren. 1 Ohne dass die Kontroverse an dieser Stelle genau nachgezeichnet werden könnte, wird im Folgenden versucht, einen kurzen und eher groben Überblick über das Thema in Anlehnung an die gemäßigteren Beiträge der Forschung zu geben.
Peter Steinbach bezeichnet in seiner Studie zum öffentlichen Umgang mit der NS-Gewaltverbrechen in der Nachkriegszeit die fünfziger Jahre als gekennzeichnet durch ihre „Ambivalenz, ihre Stellung zwischen Vergangenheit und Zukunft“. 2 Auf der einen Seite stand der staatliche Neubeginn und die Konsolidierung einer demokratisch-freiheitlichen Verfassungsordnung, damit eng verbunden auch die Eingliederung in die westliche Staatengemeinschaft. Diese erforderten eine eindeutige Abgrenzung vom Nationalsozialismus, einen „normativen Bruch mit der NS-Vergangenheit“. 3 Auf der anderen Seite stand das Millionenheer der ehemaligen Nationalsozialisten, Befürworter des Nationalsozialismus wie Mitläufer, die es in den neuen Staat zu integrieren galt. 4 Diese „bestimmten nun allein schon aufgrund ihrer Masse die Bedingungen ihrer Integration zu einem erheblichen Teil selbst“, wie Norbert Frei feststellt. 5
Unbestritten ist das Bedürfnis nach einem völligen Neuanfang und dem „Ruhenlassen der Vergangenheit“, das in den ersten Jahren der Bundesrepublik in einen breiten gesellschaftlichen Konsens des Schweigens mündete. Die individuelle Beteiligung jedes „Volksgenossen“ an der Aufrechterhaltung des Unrechtsregimes wurde im Sinne der gesellschaftlichen Integration konsequent verdrängt. 6 Der Großteil der deutschen Bevölkerung hatte zu gewissen Zeiten die Nazi-Herrschaft unterstützt und war nun nicht zu einem radikalen Bruch mit der Vergangenheit fähig. Statt dessen wurde die
1 Vgl. etwa: Ralph Giordano, Die zweite Schuld oder von der Last ein Deutscher zu sein. Hamburg 1987; sowie als anderes Extrembeispiel: Manfred Kittel: Die Legende von der „Zweiten Schuld“. Vergangenheitsbewältigung in der Ära Adenauer. Frankfurt am Main/Berlin 1993
2 Peter Steinbach: Nationalsozialistische Gewaltverbrechen. Die Diskussion in der deutschen Öffentlichkeit nach 1945. Berlin 1981, S. 42
3 Clemens Vollnhals: Zwischen Verdrängung und Aufklärung. Die Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der frühen Bundesrepublik. In: Ursula Büttner (Hrsg.): Die Deutschen und die Judenverfolgung im Dritten Reich. Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte Band 29, Hamburg 1992. S. 357-392, hier S. 382
4 Steinbach: Nationalsozialistische Gewaltverbrechen, S. 43
5 Norbert Frei: Das Problem der NS-Vergangenheit in der Ära Adenauer. In: Heinrich Oberreuter (Hrsg.): Freundliche Feinde? Die Alliierten und die Demokratiegründung in Deutschland. Akademiebeiträge zur politischen Bildung Bd. 29, Tutzing 1996. S. 181-193, hier S. 188
6 Siehe z.B. Hartmut Berghoff: Zwischen Verdrängung und Aufarbeitung. Die Bundesdeutsche Gesellschaft und ihre nationalsozialistische Vergangenheit in den Fünfziger Jahren. In: GWU 2/98 S. 96-
114, hier v.a. S. 101-103; S. 104-106; S. 111, oder auch Vollnhals: Zwischen Verdrängung und Aufklärung, S. 383
2
Schuld in der Regel einer verbrecherischen Nazi-Clique um Hitler zugeschoben, die die deutsche Bevölkerung, einschließlich des kompletten Staatsapparats sowie der Wehrmacht, gewaltsam unterdrückt habe. 7 Die Meinungsumfragen der Zeit spiegeln zudem eine hohe Kontinuität in der persönlichen Einstellung zum Nationalsozialismus und das Fortdauern eines latenten Antisemitismus in weiten Teilen der Bevölkerung wieder. So hielten 1948 noch 57 Prozent der Deutschen den Nationalsozialismus für „eine gute Idee, die nur schlecht ausgeführt wurde“, und 1955 befanden noch 48 Prozent der Befragten, dass Hitler ohne den Krieg einer der größten deutschen Staatsmänner gewesen wäre. Dass es „besser für Deutschland wäre, keine Juden im Land zu haben“, verneinten 1952 nur 20 Prozent der Teilnehmer, dagegen stimmten immerhin noch 37 Prozent offen zu, während die Mehrheit sich in dieser Frage nicht festlegen wollte. 8 Obwohl solche Daten nur stichprobenartige Stimmungsbilder darstellen, vermitteln sie doch zumindest einen groben Eindruck der öffentlichen Meinung zum Nationalsozialismus und seinen Ideen in der Nachkriegszeit.
Auch auf administrativer Ebene wurde der Bruch mit der Vergangenheit vermieden. Der deutsche Staatsapparat wies schon bald nach der Gründung der Bundesrepublik eine außerordentlich hohe personelle Kontinuität auf, die heftige Kritik im westlichen Ausland hervorrief. Justiz und Verwaltung besetzten ihre Posten ohne Ansehen der politischen Vergangenheit, und so kam es, dass bald hohe Prozentsätze an „erfahrenen“ Mitarbeitern mit NS-Vergangenheit die deutschen Behörden bis auf die Regierungsebene prägten. 9 Dies stand in engem Zusammenhang mit der „Vergangenheitspolitik“ 10 der Bundesregierung. Maßnahmen wie die „Straffreiheitsgesetze“ von 1949 und 1954, die unter anderem auch einen großen Bereich von NS-Verbrechen bis hin zu minderschwerem Totschlag von der Strafverfolgung ausschlossen 11 , und die Beamtengesetze von 1951 und 1953, die eine Wiedereinstellung fast aller Bediensteten des NS-Staates in das nach traditionellem deutschen
7 Berghoff: Zwischen Verdrängung und Aufarbeitung, S. 108
8 Umfrageergebnisse zitiert nach: Edgar Piel: Spuren der NS-Ideologie im Nachkriegsdeutschland. I In: Heinrich Oberreuter (Hrsg.): Freundliche Feinde. Die Alliierten und die Demokratiegründung in Deutschland. Akademiebeiträge zur politischen Bildung Bd. 29, Tutzing 1996. S. 145-160
9 siehe hierzu v.a. Ulrich Brochhagen: Nach Nürnberg. Vergangenheitsbewältigung und Westintegration in der Ära Adenauer. Hamburg 1994, S. 180-184; 191-194
10 Der Begriff wurde von Norbert Frei in seiner wegweisenden Studie geprägt: Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. München 1996
11 Frei, Vergangenheitspolitik, S. 39-40; 54-134
3
Beamtenrecht restaurierte Beamtentum zuließen 12 , sind sowohl bedingt durch die hohe gesellschaftlichen Integration der ehemaligen NS-Anhänger, als dass sie sie auch ermöglichten.
Bei der juristischen Verfolgung der NS-Verbrechen lassen sich ganz ähnliche Tendenzen wie im gesamtgesellschaftlichen Kontext feststellen. Nach der als misslungen empfundenen Entnazifizierung sank die Anzahl der Verfahren wegen NS-Verbrechen in der Folge der deutschen Staatsgründung rapide ab. Einer Zahl von rechtskräftigen Verurteilungen von 1819 im Jahr 1948 standen 21 Verurteilungen im Jahr 1955 gegenüber. 13 Die Gründe dafür sind einerseits in den erfolgten Amnestien und Verjährungen für minderschwere Verbrechen und in der fehlenden Fachkompetenz und Zuständigkeit der einzelnen Staatsanwaltschaften zu suchen, die allerdings auch zu einem großen Teil mit dem gleichen Personal wie unter den Nationalsozialisten besetzt waren. 14 Im allgemein vorherrschenden Klima des Schweigens verspürten die Behörden wenig Veranlassung, die Verfolgung von NS-Verbrechen zu forcieren, und da auch die Zahl der Anzeigen rapide zurückging, machte sich bald die Auffassung breit, dass die juristische Bewältigung der Vergangenheit bereits abgeschlossen sei und man guten Gewissens einen „Schlussstrich“ unter die Vergangenheit ziehen könne. 15
1.2. Beginn eines Umschwungs
Seit dem letzten Drittel des Jahrzehnts ist ein langsamer Wandel im Verhältnis zur NS-Vergangenheit und ihren Nachwirkungen zu beobachten. Die Rahmenbedingungen hierfür bildeten ab der Mitte des Jahrzehnts die politische und wirtschaftliche Konsolidierung sowie der Souveränitätsgewinn der Bundesrepublik. Außerdem begann sich nun die erste Generation von Bundesbürgern zu artikulieren, die zu jung war, um persönlich in die Geschehnisse der NS-Zeit verstrickt zu sein, und so unbefangener die Vergangenheit der jungen Bundesrepublik hinterfragte. 16 Vor allem bei jungen Menschen fanden die ab 1955 verstärkt erscheinenden dokumentarischen und literarischen Werke über den Nationalsozialismus Absatz, wobei vor allem das
12 Frei, Vergangenheitspolitik, S. 69-100, außerdem Brochhagen, Nach Nürnberg, S. 182-183
13 Adalbert Rückerl: NS-Verbrechen vor Gericht. Versuch einer Vergangenheitsbewältigung. Heidelberg
1984, S. 127
14 ebd., S. 126-130
15 ebd., S. 132
16 Schildt, Der Umgang mit der NS-Vergangenheit (siehe Anm. 9): S. 45
4
Arbeit zitieren:
Ulrike Büchsel, 2005, Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess im Kontext seiner Vorgeschichte und Wirkung, München, GRIN Verlag GmbH
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