Institut für Politische Wissenschaft
Hauptseminar: „Zielkonflikte der erweiterten Europäischen Union:
Politisches Projekt oder neoliberaler Zweckverband?“
Braucht Europa eine Verfassung?
von: Tobias Naber
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Der organisierte Zustand Europas: Verfassung oder Vertrag? 3
2.1. Zum Begriff der Verfassung 3
2.2. Hat Europa bereits eine Verfassung? 4
3. Die Verfassungsdebatte als Antwort auf Reformbedarf in der Europäischen Union 7
4. Die Chancen einer europäischen Verfassung 9
4.1. Mehr Legitimität - mehr Demokratie? 9
4.2. Effizienz, Transparenz, Vereinfachung 11
5. Grenzen einer Verfassung Europas 12
5.1. „Wo kein Staat, da keine Verfassung, wo kein Staatsvolk da kein Staat“ 12
5.2. Die Verfassungen der Mitgliedsstaaten als rechtliche Grenzen einer Verfassung Europas 14
5.3. Problem der Finalität 15
6. Die Idee von Europa: Ein Gesellschaftsmodell per Verfassung 17
7. Fazit 19
8. Literaturverzeichnis 21
1. Einleitung
Schon seit Beginn des europäischen Einigungswerkes taucht immer wieder die Frage nach der Finalität des europäischen Integrationsprozesses auf. Hierzu wurden sowohl von Wissenschaftlern und Politikern als auch aus den Reihen der Gesellschaft umfassende Gesamtkonzepte vorgelegt und es entzündete sich ein bisweilen erbitterter Streit an der Frage, ob die europäische Integration sich in Richtung eines Staatenbundes oder eines Bundesstaates entwickeln sollte. Dabei hatte man sich parallel dazu fast fünf Jahrzehnte lang vor allem darauf konzentriert, den Integrationsprozess pragmatisch voranzutreiben und immer mehr Politikbereiche zu europäisieren, beginnend mit der Zollunion, bis hin zur Einführung einer gemeinsamen Währung. Im Zuge des Vorantreibens der europäischen Integration hinsichtlich zahlreicher Politikfelder hatten die politischen Akteure jedoch kein fixiertes Konzept für einen „Endzustand“ im Hinterkopf. Dies wurde bisher aber nicht als Mangel, sondern als das eigentliche Erfolgsrezept der bisherigen Integrationsgeschichte gewertet. Erst gegen Ende der neunziger Jahre, angesichts der Herausforderungen und der Komplexität einer Erweiterung der Union auf 27 Mitgliedsstaaten, wurde das Fehlen einer klaren Integrationsperspektive zunehmend als Mangel empfunden. Einhergehend mit diesem verstärkten Aufkommen der Frage nach der Finalität der europäischen Integration gewann auch die Frage nach einer europäischen Verfassung zunehmend an allgemeiner Relevanz. Die Diskussion um eine Verfassung wurde dabei oft zum Kernpunkt einer Reformdebatte, die wiederum auf einer Vielzahl alter und neuer Reformvorschläge aufbaut. Mit großer Dringlichkeit trat somit ein Thema auf die politische Tagesordnung, das bisher nicht in dieser Breite diskutiert wurde.
„Braucht Europa eine Verfassung?“ Mit dieser Fragestellung möchte sich die vorliegende Arbeit beschäftigen und die verschiedenen Dimensionen der angesprochenen Verfassungsdebatte näher beleuchten. Die Debatte um die Notwendigkeit einer Verfassung ist schließlich nicht zuletzt auch in Folge der ablehnenden Referenden über den vorlegten EU-Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden von ungebrochener Aktualität. Die Sinnkrise verschärfte sich noch deutlich, als am 16./17. Juni 2005 in Brüssel sich die Regierungschefs auf kein weiteres Vorgehen in der Verfassungsfrage festgelegen konnten und darüber hinaus auch die Verhandlungen über die mittelfristigen Finanzplanung in der EU scheiterten. Um Zeit zu gewinnen hatten die EU-Regierungschefs "eine Phase der Reflexion und des Dialogs"1 beschlossen: Bis zum EU-Gipfel im Juni 2006 wurden weitere Referenden ausgesetzt und damit auch das gesamte Verfassungsprojekt auf Eis gelegt. Zu beobachten ist, dass sich in dieser Reflexionszeit die Fragen nach einer Verfassung wieder verstärkt auf das grundsätzliche Bedürfnis einer europäischen Verfassung konzentrieren. Dieser fundamentalen Frage, ob Europa eine Verfassung braucht, soll in der vorliegenden Arbeit Rechnung getragen werden, weitgehend ohne den konkreten Verfassungsvertrag, bewertend in den Blick zu nehmen. Zunächst soll geklärt werden, ob Europa bereits in irgendeiner Gestalt eine Art Verfassung besitzt, um danach im Groben die Gestalt der Verfassungsdiskussion zu umreißen. Anschließend wird sowohl auf die Chancen, als auch die Grenzen einer europäischen Verfassung eingegangen. Abschließend werden kulturpolitische Erwägungen bezüglich einer Verfassung herangezogen. Anhand der dargestellten Aspekte soll die folgende These belegt werden: „Die Frage nach einer europäischen Verfassung lässt sich allein in dem Sinne vorbehaltlos bejahen, dass Europa eine reformierte und möglichst einheitliche vertragliche Grundlage braucht, die den Verfassungscharakter dieses Vertrages deutlich macht.“
2. Der organisierte Zustand Europas:
Verfassung oder Vertrag? In der Debatte über eine Verfassung wird die Notwendigkeit einer Verfassung häufig mit dem Argument verneint, dass Europa de facto bereits eine Verfassung besitzt. Deshalb soll im Nachfolgenden untersucht werden, was eine Verfassung leisten muss und ob Europa tatsächlich bereits eine „Verfassung“ hat.
2.1. Zum Begriff der Verfassung
Für eine Verfassung gibt es keine exakt vorgeschriebenen Inhalte, jedoch sind wesentliche Bestandteile auszumachen, die in der Tradition der europäischen Rechtskultur fest verankert sind. So zuvörderst die Staatsstruktur- und die Staatszielbestimmungen, welche das Legitimationsprinzip politischer Herrschaft sowie die grundlegenden Bedingungen ihrer Ausübung festlegen. Verfassungen liegt dabei meist das Demokratieprinzip zugrunde, das sich aus der Souveränität des Volkes ableitet. Des Weiteren enthalten Verfassungen Bestimmungen über die Organisation, Begrenzung und Ausübung der Staatsgewalt. Üblicherweise sind dies die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung. Die Grenzen zwischen staatlicher Gewalt einerseits und individueller Freiheit sowie gesellschaftlicher Autonomie andererseits werden oftmals als Gegenstand der Grundrechte geregelt. Eine Verfassung enthält Vorschriften darüber, wie die Grundfunktion des Staates, die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit, erfüllt werden soll. Darüber hinaus steht eine geschriebene Verfassung „als Rechtstext an der Spitze der Normenhierarchie“2 und muss „den Grundkonsens der Gesellschaft ausdrücken“3; die Verfassung selbst geht dabei auf den Akt des Staatsvolkes zurück.
2.2. Hat Europa bereits eine Verfassung?
[...]
1 Juncker, Jean-Claude: zitiert nach Berger, Alois: Neue EU-Staaten konnten Blair nicht umstimmen, SonntagsZeitung, Sonntag 19. Juni 2005
2 Kleger, Heinz/Karolewski, Ireneusz/Munke, Matthias: Europäische Verfassung. Zum Stand der europäischen Demokratie im Zuge der Osterweiterung. Hamburg 2001, S. 16
3 Ebd.: S. 16
Arbeit zitieren:
Tobias Naber, 2005, Braucht Europa eine Verfassung?, München, GRIN Verlag GmbH
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