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1. Einleitung
Quellen sind eines der wichtigsten Werkzeuge eines Historikers. Sie sind es, die die Informationen über Ereignisse, sei es direkt oder indirekt, für ihn überliefern. Auf ihnen sollte er seine Darstellung, Interpretation und Deutung der Geschichte aufbauen. Das man insbesondere literarische Quellen aber nicht als wortwörtlich Geschehenes übernehmen darf, gilt seit B. G. Niebuhr (1776 – 1831), der die historisch-kritische Methode entwickelte, als selbstverständlich. Dahergehend muß man die Quelle „ihrer Überlieferung, ihrer Tendenz, ihrer jeweiligen Eigenart als Informationsträger ... ,ihrer Echtheit und Zuverlässigkeit“ 1 her überprüfen und auswerten.
Ich habe mich entschlossen Cäsars Commentarii de bello civile zu untersuchen und die ersten sechs Kapitel zu interpretieren. Die ersten sechs, weil sie in diesem Werk einen relativ in sich geschlossenen Teil bilden, der die Ereignisse vom Beginn des Jahres 49 v. Chr. aus der Sicht des Autors darstellt, bevor er selbst als handelnde Person in das Geschehen eingreift 2 . Der von mir interpretierte Abschnitt stellt die Ereignisse in und um Rom dar, stellt die Schuldfrage aus der Sicht Cäsars und bildet ein Proömium vor dem faktischen Beginn des Bürgerkrieges 3 . In ihm kommen meiner Meinung nach die Intentionen und die Tendenz des Werkes besonders gut zur Geltung.
Meine Interpretation wird textimmanent erfolgen, daß heißt, ich ziehe keine anderen Quellen zu Rate, die den Wahrheitsgehalt und die Vollständigkeit des von Cäsar Dargestellten verifizieren oder widerlegen. Somit untersuche ich nur die Intentionen Cäsars, wie er die Ereignisse unmittelbar vor dem Ausbruch des Krieges gesehen hat bzw. gesehen haben mochte. Alles andere würde das Ausmaß e iner Proseminarsarbeit übersteigen.
Vor der eigentlichen Interpretation werde ich aber den Begriff und die literarische Gattung der commentarii erklären und klarstellen, die ganzen commentarii belli civilis im Überblick betrachten, auf die Stellung des Q uellenabschnitts in Kontext des gesamten Werkes achten, sowie einige Bemerkungen zur historischer Einordnung des Bürgerkriegs leisten. Danach folgt ein Fazit meinerseits 4 .
1 Fülle, G. / Herklotz, F. / Kohring, A., Handreichung für Teilnehmer an althistorischen Proseminaren und Tutorien, www.geschichte.hu-berlin.de 2 das geschieht erst im 7. Kapitel; vgl. Caes.civ. 1,1 – 1,7 3 ich meine damit die Überschreitung des Rubikon durch Cäsar 4 die Gliederung folgt im wesentlichen Meister, K., Die Interpretation historischer Quellen – Schwerpunkt: Antike Band.2: Rom, Paderborn/München/Wien/Zürich 1999, S.19-21; ich werde aber etwas länger auf die commentarii im Allgemeinen und das bellum civile im Ganzen eingehen
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2. Commentarii
2.1 Der Begriff und die literarische Gattung der commentarii im 1. Jh. v.Chr.
Unter dem Begriff der commentarii konnten sich die Römer verschiedenes bewußt machen. Zum ersten waren sie Gedächtnisstützen privater Art, wie z.B. Entwürfe von Reden oder Notizen im allgemeinen Sinne. Sie bezeichneten ebenso die Aufzeichnungen amtlicher Natur wie Protokolle, Register u.ä. Hervorzuheben sind in dieser Hinsicht vor allem die commentarii consules und die commentarii der Provinzstatthalter. 5 Sie waren Archivmaterial, hatten auch juristische Bedeutung und kennzeichneten sich durch „ strenge Sachbezogenheit“ und „das völlige Fehlen jeder künstlerischen Absicht“ 6 . Dies ist Cäsars bellum civile mit Sicherheit nicht. Sie lassen sich in das Umfeld der literarischen commentarii einordnen. Diese haben ihren Ursprung in den griechischen hypomnemata, Erinnerungen, in der Bedeutung von „autobiographischen ,Aufzeichnungen‘ von Feldherren und Politikern, die entweder das Leben einer Person insgesamt oder aber wichtige Abschnitte bzw. Ereignisse daraus behandeln“ 7 .
Hypomnemata bezeichneten aber auch Prosa vielfältigen wissenschaftlichen Inhaltes, von Geographie über Rhetorik bis zu Philosophie hin. L. Cornelius Sulla sei als Autor von autobiographischen Schriften genannt. Hierzu muß man hinzufügen, daß solche commentarii in der römischen Begriffsauffassung nicht den Anspruch auf den eines durchgearbeiteten, fertig gestellten Werkes hatten. Vielmehr bildeten sie eine Vorstufe, eine Materialsammlung für andere, die es literarisch auswerten mochten 8 . So lassen sich Cäsars commentarii nur bedingt in den Kontext dieser commentarii einordnen.
2.2 Über den Begriff von Cäsars commentarii und seinen Stil
Schon Cicero läßt Atticus im Brutus über Cäsars commentarii de bello Gallico folgendes berichten: sed dum voluit [gemeint ist Cäsar; S.T.] alios habere parata, unde sumerent, qui vellent scribere historiam, ineptis grate fortasse fecit, qui volent illa
5 vgl. Lippold, A., Commentarii, in: Kl.P. 1, 1979, Sp. 1257-1259
6 Richter, W., Caesar als Darsteller seiner Taten – Eine Einführung, Heidelberg 1977, S. 46f.
7 Meister S.254f.
8 vgl. Richter S. 47f.
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calamistris inurere; sanos quidem homines a scribendo deterruit 9 . Es zeigt, daß „ diese commentarii sich durch ihre literarische Qualität weit über die üblichen Entwürfe solcher Art erhoben und damit zu etwas Andersartigem geworden sind: zu einer neuen literarischen Gattung“ 10 .
Cäsar konnte sich wahrscheinlich nicht darauf verlassen, daß seine commentarii in für ihn annehmbarer Zeit in ein für ihn günstiges Geschichtswerk verarbeitet werden, daß noch zu seinen Lebzeiten seine Wirkung erreicht. So machte er einen Kunstgriff. Er arbeitete seine Aufzeichnungen stilistisch aus, aber nicht in „kunstmäßig-rhetorische Geschichtsschreibung“ 11 , wie es eine solche in der Antike verlangte, sondern kennzeichnete sie durch „Schlichtheit, Einheitlichkeit und Genauigkeit im lateinischen Ausdruck“ 12 . Er erweiterte somit den Begriff commentarius zu einer neuen literarischen Gattung, die zwischen dem ursprünglichen Begriff und traditioneller Geschichtsschreibung liegt, deren Elemente er z.T. einarbeitet 13 . Das er sie ganz verschmähte, wie Knoche behauptet, finde ich nicht. 14
2.3 Über Autorenschaft, Veröffentlichung und Titel der commentarii belli civilis
Der Gegenstand des bellum civile sind Cäsars Taten während des Bürgerkrieges von 49 v.Chr. bis 45 v.Chr. Es umfaßt mehrere Bücher. Cäsar gilt aber nur als Autor der ersten drei 15 . Das bellum Alexandrinum, das bellum Africanum und das bellum Hispaniense, die ebenfalls dem Corpus Caesarianum zugerechnet werden, stammen nicht von ihm. Man rechnet das erstere dieser drei oft Aulus Hirtius zu, der schon das achte Buch des bellum Gallicum geschrieben hat. Damit hatte dieser unter anderem den zeitlichen Zwischenraum vom Ende des siebenten Buches bis zum Anfang des bellum civile überbrückt. Über die anderen beiden läßt sich seitens der Autorenschaft nichts sicheres sagen. Sie sind aber unter dem literarischen Niveau Cäsars 16 .
Des weiteren wurde das bellum civile höchstwahrscheinlich niemals von Cäsar selbst veröffentlicht, sondern erst nach seinem Tod, was mit dem Namen L. Cornelius Balbus
9 Cic.Brut. 262
10 Richter S.48 11 Knoche, U., Caesars commentarii, ihr Gegenstand und ihre Absicht, in: G 58, 1951, S. 140 12 Knoche S. 141, vgl. Gesche, H., Caesar, in: Erträge der Forschung 51, Darmstadt 1976, S. 121 13 z.B. wörtliche, wahrscheinlich erfundene Rede (vgl. Caes.civ. 3.18.4) oder Exkurse (vgl. Caes.Gall. 6,11-6,28), vgl. Fuhrmann, M., Geschichtsschreibung, in: Kl.P. 2, 1979, Sp. 781-783; v. Albrecht behauptet dasselbe, v. Albrecht, M., Geschichte der römischen Literatur – von Andronicus bis Boethius mit Berücksichtigung für die Neuzeit, Bern 1992, S.332 14 vgl. Knoche S.145, 15 das berichtet schon Sueton; vgl. Suet.Caes. 56,1
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als Anreger und vielleicht auch Redakteur 17 und mit Hirtius als möglichen Herausgeber verbunden ist.
Es wurde auch diskutiert, wann er das Werk geschrieben hat. Die Möglichkeiten liegen zwischen einer Abfassung 48/47 v.Chr. und dem Sommer 45 v.Chr., also kurz nach den Ereignissen, die Cäsar selbst beschrieben hat oder unmittelbar nach dem Abschluß des Bürgerkriegs. Das Entstehen kurz vor seiner Ermordung im Jahre 44 v.Chr. hat Gesche infolge ihrer Forschungsarbeit ausgeschlossen 18 .
Auch der Titel des Werkes ist umstritten. Wir wissen nicht genau, ob Cäsar ihm die Bezeichnung commentarii gegeben hat 19 . Knoche meint, es sei uncäsarisch, daß er sie mit dem Zusatz de bello civili versehen hat, weil er den Ausdruck „Bürgerkrieg“ in ihnen nicht einmal verwendet. Vielmehr nimmt er an, daß Cäsar sie als commentarii rerum gestarum 20 zu schreiben gedachte. Er umschrieb die Situation selbst nur mit civiles dissensiones, seine Gegner sagten bellum civile zu dem Konflikt 21 . Das scheint auch mir plausibel.
Es steht aber fest, wenn man den Text sprachlich mit dem bellum Gallicum vergleicht, daß das bellum civile unvollendet geblieben ist. Der abrupte Beginn und das unerwartete schnelle Ende weisen ebenso darauf hin, wie sachliche Ungenauigkeiten, abgebrochene Sätze und Rückverweise auf Geschehnisse, die noch gar nicht erwähnt wurden. Das widerspricht dem Eindruck der Genauigkeit, den Cäsar im Bellum Gallicum hinterlassen hat, und spricht für den manuskriptartigen Charakter der commentarii belli civilis 22 .
2.4 Der Inhalt des bellum civile
Im ersten Buch schreibt Cäsar über die Ereignisse am Jahresanfang 49 v.Chr. in und um Rom (Caes.civ. 1,1-1,6), vom Überschreiten des Rubikon und der B esetzung Italiens (Caes.civ. 1,7-1,33), den Kämpfen um Massilia und in Spanien (Caes.civ. 1,33-1,87). Das zweite Buch beginnt mit dem Ende der Belagerung und der Einnahme Massilias und dem Ende der Kämpfe in Spanien (Caes.civ. 2,1-2,22) und endet mit den Kämpfen und der Niederlage Curios in Afrika (Caes.civ. 2,23-2,44) ebenfalls im Jahre 49 v.Chr.
16 vgl. Gesche S. 121
17 vgl. Richter S. 44f.
18 vgl. Gesche S. 121-123 19 vgl. Richter S. 44; auch ich verwende verschiedene Namen : bellum civile, commentaii de bello civili, commentarii belli civilis 20 also als Kommentare über seine Taten 21 vgl. Knoche S. 144f.
22 vgl. Hempelmann, G., Einführung, in: Caesar, Bellum civile, Münster 1997, S.18-20
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Das dritte und umfangreichste Buch handelt von den Vorbereitungen beider Bürgerkriegseiten (Caes.civ. 3,1-3,5), Cäsars Landung und ersten Kämpfen in Griechenland im Januar 48 v.Chr. (Caes.civ. 3,6-3,40), der Belagerung von Dyrrachium (Caes.civ. 3,41-3,72), den Geschehnisse bis zur und die Schlacht und Cäsars Sieg bei Pharsalos (Caes.civ. 3,73-3,102). Die Verfolgung des Pompeius und Cäsars Landung in Ägypten sowie sein Eingreifen in die dortigen Verhältnisse (Caes.civ. 3,102-3,112) beenden das dritte Buch und die Aufzeichnungen, die Cäsar selbst beschrieben hat.
2.5 Über die Einordnung meines Quellenabschnittes in den Gesamtkontext des Werkes
und die Intentionen und Tendenzen Cäsars im bellum civile
Im Mittelpunkt stehen also die militärischen Taten, das politische und diplomatische Geschehen ist dem untergeordnet. Da mein Quellenabschnitt aber genau in die diplomatischen Geschehnisse eingreift, könnte er nebensächlich erscheinen. Dies ist er aber nicht, weil gerade in ihm die Schuldfrage des Kriegsausbruches aus Sicht Cäsars dargestellt wird. Er bildet somit die Grundlage für die Intentionen des gesamten Werkes. Aber was waren Cäsars Intentionen, die ihn zum Abfassen einer solchen Schrift veranlaßt haben ?
Wenn man das bellum civile als commentarii rerum gestarum betrachtet, so „will [es] der Belehrung und Aufklärung dienen, nicht der Ergötzung 23 .“ Es ist „Praktizierung der Politik mit anderen – eben literarischen Mitteln“ 24 . Cäsar will seinen Zeitgenossen und den kommenden Generationen seine Taten zur Anerkennung seiner Leistung vor Augen halten. Damit hat das bellum civile zum einen historischen Anspruch.
Ebenso will er aber nicht nur das Vollbrachte darstellen, er geht auch gründlich auf die Ursachen und Zusammenhänge ein, beschreibt die Motive und die Zielstellungen der am Bürgerkrieg beteiligten Personen, und strebt danach, daß man sie und seine Person „objektiv“ betrachtet. In diesem Sinne trägt die Schrift auch apologetischen Charakter. Warum war er bereit, einen Bürgerkrieg zu riskieren ? Das soll dem Leser vermittelt werden.
Dabei spricht er gar nicht von einem Bürgerkrieg. Er will zeigen, daß er nicht die römische res publica bekämpft, sondern Menschen, die gerade ihr und ihren Idealen im Wege stehen, den Staat aus seiner Sicht benutzen, um ihre eigenen Ziele zu
23 Knoche S. 145
24 Richter S. 39
Arbeit zitieren:
Stefan Trzeciok, 2002, Caesars Commentarii belli civilis I,1-6, München, GRIN Verlag GmbH
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