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Die nichtabzugsfähigen Aufwendungen des § 20 EStG (ohne Angemessenheitsprüfung)

Title: Die nichtabzugsfähigen Aufwendungen des § 20 EStG (ohne Angemessenheitsprüfung)

Seminar Paper , 2003 , 19 Pages , Grade: 2

Autor:in: Bettina Hofmeister (Author)

Business economics - Accounting and Taxes

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Summary Excerpt Details

Das Thema meiner Seminararbeit behandelt nicht abzugsfähige Ausgaben im
Rahmen der Einkommenssteuer (ESt). Diese sind in § 20 Einkommenssteuergesetz
(EStG) geregelt. Für ein besseres Verständnis möchte ich kurz erwähnen, welchem Bereich der
Einkommensermittlung diese Thematik zuzuordnen ist. Im Zuge der Berechnung der
Bemessungsgrundlage sind vom Steuerpflichtigen, die im Laufe des Wirtschaftsjahres angefallenen Betriebseinnahmen bzw. Einnahmen und Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermitteln. Unternehmer müssen dabei
nach den, sich aus ihrer Gewinnermittlungsart ergebene n Vorschriften vorgehen. Um
einer willkürlichen Behandlung jeglicher Aufwendungen durch den Steuerpflichtigen
entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Regelungen des § 20 EStG erlassen. Dieser schließt bestimmte Kosten vom Abzug aus. Das heißt, die Bemessungsgrundlage als Basis für die Anwendung des Tarifs darf durch diese Aufwendungen nicht vermindert werden. Im Zuge meiner Arbeit möchte ich die vom Gesetzgeber erlassenen Bestimmungen des § 20 EStG zunächst inhaltlich umreißen. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch in der Vermittlung von Sinn und Zweck der einzelnen Paragraphen, sodass die zu Grunde liegenden Intentionen des Gesetzgebers klar ersichtlich werden. Anhand von
Beispielen werden etwaige Abgrenzungsprobleme und aus dem Gesetzestext resultierende Unk larheiten erklärt. Mein Ziel ist es, dem Leser einen Überblick über die materiellen Vorschriften zu vermitteln. Insbesondere gehen meine Bestrebungen jedoch in die Richtung, den Blick für die Hintergründe der Normen zu schärfen und den Sinn bestimmter Regelungen zu erfassen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Allgemeines

3 Aufwendungen für Haushalt, Unterhalt und Lebensführung

3.1 Private versus berufliche bzw. betriebliche Veranlassung

3.2 Aufteilungs- und Abzugsverbot

3.3 Angemessenheitsprüfung

3.4 Repräsentationsaufwendungen

4 Reisekosten

5 Arbeitszimmer

6 Schmier- und Bestechungsgelder

7 Sonstige Bestimmungen

7.1 Personensteuern

7.2 Steuerfreie oder endbesteuerte Einnahmen

8 Resumée

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Diese Seminararbeit untersucht die Regelungen des § 20 EStG, die den Abzug bestimmter Aufwendungen bei der Einkommensermittlung ausschließen, mit dem primären Ziel, sowohl den Inhalt als auch die gesetzgeberische Intention hinter diesen Bestimmungen zu verdeutlichen und Abgrenzungsprobleme in der Praxis aufzuzeigen.

  • Systematik der nichtabzugsfähigen Ausgaben gemäß § 20 EStG
  • Differenzierung zwischen privater und beruflicher Veranlassung bei gemischten Aufwendungen
  • Behandlung von Arbeitszimmern und Reisekosten als spezifische Anwendungsfälle
  • Historischer Kontext und steuerrechtliche Einordnung von Repräsentationsaufwendungen
  • Problematiken bei der steuerlichen Behandlung von Schmier- und Bestechungsgeldern

Auszug aus dem Buch

3.2 Aufteilungs- und Abzugsverbot

§ 20 EStG Abs. 1 Z 2 lit. a schließt einen Abzug für Ausgaben aus, die sowohl privat als auch beruflich bzw. betrieblich veranlasst sind. Primär sind diese durch die Lebensführung bedingt. In zweiter Linie dienen sie jedoch auch der Förderung des Berufes. Die Grenzen zwischen dieser und zuvor behandelter Gesetzesstelle (§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG) sind fließend. Eine exakte Zuordnung der Sachverhalte ist jedoch entbehrlich, da beide Regelungen die selben Folgen nach sich ziehen.

In der Praxis ist man mehrheitlich mit derartigen gemischten Aufwendungen konfrontiert. Grundsätzlich wird in den Richtlinien zum EStG für diese Kostenart ein Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert. Das heißt, derartige Mischaufwendungen gelten ohne Berücksichtigung der beruflichen Komponente als Ganzes als nichtabzugsfähig. Der Sinn dieser Regelung liegt in der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Es soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit zu eigentlich privaten Aufwendungen eine berufliche Veranlassung herstellen können und auf diese Weise den § 20 EStG umgehen. Anderen Steuerpflichtigen wäre mangels beruflicher Verbindung ein Abzug verwehrt. Dieser Ungleichbehandlung soll mit dem Aufteilungs- und Abzugsverbot entgegengewirkt werden. Als Beispiele hierfür können Waschmaschinen, Fernseher, Sportgeräte, etc. genannt werden. Die anschließende Abbildung gibt einen Überblick über die steuerlichen Regelungen von Mischaufwendungen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der nichtabzugsfähigen Ausgaben gemäß § 20 EStG ein und definiert das Ziel der Arbeit, neben den materiellen Vorschriften auch deren Hintergründe zu beleuchten.

2 Allgemeines: Das Kapitel erläutert, dass der Gesetzgeber mit § 20 EStG sicherstellen will, dass private Lebenshaltungskosten die Bemessungsgrundlage der Einkommenssteuer nicht unzulässig mindern.

3 Aufwendungen für Haushalt, Unterhalt und Lebensführung: Es wird dargelegt, dass private Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind und dass insbesondere gemischte Aufwendungen unter ein strenges Aufteilungs- und Abzugsverbot fallen.

4 Reisekosten: Dieses Kapitel behandelt die Einschränkungen bei der Geltendmachung von Verpflegungs- und Unterkunftsmehrkosten sowie Familienheimfahrten, bei denen der Gesetzgeber Höchstbeträge festlegt.

5 Arbeitszimmer: Die Ausführungen befassen sich mit dem Abzugsverbot für häusliche Arbeitszimmer, es sei denn, diese bilden den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit.

6 Schmier- und Bestechungsgelder: Hier wird erläutert, dass strafbare Zuwendungen gemäß § 20 EStG explizit vom Abzug als Betriebsausgabe ausgeschlossen sind, um deren steuerliche Anerkennung zu verhindern.

7 Sonstige Bestimmungen: Das Kapitel umfasst die Behandlung von Personensteuern sowie die Einschränkungen bei Aufwendungen, die mit steuerfreien oder endbesteuerten Einnahmen in Zusammenhang stehen.

8 Resumée: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass die Anwendung der Bestimmungen in der Praxis oft schwierig ist, da viele Sachverhalte in Grenzbereichen liegen.

Schlüsselwörter

Einkommensteuergesetz, § 20 EStG, nichtabzugsfähige Ausgaben, Lebensführung, Aufteilungs- und Abzugsverbot, Betriebsausgaben, Werbungskosten, Arbeitszimmer, Repräsentationsaufwendungen, Reisekosten, Bestechungsgelder, Personensteuern, Bemessungsgrundlage, Steuerpflichtige, Finanzrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt das österreichische Einkommensteuerrecht, insbesondere die Regelungen des § 20 EStG, welche bestimmte Ausgaben von der steuerlichen Abzugsfähigkeit ausschließen.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Zu den Schwerpunkten gehören private Lebensführungskosten, gemischte Aufwendungen, Reisekosten, häusliche Arbeitszimmer sowie der Ausschluss von strafbaren Zuwendungen wie Bestechungsgeldern.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, dem Leser einen Überblick über die materiellen Vorschriften des § 20 EStG zu geben und insbesondere den Sinn, Zweck und die Intention des Gesetzgebers hinter diesen Normen verständlich zu machen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin nutzt eine systematische Analyse des Gesetzestextes in Verbindung mit der Rechtsprechung (insbesondere des VwGH) sowie die Heranziehung von Beispielen, um Abgrenzungsprobleme in der Praxis zu verdeutlichen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die einzelnen Ziffern und Absätze des § 20 EStG, von den allgemeinen Aufwendungen für die Lebensführung über das Aufteilungs- und Abzugsverbot bis hin zu speziellen Regelungen für Repräsentation und steuerfreie Einnahmen.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind neben § 20 EStG vor allem „nichtabzugsfähige Ausgaben“, „Mischaufwendungen“, „betriebliche Veranlassung“ und die „Bemessungsgrundlage“.

Wie begründet der Gesetzgeber das Aufteilungs- und Abzugsverbot bei Mischaufwendungen?

Das Verbot soll eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen sicherstellen und verhindern, dass rein private Kosten durch die Konstruktion einer beruflichen Mitveranlassung steuerlich geltend gemacht werden.

Was unterscheidet ein „abzugsfähiges Arbeitszimmer“ von einem „nichtabzugsfähigen“?

Ein Arbeitszimmer ist nur dann abzugsfähig, wenn es nach dem typischen Berufsbild des Steuerpflichtigen den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet; bei vielen anderen Berufsgruppen bleibt der Abzug untersagt.

Warum sind Schmiergelder explizit vom Abzug ausgeschlossen?

Der Ausschluss dient dazu, zu verhindern, dass Aufwendungen, die strafrechtlich relevant sind, dennoch die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern würden.

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Details

Title
Die nichtabzugsfähigen Aufwendungen des § 20 EStG (ohne Angemessenheitsprüfung)
College
Klagenfurt University  (Abteilung Betriebliches Finanz- und Steuerwesen)
Course
Seminar
Grade
2
Author
Bettina Hofmeister (Author)
Publication Year
2003
Pages
19
Catalog Number
V38980
ISBN (eBook)
9783638378901
Language
German
Tags
Aufwendungen EStG Angemessenheitsprüfung) Seminar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Bettina Hofmeister (Author), 2003, Die nichtabzugsfähigen Aufwendungen des § 20 EStG (ohne Angemessenheitsprüfung), Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/38980
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