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Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung in der BRD
mit Schwerpunkt Langzeitarbeitslosigkeit
Gliederung
Gliederung 2
1. Einleitung. 3
2. Definitionen 3
3. Struktur der LZA. 4
3.1 Alter 4
3.2 Fehlende abgeschlossene Berufsausbildung. 5
3.3 Gesundheitliche Einschränkungen. 6
3.4 Weitere Risikofaktoren 7
3.4.1 Aussterbende Wirtschaftszweige 7
3.4.2 Der regionale Arbeitsmarkt 8
3.4.3 Konjunktur. 8
3.4.4 Individuelle Eigenschaften. 8
4. Ein Vergleich mit anderen Ländern. 9
4.1 Österreich 9
4.2 USA 10
5. Die Untererfassung der Langzeitarbeitslosigkeit 11
5.1 Kurzfristige Unterbrechungen und Befragungen von Haushalten 11
5.2 Das Arbeitslosigkeitsvolumen 12
5.3 Empirischer Nachweis für Westdeutschland 14
5.4 Nicht erfasste Arbeitslose 15
5.5 „Unechte Arbeitslose“ 15
6. Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosigkeit 16
6.1 Leistungen nach dem SGB III. 16
6.2 Das Modellprojekt „Profiling“ 17
7. Fazit 18
8. Anhang. 19
Literatur 21
1. Einleitung
Sowohl in Deutschland als auch in den anderen europäischen Ländern hat sich in den letzten Jahren ein Phänomen der Beschäftigungslosigkeit herauskristallisiert: die Langzeitarbeitslosigkeit. Nicht nur die sozialen Gründe sondern auch die ökonomischen Kosten der Gesellschaft machen eine Auseinandersetzung mit dem Thema notwendig. Einerseits entstehen der Gesellschaft aufgrund nicht genutztem Humanpotential und der Belastung des sozialen Sicherungssystems entsprechend hohe Kosten, andererseits führt der Ausschluss aus dem Erwerbsleben für viele zu einer Einschränkung ihres Selbstwertgefühls.
Wer gehört überhaupt zu dem Personenkreis der Langzeitarbeitslosen und lassen sich hierbei bestimmte Muster herausarbeiten? Ein weiteres Problem liegt in der Messung der Langzeitarbeitslosigkeit: Spiegeln die ausgewiesenen Quoten den tatsächlichen Bestand wider? Auch soll ein Vergleich mit anderen Ländern angestellt werden, wie sich hier das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit darstellt.
Weiterhin sollen sowohl gesetzliche Maßnahmen als auch ein Modellprojekt der Bundesanstalt für Arbeit zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit vorgestellt werden.
2. Definitionen
Gemäß dem dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) §118 ist ein Arbeitnehmer arbeitslos, der 1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit) und 2. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung sucht
Gemäß der Bundesanstalt für Arbeit gelten als langzeitarbeitslos Personen, die im Rahmen der Arbeitsmarktstatistik am jeweiligen Stichtag der Zählung 1 Jahr und länger bei den Arbeitsäm- tern arbeitslos gemeldet waren (Bundesanstalt für Arbeit).
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3. Struktur der LZA
Generell kann Langzeitarbeitslosigkeit jeden Personenkreis betreffen. Es lassen sich jedoch Merkmale herausarbeiten, die als besonders vermittlungshemmend gelten. Insbesondere eine fehlende abgeschlossene Berufsausbildung, eine gesundheitliche Einschränkung oder ein Alter über 55 Jahre erschwert einen beruflichen Wiedereinstieg. Oftmals liegen diese Merkmale sogar nebeneinander vor, wobei sie dann als besonders gravierend anzusehen sind; z.B. ein älterer Arbeitnehmer mit einer gesundheitlichen Einschränkung (Gaß/Klems/Krömmelbein, 1997, S. 18). Diese Problemgruppe entspricht nahezu 70% der Langzeitarbeitslosen, wobei somit eine nähere Betrachtung erforderlich ist.
3.1 Alter
Mehr als die Hälfte der Langzeitarbeitslosen weist ein Alter von über 45 Jahren auf. Für September 2000 ergibt sich hier ein Anteil von 55,5%, der länger als 1 Jahr aber unter 2 Jahren arbeitslos war. Betrachtet man nun einen Zeitraum von 2 Jahren und länger, so liegt dieser Wert bereits bei 71,5%. Besonders groß ist hier der Anteil der 55-60jährigen (46,3 %), wobei sie häufig zum ersten Mal arbeitslos wurden (Rolle/Suntum, 1997, S.10). Gegenüber diesem hohen „Verbleibsrisiko“ (also die Langzeitarbeitslosigkeit) ist das „Zugangsrisiko“ (also arbeitslos zu werden) eher gering. Häufig liegen besondere gesetzliche oder tarifvertragliche Kündigungsschutzbestimmungen vor und auch ein vorgezogener Altersrentenbezug wird hier geltend gemacht.
Ein weiterer Grund ist in der sozialen Absicherung bezogen auf die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für ältere Arbeitslose zu sehen. Für über 57jährige beträgt der maximale Anspruch auf Arbeitslosengeld 32 Monate, wobei nach Ablauf dieser Zeit ein vorzeitiger Rentenanspruch geltend gemacht werden kann (Rolle/Suntum, S.10 und SGB III §127). Weiterhin weisen die Älteren häufig einen schlechteren Qualifikationsgrad auf, zumindest was die formelle schulische und berufliche Ausgangsqualifikation betrifft. Obschon gerade viele ältere Arbeitslose einige wertvolle berufliche und auch lebenserfahrene Kenntnisse besitzen, wird oft nicht nach den objektiven Gesichtspunkten von den Unternehmen entschieden. Allein das Alter dient hier einem „Selektions- und damit Diskriminierungsmerkmal“ (Bäcker/Naegele, 1995, S.778). Auch die zuvor angesprochenen Kündigungsschutzbestimmungen tragen nicht zu einer Entlastung dieser Situation bei, da die Unternehmen keine Arbeitnehmer einstellen möchten die sie kaum mehr kündigen können. Hier wenden sich nun
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die Schutzbestimmungen gegen sie. Auch bezogen auf die restlichen Arbeitsjahre ergeben sich Probleme: Es stellt sich für den Unternehmer die Frage, ob er noch jemanden für ein bis zwei Jahre einarbeiten möchte, der dann drei Jahre später in Rente geht. Weiterhin ist auch ein Trend zur Frühverrentung zu beobachten. Im Jahr 1993 hat sich die Erwerbsquote der 60jährigen bezogen auf 1970 nahezu halbiert.
Häufig werden ältere Arbeitnehmer einvernehmlich gekündigt und beziehen dann, bis sie einen vorgezogenen Rentenanspruch geltend machen können, Arbeitslosengeld. Die Zahl der Altersrentner wegen Arbeitslosigkeit hat in den alten Bundesländern zwischen 1992 und 1995 um rund 125% zugenommen. Zudem werden im Rahmen von Sozialplänen die Arbeitslosengelder aufgestockt, so dass die Netto-Einkommensverluste eher gering ausfallen (Bäcker/Naegele, 1995, S. 780). Es ist jedoch zu bemerken, dass diese Vorgehensweise durchaus einer Interessenskoalition entspricht. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass insbesondere ältere Arbeitnehmer die Frühverrentung als „je eher, desto besser“ empfinden. Neue technologische Entwicklungen, geänderte Arbeitssplatzbedingungen und Zukunftsängste tragen u.a. zu dieser Entscheidung bei (Bäcker/Naegele, 1995, S.781). Auch wird der Status „Rentner“ als nicht so negativ bzw. diskriminierend empfunden wie der Status des „Arbeitslosen“. Zudem stellen Frühverrentungskonzepte, im Gegensatz zu Entlassungen, die konfliktfreieste Lösung zwischen Gewerkschaften und den Unternehmen dar. Norbert Blüm bezeichnete diese Vorgehensweise als „Altersverschrottung“.
3.2 Fehlende abgeschlossene Berufsausbildung
Für den September 2000 ergab sich bei den Arbeitslosen ohne abgeschossene Berufsausbildung ein Anteil von 37,8%. Innerhalb dieser Gruppe waren wiederum 38% langzeitarbeitslos. Aufgrund der mangelnden Qualifikation ist ihr „Zugangsrisiko“ sehr hoch, d.h. sie verlieren relativ schnell ihren Arbeitsplatz. Das Arbeitsbild entspricht eher einem „hire-and-fire“ Prinzip. Un- und Angelernte stehen am unteren Ende der Beschäftigungshierarchie. Für die Unternehmen bedeutet die Einstellung von weniger Qualifizierten eine geringere Investition in das Humankapital als für Hochqualifizierte. Ihre Einarbeitung benötigt weniger Zeit und ihre Tätigkeiten können zumeist jederzeit von anderen Personen übernommen werden. Sie machen sich somit „entbehrlich“.
Ihr „Verbleibsrisiko“ muss unterschiedlich interpretiert werden. Je länger die Arbeitslosigkeit andauert desto schwieriger wird es, in eine neue Beschäftigung zu münden. Dies belegt die Quote der Langzeitarbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung die länger als ein Jahr
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aber unter zwei Jahre arbeitslos waren: Sie beträgt 36% (mit abgeschlossener Berufsausbildung dementsprechend 64%). Betrachtet man nun den Zeitraum von 2 Jahren und länger, so steigt ihr Anteil schon auf 42,6% (bzw. 57,4%). Die Quote der Langzeitarbeitslosen mit abgeschlossener Berufsausbildung ist somit - bezogen auf die Dauer - noch gesunken; dies kann bei den Langzeitarbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht festgehalten werden. Dennoch weisen die Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung auch einen hohen Anteil bei der kurzfristigen Arbeitslosigkeit auf.
Weiterhin ist auch der Bedarf nach diesen Arbeitskräften gesunken. Zwischen 1971 und 1995 sind in diesem Bereich 4 Millionen Stellen abgebaut worden (Kress/Brinkmann/Wiedemann, 1995, S. 7). Betrachtet man jedoch die Entwicklung in den letzten Jahren, so ist festzustellen, dass ihre Arbeitslosenquote wieder leicht gefallen und der Zugang an offenen Stellen wieder gestiegen ist. Dies sollte aber nicht zu der Annahme verleiten, dass hier eine Entwicklung hin zu weniger qualifizierten Stellen vorliegt; vielmehr ist diese Entwicklung konjunkturbedingt. In den Aufschwungphasen der letzten Jahre die auch mit einer sinkenden Arbeitslosenquote einherging, kann auch ein Rückgang bei den Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung festgestellt werden. Hier greift das oben angesprochene „hire-and-fire“ Prinzip: In „guten Zeiten“ werden sie schnell und vermehrt eingestellt, während in „schlechten Zeiten“ zuerst ihre Stellen wegfallen (z.B. die sehr konjunkturabhängige Bauwirtschaft).
Bezogen auf das Alter ist festzustellen, dass der größte Anteil (15,6%) derer, die arbeitslos sind und über keine Berufsausbildung verfügen bei den 55-60jährigen liegt. Im Vergleich: Bei den 25-30jährigen beträgt er nur knapp die Hälfte.
Überrepräsentiert bei den Langzeitarbeitslosen sind auch die Arbeiter: Ihr Anteil beträgt 65,2%, während der der Angestellten dementsprechend bei 34,8% liegt. Gerade in diesem Bereich sind oftmals weniger qualifizierte Stellen zu besetzen.
3.3 Gesundheitliche Einschränkungen
Für den September 2000 ergab sich bei den Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen ein Anteil von 26,1% (dementsprechend 73,9% ohne gesundheitliche Einschränkung). Von dieser Gruppe waren wiederum 47,5% langzeitarbeitslos.
So wie auch bei den Langzeitarbeitslosen insgesamt ein Anstieg in den letzten Jahren zu verzeichnen ist, so vollzieht sich auch die Entwicklung der Langzeitarbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Sie ähnelt sehr dem Verlauf der älteren Langzeitarbeitslosen. Oftmals treten gerade diese beiden Vermittlungshemmnisse nebeneinander auf. Laut einer Befragung
Arbeit zitieren:
Stefanie Gude, 2001, Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung in der BRD mit Schwerpunkt Langzeitarbeitslosigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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