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1. Einleitung 3
2. Argumente für und wieder einer starken EU- Sozialpolitik 4
2.1. Herausforderungen 4
2.2. Argumente für eine starke, harmonisierende EU-Sozialpolitik 6
2.3. Argumente für eine schwache EU-Sozialpolitik
und den Wettbewerb der Systeme 7
3. Strukturen und Entwicklungen der Europäischen Sozialpolitik 9
3.1. Rolle der konstituierenden Einheiten 10
3.2. Strukturelle Zwänge und Beschränkungen im Mehrebenensystem 10
3.3. Die Rolle des Europäischen Gerichtshofes für die EU- Sozialpolitik 11
3.4. Strukturelle Reformen 11
3.5. Die Entwicklung der Europäischen Sozialpolitik 12
4. Bewertung und Ausblick 16
4.1. Bewertung 16
4.2. Ausblick 17
Literaturangaben 20
2
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Die Sozialpolitik spielte lange Zeit in Europäischen Union bis auf zwei kleine Teilbereiche - die Arbeitssicherheit und die Gleichberechtigung - keine Rolle. Brüssel mag zwar 80% der politischen Entscheidungen der Mitgliedsstaaten bestimmen, doch in der Arbeits- und Sozialpolitik liegen 95% 1 , darunter alle klassischen Bereiche, nach wie vor fest in nationalen Händen. Die wohl klingende Institution der Europäischen Sozialfonds beruht auf einem sehr weiten Begriff von Sozialpolitik. Sie dienen der innereuropäischen Umverteilung zur Entwicklung ganzer Regionen durch Infrastrukturmaßnahmen und Qualifizierung. Damit hatten und haben sie nachweislich eine hohe Bedeutung für die Entwicklung Europas und besonders der schwächeren Regionen wie Portugal, Spanien, Griechenland oder auch Irland - doch wenig zu tun mit dem klassischen Verständnis der Sozialpolitik als Sicherung der Menschen gegen die Folgen von Alter, Krankheit und Erwerbslosigkeit.
Selbst in vielen Publikationen zum Thema wird statt von Europäischer Sozialpolitik lediglich von einer sozialen Dimension des Binnenmarktes gesprochen.
Warum - um in den Worten des ehemaligen Kommissionspräsidenten Jaques Delors zu reden - ist die Sozialpolitik das Stiefkind der Europäischen Union? Mehrere Überlegungen bieten sich an:
A) es besteht keine Notwendigkeit für eine gestaltenderes, harmonisierenderes Engagement Brüssels, da der bestehende Wettbewerb der Systeme für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Gemeinschaft besser sei
B) dass unabhängig von etwaigen Notwendigkeiten bei den Akteuren auf der Europäischen Bühne kein Interesse daran besteht
C) oder lassen neben den stark unterschiedlichen Sozialsystemen vor allem die Entscheidungsstrukturen auf EU-Ebene Entwicklungen in diese Richtung nicht zu?
Die folgende Ausarbeitung soll diese Überlegungen darstellen und prüfen sowie einen Überblick über die Entwicklungen der sozialen Dimension der EU geben und schließlich einen Ausblick auf aktuelle Entwicklungen und mögliche Perspektiven erlauben.
1 Wolfgang Däubler: Die soziale Dimension des Europäischen Binnenmarktes; in Werner Weidenfeldt (Hg):
Europahandbuch, BZPB 1999, S. 526
3
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Die Situation der europäischen Wohlfahrtsstaaten und die Anforderungen an sie haben sich seit der Initiierung der EG in den fünfziger Jahren stark verändert. Ging es vormals noch um den Aufbau der nationalen Wohlfahrtsysteme, bestimmen heute die Einflüsse der Globalisierung und des Binnenmarktes die Herausforderungen an die Mitgliedsstaaten. Die durch die Globalisierung entstehenden Probleme können vereinfacht als Intensivierung des Standortwettbewerbs infolge des Zusammenwachsens der Weltmärkte beschrieben werden. Bei wachsender Angleichung der weltweiten Verfügbarkeit 2 von Hochtechnologie, Infrastruktur, Kommunikationsmitteln und ausreichend hochmotivierten (und z.B. in Asien spottbilligen) Arbeitskräften führt zu einer wachsenden Bedeutung der Arbeits- und Sozialkosten als Standortfaktoren. Zudem entziehen sich transnationale Unternehmen nationalen Gestaltungsansprüchen durch Verlagerung ihrer Aktivitäten dahin, wo Steuern, Umwelt- und Sozialstandards niedrig sind. 3 Der Strukturwandel auf den europäischen Arbeitsmärkten hin zu höheren Qualifikationen und in den Dienstleistungssektor führt zu einem weiteren Sinken der Chancen für den Sockel aus Minderqualifizierten, denen aus persönlichen oder strukturellen Gründen die Qualifizierung nicht gelingt und die auch im Servicebereich keine Anstellung finden. 4 Die Veränderung in den Erwerbsbiographien und den demographischen Bedingungen hat die meisten europäischen Regierungen bereits zu sozialpolitischen Reformen veranlasst. 5 Zudem sehen sich die nationalen Entscheider einer ständigen Bewertung ihrer Maßnahmen auf den internationalen, liberalisierten Finanzmärkten gegenüber, die Angst vor unkontrollierbaren, massiven Kapitalbewegungen hat schwerwiegenden Einfluss auf den nationalen Gestaltungswillen im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik. 6
Dazu kommen die Folgen des gemeinsamen, europäischen Binnenmarktes. Die Freizügigkeit beschleunigt auf einem begrenzten Terrain die Wanderungsbewegungen von Kapital, Gütern und Arbeit. Ein Ziel der europäischen Integration ist die Optimierung der Arbeitskräfteallokation, und die bestehenden nationalen Sicherungssysteme können Hindernis oder Anreiz für Wanderungsbewegungen sein. 7 Sollte die innereuropäische Standortkonkurrenz auf dem Rücken der Sozialsysteme ausgetragen werden, drohen ein Sozialdumping, auf dessen Gefahren später ausführlicher eingegangen werden wird. Auf der anderen Seite schwappt die Integration des Binnenmarktes auf
2 Hans Jürgen Rössner: Globaler Wettbewerb und soziale Sicherung der Arbeitnehmer; in Werner Schö-
nig/Raphael L’Hoest: Sozialstaat wohin?, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Darmstadt 1996, S. 176
3 dergl. S. 178
4 dergl. S. 183
5 Raphael L’Hoest: Zur Bedeutung der sozialen Dimension des Binnenmarktes; in Sozialstaat wohin?, Wissen-
schaftliche Verlagsgesellschaft Darmstadt 1996, S. 191
6 Hans Jürgen Rössner: Globaler Wettbewerb und soziale Sicherung der Arbeitnehmer; in Werner Schönig/Raphael L’Hoest: Sozialstaat wohin?, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Darmstadt 1996, S. 176
7 Raphael L’Hoest: Zur Bedeutung der sozialen Dimension des Binnenmarktes; in Sozialstaat wohin?, Wissen-
schaftliche Verlagsgesellschaft Darmstadt 1996, S. 191
4
den Sozialbereich über. Diese Spill over Effekte binden staatliches Handel in verschiedenen Bereichen.
Die einzelnen Staaten können nicht mehr entscheiden, wer Leistungsempfänger ihrer Sozialsysteme wird, da die EU-Koordinierungsvorschriften von 1958 sie bereits verpflichten, ihre Leistungssysteme auf alle EU-Bürger auf ihrem Territorium auszudehnen. 8 Das gilt so für die Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitern und ihren Familien wie auch für Leistungen aus dem Gesundheitswesen für in Spanien lebende deutsche oder dänische Rentner. Auch der Konsum der Sozialleistungen ist nicht mehr staatsgebunden, Renten und Kindergeld werden mobil. Diese Mitnahme von Bezügen gilt nicht als problematisch, wenn es sich um eine individualisierte, auf einen einmal gezahlten Beitrag bezogene Leistung handelt. Schwieriger stellt sich das Versickern in andere Mitgliedsstaaten bei einheitlichen, kollektiven Leistungen für alle Bürger dar. 9 Weiterhin verlieren die nationalen Sicherungssysteme die Kontrolle über die Anspruchsvoraussetzungen für den Zugang zu Leistungen und müssen - mit Einschränkungen 10 - auf die Anspruchs-voraussetzungen und -feststellungen auswärtiger Behörden vertrauen. 11 Die Freiheit des Konsumenten, Dienstleistungen außerhalb seines Staatsgebietes zu nutzen wird dann folgenreich, sobald z.B. die Preise für Krankenhausleistungen nur die laufenden Kosten wiedergeben, während die Investitionen von der gesamten Gesellschaft über Bund und Länder getragen werden und dieser Kostenvorteil in größerem Maße von EU Bürgern im Sinne eines Operationstourismus genutzt würde. 12 Die Dienstleistungsfreiheit kann den Mitgliedsstaaten auch darüber die Kontrolle entziehen, wer als Leistungserbringer zugelassen ist. Werden z.B. wie in Deutschland Krankenkassen, etc. nach Marktprinzipien organisiert, ist der Zugang zu diesem Markt auch Anbietern aus anderen Ländern zu öffnen. 13 Versicherungen und Arbeitsvermittler beginnen, diese Möglichkeiten zu nutzen.
Für die Nationalstaaten gilt es, nun die Folgen ihrer Regelungen zu bedenken. Umstrukturierungen von Sozialprogrammen können beobachtet werden, Versuche, die Exportierbarkeit der Sozialleistungen zu umgehen. Beispiele aus Deutschland wären das Ausbleiben einer geplanten Mindestrente zur Entlastung der Sozialhilfe zahlenden Kommunen oder die Konstruktion der Pflegeversicherung, deren Leistungen sich als Sachleistungen definieren und so nicht als Geldtransfers das Land verlassen können.
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Neben diesen direkten spill overs der Freizügigkeit drohen auch noch weitere, indirekte Folgen. Die Preistransparenz auf dem Binnenmarkt, besonders nach erfolgter Währungs-
8 StephanLeibfried/Paul Pierson: Halbsouveräne Wohlfahrtsstaaten: Der Sozialstaat in der europäischen Mehr-
ebenen-Politik; in Leibfried/Pierson(Hg: Standort Europa, edition suhrkamp 1998, S. 68
9 dergl. S. 70
10 vergl. dazu: Arno Bokeloh: Koordinierungs der sozialen Sicherungssysteme innerhalb der Gemeinschaft; in
Leben und Arbeiten in Europa, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung 2000, S. 140 ff
11 Stephan Leibfried/Paul Pierson: Halbsouveräne Wohlfahrtsstaaten: Der Sozialstaat in der europäischen Mehr-
ebenen-Politik; in Leibfried/Pierson(Hg: Standort Europa, edition suhrkamp 1998, S. 77
12 dergl. S. 76
13 dergl. S.79
14 dergl. S. 72
5
Arbeit zitieren:
Hendrik Pistor, 2002, Europäische Sozialpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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