DORFENTWICKLUNG - MASSNAHMEN, ZIELE
UND ENTWICKLUNG
1. Dorferneuerung - Eine Begriffsbestimmung 1
2. Entwicklung der Dorferneuerung. 3
3. Ziele der Dorferneuerung 5
4. Maßnahmen der Dorferneuerung. 7
Literaturverzeichnis
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1. DORFERNEUERUNG - EINE BEGRIFFSBESTIMMUNG
Der Begriff Dorferneuerung steht in engem Zusammenhang mit den Begriffen Flurbereinigung, Dorfsanierung und -entwicklung. Deswegen ist es notwendig, den Begriff Dorferneuerung näher zu bestimmen und - soweit es möglich ist - von den anderen Begriffen abzugrenzen.
Sowohl Dorferneuerung als auch Flurbereinigung sind in der Raumplanungs- und Siedlungsplanungshierarchie auf der Mikroebene angesiedelt, der untersten Ebene der Raumordnung, der Gemeindeplanung (vgl. LIENAU 1995, S. 210 ff.). Unter beiden Begriffen versteht man Maßnahmen, die der „Verbesserung der strukturellen Bedingungen im ländlichen Raum“ dienen und „die in besonderer Weise auf das Siedlungsbild einwirken“ (LIENAU 1995, S. 212).
Auch gesetzlich werden beide Maßnahmen immer enger miteinander verknüpft (vgl. ebd.). Diese Maßnahmen sind durch den „Strukturwandel in der Landwirtschaft“, den „Funktionswandel des ländlichen Raumes sowie durch die veränderten Lebensformen“ (z. B. steigende Ansprüche an den Lebensstandard) notwendig geworden (vgl. LIENAU 1995, S. 212).
Dorferneuerung umfasst grob gesagt „alle Maßnahmen zur wirtschaftlichen und kulturellen Strukturverbesserung ländlicher Gemeinden, im engeren Sinne alle auf die Siedlung bezogenen“ (LIENAU 1995, S. 216) und ist heute vor allem als eine „integrale politische Aufgabe zur Verbesserung der Lebensverhältnisse“ (HENKEL 1999, S. 280) zu verstehen. Dorferneuerung hat somit „die Siedlungseinheit als unverwechselbares Ganzes im Blick und berücksichtigt die strukturellen und funktionalen Verflechtungen des Dorfes mit seiner Umgebung“ (BALDENHOFER 1999, S. 127). Henkel bezeichnet sie zusammenfassend als „gewaltige Modernisierungskampagne des Staates“ (HENKEL 1999, S. 279). In letzter Zeit hat vor allem das Konzept der erhaltenden Dorferneuerung (s. u.) besonders an Gewicht gewonnen (HENKEL 1999, S. 280).
Unter Flurbereinigung versteht man „Maßnahmen staatlicher bzw. privat vereinbarter Art, durch die das aufgrund von Erbteilungen zersplitterte und unwirtschaftlich gewordene Besitzparzellengefüge in der Flur durch Zusammenlegung für die Bewirtschaftung geeigneter gemacht wird“ (LIENAU 1995, S. 212 f.). Die Maßnahmen der Flurbereinigung konzentrieren sich also ausschließlich auf die Flur, ohne die Wohn- und außerlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten zu berücksichtigen.
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Gesetzlich ist die Dorferneuerung der Flurbereinigung untergeordnet, da sie im § 37 des Flurbereinigungsgesetzes von 1976 als „wesentliche[r] Bestandteil der Flurbereinigung“ erwähnt wird. Durch die in ihrem Rahmen durchgeführten Maßnahmen wird sie jedoch als ein übergeordneter Begriff, der mit der Flurbereinigung „weitgehend identisch“ ist, gekennzeichnet (vgl. LIENAU 1986, S. 170).
Dorfentwicklung und Dorfsanierung sind nach LIENAU 1986, S. 170 „der Dorferneuerung untergeordnete Begriffe, die sich auf die Orte (Dörfer) selbst beziehen“. Während Dorfsanierung die „Behebung baulicher und agrarstruktureller Mißstände in ländlichen Siedlungen“ zum Ziel hat (LESER 1998, S. 147), ist mit Dorfentwicklung die „Gesamtheit der Entwicklungs- und Gestaltungsmaßnahmen in ländlichen Siedlungen“ gemeint (LESER 1998, S. 146). Abweichend von LIENAUs Bestimmung des Begriffes Dorfentwicklung wird dieser Begriff heute in einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) als Synonym für Dorferneuerung verwendet (vgl. LESER 1998, S.146 und HENKEL 1999, S. 279). Die rechtliche Grundlage der Dorferneuerung bilden z. B. das Baugesetzbuch, das schon erwähnte Flurbereinigungsgesetz und das Strukturhilfegesetz, die alle 1976 in Kraft getreten sind (vgl. LIENAU 1995, S. 216). Es ist sowohl öffentlichen Trägern als auch Privatpersonen, die Dorferneuerungsmaßnahmen durchführen, möglich, Zuschüsse zu erhalten (vgl. LIENAU 1995, S. 217).
Die Dorferneuerung findet auf der Grundlage des Dorferneuerungsplans statt. Der Dorferneuerungsplan muss sowohl in Text als auch Karte vorliegen und gliedert sich in drei Teile: die Bestandsaufnahme, die Bestandsbewertung und das Planungskonzept mit Maßnahmenkatalog und den zu veranschlagenden Kosten (vgl. LIENAU 1995, S. 219). Die Aufgabe der Bestandsanalyse ist es, die verschiedenen „Kategorien der komplexen Dorfstruktur“ zu erfassen, die beispielsweise auf „sozial-kultureller, baulich-formaler, ökonomischer und ökologischer“ Ebene angesiedelt sein können (vgl. HENKEL 1999, S. 281). Anders ausgedrückt: Es werden die „das Ortsbild prägenden Elemente“ ermittelt (vgl. LIENAU 1995, S. 219). In der Bestandsbewertung werden die „Mängel und Konflikte“ innerhalb des betreffenden Dorfes aufgezeigt sowie „positive und negative Entwicklungstendenzen“ festgestellt und deren Ursachen ausfindig gemacht (vgl. HENKEL 1999, S. 281). Dabei ist es wichtig zu beachten, dass jedes Dorf ihm „spezifische Entwicklungsmerkmale“ aufweist (ebd.). Das Planungskonzept führt die „gewünschten und realisierbaren Verbesserungen“ auf und macht „konkrete Vorschläge für solche Verbesserungen, z. B. für die Restaurierung von Gebäuden, Gestaltung von Plätzen oder Renaturierung von Bächen (vgl. HENKEL 1999, S. 281). Im Maßnahmenplan (auch:
Arbeit zitieren:
M.A. Marga Marczyk, 2000, Dorfentwicklung - Maßnahmen, Ziele und Entwicklung, München, GRIN Verlag GmbH
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Warum wird eine Dorferneuerung benötigt?
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