Der Begriff Subsidiaritätund dessen Reformierung im
Kontext der Ausdifferenzierung zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege
von: Alexander Hecker
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 3
2. Der Begriff der Subsidiarität Seite 5
2.1 Begriffsbestimmung „Subsidiarität“ Seite 5
2.2 Ursprünge im 19. Jahrhundert Seite 6
2.3 Sozialenzyklika „Quadragesimo anno“ Seite 8
3. Das „Subsidiaritätsprinzip“ und seine Auslegungen in der Wohlfahrtsstaatentwicklung Seite 10
3.1 Die Ausgangslage Seite 10
3.2 Die Auslegung des Subsidiaritätsprinzips in der Weimarer Republik Seite 11
3.3 Der „Subsidiaritätsstreit“ nach Gründung der BRD Seite 14
3.4 „Neue Subsidiaritätspolitik“ Seite 17
4. Fazit Seite 19
1. Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland ist im Bereich der Wohlfahrtspflege durch ein gesetzlich festgelegtes Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern gekennzeichnet. Dies wird als „duale Struktur“ der Wohlfahrtspflege bezeichnet. Zwar basieren fast alle Wohlfahrtsstaaten der entwickelten Industriegesellschaften auf einer „mixed economy of welfare“, also einem Neben- und Miteinander von öffentlichen und privaten Trägerorganisationen, allerdings ist das komplexe Gefüge von Zuständigkeitsverteilungen und wechselseitigen Inanspruchnahme nur in Deutschland zu finden.
Der Begriff öffentliche Träger bezieht sich auf Behörden, Anstalten, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die auf der Basis von Gesetzen und der Organisationsgewalt der politischen Vertretungskörperschaften tätig werden.1 Unter der freien oder privaten Wohlfahrtspflege wird die Gesamtheit aller sozialen Hilfen verstanden, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form geleistet werden. Diese ist überwiegend in den sechs Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege organisiert. Dazu gehören die großen Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritas Verband, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Diese arbeiten in der „Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege“ zusammen. Die freien Verbände sind durch unterschiedliche weltanschauliche oder religiöse Motive und Zielvorstellungen geprägt. Gemeinsam ist allen, dass sie unmittelbar an die Hilfsbereitschaft und an die Solidarität der Bevölkerung anknüpfen. Die freie Wohlfahrtspflege ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Gesellschaftsordnung. Die Versorgung mit sozialen Einrichtungen und Diensten wird zu einem erheblichen Teil durch das Angebot dieser Verbände der freien Wohlfahrtspflege sichergestellt.
Das Verhältnis zwischen öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege wurde insbesondere vom Subsidiaritätsprinzip geprägt. Danach ist der Staat verpflichtet den kleineren Einheiten, zu denen im Sozialbereich die Träger der freien Wohlfahrtspflege gehören, möglichst große Räume für die Entfaltung ihrer selbstbestimmten Aktivitäten im Interesse des Gemeinwohls zu überlassen und diese dabei zu unterstützen. Den öffentlichen Trägern steht allerdings die Gewährleistungspflicht für die sozialen Dienste im allgemeinen zu. Das Ziel dieser Hausarbeit soll vorrangig die Darstellung dieses für die Entwicklung der Trägerlandschaft wichtigen Prinzips des Subsidiarität und dessen unterschiedlichen Auslegungen in historische n Prozess der Ausgestaltung der Beziehung zwischen öffentlichen und freien Trägern der Wohlfahrtspflege sein. Mein Interesse an diesem Thema wurde durch die Ausarbeitung meines Referates über die Ausdifferenzierung zwischen öffentlicher und privater Wohlfahrtspflege geweckt. Vermehrt wurde in verschiedenen Quellen auf das katholische Subsidiaritätsbegriff zur Begründung verschiedener Sachverhalte hingewiesen. Allerdings wurde dabei meistens die Bedeutung und Funktion des Begriffs nur andeutungsweise erklä rt. Dies hat mich angeregt mich mit dessen Entstehung und Bedeutung intensiver zu befassen und seine Bedeutung für den Prozess der Entstehung der deutschen Wohlfahrtsstruktur genauer zu betrachten. Dazu möchte ich mich im ersten Teil dieser Arbeit ausführlicher mit der Frage nach der Entstehung und Bedeutung dieses Prinzips beschäftigen. Vor allem die Entwicklung durch die katholische Soziallehre und dessen Ausformulierung in der päpstlichen Sozialenzyklika „Quadragesimo anno“ von 1932 sollen den ersten Schwerpunkt bilden. Im zweiten Teil wird die Übertragung dieses Prinzips auf die Beziehung zwischen der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege und deren weitere Entwicklung beschrieben. Hier soll die Frage im Vordergrund stehen, wofür und in welchem Zusammenhang das Subsidiaritätsverständnis in verschieden Kontexten stand bzw. steht. Die wichtigsten Änderungen dieses Prinzips sollen im zeitlichen Kontext erfasst und wiedergegeben werden.
2. Der Begriff der Subsidiarität
2.1. Begriffsbestimmung „Subsidiarität“
Das Wort Subsidiarität stammt von dem lateinischen subsidum ab, und kann mit Rückhalt, Beistand und Schutz übersetzt werden. 2 Subsidiarität beschreibt ein Prinzip der Gesellschaftslehre. Es ist besonders von der katholischen Soziallehre herausgearbeitet worden und hat seinen Niederschlag sowohl im Grundrechte- und Grundrechtsbewusstsein und einzelnen gesetzlichen Regelungen im sozialen Bereich gefunden.
Der Sache nach ist das mit Subsidiarität verbundene Prinzip „ so alt wie die menschliche Vernunft“3.Der Name wurde allerdings erst 1931 durch die Enzyklika „Quadragesimo anno“ von Papst Pius XI. geprägt. Die Herkunft des Namens darf allerdings nicht mit der Herkunft des Prinzips gleichgesetzt werden. Es kann als ein Zuständigkeitsprinzip und damit als ein Rechtsprinzip betrachtet werden, welches die Leistungserbringung Verhältnis von Ganzen und Glied bestimmt. Dies gilt für das unmittelbare Verhältnis von Individuum und Gesellschaft wie für das Verhältnis von Gliedgemeinschaften und übergeordneter Gemeinschaft. Das Subsidiaritätsprinzip ist als Abwehrprinzip gegen die Allmacht des Staates oder einer sonstigen übergeordneten Instanz zu verstehen und gleichzeitig auch als eine Autonomiegarantie für die kleineren nichtstaatlichen Gemeinschaften. Mit seiner Hilfe wird die Organisation sozialen Handelns auf der Linie Individuum, Familie, Gemeinde, Staat beschrieben. Damit die Kompetenz der jeweils kleineren Einheit erhalten bleibt, darf das was einzelne, kleinere Einheiten (wie z.B. die Familie), Gruppen (z.B. Verbände) oder Körperschaften (z.B. Gemeinden) aus eigener Kraft leisten können ihnen nicht von einer übergeordneten Instanz (z.B. dem Staat) entzogen werden. Gleichzeitig wird aber auch die Verantwortung der jeweils kleineren Instanz angesprochen die Aufgaben, die von ihr selbst bewältigt werden können, selbst zu leisten und nicht an eine übergeordnete Instanz abzugeben.
[...]
1 Vgl.: Olk, T.: Träger der Sozialen Arbeit, S. 1910.
2 Vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit, S.746.
3 Von Nell – Breuning, O.: Das Subsidiaritätsprinzip.S.173.
Arbeit zitieren:
Alexander Hecker, 2004, Der Begriff Subsidiaritätund dessen Reformierung im Kontext der Ausdifferenzierung zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Das Hartz-Konzept - Eine armutspolitische Analyse über die Zusammenl...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Seminararbeit, 19 Seiten
Adam Smiths Menschenbild als Grundlage des wirtschaftlichen Modellmens...
Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen
Hausarbeit, 20 Seiten
Bedingungsloses Grundeinkommen - Das Ende aller sozialen Probleme?
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Seminararbeit, 30 Seiten
Projektmanagement: Entwicklung eines fiktiven Projekts
Pädagogik - Erwachsenenbildung
Hausarbeit, 23 Seiten
Struktur und Entwicklung des Verdichtungsraumes Braunschweig, Wolfsbur...
Geowissenschaften / Geographie - Wirtschaftsgeographie
Seminararbeit, 14 Seiten
Lektürewertung in Bezug auf die Lesesozialisation in der Hauptschule
Deutsch - Pädagogik, Didaktik, Sprachwissenschaft
Seminararbeit, 41 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 18 Seiten
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Studienarbeit, 47 Seiten
Lebensweltorientierte Soziale Arbeit - Ein wissenschaftliches Praxisko...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 18 Seiten
Das ABEDL-Strukturierungsmodel...
Seminararbeit, 18 Seiten
Wohnungslose Frauen, ihre sozialen Orientierungsmuster und Bewältigung...
Sozialpädagogische Schlussfolg...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 157 Seiten
Politische Rhetorik und ihre Wirkung am Beispiel der Regierungserkläru...
Rhetorik / Phonetik / Sprechwissenschaft
Seminararbeit, 15 Seiten
Bedingungsloses Grundeinkommen - Vision einer freieren und gerechteren...
Pädagogik - Pädagogische Soziologie
Hausarbeit, 13 Seiten
Alexander Hecker hat den Text Der Begriff Subsidiaritätund dessen Reformierung im Kontext der Ausdifferenzierung zwischen freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege veröffentlicht
Alexander Hecker hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare