Inhaltsverzeichnis
DARSTELLUNGSVERZEICHNIS IV
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS V
1. EINLEITUNG 1
2. DIE ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES GWB 1
2.1 VOM REICHSGERICHTSURTEIL ZUM GWB 1
2.2 DAS GWB DAMALS UND HEUTE 2
3. DIE STRUKTUR DES GWB - DAS „DREI-SÄULE-NKONZEPT“ 3
4. DISKRIMINIERUNGSVERBOT, VERBOT UNBILLIGER
BEHINDERUNG 4
4.1 §20 (1) (2) GWB. 4
4.2 WAS VERBIETET DIE NORM 5
4.2.1 Behinderung 5
4.2.2 Ungleichbehandlung 6
4.2.3 Vergleich von Behinderung und Ungleichbehandlung 9
4.3 WEN SPRICHT DIE NORM AN 10
4.3.1 Marktbeherrschende Unternehmen. 10
4.3.2 Vereinigungen von Unternehmen. 11
4.3.3 Preisbindende Unternehmen. 11
4.3.4 Relativ marktstarke Unternehmen 12
4.4 DER ABHÄNGIGKEITSBEGRIFF NACH §20 (2) S.1 GWB. 13
4.4.1 Sortimentsbedingte Abhängigkeit 13
4.4.2 Mangelbedingte Abhängigkeit 15
4.4.3 Unternehmensbedingte Abhängigkeit 16
4.4.4 Nachfragebedingte Abhängigkeit. 17
5. FOLGEN EINES RECHTSBRUCHS 18
5.1 VON SEITEN DER KARTELLBEHÖRDE 18
Inhaltsverzeichnis III
5.2 AUF ZIVILER EBENE. 21
5.2.1 Unterlassungsanspruch. 22
5.2.2 Schadensersatzanspruch 22
6. KRITISCHE BETRACHTUNG. 23
7. FAZIT 25
LITERATURVERZEICHNIS 27
Darstellungsverzeichnis
Darst. 1: Das „Drei-Säulen-Konzept“ . . . . . . 3
Abkürzungsverzeichnis
BGH . . . . . Bundesgerichtshof
BkartA . . . . . Bundeskartellamt
Bekl. . . . . . Beklagte
bzw. . . . . . beziehungsweise
d.h. . . . . . das heißt
etc. . . . . . et cetera
grds. . . . . . grundsätzlich
GWB . . . . . Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
i.d.R. . . . . . in der Regel
i.V.m. . . . . . in Verbindung mit
KartB . . . . . Kartellbehörde
Kl. . . . . . Klägerin
lt. . . . . . laut
u.a. . . . . . unter anderem
Vgl. . . . . . Vergleiche
WuW . . . . . Wirtschaft u. Wettbewerb
WuW/E . . . . WuW-Entscheidungssammlung
z.B. . . . . . zum Beispiel
§20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden! .
1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit mit dem Titel „§20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden!“ beschäftigt sich mit dem Diskriminierungsverbot und dem Verbot der unbilligen Behinderung sowie den verschiedenen Formen der Abhängigkeit eines Unternehmen von einem anderen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf den Absätzen (1) und (2) des §20, auch wenn es nicht möglich sein wird, selbst diese in voller Ausführlichkeit zu behandeln.
Trotzdem soll versucht werden, einen ersten Eindruck zu vermitteln, und evtl. ein verstärktes Interesse am GWB zu wecken.
Zuvor aber wird ein kurzer Blick auf die Entstehungsgeschichte des GWB geworfen und darauf, wie sich das GWB strukturieren läßt.
2. Die Entstehungsgeschichte des GWB
Wie schon in der Einleitung erwähnt, möchte ich zuerst einmal einen kurzen Überblick über die Entstehungsgeschichte des heutigen GWB geben. Dazu ist es notwendig, sich ins endende 19. Jahrhundert zurück zu begeben, einer Zeit, in der es noch keine Kartellverbote gab.
2.1 Vom Reichsgerichtsurteil zum GWB
Vielmehr wurde die grundsätzliche Zulässigkeit von Kartellen durch ein Reichsgerichtsurteil aus dem Jahre 1897 anerkannt. Erst die fortschreitende Kartellbildung veranlaßte die Reichsregierung 1923 eine Verordnung gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung zu erlassen, die sogenannte Kartellverordnung, die aber mehr Schein als sein war, da Verstöße nur selten verfolgt wurden. Vielmehr nahm der Einfluß des Staates auf die Kartelle zu, was sich 1 933 im Zwangskarteliierungsgesetz widerspiegelte, durch das die deutsche Wirtschaft in Zwangskartelle organisiert und zum Träger der Wirtschaftspolitik wurde. 1943 übernahmen dann staatliche Organisationen die
§20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden! . 2
Aufsicht über die Kartelle, womit dann auch d ie Kartellentwicklung in Deutschland ihr vorläufiges Ende fand. 1
Das erste Kartellverbot gab es erst 1947 durch die Dekartellierungsgesetze der Alliierten, denen es aber noch an Durchsetzungskraft fehlte. Erst nach langen Debatten wurde im Jahr 1957 das erste deutsche Kartellrecht verabschiedet, das GWB, welches dann am
01. Januar 1958 in Kraft trat. 2
2.2 Das GWB damals und heute
Damit war die Geschichte des GWB aber noch nicht beendet, da es noch viele zu behebende Defizite gab. Diese versuchte man mit Hilfe einer Reihe von Gesetzesnovellen zu beseitigen, von denen es bis heute insgesamt sechs Stück gegeben hat, die in den Jahren 1965, ´73, ´76, ´80, ´89 und ´98 verabschiedet wurden.
Das Diskriminierungsverbot, welches es schon in Form des heutigen §20 (1) seit bestehen des GWB gibt, ist dabei besonders häufig Bestandteil von Gesetzesänderungen gewesen.
Von besonderer Bedeutung ist dabei die zweite Novelle aus dem Jahr 1973, die neben der Einführung der Fusionskontrolle und der Aufhebung der Preisbindung für Markenartikel das Diskriminierungsverbot auf Unternehmen ausweitete, von denen andere Unternehmen in bestimmter Weise abhängig sind, dem heutigen §20 (2) S.1 (siehe auch 4.3.4 und 4.4). Erweitert wurde dieser Absatz durch die fünfte Kartellgesetznovelle aus dem Jahr 1989, die Unternehmen nur noch dann vor Diskriminierung oder Behinderung schützt, wenn es sich um kleine oder mittlere Unternehmen handelt. 3
Die sonstigen das GWB betreffenden Gesetzesnovellen sind in Bezug auf diese Hausarbeit von untergeordneter Bedeutung und werden deshalb nicht näher erläutert, obschon sie doch wichtige Neuerungen für das GWB an sich enthalten haben.
1 Vgl. Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 2000, S. XXIIf.
2 Vgl. Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 2000, S. XXIII.
3 Vgl. Langen, Kommentar zum Kartellrecht, 2001, S.588ff.
§20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden! . 3
3. Die Struktur des GWB - Das „Drei-Säulen-Konzept“
Das heutige GWB ist seit dem 26. August 1998 in Kraft und beruht auf der sechsten Kartellgesetznovelle.
Der Gesetzgeber versucht mit ihm auf wettbewerbsbeeinträchtigende Strategien der Unternehmen zu reagieren. Dazu bedient er sich des sogenannten „Drei-Säulen-Kon-zeptes“, welches im folgenden Schaubild kurz dargestellt wird. 4
Darst. 1: Das „Drei-Säulen-Konzept“
Quelle: Gassner, Ulrich M., Grundzüge des Kartellrechts, Vahlen, München 1999, S.8.
Wettbewerbsbeeinträchtigende Strategien der Unternehmen sind dabei wie im Schaubild ersichtlich
-die Kooperationsstrategie
4 Vgl. von Wallenberg, Kartellrecht des europäischen Rechts, 1997, S. 9f.
Arbeit zitieren:
Thorben Lange, 2001, § 20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden - Stand 2001, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Walker Evans und James Agee - Amerikanische Dokumentarfotografie der D...
Amerikanistik - Kultur und Landeskunde
Seminararbeit, 15 Seiten
Die Interaktion zwischen den Geschlechtern und die Rolle der Frau im E...
Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter
Seminararbeit, 18 Seiten
Soziologie - Familie, Frauen, Männer, Sexualität, Geschlechter
Hausarbeit, 20 Seiten
The Punk and Hardcore Youth Subcultures in the USA Since the 1980s
Amerikanistik - Kultur und Landeskunde
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Psychoanalytisches Angstkonzept nach Sigmund Freud - ein kurzer Überbl...
Psychologie - Sozialpsychologie
Referat (Ausarbeitung), 21 Seiten
Thorben Lange's Text § 20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden - Stand 2001 ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Thorben Lange hat den Text § 20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden - Stand 2001 veröffentlicht
Thorben Lange hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare