INHALT
Einleitung 1
1. Fürst Staat und Kirche 3
1.1. Militärwesen 4
1.2. Finanzpolitik und Verwaltungsumbau 6
1.3. Fürstliches Kirchenregiment 9
2. Fürst Stände und höfisches Leben 11
2.1. Intermediäre Gewalten 12
2.2. Der Hof als fürstliches Machtzentrum 15
3. Fürst Wirtschaft und gute Policey 17
4. Fürst Gott und Recht 19
5. Absolutismus als Epochenbegriff 20
6. Fazit 22
7. Literaturverzeichnis 24
2
EINLEITUNG
Anders als im Fall der präziseren monarchie absolu handelt es sich beim „Absolutismus“ um keinen zeitgenössischen Begriff. Erstmals als absolutisme im revolutionären Frankreich des Jahres 1796 nachweisbar, nahm er ab etwa 1830 im Sprachgebrauch deutscher und englischer Liberaler zunehmend die Gestalt eines politischen Kampfbegriffes an, welcher die kontinentaleuropäischen Monarchien der Restaurationszeit als despotisch qualifizierte. Parallel zur Entwicklung der national-liberalen Geschichtswissenschaft in Deutschland verblasste diese Gleichsetzung von „Absolutismus“ und „Despotismus“ jedoch bald wieder. Stattdessen prägten nunmehr die überwiegend an frühmoderner Staatsbildung und charismatischen Herrscherpersönlichkeiten interessierten Historiker preußischer Provenienz einen durch unumschränkte fürstliche Machtentfaltung, „durch Zentralisierung und Vereinheitlichung der Administration, durch Disziplinierung der Bevölkerung und den Aufbau stehender Heere“ definierten Begriff „absolutistischer“ Fürstenherrschaft 1 , der sich teilweise bis heute in einschlägigen Hand- und Schulbüchern großer Popularität erfreut.
Dieses einseitige Absolutismusbild ist allerdings bereits Ende der 1960er Jahre u. a. von Dietrich Gerhard 2 und Gerhard Oestreich 3 korrigiert worden, deren Arbeiten zwar eine verstärkte Suche nach dem „Nichtabsolutistischen im Absolutismus“ 4 einleiteten, dessen Tauglichkeit als Epochenbegriff – wie ihre zahlreichen Nachfolger – aber nicht grundsätzlich in Zweifel zogen. 5 Erst der außerhalb des universitären Forschungsbetriebes stehende britische Schulhistoriker Nicholas Henshall 6 hat versucht, das „Zeitalter des Absolutismus“ als einen
1 VIERHAUS, Rudolf : Absolutismus [1966], in: Ernst HINRICHS (Hg.), Absolutismus, Frankfurt am Main 1986, S. 35f. (Zitat, S. 36).
2 GERHARD, Dietrich (Hg.) : Ständische Vertretungen in Europa im 17. und 18. Jahrhundert (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, Bd. 27), Göttingen 1969. 3 Siehe vor allem OESTREICH, Gerhard : Strukturprobleme des europäischen Absolutismus, in: DERS., Geist und Gestalt des frühmodernen Staates. Ausgewählte Aufsätze, Berlin 1969, S. 179-197.
4 Ebd., S. 183.
5 So BLÄNKNER, Reinhard : „Absolutismus“ und „frühmoderner Staat“. Stand und Probleme der Forschung, in: Rudolf VIERHAUS (Hg.), Frühe Neuzeit – Frühe Moderne? Forschungen zur Vielschichtigkeit von Übergangsprozessen, Göttingen 1992, S. 51-58. – Zur Begriffsgeschichte siehe auch SCHMALE, Wolfgang : Absolutismus. Biographie eines Begriffs, in: Beiträge zur historischen Sozialkunde 31 (2001), S. 5-10.
6 HENSHALL, Nicholas : The Myth of Absolutism. Change and Continuity in Early Modern European Monarchy, London 1993 [erstmals 1992]. – Eine überwiegend zustimmende Rezension zu
3
„Mythos“ zu entlarven, indem er anhand eines England-Frankreich-Vergleichs insbesondere die traditionellen Elemente in der Herrschaftsgestaltung Ludwigs XIV. betonte und – wie schon fast ein Jahrzehnt zuvor David Parker 7 – auf die prinzipielle Notwendigkeit von „consultation and consent“ 8 zwischen Herrscher und Beherrschten hinwies, ja sogar in zuspitzender Weise behauptete, „State-Building and Estate-Building“ seien im 17. und 18. Jahrhundert als „reciprocal actions“ etwa zeitgleich verlaufen. 9
Der in den 1980er Jahren vorrübergehend ruhenden 10 , im Gefolge der Thesen Henshalls jedoch deutlich wiederaufgelebten bisherigen Absolutismusdebatte 11 verpflichtet, fragt die vorliegende Seminararbeit vor allem nach den strukturellen Grenzen des fürstlichen „Hochabsolutismus“ in Kontinentaleuropa (ca. 1650 bis 1740). 12 Basierend auf einer – naturgemäß sehr selektiven und überwiegend deutschsprachigen – Literaturauswahl der vergangenen zwei Jahrzehnte gilt es deshalb, zuerst die Rolle des „absolutistischen“ Fürsten bei der Herausbildung des „frühmodernen Staates“ 13 zu untersuchen [1]. Alsdann ist der Einfluss des Landadels auf Politik und Gesellschaft zu prüfen [2] sowie das alle „absoluten Monarchien“ charakterisierende Phänomen des Merkantilismus zu bewerten [3]. Hierzu sollen – wie häufig in der älteren Absolutismusforschung gehandhabt – allerdings nicht lediglich die „absolutistischen Modellstaaten“ Frankreich (unter dem Roi-Soleil Ludwig XIV. von 1661 bis 1715) und Brandenburg-Preußen (für die Zeit von 1650 bis 1740) miteinander verglichen, sondern – sofern sie erheb-
HenshallsBuch von DUCHHARDT, Heinz : Absolutismus – Abschied von einem Epochenbegriff?, in: HZ 258 (1994), S. 113-122.
7 Vgl. PARKER, David : The Making of French Absolutism, London 1983, S. 118ff. 8 HENSHALL, The Myth of Absolutism, S. 3.
9 Ebd., S. 11.
10 Vgl. HINRICHS, Ernst : Zum Stand und zu den Aufgaben gegenwärtiger Absolutismusforschung, in: DERS. (Hg.), Absolutismus, Frankfurt/Main 1986, S. 7.
11 Siehe dazu den Sammelband von ASCH, Ronald G. / DUCHHARDT, Heinz (Hg.) : Der Absolutismus – ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550-1700), Köln 1996, in welchem Henshall seine Thesen nochmals verteidigt [vgl. seinen dortigen Beitrag „Early Modern Absolutism 1550-1700. Political Reality or Propaganda?“, S. 2553]. – Forschungsberichte zum „Absolutismus“ bei DUCHHARDT, Heinz : Das Zeitalter des Abso- 3
lutismus (OGG 11), München 1998, S. 159-165, und KUNISCH, Johannes : Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Krise des Ancien Régime, Göttingen 2
1999, S. 179-190 ; einen Überblick über die verschiedenen Ansätze der bisherigen Absolutis-musforschung bietet HINRICHS, Ernst : Fürsten und Mächte. Zum Problem des europäischen Absolutismus, Göttingen 2000, S. 28-34.
12 Zum hier nicht zu behandelnden Problem der Periodisierung und Typisierung des „Absolutismus“ siehe KUNISCH, Absolutismus, S. 179-181.
13 Kritisch zum Begriff des „frühmodernen Staates“ BLÄNKNER, „Absolutismus“ und „frühmoderner Staat“, a.a.O., S. 64-68.
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lich von diesen beiden „Mustern“ frühneuzeitlicher Fürstenherrschaft abweichen – auch die politischen Verhältnisse in den Erblanden der Habsburger sowie den Kurfürstentümern Sachsen und Bayern 14 berücksichtigt werden. Das vierte Kapitel beschreibt dann den ethischen und rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich selbst das Regiment eines „absoluten“ Monarchen zu bewegen hatte. Eine Besprechung des staatstheoretischen Fundaments der monarchie absolu kann dagegen weitgehend unterbleiben, setzt die zum Schluss noch knapp zu diskutierende Eignung des „Absolutismus“ als Epochenbegriff [5] doch vor allem die Beschäftigung mit dessen realhistorischen Ausprägungen voraus. Diese lassen sich freilich nicht ohne einige skizzenhafte Hintergrundinformationen zur „Krise des 17. Jahrhunderts“ begreifen.
1. FÜRST, STAAT UND KIRCHE
Die Folgen der konfessionellen Spaltung, eine anhaltende Wirtschaftskrise und permanente, durch die wachsende Mächtekonkurrenz verursachte militärische Konflikte hatten die politische, soziale und territoriale Desintegration in vielen „Staaten“ West- und Mitteleuropas bis um 1650 in einem Ausmaß beschleunigt, dem sich deren alte, meist ständestaatlichen Verfassungen nur selten gewachsen zeigten. In dieser Krisensituation wuchs deshalb der Glaube, die Wahrung der staatlichen Integrität nach außen, die innere Stabilisierung des Gemeinwesens und den schnellen Wiederaufbau der kriegszerstörten Gebiete bloß noch mittels einer entscheidenden Stärkung der fürstlichen Prärogative bewältigen zu können. Zwar differierte die praktische Umsetzung jener zeittypischen Tendenz zur „absoluten Monarchie“ von Region zu Region bisweilen sehr stark; sie hing immer sowohl von den gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen des betreffenden Territoriums als auch von der persönlichen Herrschaftsauffassung des gerade regierenden Fürsten ab 15 , dessen neue „absolutistische“ Politik freilich niemals einem allumfassenden Reformkonzept folgte, sondern im Re-
14 Zurwachsenden Bedeutung sowie den Forschungsdefiziten in der vergleichenden landes-
geschichtlichen bayerischen und sächsischen Absolutismusforschung siehe KELLER, Kathrin /
KRAMER, Ferdinand : Vergleichende Aspekte der Absolutismusforschung in Sachsen und Bay-
ern, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte 61 (1998), S. 663-697.
15 Vgl. DUCHHARDT, Das Zeitalter des Absolutismus, S. 37, und KUNISCH, Absolutismus, S. 21f.
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gelfall unmittelbar auf aktuelle Problemlagen und Notwendigkeiten reagierte. 16 Gleichwohl forcierten fast alle größeren und mittleren Mächte den Aufbau stehender Heere, deren Finanzierung eine umfassende Neugestaltung ihrer bisherigen Fiskal- und Verwaltungsapparate unausweichlich machte. 17
1.1. Militärwesen
Noch im Dreißigjährigen Krieg waren die mit den militärischen Operationen der konkurrierenden Dynastien betrauten, von selbständigen Kriegsunternehmern wie Albrecht von Wallenstein (1583-1634) oder Bernhard von Sachsen-Weimar (1604-1639) angeworbenen und kommandierten Söldnerheere der Kontrolle des „Staates“ weitestgehend entzogen. Wollten sich die außenpolitisch ambitionierten Monarchien Kontinentaleuropas aus dieser für sie oft fatalen Abhängigkeit befreien, so mussten sie in Eigenregie Heere unterhalten und jede andere Truppenaushebung innerhalb ihrer Territorien unterbinden. Zu diesem Zweck riefen zahlreiche europäische Fürsten nach 1650 zentrale und allein der Krone verantwortliche Militärbehörden ins Leben, deren zumeist bürgerliche Kommissare in den einzelnen Provinzen für die nötige Ausrüstung, Besoldung und Verpflegung der Regimenter sorgten. Die beiden Kriegssekretäre Ludwigs XIV., Le Tellier (1603-1685) und de Louvois (1639-1691), konnten dabei auf das bereits durch den ehemaligen Ersten Minister und Kardinal Richelieu (1624 bis 1642), eingeführte Intendantensystem zurückgreifen.
Darüber hinaus galt es, die militärische Führung straff unter fürstlichem Oberbefehl zu hierarchisieren. Während die höheren Chargen des stets vom alten Kriegeradel dominierten Offizierskorps nun zunehmend mit Favoriten des regierenden Monarchen besetzt wurden 18 , blieben die übrigen Offiziersränge oft auch weiterhin käuflich und boten den adligen Regimentskommandeuren die Möglichkeit, ihren bisherigen Einfluss auf das Heer mittels eines engmaschigen Netzes regionaler Patronage- und Klientelbeziehungen wenigstens auf Regiments-und Kompanieebene zu konservieren. Selbst in Brandenburg-Preußen bestan- 16 SoASCH, Ronald G. / DUCHHARDT, Heinz : Die Geburt des „Absolutismus“ im 17. Jahrhundert. Epochenwende der europäischen Geschichte oder optische Täuschung?, in: DIES. (Hg.), Der Absolutismus – ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550-1700), Köln 1996, S. 24.
17 Vgl. MIECK, Ilja : Europäische Geschichte der Frühen Neuzeit, Stuttgart 6
1998, S. 177.
18 Vgl. KUNISCH, Absolutismus, S. 85-88, und HINRICHS, Fürsten und Mächte, S. 212f.
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den solche Relikte dieser alten, für ihre Profiteure meistens recht einträglichen „Kompaniewirtschaft“ fort, obgleich die Offiziere dort der „absolutistischen Militärmonarchie“ sicherlich am strengsten unterworfen waren. Zudem wurden die regulären französischen, österreichischen und preußischen Truppen im Kriegsfall noch immer durch vom lokalen Adel aufgestellte Regionalmilizen verstärkt, so dass Ulrich Muhlack mit Recht von einer sowohl aus neuen zentralistischen als auch aus herkömmlich-feudalen Elementen der Heeresorganisation zusammengesetzten „dualistischen Militärverfassung“ gesprochen hat. 19 Einen besonders wichtigen Baustein der Heeresreform bildete die Rekrutierung. Während diese in Frankreich – sieht man von der Anwerbung ausländischer Soldaten durch die Krone einmal ab – am Ende des 17. Jahrhunderts beinahe ausschließlich der zum Teil erst neugeschaffenen noblesse militaire oblag 20 , veranlassten die ständigen Klagen über brutale Werbepraktiken und der starke Verlust an männlichen Arbeitskräften für die Landwirtschaft den „Soldatenkönig“ Friedrich W ilhelm I. (1713 bis 1740), die Truppenaushebung in Brandenburg-Preußen mit dem sogenannten „Kantonsreglement“ von 1733 schließlich auf eine verbesserte Grundlage zu stellen. Dieses wies jedem Regiment seinen Rekrutierungsbezirk zu, in welchem die dortige militärtaugliche Jugend „enrolliert“, d. h. für den Dienst im königlichen Heer vorsorglich registriert wurde. Auch die Söhne des preußischen Adels zwang der seit 1725 stets uniformiert auftretende König in seine Armee und ließ sie in deren Kadettenkorps zu loyalen Offizieren
19 Vgl. MUHLACK, Ulrich : Absoluter Fürstenstaat und Heeresorganisation in Frankreich im Zeitalter Ludwigs XIV., in: Johannes KUNISCH (Hg.), Staatsverfassung und Heeresverfassung in der europäischen Geschichte der frühen Neuzeit, Berlin 1986, S. 271-274 (Zitat, S. 274), HINRICHS, Fürsten und Mächte, S. 217, REINHARD, Wolfgang : Geschichte der Staatsgewalt. Eine verglei- 3
chende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 2002, S. 358, und KROENER, Bernhard R. : Législateur de ses armées – Verstaatlichungs- und Feudalisierungstendenzen in der militärischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit am Beispiel der französischen Armee im Zeitalter Ludwigs XIV., in: Ronald G. ASCH / Heinz DUCHHARDT (Hg.), Der Absolutismus – ein Mythos? Strukturwandel monarchischer Herrschaft in West- und Mitteleuropa (ca. 1550-1700), Köln 1996, S. 318-323.
20 Dies spiegelten zum einen deren Wappenfarben oder Monogramme auf den Uniformen der Soldaten ihres Regimentes in der nur auf den ersten Blick einheitlich uniformierten französischen Armee und zum anderen der interne militärische Schriftverkehr wider, wo noch bis 1740 z. B. die Bezeichnung Soldat du Sieur de Bellefonds au Régiment de Navarre gebräuchlich war. – Vgl. KROENER, Législateur de ses armées, a.a.O., S. 320.
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Arndt Schreiber, 2004, Fürstlicher Hochabsolutismus in Kontinentaleuropa - Realität oder ein Mythos?, München, GRIN Verlag GmbH
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