Justus-Liebig-Universität Gießen
Fachbereich 03 - Gesellschaftswissenschaften
Institut für Politikwissenschaft
SS 2001
Schriftliche Ausarbeitung des Referats
Föderalismus in Deutschland
(Entwicklung und Stellenwert)
Dozent: Herr Prof.Dr. Neumann
Seminar: Das politisch-soziale System der BRD
Verfasser: Jochen Becker, L3 (Sozialkunde, Latein)
August 2001
Gliederung:
1.1.1.) Föderalismus als theoretisches Prinzip
1.1.2.) Föderalismusmodelle
1.2.) Die historische Entwicklung des Föderalismus in Deutschland
2.1.1.) Föderalismus in der bundesdeutschen Praxis
2.1.2.) Die "Länderkammer" Bundesrat
2.2.) Föderalismus und Gesetzgebung in der BRD
2.3.) Föderalismus und Finanzen in der BRD
3.) Vor- und Nachteile des föderalistischen Prinzips in der BRD
Literaturverzeichnis
1.1.1.) Föderalismus als theoretisches Prinzip
Geht man über die Bundesstaaten (USA, Deutschland) hinaus und rechnet ähnliche Staatsgebilde hinzu, könnte man über 70% der Staaten als föderalistisch (lateinisch foedus: Vertrag oder Bündnis) organisiert bezeichnen. Schon in den Bundesstaaten gibt es erhebliche Unterschiede: Niedersachsen ist etwas größer als die ganze Schweiz, aber selbst der kleinste Kanton der Schweiz hat mehr Spielraum für eigenständige Entwicklung als ein deutsches Bundesland. Andererseits haben die deutschen Länder mehr Einfluss auf Entscheidungen der BRD als Gliedstaaten in irgendeinem anderen Bundesstaat.
"Unter Föderalismus versteht man ein Struktur- und Organisationsprinzip von politischen Systemen, in denen mehr oder weniger selbständige Glieder zu einem übergeordneten Ganzen zusammengeschlossen sind (1, S.71)". Mit der knappen Formel von der "Vielfalt in der Einheit ( 3, S.14)" lässt sich der dahinterstehende Grundgedanke erklären und verdeutlichen.
Die unterschiedlichen Erscheinungsformen föderativer Systeme lassen sich darauf zurückführen, dass in manchen die Vielfalt stärker betont wird, während andere der Einheit mehr Bedeutung beimessen. Im Prinzip kann man von einer gewissen Gleichartigkeit der Glieder ausgehen, ohne die keine Einheit dauerhaft bestehen könnte. Trotzdem gründet sich Föderalismus gerade auf den Besonderheiten der einzelnen Glieder, die eine Verschmelzung zu einem Einheitsstaat verhindern.
Die Intention des Einheitsstaates besteht daraus, eine dominante Ordnung vorzugeben, während föderale Systeme sich kontinuierlich weiter entwickeln und in einem Spannungsfeld zweier unterschiedlicher Vorstellungen stehen: "das zugrundeliegende bündische Prinzip beinhaltet einen permanenten Ballanceakt zwischen gewollter Homogenität und Heterogenität ( 1, S.72)".
Um diesen Prozess treffend zu umschreiben, benutzen KILPER/ LHOTTA drei Aspekte: "Gleichgewicht, Dezentralisierung und Zentralisierung ( 1, S. 73) ", drei Begriffe, die eigentlich schon fast gegensätzlicher nicht mehr sein können. Doch sie umschreiben die bestehenden gewollten Spannungen in der politischen Willensbildung und damit ein Stück mehr Demokratie. Die politische Entscheidungsfindung scheint auf ihrem Weg in föderalen Systemen also eine Menge Hürden nehmen zu müssen. Damit dieses Spannungsfeld ausgeglichen werden kann, sind Politiker auf stetige Debatten und Diskussionen angewiesen.
"Nach ELAZAR wurzeln föderative Prinzipien in der Idee, dass freie Menschen aufgrund einer freien Willensentscheidung dauerhafte, aber gleichzeitig (sachlich) begrenzte politische Verbindungen (Gemeinschaften) eingehen können, um gemeinsame Ziele zu verfolgen und dabei doch
ihre spezifischen Eigenheiten zu bewahren (1, S.30)".
Bei hartnäckigen Streit- und Konfliktfällen entscheiden bestimmte Schlichtungsinstanzen oder vermitteln zwischen den politischen Gremien. Beispielsweise kann der Vermittlungsausschuss bei intensiven Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat (meistens zudem von der jeweiligen Opposition dominiert) in der Diskussion für Annäherung sorgen. Inbesondere auch deswegen, weil er nach föderalem Prinzip aus Mitgliedern beider Körperschaften besteht. Grundsätzlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob mehrheitlich getroffene politische Entscheidungen verfassungskonform sind oder Nachbesserungen bedürfen.
Daneben sind wesentliche Funktionen des Föderalismus außerdem " Machtaufgliederung mittels vertikaler Gewaltenteilung und Minoritätenschutz ( 1, S.72)". Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf politische Instanzen, sondern vielmehr ein auf ein ganzes Netzwerk von Akteuren des politischen und öffentlichen Lebens, also neben Regierungen, Parlamenten und Gerichten auch Verbände und Parteien, die erheblich zur Meinungsbildung beitragen.
[...]
Arbeit zitieren:
Jochen Becker, 2001, Föderalismus in Deutschland - Entwicklung und Stellenwert, München, GRIN Verlag GmbH
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