Gliederung/Inhaltsverzeichnis:
Seite :
I Einleitung 3
II Hauptteil 4
a Konzeption des guten Lebens 4
1 eudaimonia 4
2 Die drei Lebensformen 6
3 Tugendlehre 9
b Diskussion/Kritik 11
III Resümee 15
IV Anmerkungen 16
V Literaturliste 17
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I
Nach der vorherrschenden Lehrmeinung hat die Ethik des Aristoteles als praktische Philosophie zu gelten. Das Werk Nikomachische Ethik kann somit als ein Versuch des Aristoteles verstanden werden, dem Menschen (als ein-nach- Erkenntnis-strebendem-Wesen verstanden) einen hilfreichen philosophischen Entwurf in die Hand zu geben. Dieser Entwurf versucht u.a., durch theoretische Betrachtungen und Untersuchungen der (in der Praxis vorhandenen) Begebenheiten vorteilhafte und weniger vorteilhafte Lebensentwürfe zu beschreiben. 1
Ich möchte daher versuchen, mit Hilfe der Nikomachischen Ethik die aristotelische Konzeption des guten Lebens darzustellen und zu diskutieren. Zur Frage der politikwissenschaftlichen Relevanz des gewählten Themas sei folgendes gesagt: Die Frage nach dem „wie erreiche ich den bestmöglichen Zustand“ ist für das Individuum als auch für die Staatsgemeinschaft ein wichtiges Thema. Daher erscheint es hilfreich, den Weg zu diesem Ziel (bestmöglicher Zustand) zuerst für den einzelnen Men-schen zu beschreiben, um dann mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse Konzepte für ein komplettes Staatsgebilde zu finden. Unbestreitbar kann die Ethik als ein „Zuarbeiter“ der Politik verstanden werden, da sie u. a. ein besseres Verständnis und eine allg. (Ver-)Besserung des einzelnen Menschen zum Ziele hat. (Des weiteren: Aristoteles ordnet die Ethik der Staatskunst (Politik) explizit zu bzw. unter (NE, 1094a21-b13)). Der Hauptteil (II) ist in zwei Teilbereiche gegliedert. In einem ersten Schritt (II a) soll die Konzeption des guten Lebens unter Zuhilfenahme der Nikomachischen Ethik (im folgenden: NE) skizziert werden, um dann diese Konzeption in einem zweiten Schritt (II b) zu diskutieren bzw. evtl. zu kritisieren.
Bei der Darstellung (II a) tut sich das Problem auf, dass strenggenommen jeder Gedanke der NE in Beziehung zur Konzeption des guten Lebens steht, und sei es nur als Abgrenzung zu genau dieser. Daher wird das Ziel des ersten Teils sein, eine Art
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Grundstruktur herauszuarbeiten, die an verschiedenen Stellen Gelegenheit bietet, weiter ausgeschmückt zu werden. Einige Eckpunkte seien hier schon einmal genannt: Ausgehend von der Frage, was das Endziel alles menschlichen Strebens ist (die eudaimonia), werden die verschiedenen Strategien zum Erreichen dieses Zustandes zu besprechen sein (die drei Lebensformen menschlichen Daseins). Hier soll auf den höchsten Glückszustand der geistigen Schau (die theoretische Lebensform) eingegangen werden, auch in Abgrenzung zum politischen Leben. Anschließend ist die Frage nach den Vorraussetzungen zum Führen eines guten Lebens (Tugendlehre) zu behandeln.
Im zweiten Teil (II b) werde ich versuchen, den Aktualitätsanspruch der NE zu überprüfen. Ich habe mich für diese Art der Diskussion entschieden, da ich es beeindruckend finde, wie viele der aristotelischen Überlegungen auch heute noch wertvolle Dienste leisten können. Die Diskussion wird sich hauptsächlich auf eine Art Verquickung von aristotelischen Grundgedanken mit (post-)modernen Phänomenen stützen.
II a
1. eudaimonia
Zu Beginn soll der Begriff eudaimonia (im Folgenden: Glück) in seiner pluralistischen Natur näher betrachtet werden. Im Laufe der Untersuchung soll deutlich werden, warum Glück als das Leitziel menschlichen Daseins zu gelten hat. Zuallererst steht die Feststellung, dass alle menschlichen Handlungen nach einem „Gut“ streben (NE, 1094a1-21;1097a1-24). Dieses Gut wird hinsichtlich seines Wesens näher bestimmt, da die dadurch gewonnenen Einsichten hilfreich in Fragen der Lebensführung sein können. Begründung: Wenn wir ein klares Bild dessen vor Augen haben, was wir erlangen wollen, wird es uns sukzessive leichter fallen, das Angestrebte dann auch wirklich zu erreichen (NE, 1094a21-b13). Nun gibt es derer Güter viele, aber nur ein Gut, welches immer um seiner selbst willen gewählt wird. Dies ist das Glück (NE, 1097a1-b12). Der Selbstzweckcharakter des Glücks ist insofern von wichtiger Bedeutung, da hier seine Rangzugehörigkeit als das höchste Gut begründet liegt. Zur Verdeutlichung soll hier das Gut „Reichtum“ dienen. Viele Menschen streben nach Geld. Es erscheint erstrebenswert, da es als Mittel für weitere Zwecke eingesetzt werden kann. Wer nun viel
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Geld besitzt, kann sich als materiell reich bezeichnen. Doch warum erscheint Reichtum als erstrebens-wert? Doch wohl darum, weil hinter dem bloßen Gedanken „Reichtum“ noch eine weitere Verheißung lockt, nämlich die Möglichkeit auf Glück. (In diesem Fall: Mit Hilfe des Zweckmittels Geld sind Dinge oder Handlungen erreichbar, von welchen wir uns Glücksgefühle versprechen.) So könnte man wohl jeglichen erdenklichen Handlungsstrang verfolgen, das Endziel bliebe das Gleiche: das Glück. Aristoteles definiert Glück als das höchste, schönste und freudevollste Gut überhaupt (NE, 1099a14-b2). Das Prädikat „höchste“ verdient es sich, weil es das vollendetste und vollkommenste Gut ist, das der Mensch durch eigenes Handeln erreichen kann. (Da es immer um seiner selbst willen gewählt wird.) (NE, 1097a24-b12 u.a.) Für die weitere Bestimmung ist eine eingehende Beschäftigung mit der Frage vonnöten, was das spezielle Wesen des Glücks ausmacht. Hierfür wendet sich Aristoteles der Massenmeinung zu und stellt fest: Die Vielen stellen sich unter Glück meistens etwas Handgreifliches vor, wie z.B. Lust, Wohlstand oder Ehre (NE, 1095a8-32). Gegen diese Ansicht, die Aristoteles übrigens als Ausdruck des knechtischen Sinn der Vielen wertet, setzt er folgende Definition: „Das oberste dem Menschen erreichbare Gut stellt sich dar als ein Tätigsein der Seele im Sinne der ihr wesenhaften Tüchtigkeit.“ (NE, 1097b34-1098a17) Wie ist diese Definition zu verstehen? Zuerst muss das sogenannte „kleine Glück“ mit Nachdruck ausgegrenzt werden. Die vom Himmel fallenden Goldtaler (Fortuna) haben mit dem aristotelischen Gedanken der eudaimonia nichts zu tun. Der Terminus „Tätigsein der Seele“ zeigt an, das vermeintliche Glücksgefühle, wie z.B. die durch Sinnesgenüsse erzeugten, sich nicht als solche qualifizieren können. Dies wird begründet, indem „die dem Menschen eigentümliche Leistung“ als „das Wirken des rationalen Seelenteils“ (Vernunft) definiert wird. Vieles teilen wir mit anderen Lebewesen, nur und insbesondere die Fähigkeit zum rationalen Denken und Handeln (Vernunft) zeichnet uns gegenüber allen anderen Kreaturen aus. Der Zusatz „im Sinne der ihr wesenhaften Tüchtigkeit“ besagt, das dieses Tätigsein nicht für jeden Menschen ein Identisches ist, sondern vielmehr eine Leistung, die sich an den individuellen Fähigkeiten des Einzelnen orientiert. (NE, 1097b12-1098a17) Es geht darum, eine spezifische Tüchtigkeit in Beziehung zu einer spezifischen Leistung als die dem Menschen eigentümliche Glücksfähigkeit zu verstehen. Wichtig ist hinzuzufügen, das diese Leistung (des Glücklichseins) als temporal längerfristiger Prozess gedacht werden sollte (NE, 1098a18). Das so verstandene Glück macht bereits rein für sich genommen das Leben begehrenswert, auch lässt es nirgends einen Mangel offen, es ist für sich allein
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Arbeit zitieren:
Caspar Borkowsky, 2000, Konzeption des guten Lebens in der Nikomachischen Ethik des Aristoteles, München, GRIN Verlag GmbH
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