Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns I
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1.Sozialpolitisch-rechtliche Rahmenbedingungen 2
1.1 Festlegung sozialpolitischer Rahmenbedingungen 2
1.1.1 Vorstrukturierung der Rahmenbedingungen 2
1.2 Produktions- und Reproduktionssicherung im Sozialstaat 3
1.3 Historische Notiz (Entstehung der Politik der sozialen Sicherung): 4
1.4 Vergabeformen der Sozialpolitik 5
1.5 Ausdifferenzierung der Grundfunktion 6
1.6 Soziale Gerechtigkeit 7
1.7 Interventionsformen der Sozialpolitik. 8
2.Organisatorische Rahmenbedingungen 9
2.1 Einflussfaktor Institution/ Organisationsgebundene Formalisierung. 9
2.2 Subsidiaritätsprinzip 11
2.3 Die sozialstaatlich festgelegte Nachrangigkeit des Einsatzes Sozialer Arbeit. 12
2.4 Die Koproduktion der Leistungen durch die Produzenten und Konsumenten der
Dienstleistung 13
2.5 Vor- und Nachteile von Organisationen/ Institutionen 14
2.6 Neue Organisationsformen. 14
3. Auswirkungen staatlicher Rahmenbedingungen und kultureller Leitbilder auf
das Geschlechterverhältnis 15
4. Fazit 17
Literaturverzeichnis
Alexander Kreutzer
Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns II
Abkürzungsverzeichnis
Arbeitslosengeld II ALG II Arbeiterwohlfahrt AWO
Bundesausbildungsförderungsgesetz BaföG Deutscher Caritasverband DCV Diakonisches Werk DW Grundgesetz GG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Kinder- und Jugendhilferecht KJHG Reichsverordnungsgesetz RVO Sozialgesetzbuch SGB Allgemeiner Teil SGB I
Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II
SGB VIII Kinder- und Jugendhilferecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX Wohngeldgesetz WoGG
Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland ZWST
Alexander Kreutzer
Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns 1
Einleitung
Die Soziale Arbeit, als Humandienstleister, wird als Teil unseres sozialstaatlichen Dienstleistungssystems verstanden. Diese Leistung erfolgt im Rahmen teilweise komplex sozialstaatlich- rechtlicher, berufsethischer und berufsfachlicher, sowie gesellschaftlicher Bedingungen. Die Doppelfunktion der Sozialen Arbeit, das Handeln für das Klientel einerseits und für den Staat andererseits, bildet das Grundgerüst des sozialarbeiterischen Aufgabenfeldes. Einzelne Prozesse werden im Rahmen sozialstaatlicher Vorgaben verbessert, erhalten, geschützt und kompensiert. Das breite Spektrum der Sozialen Arbeit wird explizit in verschiedene Bereiche gegliedert und durch rechtliche, ökonomische, ökologische, sowie pädagogische Formen der Intervention (= Eingriff) der Sozialpolitik beeinflusst, ebenso die Arbeit für und mit dem Klientel. (vgl. Heiner, 2010, S.53ff.)
Als Klientel können Stadtteile, Gruppen und Einzelpersonen gemeint sein. Die Arbeits-und Tätigkeitsfelder der Sozialen Arbeit unterliegen einem ständigen gesellschaftlichen und auch sozialpolitischen Wandel, aufgrund der Abhängigkeit von institutionalisierten Hilfen und Subventionen .
In der Sozialen Arbeit ist man ständig mit gewissen Rahmenbedingungen konfrontiert, die entweder durch den Staat, die Gesellschaft, die Institution, die Fachlichkeit oder die Ethik festgelegt werden. Oftmals stehen diese einzelnen Systeme auf Kollisionskurs miteinander und sollten gezielt und methodisch erfüllt werden. Rahmenbedingungen schaffen Raum für neue Tätigkeitsfelder, begrenzen aber auch wiederum die Soziale Arbeit. Die Rahmenbedingungen sozialarbeiterischen Handelns begleiten SozialarbeiterInnen ständig auf ihrem Weg bei der Berufsausübung und sind ein wichtiges und komplexes Thema, das man sich immer vor Augen halten sollte. Inwieweit die Sozialpolitik durch sozialstaatlich- rechtliche Rahmenbedingungen der Sozialen Arbeit Räume und Grenzen einräumt und unter welchen Gesichtspunkten sie entstehen, werde ich in der folgenden Studienarbeit verdeutlichen.
Alexander Kreutzer
Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns 2
1.Sozialpolitisch- rechtliche Rahmenbedingungen
1.1 Festlegung sozialpolitischer Rahmenbedingungen
Sozialpolitik ist und war schon immer von gesellschaftlichen Spannungen und Spaltungen geprägt. Durch den Wandel gesellschaftlicher und sozialer Verhältnisse ist eine ständige individuelle Anpassung sozialpolitischer Rahmenbedingungen erforderlich. Seit Ende des 19 Jahrhunderts bis heute hat es viele sozialpolitische Veränderungen gegeben. Eine Gewichtung auf bestimmte gesellschaftliche Bereiche kann auf unterschiedlichen Grundlagen festgelegt und rechtlich festgeschrieben werden. Der Aufbau des Sozialstaates wird grundlegend in Gesetzen festgehalten. Diese ergeben das Aufgabenfeld, schaffen den Raum, aber auch ebenfalls die Grenzen der Sozialen Arbeit. Die Entstehung/ Entwicklung der Rahmenbedingungen wurzelt in historischen Ursachen, die sich teilweise bis heute durchgesetzt und angepasst haben. (vgl. Engelke, 2009, S.139ff.)
1.1.1 Vorstrukturierung der Rahmenbedingungen
Der erhebliche Einfluss der Sozialpolitik, die Standards und Ziele, bzw. Zwecke und Aufgaben finanziell und materiell unterstützt, schafft einen Rahmen in dem einerseits das Aufgabenfeld eines Sozialarbeiters entsteht, dadurch aber andererseits auch begrenzt. Die Zusammenarbeit von Fachkräften und den Adressaten wird im gesellschaftlichen Kontext festgelegt und vorstrukturiert. Arbeitsaufträge des Arbeitsfeldes werden im Wesentlichen durch Aushandlungen auf gesellschafts- und machtpolitischer Basis entwickelt, grundsätzliche Funktionen und Gegenstand der beruflichen Arbeit bestimmt und gegebenenfalls auch verlagert. Kurz und knapp ausgedrückt könnte man auch die Sozialpolitik als Trendsetter der Sozialen Arbeit bezeichnen. Aktuelle politische Trends wie die schulische Sozialarbeit (durch Pisa-Studie ausgelöst), die Jugendberufshilfe (aufgrund der Jugendarbeitslosigkeit) und die zurückgehende Bedeutung interkultureller Arbeit (paradoxerweise entgegen des Integrationsanspruchs von Migranten) sind dabei nur als Beispiel zu nennen. Die Prioritätssetzung unserer Sozialpolitik erfordert eine ständige Umorientierung institutioneller Träger und muss aus Finanzierungsgründen oftmals in andere Bereiche verlagert werden. (vgl. Spiegel 2008, S.126ff.)
Alexander Kreutzer
Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns 3
1.2 Produktions- und Reproduktionssicherung im Sozialstaat
Eine wichtige und zentrale Aufgabe für die Sozialpolitik stellt die Produktions- und Reproduktionssicherung dar. Die Sicherung zur Reproduktion der Individuen, die man als Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung sozialer und ökonomischer Verhältnisse des Einzelnen definieren kann, ist eine der sozialstaatlichen Kernaufgaben, in der man ganz gezielt regulierend und unterstützend in Sozialisations- und Ausbildungsprozesse eingreift. Hierbei erhält die Soziale Arbeit eine Ihrer wichtigen Funktionen und erfüllt dabei die doppelte Funktion von Hilfe und Kontrolle. Personalisation (Bemühung der Persönlichkeitsentwicklung), Qualifikation (Erwerb relevanter Fähigkeiten), Reproduktion (Unterstützung und Förderung), Rehabilitation (max. Wiederherstellung bzw. Erhalt) und Resozialisation (alle aktiven Maßnahmen zur Verhinderung/ Abbau massiver Verhaltensauffälligkeiten, Wiedereingliederung in die Gesellschaft) sollen auf das entsprechende Klientel übertragen werden. Die Sozialgesetzgebung und das Sozialrecht bilden dabei ein rechtliches Fundament für den Staat und die Soziale Arbeit. (vgl. Heiner, 2010, S.54 f.)
Die drei wichtigsten Grundfunktionen der Produktions- und Reproduktionssicherung sind:
die Entstehung des Arbeitsvermögens, z.B. die Unterstützung der Familie bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder durch z.B. Kindergärten, Horte, Erziehungsberatungsstellen etc.
die Absicherung gegen vorübergehende Störungen der Reproduktionsfähigkeit, z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit etc.
die Versorgung derjenigen die nicht mehr zur Reproduktion (chronisch Kranke, psychisch kranke Menschen etc.) fähig sind. (vgl. Heiner, 2010, S.54 f.)
Dadurch dass die Soziale Arbeit durch die Sozialgesetzgebung und das Sozialrecht einem erheblichen Einfluss ausgesetzt ist, können viele Entscheidungen nur auf sozialrechtlicher Grundlage getroffen werden. Einzelne Bereiche der Sozialen Arbeit sind mehr oder weniger durch den Einfluss der Sozialpolitik geprägt. So sind beispielsweise Förderleistungen für die Eingliederung behinderter Menschen im SGB IX, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII und die Wohnungsförderung im WoGG geregelt. (vgl. Heiner, 2010, S.54 f.)
Alexander Kreutzer
Arbeit zitieren:
Alexander Thomas Kreutzer, 2011, Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns, München, GRIN Verlag GmbH
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Jan-Sebastian Müller-Wonnenberg hat den Text Rahmenbedingungen Sozialarbeiterischen Handelns kommentiert
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Jan-Sebastian Müller-Wonnenberg
ein postmodernes meisterwerk. lesen!
am Tuesday, February 14, 2012-