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1. Historie der Rente
Die Geschichte der Rente geht sehr weit zurück. Im Mittelalter entwickelten sich bereits Einrichtungen zur Selbsthilfe auf genossenschaftlicher Basis. Zu den ältesten Institutionen gehören die Gemeinschaften der Bergleute. Zur Unterstützung im Falle von Not und Krankheit wurden Umlagen erhoben (Büchsenpfennig) 1 . Im Handwerk gab es für die Fürsorge die Zünfte. Diese soziale Sicherung war der Grundstein, aus welchem sich die Rentenversicherung entwickelte. Unter Otto von Bismark wurde die erste staatliche Rentenversicherung eingeführt, nachdem bereits Kaiser Wilhelm I. 1881 mit der sog. Kaiserlichen Botschaft der Bevölkerung ein Recht auf soziale Sicherung zugestand. 2
Die Geschichte der Rentenversicherung ist seither durch Reformen geprägt worden. So erfolgte 1957 die erste Umstellung der Rentenversicherung auf das noch heute angewandte Umlageverfahren. Die beiden Rentenreformen 1992 und 1999 hatten jeweils die Abbremsung des starken Wachstums der Rentenausgaben zum Ziel. 3 Mit dem Gesetz von 1992 ging man von der bruttolohnbezogenen zur nettolohnorientierten Rente über. Kern des Gesetzes von 1999 war es, den Anstieg der Beitragssätze langfristig abzubremsen.
Die letzte und aktuellste Reform verabschiedete der Bundesrat am 11. Mai 2001, die sogenannte “Riesterrente“, die mit Hilfe staatlicher Förderung und Zulagen privates Sparen für die Rente fördern soll.
2. Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
Bei der Alterssicherung lassen sich grundsätzlich zwei Verfahren unterscheiden, das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungsverfahren.
1 Arnold, Geske, 1988, S. 216
2 vgl. Arnold, Geske, 1988, S.217 ff
4
Beim Umlageverfahren finanzieren die Erwerbstätigen direkt die Renten der älteren Generation. Es wird im Gegensatz zur kapitalgedeckten Altersversorgung kein Kapitalstock gebildet. Im Kapitaldeckungsverfahren ergibt sich die spätere Rente aus der privaten Ersparnis während des Berufslebens.
Innerhalb der beiden Systeme sind nochmals diverse Abgrenzungen möglich. So kann das Umlageverfahren wie das Kapitaldeckungsverfahren sowohl privat als auch staatlich organisiert sein. Es ist eine Sicherung auf freiwilliger Basis oder als Zwang denkbar. Beide Systeme können einen Risikoausgleich sowie Umverteilungskriterien enthalten.
2. Die Finanzierung
Die Finanzierung der Rente erfolgt durch Anwendung des Umlageverfahrens. Das bedeutet, daß die Ausgaben durch die Einnahmen und ggf. durch Rückgriff auf die Schwankungsreserve gedeckt werden.
Als Einnahmen fließen der Rentenversicherung Finanzmittel zu, die überwiegend durch die privaten Haushalte und die Unternehmen in Form von Sozialbeiträgen sowie durch den Bund in Form von Zuweisungen aufgebracht werden. 4
Die Bundeszuschüsse werden überwiegend für die versicherungsfremden Leistungen verwendet. 5 Versicherungsfremd sind Leistungen, wenn die Beitragsäquivalenz nicht erfüllt ist. Somit zählen z.B. die Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten, die Rente nach Mindesteinkommen oder auch die Fremdrenten (Renten für anerkannte Verbliebene Im Zuge des Gesetzes von 1999 wurde der Bundeszuschuß ab 1998 erhöht, da wäre. 7 ansonsten der Beitragssatz auf Die Beiträge werden in Relation zu der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben,
3 vgl. Lampert, 1988, S.93 ff
4 Petersen, H.G. (1989), S. 315
5 Bohnet, A. (1999), S. 298
6 vgl. Schlenger, M. (1998), S. 7 und S. 13 ff
7 vgl.. Bomsdorf, E. (1998), S. 59 f
5
welche die Beitragsbemessungsgrenze jedoch nicht übersteigen darf. Der Beitragssatz darf nur geändert werden, wenn die Schwankungsreserve am Ende von zwei aufeinanderfolgenden Jahren unterschritten wird. 8 Der Beitragssatz wurde zum 1. April 1999 durch das Aufkommen der Ökosteuer um 0,8 Prozentpunkte auf 19,5% gesenkt. 9
2.1 Das Finanzierungs-Problem
Seit dem Inkrafttreten des geltenden Rentenrechts von 1957 ergab sich für die Regierungen ein Finanzierungsproblem der Renten. So wurde die Rente im Laufe der Jahre immer weiter gekürzt und „beschnitten“, um die Finanzierung weiterhin gewährleisten zu können.
Folgende Kürzungen/Änderungen wurden bereits durchgeführt:
- 1977: Ausbildungszeiten nur noch begrenzt anerkennbar
- 1978: Rentenanpassung wird von der Bruttolohnentwicklung abgekoppelt
- 1983: Einführung der Krankenversicherungsbeiträge für Rentner
- 1985: Hinterbliebenenrente wird gekürzt
- 1989: ab 1992 gilt: Ausbildungszeiten werden von 13 auf sieben Jahre verkürzt
- 1995: Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner wir eingeführt
- 1996: bei Neurenten werden die Ausbildungszeiten von sieben auf drei Jahre gekürzt.
- 1997: Rentenabschlag für Schwerbehinderte mit 60
- 1999: Rentenanpassung nach Inflation statt Nettolohnentwicklung
- 2001: weitere Kürzung der Hinterbliebenenrente 10
8 Petersen,H.G. (1989), S. 317
9 BMA (1999b) S.8
10 Focus 10/02 S. 36
Arbeit zitieren:
Andre Lampel, 2002, Die staatliche Rentenfinanzierung: Reform, Notwendigkeit und Reform Alternativen, München, GRIN Verlag GmbH
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