Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis V
I. Einleitung 1
II. Das Leistungsschutzrecht als verwandtes Schutzrecht 3
1. Bereits bestehende Leistungsschutzberechtigte 4
a) ausübende Künstler 5
b) Tonträgerhersteller 5
c) Sendeunternehmen 5
d) Fazit der bereits bestehenden rechtlichen Regelungen 6
2. Die Leistungen der Tonträgerhersteller und die der Verlage 6
a) Problemfokus Verlage 6
b) Vergleich der Leistungen des Verlages mit deren des
Tontr ägerherstellers 8
III. Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht für Verlage? 11
1. Leistungsschutzrecht für Verlage - Was spricht dafür? 13
2. Leistungsschutzrecht für Verlage - Was spricht dagegen? 16
IV. Persönliche Würdigung 22
V. Ergebnis der Untersuchung 24
Anlagenverzeichnis VI
II
II
Literaturverzeichnis
Berger, Christian/ Glas Vera :
Informationen als Gegenstand von Eigentumsrechten; Leipziger Beiträge zur Universalgeschichte und zur vergleichenden Gesellschaftsordnung; in COMPARATIV 16 (2006), Heft 5/6, S. 157 - 171
Boddien, Thomas W.:
§ 85 in: Fromm/ Nordemann; Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, zum Verlagsgesetz und zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz; 10. Auflage, Stuttgart 2008
Brockhaus Lexikon:
Band 8, Koo - Lz, Oldenburg 1998; Band 14, Tan - Vir, Oldenburg 1999
Czychowski, Christian:
Vorbemerkung § 87 a in: Fromm/ Nordemann; Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, zum Verlagsgesetz und zum
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz; 10. Auflage, Stuttgart 2008
Dix, Bruno:
Das Recht der Bildenden Kunst, der Ratgeber für Künstler zum Urheberrecht; 1. Auflage, Köln 2008
Eisenmann Hartmut/ Jautz Ulrich:
Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht; 7. Auflage, Heidelberg 2007
Götting, Horst-Peter:
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Prüfe dein Wissen; 2. Auflage, München 2008
Haupt Stefan/ Ullmann Loy:
Urheberrecht von A-Z; Band 1, 1. Auflage, München 2006
Heinold, Wolfgang Erhardt:
Bücher und Büchermacher, 5. Auflage, Heidelberg 2001
III
Hertin, Paul W.: Urheberrecht, 2. Auflage, München 2008
Jürgensen, Andri/ Rönneper Julia/ Christ Florence:
Verlagsratgeber Recht und Lizenzen: Juristisches Basiswissen und Praxistipps; Band 16, 1.Auflage, Hamburg 2009
Kauert, Michael:
Das Leistungsschutzrecht des Verlegers; 1. Auflage, Berlin 2008
Kiefer, Philip:
Internet - Begriffe einfach erklärt; 1. Auflage, Düsseldorf 2008
Lettl, Tobias:
Urheberrecht; 1. Auflage, München 2008
Maur, auf der, Rolf:
Das Urheberrecht des Produzenten, 1. Auflage, Basel 1991
Müller von der Heide, Kristian:
Recht im Verlag, Ein Handbuch für die Praxis; 1. Auflage, Berlin 1995
Nolte, Georg:
Zur Forderung der Presseverleger nach Einführung eines speziellen Leistungsschutzrechtes; in Zeitschrift für Geistiges Eigentum ZGE/IPJ 2 2010, S. 165- 195
Rehbinder, Manfred:
Urheberrecht; 16. Auflage, München 2010
Schack, Heimo:
Urheber- und Urhebervertragsrecht; 5. Auflage, Tübingen 2010
Soetenhorst, Wirt:
Ein verwandtes Schutzrecht für Verleger; in Zeitschrift der Gesellschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationaler Teil, GRUR Int. 1989, 760
IV
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz Aufl. Auflage Bd. Band BGB Bürgerliches Gesetzbuch bspw. Beispielsweise bzw. beziehungsweise d.h. das heißt ff. fortfolgend i.d.R. in der Regel Rn. Randnummer S. Seite sog. so genannt UrhG Urheberrechtsgesetz VerkO Verkehrsordnung für den Buchhandel vgl. vergleichend z.B. zum Beispiel
V
I. Einleitung
Das Zeitalter der neuen Medien ist nicht mehr nur angebrochen, sondern hat sich bereits fest in der heutigen Gesellschaft integriert.
So ist es bspw. leicht, ein Foto zu einem bestimmten Themenbereich nicht selbst zu fotografieren, sondern über eine Online-Suchmaschine im WorldWideWeb eine Aufnahme zu diesem bestimmten Thema zu finden. Aber darf dieses Bild dann auch kopiert und anschließend als eigenes tituliert werden? Dies ist eine Thematik mit der sich das Urheberrecht beschäftigt und genaue Regelungen zum Schutz bestimmter Werke vor der unbefugten Verwendung Dritter enthält. Zu diesen Werken gemäß § 2 UrhG gehören neben bspw. Filmen, Schriftstücken und Computerprogrammen auch Fotos.
Doch wie verhält es sich mit der Nachbildung von Ton- oder Filmträgern? Denn auch hier hätte man im Internet die Möglichkeit, kostenfrei Musik und Film sich anzueignen. Obwohl dies illegal und strafbar wäre, da man diese dem Grunde nach nur käuflich erwerben darf.
Auch hier gibt es klare Regelungen im Urheberrechtsgesetz, dessen vierter Abschnitt dem umfassenden Schutz der Tonträgerhersteller gewidmet ist. Aber ist es vielleicht möglich, eine bereits produzierte Sendung zu benutzen, um diese bspw. weiterzusenden und somit die Öffentlichkeit zu bereichern? Auch hier gibt es eine klare Antwort, beziehungsweise Rechtslage: Nein, denn im fünften Abschnitt des Urheberrechtsgesetzes wird ausgiebig auf diese Problematik eingegangen. Durch diese bestehenden Regelungen wird es Dritten verboten, sich die von den Sendeunternehmen erbrachten Leistungen ohne entsprechendes Nutzungsrecht zu Eigen zu machen.
Der beschriebenen Systematik zu folge drängt sich nun die Frage auf, ob somit auch eine Regelung über die Verwendung im Internet veröffentlichter Texte von Verlagen zu finden ist. Doch wird das Kapitel über die verwandten Schutzrechte im Urheberrechtsgesetz genauer betrachtet, so werden zwar Regelungen zum Schutz der bereits oben genannten Sendeunternehmen, Tonträgerherstellern und anderen Werkmittlern gefunden, keine aber für den Schutz der Verlage und deren veröffentlichte Arbeiten.
1
Diese Problematik beschäftigt seit geraumer Zeit auch die Politik und Wirtschaft mehr denn je und hat zu großen Debatten geführt, ob ein Leistungsschutzrecht für Verlage geschaffen werden soll oder nicht.
Bei den fordernden Verlagen handelt es sich allerdings nicht um die Buchverlage, viel mehr werden die Stimmen der Presseverlage mit dem Appell der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Verlage laut. Diese haben auch bereits einen Entwurf für das geforderte Schutzrecht vorgestellt.
Doch vor der eventuellen Einführung einer neuen leistungsschutzrechtlichen Regelung muss zunächst die Frage der generellen Notwendigkeit derer geklärt werden, womit sich auch die vorliegende Bachelorarbeit mit dem Thema
„Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht für Verlage?“
befasst.
Zunächst wird hier ein kleiner Überblick über die Thematik aus juristischer Sicht gegeben. Danach folgen eine genauere Betrachtung des Problemfokus des Verlages, sowie ein Vergleich der Leistungen der Verlage mit denen eines bereits bestehenden Leistungsschutzberechtigten. Anschließend kommt es zu einer Veranschaulichung des Meinungsstreites in Form einer Darstellung der Für- und Gegenargumente der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Verlage. Im Schlussteil werden die Argumente zu einer persönlichen und kritischen Würdigung zusammengefügt, sowie ein Gesamtergebnis der Untersuchung formuliert.
2
II. Das Leistungsschutzrecht als verwandtes Schutzrecht
Urheberrechtlich geschützt sind nicht nur die Urheberpersönlichkeitsrechte sondern auch die Inhaber sog. Leistungsschutzrechte. 1 Bezeichnet werden diese auch als „verwandte Schutzrechte“ oder „Nachbarrechte“ 2 und finden sich in den §§ 70 - 95 UrhG.
Dabei handelt es sich um Rechte, welche keine Werke sondern Leistungen anderer Art schützen. Diese sind der schöpferischen Leistung des Urhebers ähnlich oder zumindest in Zusammenhang mit Werken von Urhebern erbracht worden. Es handelt sich „um eine Ausprägung des urheberrechtlichen Schutzes im weiteren Sinne“ 3 . Auch wenn die verwandten Schutzrechte im Urheberrechtsgesetz niedergelegt sind, so können sie nicht als pure Urheberrechte bezeichnet werden. Eine genauere Betrachtung des Leistungsgegenstandes zeigt, dass die Leistung der hier geschützten Werkmittler lediglich in der Reproduktion eines von einem früheren Schöpfer geschaffenen Werkes besteht. 4
Von den Leistungen der Urheber unterscheiden sich die Leistungen der verwandten Schutzrechte grundsätzlich durch den „Grad der geistigen Schöpfung“ 5 . Gegenüber den urheberrechtlich geschützten Werken liegt den leistungsschutzrechtlich geschützten Arbeiten kein Schöpfungsgedanke zu Grunde. Es handelt sich um rein gewerbliche oder wissenschaftliche Leistungen, welche die Grenze zur schöpferischen Leistung nicht überschreiten. 6 Diese beziehen sich „auf die Wiedergabe, Realisierung oder Vermittlung eines bereits bestehenden geistigen Gegenstandes“. 7 Im Unterschied zur Werkleistung des Urhebers stellen diese Leistungen keine schöpferisch geistige Arbeit, sondern i.d.R. lediglich eine Nachschöpfung dar. Dies kann auch in Form einer Auswertung eines fremden Werkes geschehen. 8
Der Schutzgegenstand dieser Nachbarrechte kann nochmals unterteilt werden in einen Schutz für bestimmte Gegenstände, wie bspw. wissenschaftliche Ausgaben gemäß § 70 UrhG oder auch Lichtbilder gemäß § 72 UrhG, einerseits und den Schutz
1 Vgl. Lettl, „Urheberrecht“, 1. Aufl. 2008, S. 220, Rn. 1
2 Vgl. Lettl, „Urheberrecht“, 1. Aufl. 2008, S. 220, Rn. 1
3 Lettl, „Urheberrecht“, 1. Aufl. 2008, S. 220, Rn. 1
4 Vgl. Eisenmann/Jautz , „Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz“, 7. Aufl. 2007, S.46,Rn. 99
5 Haupt/Ullmann, „Urheberrecht von A-Z“, 1. Aufl. 2006, S. 179
6 Vgl. Haupt/Ullmann, „Urheberrecht von A-Z“, 1. Aufl. 2006, S. 179
7 Götting, „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht“, S.302
8 Brockhaus Lexikon, Bd. 8, S. 293
3
bestimmter Personen, wie z.B. den Tonträgerherstellern (§§ 85 ff. UrhG), Sendeunternehmen (§ 87 UrhG), Datenbankherstellern (§§ 87a - 87e UrhG), Filmherstellern (§§ 94 ff. UrhG) sowie den ausübenden Künstlern (§§ 73 - 84 UrhG), andererseits. 9
Das Leistungsschutzrecht als verwandtes Schutzrecht bewirkt, dass auch Leistungen, welche eigentlich nicht schutzwürdig sind, da es an einer bestimmten individuellen Gestaltungshöhe fehlt, für deren Umsetzung es aber trotzdem einem enormen technischen und finanziellen Aufwand bedarf, geschützt werden. Es kann also auch als der Schutz wissenschaftlicher (§§ 71, 71 UrhG), künstlerischer (§§ 73 ff. UrhG) und organisatorisch - unternehmerischer (§§ 81, 85, 87, 87b, 94 UrhG) Leistungen bezeichnet werden. 10 Dieser Schutz vor einer unbefugten Verwertung ergibt sich aus einem dem Träger des jeweiligen Schutzrechts vorbehaltenen Verbreitungs- bzw. Vervielfältigungsrechts. 11
Letztendlich „wird mit dem Leistungsschutzrecht die Vermittlungstätigkeit für geistige Werke und Informationen“ 12 honoriert. „Voraussetzung ist die Schaffung eines Produkts …, das regelmäßig an ein bereits bestehendes geistiges Produkt anknüpft.“ 13 Dies kann bspw. eine Sendung, ein Tonträger oder ein Film sein.
1. Bereits bestehende Leistungsschutzberechtigte
Das Leistungsschutzrecht steht nur demjenigen zu, welcher eine Leistung vollbracht hat. Da bei der Realisierung, Vermittlung oder Ermöglichung der Wiedergabe eines Werkes ein enormer finanzieller als auch technischer Aufwand von Nöten ist, kann es wie bereits erwähnt als eine Art „Belohnung“ der Investition als solcher gesehen werden. Das Urheberrechtsgesetz kennt bereits mehrere solcher zum Schutze Berechtigten. Die drei Prägnantesten und für die Untersuchungen dieser Arbeit wohl wichtigsten Gruppen sind:
99 Vgl. Lettl „Urheberrecht“, 1. Aufl. 2008, S. 220, Rn. 1
10 Vgl. Götting, „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, S.302
11 Brockhaus Lexikon, Bd. 8, S. 293
12 Berger/Glas, „Information als Gegenstand von Eigentumsrechten“, Comparativ 5/6 2006, 157 (165)
13 Berger/Glas, „Information als Gegenstand von Eigentumsrechten“, Comparativ 5/6 2006, 157 (165)
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Arbeit zitieren:
Anja Wohlrab, 2011, Brauchen wir ein Leistungsschutzrecht für Verlage?, München, GRIN Verlag GmbH
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