RR
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Motivation
1.2. Zielsetzung
1.3. Vorgehensweise
2. Begriffsbestimmung
3. Besonderheiten der Rechnungslegungsnormen hinsichtlich immaterieller Vermö-
gensgegenst ände
3.1. Nach Handelsgesetzbuch
3.2. Nach US - GAAP
3.3. Nach IFRS
4. Bilanzierung des derivativen Goodwills
4.1. Nach Handelsgesetzbuch
4.2. Nach US - GAAP
4.3. Nach IFRS
5. Kritische Reflexion der aktuellen Kritik
6. Fazit
Literaturverzeichnis
SS
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abb. 1: Erwerbstätige nach Wirtschaftssektoren, S. 4
Abb. 2:Entscheidungsbaum zur Überprüfung der Aktivierungsfähigkeit von Vermögensgegenständen (in Anlehnung an Hilke, 2002, S. 267) Abb. 1 - Einflussgrößen auf die Entwicklung der Rechnungslegungsnormen Tab. 1: Größe und Bedeutung organisierter Kapitalmärkte in den USA, Großbritannien und Deutschland
Abkürzungsverzeichnis
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€
§
Abb. Abbildung ff. folgende (plural) AG Aktiengesellschaft GB Großbritannien
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o. S. ohne Seite
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S. USA United States of America SFAC Statement of Financial Accounting Concepts
z. B. zum Beispiel SFAS Statement of Financial Accounting Standards
1. Einleitung
1.1. Motivation
Innerhalb der letzten 60 Jahre lassen sich signifikante Verschiebungen innerhalb der verschiedenen Wirtschaftssektoren feststellen. Dies liegt nicht zuletzt darin, dass immaterielle Vermögenswerte eine konstant steigende Relevanz für Unternehmen weltweit erfahren haben und sich dadurch eine Verschiebung zu Gunsten des Dienstleistungssek-tors feststellen lassen kann. Waren im Jahr 1950 noch 24,6% aller Erwerbstätigen in Deutschland im primären Sektor tätig, 42,9% im sekundären Sektor und gerade mal 32,5% waren im tertiären Sektor, dem Dienstleistungssektor, angestellt so konnte 2007 bereits eine deutliche Verschiebung zu Gunsten des tertiären Sektors erkannt werden. Denn nun repräsentiert dieser Sektor mit einem Anteil von rund 70% der Erwerbstätigen die quantitative Mehrheit aller Anstellungsverhältnisse in Deutschland. Auf den primären Sektor, dem Land-, Forstwirtschaft und Fischerei zugeordnet werden, entfal-
Jahr 1954 bereits vorhergesagt, dass die Anteile der Erwerbstätigen in den beiden ersten Sektoren konstant, zu Gunsten des Dienstleistungssektors, abnehmen werden. 2 Das Wachstum des Dienstleistungssektors bedeutet jedoch nicht, dass der Stellenwert gegenüber dem verarbeitenden Gewerbe im gleichen Maße steigt. Vielmehr ist eine Ver-
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bindung der Sektoren festzustellen - so ist das verarbeitende Gewerbe natürlich gleichermaßen daran interessiert durch Dienstleistungen, Wettbewerbsvorteile zu sichern als auch mit ihren eigenen Innovationen Produkte zu verbessern oder neue Produkte zu schaffen. 3 Ausgehend von diesen Entwicklungen werden hoch entwickelte Volkswirtschaften oftmals unterteilt: Dafür finden sich häufig die Begriffe „old economy“ und „new economy“ in der Literatur wieder. Dem Bereich der „old economy“ werden typische Gewerbe des herstellenden Sektors hinzugerechnet, während Hochtechnologieunternehmen den „new economy“ Begriff abbilden. 4 Bezeichnend für die „new economy“ ist die sich immer im Wandel befindliche Umwelt der Unternehmen, die diesem Sektor angehören. So werden immerzu neue und innovative Produkte entwickelt 5 , welche dazu verwendet werden, Wettbewerbsvorteile zu schaffen, bzw. zu halten. 6
Dass diese Produkte nicht umsonst, als Werttreiber innerhalb der Unternehmen gelten 7 zeigt sich vor allem bei Unternehmenserwerben: Waren in den 1980er Jahren noch stille Reserven der Hauptgrund für die Differenz zwischen bilanziertem Eigenkapital und dem Kaufpreis und nahmen immaterielle Vermögensgegenstände mit durchschnittlich 40% eine eher untergeordnete Rolle ein, so wandelte sich dieses Bild stetig. Bereits Ende der 1990er Jahre machten immaterielle Vermögensgegenstände bereits durchschnittlich 80% des Marktwerts eines Unternehmens aus. 8 Eine Studie von Pricewaterhouse-Coopers aus dem Jahr 1997 9 belegt diesen Wandel eindrucksvoll - so wurden die weltweit 500 größten Unternehmen nach dem Anteil des Shareholder Values, der auf immaterielle Vermögensgegenstände fällt, befragt. Das Ergebnis von 80% ist hierbei als klares Zeichen dafür zu deuten, dass die Vorstellung der „Industrienation Deutschland“ widerlegt ist und der Vergangenheit angehört. 10 Dass die Tertiärisierung immer weiter fortschreitet wird ebenfalls deutlich, wenn man die Zahl der IPOs (Initial Public Offerings), im Segment des „Neuen Markt“ bzw. nun im Segment des TecDAX, betrachtet. Hier vollführen oftmals junge Unternehmen den Börsengang, wobei der Kern des Unternehmenswerts auf immaterielle Vermögensgegenstände fällt. 11 Im Extremfall wird
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in einer Abwägung zwischen Substanz und Hoffnung entschieden. Denn als Substanz können bei diesen Unternehmen nur Hoffnungen verstanden werden, die in Zukunft zu Erträgen führen sollen. Und selbst in diesen Fällen, sollen die Handelsvorschriften dazu geeignet sein, die Ertrags- und Vermögenslage realistisch darzustellen - für diese Fälle liefert nun hoffentlich das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die passende Antwort. Denn, dass die bilanzielle Behandlung immaterieller Güter eine der schwierigsten Aufgaben im Bilanzrecht darstellt, macht auch Moxter mit seiner Bezeichnung „ewige Sorgenkinder“ für diese Immaterialgüter des Anlagevermögens klar. 12 Diese Aussage begründet er in der Tatsache, dass es oftmals problematisch ist, die Frage nach der generellen Bilanzierungsfähigkeit eines immateriellen Vermögensgegenstands zu beantworten. 13 Dazu müsste ein Nachweis über einen tatsächlichen Vermögenszugang zum Unternehmen vorliegen und zusätzlich ein Aufschluss über die voraussichtliche Nutzungsdauer erbracht werden. 14 Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, gilt es nun die Bilanzierung der Höhe nach zu klären - hier gilt es nun den wertmäßigen Umfang des Vermögensgegenstandes zu klären. 15 Die objektive Ermittlung des Wertes führt jedoch regelmäßig zu Problemen, da es, bedingt durch die Unkörperlichkeit, oft keinen aktiven Markt und damit auch keinen objektiven Marktpreis gibt. 16 Zum anderen lassen sich die einzelnen Kosten, die den Vermögensgegenstand zusammensetzen, nicht bzw. nur schwer mit materiellem Gegenwert bewerten. 17
1.2. Zielsetzung
Dieser besondere Status der immateriellen Vermögensgüter, der nicht zuletzt durch die Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erneute Brisanz erfahren hat, soll das Ziel dieser Arbeit begründen. Im Rahmen dieser Arbeit werden die drei relevantesten, real existierenden, Rechnungslegungsnormen mit Hinblick auf die Be-handlung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände verglichen. Um einen überschaubaren Umfang sicherzustellen, werden die beiden angelsächsischen Rechnungslegungssysteme, wie die US - amerikanischen „Generally Accepted Accounting Principles“ (US-GAAP) und die „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) mit den deutschen Handelsrechtvorschriften nach Handelsgesetzbuch (HGB) vergli-
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chen. Dass die angelsächsischen Normen durchaus Relevanz für den deutschen Markt besitzen, ist spätestens durch die EG Verordnung 1606/2002 18 bewiesen. Danach müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland seit 2005, mit wenigen Ausnahmen auch erst seit 2007, den Jahresabschluss, zusätzlich zum Abschluss nach HGB, nun auch nach den IFRS, den „International Financial Reporting Standards“, durchführen. Dieser Schritt ist als klare Andeutung an die internationalen Rechnungs-vorschriften zu deuten - die weiterhin bestehenden Differenzen bezüglich der Bilanzierung der selbst erstellten Immaterialgüter sind Untersuchungsobjekt dieser Arbeit und es soll unter Betrachtung der einzelnen Philosophien herausgearbeitet werden, inwieweit eine adäquate Abbildung der Vermögenssituation nach aktuellem Recht möglich ist.
1.3. Vorgehensweise
Im Rahmen des zweiten Kapitels werden die Begriffe geliefert und Grundlagen dargestellt. Hierbei liegt der Fokus auf der Definition eines Immaterialguts - es wird auf die konkrete bzw. abstrakte Bilanzierungsfähigkeit eingegangen und mit einer allgemeinen Definition eines Rechnungslegungssystems abgerundet. Im dritten Kapitel werden die einzelnen Normen näher betrachtet, ihre Philosophien und Ziele herausgearbeitet und auf dieser Grundlage werden im vierten Kapitel die Besonderheiten hinsichtlich der immateriellen Güter näher beleuchtet. Im vierten Kapitel wird zur Verdeutlichung vergleichend die Bilanzierung des derivativen Goodwills eines Unternehmens betrachtet. Die Ergebnisse dieser Gegenüberstellung leiten auf das fünfte Kapitel über, in welchem ein Abriss des Tenors in der Literatur gegeben wird. Es wird ein Auszug aus der bislang in der deutschsprachigen Literatur geäußerten Kritik an den verschiedenen Normen gegeben, welche zugleich hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Korrektheit analysiert werden. Abschließend werden im sechsten und letzten Kapitel ein Fazit dieser Thesis und ein Ausblick gegeben.
2. Begriffsbestimmung
Das deutsche Handelsrecht führt keine klare Definition des Begriffs Vermögensgegen-stand 19 , sodass von einem unbestimmten Rechtsbegriff die Rede ist. 20 Jedoch lassen sich
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Arbeit zitieren:
Daniel Meinzer, 2011, Die bilanzielle Behandlung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB, IFRS und US-GAAP, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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