Seine letzten Lebensjahre verbrachte er zunehmend erblindend, teils in Paris, teils auf La Brède, wobei ihn seine jüngste Tochter als Sekretärin unterstützte, z.B. bei der Abfassung des Artikels „goût“ für die Encyclopédie. Er starb an einer vermutlich relativ banalen Infektion bei einem winterlichen Paris-Aufenthalt, der sein letzter hatte sein sollen und es, anders als gedacht, auch wurde.
Das von Montesquieu angestrebte liberale Staatswesen war dadurch gekennzeichnet, dass es den Absolutismus, also die Staatsform, in der ein Monarch die alleinige Herrschaftsgewalt ausübt, absolut ablehnte und die verfassungsmäßige Abgrenzung der drei Staatsgewalten -Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative)propagierte. Montesquieus Erläuterungen zur Organisation eines liberalen Staatssystems lassen sich auf den Kerngedanken konzentrieren, dass die drei Gewalten auf drei voneinander unabhängige Machtträger verteilt werden müssen. Somit wäre das Gefüge der Machtverteilung ausbalanciert und keine Gewalt gegenüber der anderen die Oberhand gewinnt.
Im Hauptwerk "De l´esprit des lois" ("Vom Geist der Gesetze")findet man den häufig zitierten Leitgedanken der Gewaltenteilungslehre:
"Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann oder dieselbe Körperschaft der Fürsten, des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausübte: Gesetze zu erlassen, sie in die Tat umzusetzen und über Verbrechen und private Streitigkeiten zu richten". Dieser Kerngedanke darf aber nicht so verstanden werden, dass Montesquieu eine strikte Trennung der Gewalten forderte. In seinem Buch findet man einige Beispiele, in denen die klare Trennung der Gewalten durchbrochen wird, weswegen man statt Teilung auch besser von der Ausbalancierung der Gewalten sprechen sollte. So relativierte Montesquieu beispielsweise die Entmachtung des Monarchen als dem Träger der Exekutive durch ein Vetorecht gegen Entscheidungen der Legislative. Dem Parlament sagte er neben seinen gesetzgebenden Befugnissen das Recht zu, darüber zu wachen, ob die Exekutive, also der Monarch die Gesetze richtig ausführt. Auch sollte nach seinen Vorstellungen die gesetzgebende Gewalt die Rechtsprechung über die Adligen übernehmen dürfen. Seine Theorie von der Gewaltentrennung beruht also auf dem Gedankengut, dass eine gegenseitige Kontrolle und Hemmung zur Verhinderung von Machtmissbrauch nur möglich ist, wenn die einzelnen Gewalten nicht völlig voneinander abgetrennt sind. Montesquieu hat damit ein wichtiges Prinzip des Verfassungsstaates entwickelt: „In jeder modernen Ordnung wird die Freiheit dadurch erhalten, dass es mehrere verschiedene Machträger gibt, die sich gegenseitig ihre Grenzen aufzeigen. Macht muss daher stets durch Gegenmacht beschränkt und kontrolliert werden.“ 2
In der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Gedankengut in seiner vollsten Vollendung durch den Parlamentarischen Rat in das Grundgesetz übertragen worden. Aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeiten, in denen Machtmissbrauch zum Tod von mehreren Millionen Menschen führte, wollte man 1948 eine Systematik finden, in der solch ein Missbrauch möglichst lange zu behindern. Das Grundgesetz baut daher auf Montesquieus Thesen auf.
2 http://www.123recht.net/Der-Gewaltenteilungsgrundsatz-__a1467__p2.html, 27.05.2011 18:13
Arbeit zitieren:
Simon Bäumer, 2011, Charles de Secondat Baron de Montesquieu, die Gewaltenteilung und ihre Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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