Inhaltsverzeichnis
1. Einführung. 1
2. Die neronische Verfolgung. 1
2.1. Die Berichte 1
2.2. Die Frage des institutum Neronianum. 4
3. Die Verfolgungen unter Diokletian 6
3.1. Das Christenedikt im Rahmen des tetrarchischen Systems 8
4. Schluss. 10
Literatur 12
Es herrscht Uneinigkeit, ob die Verfolgung, die 64 n. Chr. unter dem römischen Kaiser Nero stattgefunden hat, als tatsächliche „Christenverfolgung“ oder eher als Strafverfolgung der angeblichen Brandstifter zu werten ist, die das Ziel hatte, die Schuld auf eine gesellschaftliche Randgruppe abzuwälzen. Sehr eindeutig ist hingegen das Ziel der unter Diokletian angestoßenen Verfolgungen: die Kirche und den christlichen Glauben sollten vernichten werden. Der Vergleich und die Beleuchtung der Hintergründe dieser beiden Ereignisse lässt Gemeinsamkeiten und Unterschiede in ihrer Durchführung und Zielsetzung erkennen und gibt damit einen klareren Blick auf die Bedeutung und Charakter der neronischen Verfolgung.
Der Historiker und Senator Tacitus (ca. 55-120 n. Chr.) berichtet in seinen Annalen über die Ereignisse nach dem Brand Roms im Jahre 64:
(2) Aber weder durch menschliche Hilfeleistungen noch durch Schenkungen des Kaisers, noch durch Sühneopfer für die Götter ließ sich dem üblen Gerücht ein Ende machen, daß der Brand auf Befehl gelegt worden sei. Um also dieses Gerede aus der Welt zu schaffen, schob Nero die Schuld auf andere und bestrafte sie mit ausgeklügelten Martern. Es handelte sich um die wegen ihrer Untaten (per flagitia) verhaßten Leute, die das Volk Christen zu nennen pflegte. (3) Der Name geht auf Christus zurück, der unter der Herrschaft des Tiberius durch den Prokurator Pontius Pilatus hingerichtet worden war. Dadurch für den Augenblick unterdrückt, flammte der verhängnisvolle Aberglaube (exitiablis superstitio) später wieder auf, nicht nur in Judäa, der Heimat dieses Übels, sondern auch überall in der Hauptstadt, wo alle schrecklichen und schändlichen religiösen Bräuche von überall her zusammenkommen und geübt werden. (4) Also ergriff man zuerst die Geständigen (qui fatebantur), dann auf ihre Anzeige hin eine ungeheure Menge von Leuten (multitudo ingens), die allerdings nicht gerade der Brandstiftung, aber doch des Hasses gegen das Menschengeschlecht (odio humani generis) überführt wurden. Mit den zum Tode Verurteilten trieb man auch noch ein grausames Spiel: In Tierhäuten steckend wurden sie von Hunden zerrissen oder ans Kreuz geschlagen und angezündet, um als Fackeln für die nächtliche Beleuchtung zu dienen, sobald der Tag zu Ende gegangen war. (5) Seine Gärten hatte Nero für dieses Schauspiel zur Verfügung gestellt. Er gab auch ein Zirkusspiel und mischte sich als Wagenlenker verkleidet unters Volk oder stellte sich auf einen Rennwagen. Mit jenen Menschen, die doch schuldig waren und härteste Strafen verdient hatten, regte sich daher Mitleid, als
2
müßten sie nicht für das öffentliche Wohl (utilitate publica), sondern wegen der Grausamkeit eines einzelnen sterben. 1
Für Tacitus steht außer Frage, dass die Christen nicht die Brandstifter waren. Er ist aber dennoch der Ansicht, dass diese für ihre Untaten und ihren Aberglauben verhasste Gruppe die ihr auferlegten Strafen, die den Strafen für Brandstifter entsprachen 2 , allein schon für ihren Menschenhass verdient hatte und dass ihre Bestrafung dem öffentlichen Wohl diene. Auch Sueton zählt das harte Vorgehen Neros gegen die der superstitio anhängenden Christen zu seinen lobenswerten Taten. 3 Die übrigen zeitgenössischen Quellen (Plinius d. Ä., Cassius Dio) erwähnen zwar den Brand und bezichtigen Nero der Urheberschaft, geben jedoch keinen Hinweis auf eine Verfolgung von Christen. 4
superstitio
Sowohl Tacitus als auch Sueton verwenden den Begriff superstitio, der, zunächst nur die besondere religiöse Hingabe bezeichnend, von beiden mit Unheil verdeutlichenden Adjektiven in Verbindung gesetzt und damit in Gegensatz zur philosophisch geläuterten, staatstragenden religio gesehen wird. Der Vorwurf, einen fremdländischen Aberglauben zu pflegen, konnte aber höchstwahrscheinlich nicht Grundlage für das Vorgehen öffentlicher Stellen sein und ist eher als ein Topos des traditionsbewussten römischen Senators zu sehen. 5
per flagitia
Was waren die Untaten, derer man die Christen verdächtigte? Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der für Außenstehende noch nicht gut zu unterscheidenden Gruppen der Christen und Juden zum einen einfach bereits vor-handene Vorurteile übernommen wurden, zum anderen aus falsch verstandenen
1
Tac. ann. 15, 44, 2-5. Soweit nicht anders im Literaturverzeichnis angegeben, stammen sämtliche Quellen und Übersetzungen aus: P. Guyot / R. Klein (Hrsg.), Das frühe Christentum bis zum Ende der Verfolgungen, Bd. 1 u. 2 in einem Band, Darmstadt 1997.
2 H. Last, Christenverfolgung II (juristisch), RAC II (1954), 1208-1228, 1211
3 Suet. Nero 16, 2
4 Vgl. P. Keresztes, The Imperial Roman Government and the Christian Church. I. From Nero to the Severi, ANRW II 23, 1, Berlin / New York 1979, 247-315, 249. Zur Frage der Brandstiftung vgl. A. Giovannini, Tacite, l’«incendium Neronis» et les chrétiens, REAug 30 (1984), 3-23
5 Vgl. K. Abel, Superstitio, KlP V (1979), 434; R. Freudenberger, Das Verhalten der römischen Behörden gegen die Christen im 2. Jahrhundert, dargestellt am Brief des Plinius an Trajan und den Reskripten Trajans und Hadrians, München 1967, 189-199, bes. 198-199
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Christoph Osterholt, 2001, War die neronische Verfolgung eine "Christenverfolgung"?, München, GRIN Verlag GmbH
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