Inhalt
1. Einleitung 3
2. Das Konzept der Politischen Religion 4
3. Die FDJ bis 1961 6
3.1 Organisation 8
4. Poltisch-religiöse Elemente in der FDJ 10
4.1 Führerkult 10
4.2 Liedgut 13
4.3 Emblem 16
4.4 Fahne 16
4.5 Jugendstunden und Jugendweihe 18
4.6 Fackelzüge 20
4.7 Massentreffen und Fahrten 22
5. Ergebnis 23
5.1 Ausblick 24
6. Anhang
6.1 Abkürzungsverzeichnis 27
6.2 Literatur 28
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1. Einleitung
Der Marxismus-Leninsmus kann als „politische Religion mit geschlossener Kirche und unumstößlichem Dogma“ 1 verstanden werden. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs übertrug die Sowjetunion ihn als offizielle Staatsideologie auf die neu in ihren Machtbereich eingegliederten osteuropäischen Staaten und - wenn auch nach außen zunächst weniger sichtbar - auf die Sowjetische Besatzungszone (SBZ).
Vor diesem Hintergrund soll in der vorliegenden Arbeit die Jugendorganisation der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), hinsichtlich ihrer politisch-religiösen Merkmale untersucht werden. Die Zukunft einer Gesellschaft, ihre Stabilisierung und ihr Erhalt, hängt wesentlich von der politischen Sozialisation der nachwachsenden Generation ab, von der besonders nachhaltige Prägungen für die Entwicklung jedes Einzelnen und darüber vermittelt der Gesellschaft ausgehen. 2 Eine Erkenntnis, die sich auch in dem Ausspruch „Wer die Jugend hat, hat die Zukunft“ widerspiegelt, den verschiedene Politiker zu unterschiedlichen Zeiten formulierten. 3 Dementsprechend stand in der DDR die Jugend als Garant für das Fortbestehen des Sozialismus im Zentrum des staatlichen Interesses und sollte gemäß der Ideologie herangebildet werden. 4 Die Betrachtung der Jugendorganisation ist daher besonders interessant.
Betrachtet werden soll im folgenden nur die FDJ im DDR-Kontext, die FDJ in Westdeutschland und vor Gründung der DDR soll nicht beleuchtet werden. In der Existenzzeit der DDR lassen sich verschiedene Phasen ausmachen und auch in der FDJ hat es im Laufe ihres Bestehens einige Veränderungen gegeben. Die Betrachtung des Jugend-verbands für die gesamte DDR-Zeit würde daher den Umfang dieser Arbeit sprengen. Aus diesem Grund möchte ich die Untersuchung auf den Zeitraum von der DDR-Gründung am 7. Oktober 1949 bis zum Bau der Mauer am 13. August 1961 eingrenzen. Zudem soll sich die Untersuchung auf die FDJ selbst konzentrieren, so dass auch die vormilitärische Ausbildung in der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) ausgeklammert bleibt.
1 Vgl. Bracher, Karl Dietrich: Zeit der Ideologien, München 1985, S. 183; zit. nach: Schroeder, Klaus: Der SED-Staat: Geschichte und Strukturen der DDR. München 1998, S. 548.
2 Vgl. Schlegel, Uta; Peter Förster (Hg.): Ostdeutsche Jugendliche: Vom DDR-Bürger zum Bundesbürger. Opladen 1997, S. 23.
3 Vgl. Gotschlich, Helga: Aufbruch in ein „anderes“ Deutschland. In: Dies.: „Das neue Leben muss anders werden …“: Studien zur Gründung der FDJ. Berlin 1996, S. 71.
4 Vgl. Niederdalhoff, Friederike: Im Sinne des Systems einsatzbereit. Mädchenarbeit im „Bund Deutscher Mädel“ (BDM) und in der „Freien Deutschen Jugend“ (FDJ); ein Vergleich. Münster 1997, S. 75.
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Diese Einschränkung wie auch die zeitliche Beschränkung hat jedoch auch zur Folge, dass bestimmte interessante Aspekte einer Politischen Religion nicht berücksichtigt werden können, beispielsweise Namensweihen für Kinder, Zeremonien wie die sozialistische Eheschließung oder weitere, die sich beispielsweise in der Pionierorganisation oder in anderen Bereichen der DDR nachweisen lassen. 5 Eine solch umfangreiche Analyse kann jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht geleistet werden.
Zurückgreifen kann ich auf mehrere umfangreiche Darstellungen der FDJ, wie sie u.a. Mählert sowie Freiburg und Mahrad liefern. 6 Eine Betrachtung der FDJ unter dem Gesichtspunkt der Politischen Religion liegt nach meinem Wissen bisher nicht vor. Zur Musikkultur der FDJ gibt es hingegen einen sehr ausführlichen Beitrag von Schäfer 7 , dessen Ergebnisse ich an entsprechender Stelle teilweise aufnehmen werde. Zum besseren Verständnis soll zu Beginn der Arbeit zunächst auf das Konzept der Politischen Religion und auf die Entwicklung der FDJ bis zum Ende des Untersuchungszeitraums eingegangen werden.
2. Das Konzept der Politischen Religion
Den Begriff der „Politische Religionen“ hat zuerst Voegelin 1938 in seinem gleichnamigen Buch entwickelt, ein Jahr später gebrauchte auch Raymond Aron den Ausdruck „réligion politique“ (später: réligion séculière“). 8 Bis heute gibt es jedoch keine allgemein anerkannte Definition, so dass im folgenden zunächst verdeutlicht wird, was hier darunter verstanden werden soll. 9
Bei Voegelin heißt es über die Politische Religion: „Wenn Gott hinter der Welt unsichtbar geworden ist, dann werden die Inhalte der Welt zu neuen Göttern (...).“ 10 Damit sind schon zwei wesentliche Merkmale genannt: Im Gegensatz zu den transzendenten Weltreligionen Christentum, Judentum oder Islam hat die Politische Religion lediglich immanenten Bezug. 11
5 Vgl. Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (Hg.): Zur Lage der Jugend im anderen Teil Deutschlands: Auszug aus dem zweiten Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe gemäß §25 Abs. 2 des Jugendwohlfahrtgesetzes - Jugendbericht -. Bad Godesberg 1968, S. 291.
6 Mählert, Ulrich: Die Freie Deutsche Jugend 1945 - 1949: Von den „Antifaschistischen Jugendausschüssen“ zur SED-Massenorganisation; die Erfassung der Jugend in der Sowjetischen Besatzungszone. Paderborn 1995. Freiburg, Arnold; Christa Mahrad: FDJ: Der sozialistische Jugendverband der DDR. Opladen 1982.
7 Schäfer, Olaf: Pädagogische Untersuchungen zur Musikkultur der FDJ: Ein erziehungswissenschaftlicher Beitrag zur Totalitarismusforschung. Berlin 1998.
8 Vgl. Maier, Hans (Hg.) ‚Totalitarismus’ und ‚Politische Religionen’. Paderborn 1996, S. 242.
9 Vgl. Linz, Juan: Politische Religion. In: Maier, Hans (Hg.): Totalitarismus und politische Religionen. Paderborn 1996, S. 130.
10 Voegelin, Eric: Die Poltischen Religionen. München 1993, S. 50.
11 Vgl. Linz: Politische Religion. S. 130.
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Da sie den Anspruch auf absolute Wahrheit erhebt, ist sie mit anderen Weltanschauungen unvereinbar. Aus diesem Grund versucht sie, mit existierenden Religionen zu konkurrieren, sie zu ersetzen, und wenn möglich zu zerstören.
An die Stelle Gottes tritt nach Voegelin „die innerweltliche Kollektivexistenz“. Die „Person wird zum dienenden Glied des sakralen Weltinhaltes; sie wird Instrument (..); das Problem ihrer Lebensführung, ihrer physischen und geistigen Existenz ist nur wichtig im Zusammenhang der Existenz der umfassenden Gemeinschaft als des Realissimum. In der Haltung innerweltlicher Religiosität akzeptiert der Mensch diese Stellung; er nimmt sich selbst (..) als Hegelschen Maschinenteil des großen Ganzen, und unterwirft sich willig den technischen Mitteln, mit denen die Organisation des Kollektivums ihn eingliedert. Das Wissen um die Weltinhalte und die darauf begründete Technik sind nicht die temporal untergeordneten Mittel für das ewige Ziel des Lebens im überweltlichen Gott, sondern das Lebensblut des innerweltlichen Gottes selbst.“ 12
Im Gegensatz zu einer transzendenten Religion ist ihr Bestehen jedoch nicht von Dauer; die Politische Religion verschwindet mit der weltlichen Macht, an die sie geknüpft ist. 13 Die Politische Religion dient der Legitimation der Macht oder, wie Juan Linz sagt, sie ist ein Glaubenssystem bezüglich Autorität, Gesellschaft und Geschichte, eine Ersatzreligion, die dazu verhelfen soll, ein politisches System zu legitimieren. Linz spricht auch von religiösem Gebrauch der Politik in autoritären Regimen, im Gegensatz dazu ist Voegelin der Ansicht, dass sich in totalitären Regimes religionsähnliche Elemente nachweisen lassen 14
Die Politische Religion steht fest im Dienst der Politik und erfasst die Menschen bis in ihre Privatsphäre. Charakteristisch ist nach Linz, dass die Entwicklung der „religiösen“ Manifestation in der politischen Sphäre beginnt und von politischen Aktivisten, Funktionären und einer besonderen Art von Intellektuellen fortgesetzt wird. Akademiker, Lehrer, Schriftsteller und Künstler werden in den Prozess einbezogen.
Wie die christliche, so hat auch die innerweltliche Gemeinschaft ihre Apokalypse. 15 Die darauf bezogene Heilserwartung bzw. das sogenannte Heilsversprechen unterscheidet sich jedoch von dem einer transzendenten Religion. Letztere verspricht ihren Gläubigen eine Belohnung für deren irdische Leiden im Jenseits, die Politische Religion jedoch stellt die guten Verhältnisse auf Erden als Ergebnis des Verhaltens nach Vorschrift des oder der
12 Voegelin: Die Politische Religionen. S. 54f.
13 Vgl. Linz: Politische Religion. S. 129ff.
14 Vgl. Vondung, Klaus: Die Apokalypse des Nationalsozialismus. In: Ley, Michael (Hg.): Der Nationalsozialismus als politische Religion. Bodenheim 1997, S. 33 und Linz: Politische Religion. S. 129ff .
15 Vgl. Voegelin: Die Politische Religionen. S. 50ff.
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Herrschenden dar. „Das Endreich ist nicht mehr eine überirdische Gemeinschaft des Geistes, sondern ein irdischer Zustand vollkommener Menschheit“ 16 so Voegelin. Demnach erkenne Marx das Proletariat als Träger der Entwicklung zum kommunistischen Endreich.
Aus Perspektive existierender religiöser Traditionen ist die Politische Religion als tief antireligiös, als „Nicht-Religion“ zu betrachten. Sie ist Teil eines Säkularisierungsprozesses, da jeglicher Bezug auf Transzendenz und religiöse, kulturelle Traditionen abgelehnt wird. Kennzeichnend ist auch ihre Bindung an einen Führer, der als eine Art Messias wahrgenommen wird. Dieser definiert die Ziele und veranlasst die dazu notwendigen Maßnahmen. Seine nicht unbedingt einfache Aufgabe besteht darin, das Heilsversprechen zu verwirklichen und eine Art „Paradies auf Erden“ zu schaffen. Die Versprechungen einer Politischen Religion sind auf das Hier und Jetzt konzentriert und nicht wie bei transzendenten Religionen auf Dauer konzipiert. Jedoch richtet sich das Heilsversprechen an einzelne Gruppen und geht zu Lasten anderer. Können die Heilsversprechungen nicht eingehalten werden, resultiert daraus Enttäuschung; Frust und Aggression werden auf einen Sündenbock gelenkt.
Unterstützt wird das Glaubenssystem von Personen, Daten, Orten, Symbolen und der Entwicklung damit verbundener Rituale. Sie treten an die Stelle der verbannten Symbole der überweltlichen Religiosität. Kennzeichnend für eine Politische Religion können auch Parallelerscheinungen wie Spiele, Aufmärsche, Paraden, neue Zeitrechnungen und Kalender sein. 17 Die sakralisierten Wirklichkeitsbereiche haben den Charakter von Glaubenswahrheiten. All diese innerweltlichen Dinge sollen eine massenbindende Wirkung erzielen. 18
3. Die FDJ bis 1961
Von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurde ab Sommer 1945 die Gründung antifaschistischer Jugendausschüsse in der sowjetischen Zone genehmigt und die Gründung anderer Jugendverbände verboten. 19 Die Initiative für die Ausschüsse ging von der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) aus, deren Führung organisatorisch nicht an den kommunistischen Jugendverband der Weimarer Republik anknüpfen wollte, da dann auch andere Parteien und Organisationen ihre traditionellen Jugendorganisationen wiedergegründet
16 Ebd.
17 Vgl. Maier, Hans: Konzepte des Diktaturvergleichs: „Totalitarismus“ und politische Religionen. In: Ders.: „Totalitarismus und Politische Religionen“. Paderborn 1996, S. 246.
18 Vgl. Voegelin: Die Politische Religionen. S. 53.
19 Vgl. Niederdalhoff: Im Sinne des Systems einsatzbereit. S. 57.
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hätten. 20 Der Zentrale Jugendausschuss unter Vorsitz von Erich Honecker und Edith Baumgarten bereitete die Gründung der FDJ vor, die sich am 7. März 1946 konstituierte. 21 Sie verstand sich als „überparteiliche, einige, demokratische Jugendorganisation“, die sich für den Frieden und die Einheit Deutschlands einsetzen wollte. 22 Am Entstehungsprozess waren auch die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) in der SBZ sowie Vertreter der evangelischen Kirche beteiligt, jedoch war die FDJ von Beginn an kommunistisch dominiert. 23 Schon der auf dem I. Parlament im Juni 1946 gewählten provisorischen Leitung gehörten mehrheitlich SED-Mitglieder an. 24 Als die Vertreter anderer Parteien ihre Alibi-Funktion erkannten und 1947 ein CDU-Vertreter verhaftete wurde, zogen sie ihre Mitglieder aus den Führungsgremien zurück. Die FDJ verstand sich zunächst als gesamtdeutsche Organisation, konnte aber in West-deutschland, wo sie 1951 verboten wurde, keine größere Bedeutung erlangen. 25 In der SBZ entwickelte sie sich immer stärker zur Unterorganisation der SED. Dabei berief sie sich zunächst nicht offiziell auf „sozialistische Prinzipien“, richtete jedoch ihre Aktivitäten und Ziele nach denen der Partei aus. Schon im Oktober 1948 bezeichnete der SED-Vorstand sie als „Instrument der Partei vor der Einwirkung auf die Jugend“. 26 Mit der Gründung der eigenen Kinderorganisation „Junge Pioniere“ am 13.12.1948 (ab 1952 „Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann’“) konnte der Einfluss ausgeweitet werden. 27 Sie wirkte im Gegensatz zur FDJ ausschließlich an Schulen und erreichte 1949 fast die gleiche Mitgliederzahl wie diese, ihre Leitung lag in SED-Händen.
Auf dem III. Parlament der FDJ im Mai 1949 wurde der freie und unabhängige Deckmantel endgültig aufgegeben. Die von den Delegierten verabschiedete Verfassung entsprach weitgehend den SED-Zielen. Sie erkannte die führende Rolle der Partei und das Organisationsprinzip des Demokratischen Sozialismus an, die geheime Wahl wurde abgeschafft und ein straffes Schulungssystem eingeführt. In Folge der Veränderungen waren nur drei der 112 Zentralratsmitgliedern keine SED-Mitglieder, die Gremien wurden von Mitgliedern der
20 Vgl. Schäfer: Pädagogische Untersuchungen zur Musikkultur der FDJ. S. 61. s.a. Mählert: Die Freie Deutsche Jugend 1945-49. S. 38ff.
21 Vgl. Schroeder: Der SED-Staat. S. 45.
22 Vgl. Zilch, Dorle: Mitgliederbewegung der FDJ von 1946 bis 1989, Millionen unter der blauen Fahne. Rostock 1994, S. 16.
23 Vgl. Petzold, Joachim: „Zum Verhältnis zwischen FDJ und Junger Gemeinde bis 1953“. In: Gotschlich, Helga: „Links und links und Schritt gehalten …“: Die FDJ Konzepte - Abläufe - Grenzen, Berlin 1994, S. 127.
24 Schroeder: Der SED-Staat, S. 45.
25 Vgl. Niederdalhoff: Im Sinne des Systems einsatzbereit. S. 58.
26 Zilch: Mitgliederbewegung der FDJ von 1946 bis 1989. S. 16.
27 Vgl. Niederdalhoff: Im Sinne des Systems einsatzbereit. S. 58.
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Dipl.-Pol. Stephanie Walter, 2006, Merkmale Politischer Religion in der „Freien Deutschen Jugend“, München, GRIN Verlag GmbH
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