Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Theoretische Grundlagen 2
2.1. Integration durch Systemwettbewerb 2
2.2. Integration durch Harmonisierung 3
3. Die Entwicklung der EU-Sozialpolitik 5
3.1. Der Vertrag von Rom (1958-1972) 5
3.2. Die neue Rolle der europäischen Sozialpolitik (1972-1986) 8
3.3. Die soziale Dimension des Binnenmarktes (seit 1986) 9
4. Schlussfolgerungen und Ausblick 12
5. Summary 14
Literaturverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis
EEA Einheitliche Europäische Akte
EG Europäische Gemeinschaft
ESF Europäischer Sozialfond
EU Europäische Union
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWGV Vertrag über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Harmonisierung der Sozialpolitik im Zuge der Europäischen Integration. Die Sozialpolitik ist im ökonomischen Sinne von Bedeutung, weil sich die entsprechenden Regelungen oft direkt auf die Höhe der Arbeitskosten auswirken. 1 Es steht die Frage im Vordergrund, ob eine Harmonisierung im genannten Bereich eher als Voraussetzung oder vielmehr als Ergebnis des durch den Freihandel ermöglichten Wettbewerbs zu verstehen ist. Zu diesem Zweck sollen im zweiten Abschnitt der Arbeit zunächst die im Zusammenhang zur Thematik relevanten theoretischen Grundlagen dargestellt werden. In der Diskussion stehen die beiden gegensätzlichen Konzepte des Systemwettbewerbs und der Harmonisierung, die entsprechend näher erläutert werden. Dabei sollen vor allem die Wirkungsweise und die entsprechenden Vorteile des jeweiligen Konzeptes im Mittelpunkt stehen.
Der Hauptteil der Arbeit befasst sich mit der Entwicklung der Sozialpolitik auf europäischer Ebene seit Gründung der EU 2 , wobei eine Einteilung in verschiedene zeitliche Perioden vorgenommen wird. Dabei sollen jeweils die in Bezug auf die Sozialpolitik relevanten Regelungen und Entscheidungen dargestellt werden, wobei besonderes Augenmerk auf Maßnahmen zur Harmonisierung gelegt wird. Es wird aufgezeigt werden, in welchem Maße eine Harmonisierung der Sozialpolitik im jeweiligen Zeitraum von Bedeutung war, wobei auch auf die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen eingegangen wird. Ausserdem soll die wachsende Bedeutung der Sozialpolitik im Zuge der Errichtung des Binnenmarktes, die sich in zunehmenden Kompetenzen der EU äussert, gezeigt werden.
Der vierte Abschnitt beschäftigt sich mit den Schlussfolgerungen, die sich aus der vorher dargestellten Entwicklung der EU-Sozialpolitik ergeben. Dabei soll vor allem versucht werden, die eingangs aufgeworfene Frage zu beantworten. Ausserdem wird ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung gegeben.
Den Abschluss der Arbeit bildet eine Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen, die in englischer Sprache erfolgen wird.
1 Vgl. Sapir (1997), S. 544.
2 Die in dieser Arbeit betrachtete Wirtschaftsgemeinschaft stellte immer jeweils nur eine Säule der EG
bzw. EU(ab 1993) dar. Die korrekten Bezeichnungen wären daher eigentlich EWG bzw. EG(ab1993).
Die Abkürzungen EWG, EG und EU sollen jedoch im Rahmen dieser Arbeit dem allg. Sprach-
gebrauch folgend synonym verwendet werden.
1
2. Theoretische Grundlagen
In diesem Abschnitt der Arbeit sollen zunächst die theoretischen Grundlagen, die im Zusammenhang zur Thematik relevant sind, dargestellt und näher erläutert werden. Dabei sei vorab erwähnt, dass es sowohl unter Ökonomen als auch unter Politikern schon seit Beginn des europäischen Einigungsprozesses umstritten ist, wie eine Integration der verschiedenen nationalen Sozialpolitiken am besten erreicht werden kann. Innerhalb dieser Diskussion kann zwischen den zwei konkurrierenden Konzepten des Systemwettbewerbs und der Harmonisierung unterschieden werden, die im folgenden näher betrachtet werden sollen.
2.1. Integration durch Systemwettbewerb
Das Konzept des Systemwettbewerbs 3 sieht vor, dass die zwischen den einzelnen Ländern bestehenden Unterschiede bezüglich des Niveaus der sozialen Sicherung beibehalten und somit Teil des freien Wettbewerbs im Rahmen des EU-Binnenmarktes werden. In diesem Zusammenhang wird die Forderung nach einer einheitlichen EU-Sozialpolitik klar verneint und die Rolle der EU lediglich auf die Umsetzung der nötigen Rahmenbedingungen für den Wettbewerb (z.B. Erleichterung der Faktormobilität) beschränkt. Die Anpassung der verschiedenen Sozialsysteme wird ausschließlich durch die Wirkungen des Marktes erreicht, wobei zwei wichtige Prozesse von Bedeutung sind.
Zum einen erhalten weniger entwickelte Länder durch ihre niedrigeren Sozial-standards einen Wettbewerbsvorteil auf dem gemeinsamen Markt. Dadurch steigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Länder und die daraus resultierenden finanziellen Mittel werden zwangsläufig auch zu einer Erhöhung der Sozialausgaben und somit zu einem höheren Niveau sozialer Sicherung führen. Dieser positive Zusammenhang zwischen Einkommen und Sozialausgaben gilt in der ökonomischen Theorie als empirisch nachweisbar 4 .
Zum anderen wird die vollständige Mobilität sämtlicher Güter und Dienstleistungen sowie der Faktoren Arbeit und Kapital zu einem institutionellen Wettbewerb 5 ,
3 Auch bekannt als Wettbewerb der Systeme oder ex-post Harmonisierung.
4 Vgl. Althammer (1997), S. 4.
5 Siehe hierzu auch Waldschmitt (2001), S. 59ff.
2
also einem direkten Wettbewerb zwischen den nationalen Sozialversicherungssystemen bzw. Wohlfahrtspolitiken, führen. Im Zuge dieses Prozesses werden die im Wettbewerb unterlegenen Systeme aussortiert und durch Lösungen ersetzt, die sich an den überlegenen und somit effizientesten Systemen orientieren („Imitation“). Auf diese Art und Weise ergibt sich eine Annäherung der verschiedenen Sozialsysteme als Ergebnis des Systemwettbewerbs. Daher wird dieses Integrationskonzept auch ex-post Harmonisierung genannt.
In diesem Zusammenhang wird jedoch auch ein weiterer Vorteil dieses Konzeptes deutlich, denn das Ergebnis des Wettbewerbs ist ex-ante nicht bekannt, das heisst, der Wettbewerb muss nicht zwangsläufig zu einer ex-post Harmonisierung führen. Vielmehr kann der Systemwettbewerb als Entdeckungsverfahren 6 aufgefasst werden. Im Zusammenhang zur europäischen Integration bedeutet dies, dass die erwähnten Anpassungsprozesse nicht unbedingt zu einer einheitlichen EU-Sozialpolitik führen müssen, sondern möglicherweise weiterhin verschiedene, allerdings optimierte, nationale Sozialsysteme zur Folge haben. In jedem Fall wäre das Ergebnis dieses marktwirtschaftlichen Wettbewerbs effizient, da bestehende substantielle Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern wie z.B. in der Produktivität oder den Präferenzen der Haushalte bezüglich sozialer Sicherung auf diese Weise berücksichtigt werden. 7
2.2. Integration durch Harmonisierung
Das Integrationskonzept der Harmonisierung strebt nicht nur eine Angleichung, sondern sogar eine Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Regelungen im Bereich der Sozialpolitik an. Am Ende dieser Entwicklung sollte folglich eine einheitliche europäische Sozialpolitik stehen. Das Konzept sieht vor, dass die Harmonisierung nicht als Ergebnis des wirtschaftlichen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt entstehen soll, sondern bereits vor bzw. während des Wettbewerbs 8 durch Verhandlungen auf politisch-bürokratischer Ebene 9 realisiert wird. In diesem Zusammenhang wird der EU eine entscheidende Rolle zugedacht, da sie in Fragen der Sozialpolitik erheblichen Einfluss auf die Gesetzgebung erhalten würde.
6 Vgl. Waldschmitt (2001), S. 57ff.
7 Vgl. Althammer (1997), S. 4.
8 Daher wird das Konzept oft auch ex-ante Harmonisierung genannt.
9 Vgl. Waldschmitt (2001), S. 31.
3
Arbeit zitieren:
Enrico Böhme, 2003, Harmonisierung der Sozialpolitik im Zuge der Europäischen Integration, München, GRIN Verlag GmbH
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