Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Das Gut Wissen 2
2.1 Wissen als ökonomisches Gut mit besonderen Eigenschaften 2
2.2 Die Bedeutung von Wissen für wirtschaftliches Wachstum 3
3. Geistige Eigentumsrechte zur Förderung der Wissensproduktion 4
3.1 Definition und Formen geistiger Eigentumsrechte 4
3.2 Patente als wichtiges Anreizinstrument zur Förderung der Wissensproduktion 6
3.2.1 Die Bedeutung von Patenten in der Pharma- und Softwarebranche 6
3.2.2 Kritische Betrachtung der Auswirkungen des Patentschutzes 8
3.2.3 Strategisches Patentieren und die Auswirkungen auf Innovation und
Wachstum 10
3.2.4 Die optimale Gestaltung von Patenten 11
4. Fazit und Ausblick 13
Literaturverzeichnis 16
II
1. Einleitung
Wirtschaftliches Wachstum, definiert als die Steigerung der potenziellen Produktionsleistung eines Landes, ist ein Grundanliegen jeder Volkswirtschaft. Dabei sind technologischer Wandel und Innovation ein wichtiger Motor wirtschaftlichen Fortschritts (vgl. Samuelson 1998, S. 615f). Die Generierung von Wissen wird ökonomisch immer bedeutender, da es eine entscheidende Wachstumsdeterminante darstellt. Somit ist es ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel, die Schaffung neuen Wissens voranzutreiben. Die Produktion von Wissen setzt Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) voraus. Da im Marktwettbewerb Unternehmen verschiedenen Unsicherheiten, wie
Informationsasymmetrien, Entwicklung der Nachfrage und Technologien und die risikobehaftete Einstellung potenzieller Kapitalgeber gegenüber stehen, ist die Bereitschaft zur Erforschung neuer Innovationswege nicht immer im gewünschten Maße vorhanden. An dieser Stelle will der Staat mittels Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik die Rahmenbedingungen schaffen, um die Innovationsbereitschaft und damit die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen.
Hierbei spielen geistige Eigentumsrechte eine wichtige Rolle. Sie entscheiden darüber, wer über Wissen verfügen darf und sich die Erträge aus der Nutzung aneignen kann (vgl. Liebig 2005, S. 1). Die aktuelle Debatte über eine Neuregelung geistiger Eigentumsrechte zeigt die wirtschaftspolitische Bedeutung dieser Thematik.
So soll im Rahmen dieser Hausarbeit der Zusammenhang von Innovation, Wachstum und geistigen Eigentumsrechten betrachtet werden.
Um die Auswirkungen geistiger Eigentumsrechte auf die Produktion neuen Wissens zu untersuchen, wird zunächst das Gut Wissen charakterisiert und dessen Bedeutung für wirtschaftliches Wachstum geklärt.
Im 3. Kapitel werden verschiedene Formen geistiger Eigentumsrechte vorgestellt, wobei in den anschließenden Ausführungen Patente im Mittelpunkt stehen. Am Beispiel der Software-und Pharmabranche wird die Bedeutung von Patenten für die Wissensproduktion dargelegt. Anschließend wird der Patentschutz einer kritischen Betrachtung unterzogen. Das Eingehen auf die Frage nach der optimalen Gestaltung des Patentschutzes rundet diesen Themenkomplex ab. Abschließend wird in einem Fazit der Zusammenhang von Innovation, Wachstum und geistigen Eigentumsrechten zusammengefasst. Des Weiteren wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich geistiger Eigentumsrechte gegeben.
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2. Das Gut Wissen
2.1 Wissen als ökonomisches Gut mit besonderen Eigenschaften
Im Rahmen dieser Arbeit wird der Begriff Wissen als wirtschaftlich verwertbares Wissen oder Know-How verstanden. Wissen verfügt über besondere Eigenschaften, die es von anderen Gütern unterscheidet. Es weist tendenziell die Eigenschaften eines öffentlichen Gutes auf, ist also durch Nicht-Rivalität und Nicht-Ausschließbarkeit gekennzeichnet. Nicht-Rivalität im Konsum bedeutet, dass dasselbe Gut von mehreren Individuen gleichzeitig genutzt werden kann, ohne dass sich diese im Konsum gegenseitig beeinträchtigen. Nicht-Ausschießbarkeit besagt, dass andere Nutzer nicht davon abgehalten werden können, das Wissen zu gebrauchen. Demnach gibt es kein dem Preis vergleichbares Instrument, mit dessen Hilfe es gelänge, die Individuen vom Konsum eines Gutes auszuschließen (vgl. Hanusch/Kuhn/Cantner 2002, S.92). Diese Eigenschaften des Gutes Wissen implizieren eine besonders hohe Anfälligkeit gegenüber Nachahmung und Ausbeutung durch Free-Rider (Bielig/Haase 2004, S. 231).
Die wenigsten Arten von Wissen sind reine öffentliche Güter, da sie zwar die Kennzeichen eines öffentlichen Gutes aufweisen, aber den Kriterien nicht vollständig entsprechen. Es sind unterschiedliche Grade von Ausschließbarkeit zu beobachten, so ist z.B. das Wissen in technologisch anspruchsvollen Maschinen nur für Fachkräfte verständlich und anwendbar und andere können von diesem Wissen ausgeschlossen werden (vgl. Liebig 2005, S. 8). Die erläuterten Eigenschaften des Gutes Wissen führen zu einem Konflikt zwischen statischer und dynamischer Effizienz. Kurzfristig wäre es optimal, Wissen zu Grenzkosten weiterzugeben. Es könnte schnell diffundieren und der Gesellschaft zugute kommen. Liegen die Grenzkosten bei Null, wäre es aus statischer wohlfahrtsökonomischer Sicht optimal, das Wissen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Absicht des Innovators, Profite zu erzielen, steht diesem allokationsoptimalen Preis gegenüber. Demnach besteht ein Effizienzproblem. Darüber hinaus existiert aufgrund der Nicht-Auschließbarkeit anderer Nutzer ein Anreizproblem. Ist es dem Innovator nicht möglich, die Ergebnisse seiner Innovationstätigkeit zu appropriieren, wird seine Bereitschaft innovativ tätig zu werden, sinken und der Wachstumsprozess gerät ins Stocken, was aus dynamischer wohlfahrtsökonomischer Sicht nicht wünschenswert wäre (vgl. Liebig 2005, S. 8).
Da durch die Generierung von Wissen wirtschaftliches Wachstum ermöglicht wird, ist es ein primäres volkswirtschaftliches Ziel, Anreize zur Entstehung neuen Wissens zu schaffen. Dabei bilden geistige Eigentumsrechte ein wichtiges innovationspolitisches Eingriffselement des Staates.
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2.2 Die Bedeutung von Wissen für wirtschaftliches Wachstum
Wachstum in hoch entwickelten Ländern bedarf Innovationen, d.h. der Neu- und Weiterentwicklung von Technologien und Produkten durch die Generierung neuen Wissens (vgl. Kilchenmann 2005, S. 3). In den Wirtschaftswissenschaften wurde lange über die Bedeutung des Faktors Wissen gestritten. In den 1950er Jahren dominierten neoklassische Wachstumstheorien als Erklärungsversuche für wirtschaftliches Wachstum, wobei in erster Linie die Kapitalakkumulation als Wachstumsmotor gesehen wurde. Solow führte den technischen Fortschritt als exogene Erklärungsvariable ein, ohne jedoch dessen Herkunft zu klären. Erst die endogene Wachstumstheorie erklärt dauerhaftes Wachstum aus dem Modell heraus. Die Wissensbasis wird nicht mehr als exogen bestimmt gesehen, wie im neoklassischen Grundmodell. In diesen Wachstumsmodellen spielt für ein langfristiges Wachstum die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit eine zentrale Rolle. Je größer und produktiver der Forschungssektor ist, desto höher liegt die gleichgewichtige Wachstumsrate eines Landes. Der Fortschritt wird endogenisiert, so dass das Wachstum aus eigener Kraft unabhängig von exogenen Faktoren hervorgebracht werden kann. Damit ist Wachstum das Ergebnis eigener ökonomischer Aktivitäten, wie der gezielten Investition in Forschung und Entwicklung. Exogen angenommener technischer Fortschritt wird ersetzt durch die Akkumulation von technischem Wissen. Teile dieses innovativen Wissens kann von anderen Wirtschaftsakteuren übernommen werden, was wiederum deren Fähigkeit zur Innovation steigert (vgl. Liebig 2005, S. 13f).
Die neue Wachstumstheorie berücksichtigt explizit die positiven Auswirkungen von Wissen auf das volkswirtschaftliche Wachstum. Dieses Wachstum ist von Bedeutung, da es nicht nur zur unmittelbaren Vermehrung des materiellen Wohlstands führt, sondern darüber hinaus z.B. notwendig ist zur Erhaltung eines hohen Beschäftigungsstandes, zur Sicherung der Sozialleistungen, zur Schaffung von mehr Verteilungsspielraum oder zur Finanzierung neuer Infrasrukturen (vgl. Poser 2001, S. 112). Technologischer Wandel und Innovation bedeuten Veränderungen im Produktionsprozess oder die Einführung von Neuerungen, so dass mehr und bessere Produkte erzeugt werden können. Dies hat eine signifikante Bedeutung für die Steigerung des Lebensstandards (vgl. Samuelson 1998, S. 617).
Die Bedeutung von Wachstum für eine Volkswirtschaft und der gezeigte Einfluss von Wissen auf die Höhe des Wachstums erklären die Notwendigkeit zur Erhöhung der Anreize für die Produktion von Wissen.
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3. Geistige Eigentumsrechte zur Förderung der Wissensproduktion
3.1 Definition und Formen geistiger Eigentumsrechte
In diesem Kapitel werden verschiedene Formen geistiger Eigentumsrechte und deren Bedeutung für Unternehmen, um innovativ tätig zu werden, beschrieben. Die staatliche Innovationspolitik soll den Unternehmen Anreize bieten, in F&E neuer Produkte und Produktionsverfahren zu investieren. Unternehmen müssen davon ausgehen können, dass sie die Gewinne aus ihrer Erfindung für sich beanspruchen können. Es gilt, dass sowohl ihre getätigten Fixkosten, als auch ihre Opportunitätskosten gedeckt werden und sie für das eingegangene Investitionsrisiko mit einer Prämie entschädigt werden (vgl. Kilchenmann 2005, S. 3).
Durch die Verleihung geistiger Eigentumsrechte an Erfinder soll dieser Forderung Rechnung getragen werden. Das neu geschaffene Wissen wird privatisiert. Dadurch soll es Erfindern ermöglicht werden, ihre Investitionen in F&E, die für die Erzeugung des Wissens notwendig waren, zu amortisieren. Diese exklusiven Verfügungsrechte sollen den Anreiz der Unternehmen stärken, innovativ tätig zu werden. Damit beeinflussen sie auch die Bedingungen, unter denen der Wettbewerb um die mit Wissen hergestellten Produkte abläuft (vgl. Liebig 2005, S. 48).
Ramello (2004, S. 5ff) unterscheidet vier Formen geistigen Eigentums: Patente, Urheberschutz, Markenzeichen und Geheimhaltung. Scotchmer (2004, S. 81f) führt weitere Formen an, die hier jedoch nicht betrachtet werden sollen. In der Praxis treten verschiedene Ausprägungen, Varianten und Mischformen auf und es herrschen internationale Unterschiede bei der rechtlichen Gestaltung der Eigentumsrechte. Die Formen geistiger Eigentumsrechte unterscheiden sich hinsichtlich der Information, die geschützt wird, dem Ausmaß des Schutzes und dem Anreiz, der von ihnen ausgeht (Ramello 2004, S. 4f). Patente gelten als die stärkste Form des geistigen Eigentumsschutzes, da nicht nur das Kopieren einer Innovation geschützt wird, sondern auch die Verwendung des dahinter liegenden Wissens. Der Erfinder wird dazu bemächtigt, andere für maximal 20 Jahre von der Nutzung seiner Erfindung auszuschließen, ist aber zur Offenlegung seiner Innovation verpflichtet. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents sind das Vorliegen eines erfinderischen Schritts und die gewerbliche Anwendbarkeit, sowie Neuheit der Erfindung (vgl. Ramello 2004, S. 6). Die Stärke eines Patents ist abhängig von dessen Laufzeit, Breite und der effektiven Durchsetzbarkeit der Verfügungsrechte. Die Breite eines Patents meint die Kosten, die anfallen, wenn um das Patent heruminnoviert wird (vgl. Liebig 2005, S. 49f.).
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Arbeit zitieren:
Thomas Fehlberg, 2006, Der Zusammenhang von Wachstum, Innovation und geistigen Eigentumsrechten , München, GRIN Verlag GmbH
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