Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
I. Rückblick: Kriegsnachwirkungen, Frömmigkeit, Aberglaube 5
II. Die Rolle der Religion in der frühneuzeitlichen (Agrar-) Gesellschaft 7
III. Die Geistlichen 9
III.1. Allgemeine Entwicklungstendenzen - öffentliche Wahrnehmung 9
III.2. Herkunft und Lehrjahre - Eine vorgezeichnete Karriere? 11
IV. Anspruch und Wirklichkeit 15
IV.1 Das „platte Land“ 16
IV.2 Stadt - gehobene Kreise, abgehobene Diskurse? 18
V. Fazit 20
Bibliografie 23
Einleitung
Die Redeweise von der „ Angst im Abendland“ geht auf den französischen Historiker Jean Delumeau zurück und bezeichnet die endgültige Abkehr von den Schrecken des 30-jährigen Krieges und des 17. Jahrhunderts, die den Großteil der Bevölkerung so einschneidend beeinflussten, dass die psychische Belastung kaum mehr zu übertreffen schien. Egal was im Jenseits noch warten sollte, schlimmer als das Erlebte konnte es schwerlich sein. Im Zuge dessen zeichnete sich das Ende der traditionellen Praxis der Strafpredigt ab. Bei der Bevölkerung zeigten sich differenzierende Auswirkungen. Während ein großer Teil nun sein irdisches Dasein möglichst ausschweifend nutzen wollte und sich nach Feiern und Festivitäten sehnte, begaben sich auch einige Menschen auf die Suche nach dem Inhalt des wahren Glaubens und den Möglichkeiten seiner Umsetzung im alltäglichen Miteinander. Doch fanden diese wirklich Anklang bei den Menschen? Wie fest waren die traditionellen Riten und der volkstümliche Glaube auf dem Land bzw. in der Stadt verankert? Versickerten die Reformversuche „ im märkischen Sand“ wie P. Schicketanz konstatiert? 1
Diese Untersuchung soll sich auf das Gebiet der Mark Brandenburg und den Zeitraum vom Ende des 17. bis zur zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts beziehen. Besonders die Gemeinden und Bewohner der Kurmark - speziell der Uckermarkrücken in den Fokus. Um Veränderungen aufzuzeigen, ist allerdings ein kurzer Rückblick auf die religiösen Bräuche des 17. Jahrhunderts nötig, der in Punkt I erfolgen wird. Im zweiten Abschnitt soll die Bedeutung der Religion in der frühneuzeitlichen Gesellschaft beleuchtet werden.
Es liegt nahe, dass die diesbezügliche Entwicklung in den Pfarrsprengeln auf dem Land sehr stark vom jeweiligen Charakter und Einsatz des Seelenhirten abhing. Deshalb muss auch ein Blick auf die Geistlichen geworfen werden. (III.) Da diese zum kulturellen Bindeglied zwischen den Bildungsebenen und Lebensweisen wurden, ist besonders ihre Herkunft und Ausbildung zu analysieren. Hierbei ist im vierten Abschnitt auch zu vertiefen, inwieweit Bewegungen „ von unten“ , wie der „ Pietismus“ oder die staatlichen Einflussnahmen Wirkung zeigen konnten. Was waren die Unterschiede zwischen Stadt und Land? Was bewirkte das Leben im direkten Umfeld von Bildung und Wissenschaft? Ein kleiner Einblick in das Leben
1 Schicketanz, P.: Pietismus in Berlin-Brandenburg. Versuch eines Forschungsberichtes. In: Pietismus und Neuzeit 13/1987, S. 116.
3
des Pfarrers Johann Porst, der auf dem Land und in der Stadt wirkte, soll dazu gehören. In Punkt V schließt sich ein abschließendes Fazit an. In der Forschung sind vor allem die Arbeiten von Enders, 2 Peters 3 und Haußmann 4 zu beachten. Sie zeigen, dass man im 17. und 18. Jahrhundert beim Blick auf die Religiosität zwischen Wunderglauben, Volksfrömmigkeit und Kirchlichkeit differenzieren muss. Die Tatsache, dass die Kenntnis und Anwendung der christlichen Lehren wesentlich geringeren Anklang fand als man es für eine Zeit, mehr als hundert Jahre nach der Reformation, vermuten könnte, zeugt in erster Linie von mangelndem Willen zur Institutionalisierung durch die Kirche. Erst im 18. Jahrhundert fanden die Bemühungen zur Bekämpfung des Aber- und Volksglaubens zunächst in den Städten und dann später im Umland größeren und wirkungsvolleren Widerhall, freilich ohne die Mark zu einem frommen Territorium zu machen. Einige weitere Werke waren mir bei der Bearbeitung dieser Thematik sehr hilfreich. Wolfgang Neugebauer 5 gibt eine einführende Darstellung der allgemeinen Entwicklungen der Mark im 17./18. Jahrhundert. Der Arbeit von Carl Hinrichs 6 sind umfangreiche Informationen zum Pietismus und seinen Hauptvertretern in Preußen zu entnehmen. Heide Wunder 7 beleuchtet die sozial-historische Seite der Religiosität, B. Haußmann geht detailliert und anschaulich auf den Wandel der Prediger im 17. und 18. Jahrhundert ein und gibt Beispiele. Quellen, die vor allem über die Gesetze und Verordnungen Auskunft geben, finden sich im „ Corpus Constitutionum Marchicarum“ . 8 Sie halfen besonders bei der Analyse der vom König (bis 1701 Kurfürst) als solche aufgefassten Missstände. Darüber hinaus belegen sie sehr gut die Widersprüche zwischen Anspruch der Herrscher und Realität. Bei der Erstellung dieser Arbeit wurde klar, dass diese die Ambition einer einführenden Darstellung des Landpredigerlebens und der beginnenden
2 Enders, L.: Die Uckermark. Geschichte einer Kurmärkischen Landschaft vom 12. bis zum 18.
Jahrhundert. Weimar 1992.
3 Peters, J.: Märkische Lebenswelten. Gesellschaftsgeschichte der Herrschaft Plattenburg-Wilsnack,
Prignitz 1550-1800. Berlin 2007.
4 Haußmann, B.: Zwischen Verbauerung und Volksaufklärung. Kurmärkische Landprediger in der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Berlin 1999.
5 Neugebauer, W.: Brandenburg im absolutistischen Staat. Das 17. und 18. Jahrhundert. In: Materna,
I./Ribbe, W. (Hrsg.): Brandenburgische Geschichte. Berlin 1995, S. 291-394.
6 Hinrichs, C.: Preußentum und Pietismus. Der Pietismus in Brandenburg-Preußen als religiös-soziale
Reformbewegung. Göttingen 1971.
7 Wunder, H.: Sozialer und kultureller Wandel in der ländlichen Welt des 18. Jahrhunderts -
Überlegungen am Beispiel von „ Bauer“ und „ Religion“ . In: Hinrichs, E./ Wiegelmann, G. (Hrsg.):
Sozialer und kultureller Wandel in der ländlichen Welt des 18. Jahrhunderts. Wolfenbüttel 1982 (=
Wolfenbütteler Forschungen Bd. 19), S. 42-63.
8 Corpus Constitutionum Marchicarum. Berlin u. Halle (o.D. = 1737).
4
Volksaufklärung in der Mark Brandenburg hat, aber durch die Vielzahl von Charakteren und Praktiken der Prediger und Gläubigen kein völlig umfassendes Bild abgeben kann.
I. Rückblick: Kriegsnachwirkungen, Fremde, Kompetenzgerangel Das 17. Jahrhundert hatte für die Brandenburger in vielerlei Hinsicht turbulent begonnen. Einerseits war anlässlich des Weihnachtsfestes 1613 der Kurfürst Johann Sigismund offiziell zum Kalvinismus übergetreten 9 , andererseits begann 1618 eine 30 Jahre andauernde Zeit von ständigen kriegerischen Auseinandersetzungen an der Seite von wechselnden Bündnispartnern. Zur Angst vor den Höllenstrafen nach dem Tode kamen nun schon auf Erden die Leiden durch Krankheiten, Hunger, Tod, marodierende Soldaten und ungnädige Gutsbesitzer. Dies alles waren einerseits Gründe für die fehlende Wirkungskraft der kirchlichen Strafpredigten. Schlimmer konnte man es sich im Jenseits auch nicht vorstellen. Andererseits bedurften die gebeutelten Menschen gerade jetzt eines mitfühlenden Geistlichen, der nicht von einem strafenden, sondern einen gnädigen Gott predigte. So konstatiert Johann Porst, dass auch Christus arm und elend gewesen sei, aber Gott auch „ [… ] ein höchstgütiger, liebreicher, allwissender, allweiser, mächtiger, allgegenwärtiger, gerechter, getreuer, wahrhaftiger, ewiger und unveränderlicher Herr [… ].“ 10 Die Tugendpredigt des 18. Jahrhunderts findet hier also ihre Ursprünge. Der Konfessionsstreit zwischen Lutheranern und Kalvinisten war auf dem Lande ein untergeordnetes Thema. Den übergroßen Teil der Bevölkerung stellten Lutheraner dar, sodass Streit um Prädestination oder Abendmahl eher auf die Gelehrten und Eliten beschränkt blieb. Auch als in den 1680ern ca. 10.000 Hugenotten aus Frankreich nach Brandenburg flohen, kam es meist nicht unbedingt auf Grund der religiösen Differenzen, sondern wegen der teils sehr großzügigen Privilegien, die der Kurfürst gewährte, zu Abgrenzung und Vorurteilen. Friedrich Wilhelm versuchte so, gleichzeitig den reformierten Glauben zu fördern und zu verbreiten und die wüsten, immer noch zerstörten oder unterbevölkerten Dörfer wiederaufbauen zu lassen. Da sich die überwiegende Mehrheit der Réfugiés allerdings in den Städten ansiedelte,
9 Vgl. Gericke, W.: Glaubenszeugnisse und Konfessionspolitik der Brandenburgischen Herrscher bis
zur Preußischen Union 1514 bis 1815. Bielefeld 1977 (= Unio und Confessio, Bd. 6).
10 Porst, J.: Compendium Theologiae Viatorum Et Regenitorum Practicae oder Die Göttliche Führung
der Seelen, und Wachsthum der Gläubigen / in einem kurtzen Auszug vorgestellet. Halle 1740, S.
494.
5
war dies nur in Teilen der Uckermark möglich, wo der Tabakanbau zum Hauptmetier der Hugenotten avancierte. 11
Der Adel versuchte indessen standhaft, seine Interessen zu wahren und konnte zumindest bis zum Ende des 17. Jahrhunderts die Zentralisierung der Kirchenorganisation herauszögern. Noch 1653 konnte er sich das Patronatsrecht und das Recht zur Predigerentlassung sichern. Teilweise galten noch eigene Kirchenordnungen. Dieses Ringen um den Einfluss in der Dorfkirche spiegelte auch den Konfessionskonflikt wider. Hatte der reformierte Fürst oder die lutherisch-orthodoxen Adeligen die Weisungsbefugnis? 12 Erst im 18. Jahrhundert sicherte sich der König das Entsetzungsrecht, wobei den Vorschlägen der Patrone immer Folge geleistet wurde. Das Konsistorium führte zwar die theologische Prüfung durch, die Stände jedoch konnten in der Regel besser als das ferne Berliner Konsistorium über die Tauglichkeit eines Predigers für das Dorf urteilen. Der Missbrauch des Patronatsrecht durch die Einsetzung bestechlicher Geistlicher war eher die Ausnahme. 13
Beim Großteil der Bevölkerung war im ganzen 17. Jahrhundert noch ein sehr umfassender Wunderglaube festzustellen. Einerseits mündete dies in Hexenprozessen 14 , andererseits nutzte man die Wirkung von Magie und rituellen Festen als Widerstand gegen den harten Führungsstil von Ständen und Gutsherren. Im Dorf Söllenthin ging man Ende der 1670er gegen Hans Adam von Saldern vor. Das Kammergericht erwies bei Martin Runge die Absicht des Brennens, denn er habe „ im Schuh ein Feuerstahl gehabt, auch bey ihm gefunden Schweffel, Zunder und stücken talchlichte“ . Darüber hinaus hätte man den Junker mit Psalm 142 „ zu tod beten“ wollen und vergiftete Eicheln in den Schweinestall geworfen. Der Aberglaube war also präsent und wurde auch vor Gericht ernst genommen. 15 Das alltägliche sittliche Benehmen wurde in der Mitte des Jahrhunderts in der Stadt als besser als auf dem Land eingeschätzt. Hier herrsche ausgeprägte Selbstsucht und nach dem Gottesdienst würde man sich im Krug besaufen und die ganze Nacht tanzen. Noch „ toller“ als in der Kurmark sei es in der Neumark zugegangen. Ganze
11 Vgl. Neugebauer: Brandenburg im absolutistischen Staat, S. 311f.
12 Vgl. Haußmann: S. 154ff.
13 Vgl. Ebd., S. 169.
14 Vgl. Peters: Märkische Lebenswelten, S. 529f.
15 Vgl. Ebd., S. 397f.
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Martin Gerasch, 2010, Stadt, Land, F… ..römmigkeit? – Tendenzen der Ausbildung, Geltung und Wirkung der kurmärkischen (Land-) Pastoren im 18. Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
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