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1. Vorwort 1
2. Forschungsstand 1
3. Der Handel in der griechischen Staatsutopie 1
4. Handel in der griechischen Antike der klassischen Zeit
4. 1 Der Händler 2
4. 2 Gesellschaftliche Sichtweise des Handels 3
4. 3 Die Einstellung des Staates zu Handel und Händlern 4
5. Handelspolitik des antiken Griechenlands
Zur Handelspolitik allgemein 5. 1 5
Handelspolitik im Dienste der Versorgung 5. 2 5
Handelspolitik im Dienste fiskalischer Interessen des Staates 5. 3 6
5. 3. 1 Die ökonomische Tyrannis 6
Zollpolitik der griechischen Polis 5. 4 7
Staatliche Handelspolitik 5. 5 10
6. Importpolitik der griechischen Polis am Beispiel des Getreidehandels
Allgemeine Darstellung 6. 1 11
Getreideimport - Einfuhrhöhe und Versorgungseffiziens 6. 2 13
Getreideimport - Regelung des Versorgungsmechanismus durch den Staat 6. 3 13
Die staatliche Lenkung des Getreidehandels in Athen 6. 4 15
7. Schlußbemerkung 16
8. Literaturanhang 17
1. Vorwort
Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit dem Thema "Handel und Wirtschaft im antiken Griechenland der klassischen Epoche". Ziel dieser Arbeit ist eine Darstellung der Handelsstruktur des antiken Griechenland zu geben und der Frage nachzugehen, inwieweit der Staat regulierend in das wirtschaftliche System eingriff. Die Arbeit ist in zwei Abschnitte untergliedert. Der erste Abschnitt befaßt sich mit Handel in allgemeiner Form, dem Handelssystem des antiken Griechenlands ( soweit man von System sprechen kann ), differenzierten Formen des Einzelhandels, sowie dem Import - und Exportgeschäft. Der zweite Abschnitt der Arbeit beschäftigt sich mit der staatlichen Regulation des Handels im antiken Griechenland. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Getreideimport , einem elementaren griechischen Grundnahrungsmittel der klassischen Epoche, das u. a. für den Athener Staat von immenser Bedeutung für die Grundnahrungsversorgung war. Anhand dieses Beispiels sollen exemplarisch die staatlichen Steuerungsmechanismen im Handelsgeschäft dargestellt werden. Die Ausführungen zur Handelspolitik beziehen sich im wesentlichen auf die Stadt Athen, was darin begründet liegt, daß auf Grund der Bedeutung Athens in der klassischen Epoche der griechischen Antike die Quellenlage eingehend erforscht ist, was eine fundierte Beurteilung ermöglicht. Auf die Problematik der Einordnung und Bewertung der Quellenlage soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden, da die den Rahmen der Arbeit überschreiten würde. Diese Problematik wird im Zusammenhang mit der behandelten Thematik der einschlägigen Literatur ( Hasebroek, Andreades, Hopper ) erörtert.
2. Forschungsstand
Die derzeitige Forschungslage läßt sich im wesentlichen in zwei Richtungen differenzieren. Der "moderne" Ansatz tendiert dahin, modernistische Wirtschaftsansätze auf die antike Wirtschaft zu projizieren, und dieser eine modernistische Wirtschaftshaltung zuzuschreiben. Der Ansatz sieht in der wirtschaftlichen Erscheinung des antiken Griechenlands ein Spiegelbild 1 der modernen Wirtschaft. Dies gilt insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung des vierten und fünften vorchristlichen Jahrhunderts, in die, von diesem Ansatz ausgehend, eine Volkswirtschaft bei dominierender Stellung der Industrie interpretiert wurde. Der zweite Ansatz steht dem ersteren konträr gegenüber, er postuliert eine Primitivität der antiken Wirtschaft, die über den Status einer geschlossenen Hauswirtschaft 2 im wesentlichen nicht hinauswuchs. Diese beiden Theorien existierten bis in die vierziger Jahre gleichberechtigt nebeneinander, dann begann die modernistische Theorie ihren Status durch wissenschaftliche Analyse zu verlieren, so daß in neuerer Zeit die Theorie der "wirtschaftlichen Primitivität" der antiken Welt sich durchsetzte.
3. Der Handel in der griechischen Staatsutopie
Die geographischen Verhältnisse sind ein Grund dafür, daß der Idealstaat der Antike ein Agrikulturstaat war, in dem Handel und Gewerbe eine nur untergeordnete Rolle einnahmen, indem das Vollbürgertum als Träger von Handel und Gewerbe nicht ( nur in existentiellen Ausnahmen, siehe Kapitel 3 ) in Erscheinung trat. Für die griechische Gesellschaft waren Handel und Gewerbe Mittel zur Existenzsicherung im elementaren Sinne. Daß geläufigste Beispiel ist der athenische Getreideimport zur Sicherung der Getreidespenden an die arme und notleidende Bevölkerung Athens. Der Idealvollbürger sollte von allem Gewinnstreben losgelöst sein, und von vornherein vom fiskalischen Handelsgeschäft abgehalten werden. Dies sollte durch ein sogenanntes "Landwirtsrentnertum" geschehen, losgelöst von allen fiskalischen Elementen eines Handelswesens. Die Trennung zwischen "Rentnertum" und "Banausentum" gelangte im platonischen "zweitbesten Staate" zur Durchführung, und zwar in der Form, daß die gewerbetreibende Bevölkerungsschicht einschließlich Sklaven und Metoiken aus dem eigentlichen Staatenverband ausgeschlossen wurde, ebenso die städtisch - gewerbliche Schicht. Nur die bäuerliche Existenz darf mit den Bürgern unmittelbar zusammenleben, da die bürgerliche Schicht ihrer zur Nahrungsversorgung bedarf. Um Warenumsatz zu erreichen, werden sog. " Fremdmärkte " errichtet, wobei der Konsum begrenzt wird, jeder Bürger nur den tatsächlich benötigten Bedarf erwerben soll. Die eingesetzte Geldwährung dient dabei nur dem Tausch, sie besitzt keine wirkliche Bedeutung und ist außerhalb dieser Fremdmärkte wertlos. Diese Utopie gilt für den Vollbürger, während der "banausische" Bürger sich weitgehend selbst überlassen bleibt. Dieser Utopiegedanke besteht lediglich in der Beschaffung der notwendigen Güter, die die rentenabhängigen Vollbürger benötigen. Diese Handelspolitik steht auch außenpolitisch im Zeichen der Nahrungsversorgung, nach der aristotelischen Forderung, "nur für sich selbst soll der Staat Handel treiben, nicht für die Interessen anderer" und "sich nicht zu einem Markte für alle Völker nur
1 Hasebroek, J.: Staat und Handel im Antike Griechenland. S. VII.
2 ebenda.
1
um des Gewinnes willen hergeben" 3 . So existieren weder Einfuhr - , noch Ausfuhrzölle, Kauf - und Verkaufssteuern, sowie Metoikenabgaben. Nur zur Versorgung des Lebensnotwendigen tritt der aristotelische Idealstaat mit seinem Umfeld in Kontakt: "Die Nähe des Meeres ist in Wahrheit eine salzige und bittere Nachbarschaft, indem sie die Stadt durch Vermittlung der Kapelie mit Emporie und Chrematismos erfüllt" 4 . Nach Aristoteles liegt die Idealstadt zwei Meilen von der Küste entfernt ( aus logistischen und wehrtechnische Gründen ). Sie schafft ihre Nahrung soweit möglich, aus dem eigenen Land herbei, um wirtschaftlich möglichst autark zu bleiben. Die Einfuhr aller entbehrlichen Artikel wird verboten, gleiches gilt für die Ausfuhr lebensnotwendiger Güter. Ausfuhr und Einfuhr von Kriegsgerät ist hingegen erlaubt. 5 Nur die Staatskasse ist im Besitz einer auch außerhalb der Polis geltenden Währung, da der Staat ihrer der Kriegführung und dem Verkehr mit fremden Städten bedarf.
4. Der Handel in der griechischen Antike der klassischen Zeit 4.1 Der Händler
Der griechische Sprachgebrauch unterscheidet in einer Epoche der berufsteiligen Wirtschaft drei Arten von Mittlern zwischen Produktion und Konsumption: Den Kapelos, Naukleros und Emporos. Zu diesen drei grundlegenden Händlertypen werden noch zwei Untergruppen, der Wiederverkaufskapelos und der Metaboleus hinzugerechnet.
Der Kapelos ist der Händler, der seinen Wohnsitz zur Ausübung seine Händlertätigkeit nicht verläßt, in modernem Terminus als "Lokalhändler" bezeichnet, der seine Waren auf dem heimischen Konsummarkt feil bietet. Stammt die angebotene Ware direkt vom Produzenten, so ist der Händler "Kapelos" in engstem Sinne, bezieht der Händler seine Waren über einen Zwischenhändler, so bezeichnet man ihn als "Wiederverkaufskapelos". Der Produzent wird in diesem Terminologiezusammenhang als "Selbstverkäufer" bezeichnet und dem Kapelos gegenübergestellt. Nach Plato 6 , der eine Arbeitsteilung in der Wirtschaftsorganisation vertritt, erweist der Kapelos dem Produzenten durch die gesamte Abnahme seines Produktes einen Dienst, weil er ihm den Zeitverlust eines Stückverkaufes abnimmt. Als einen Kleinhändler oder Krämer kann man ihn in elementarer Form aber nicht bezeichnen, dafür steht der Begriff "Detailhändler", im griechischen "Metaboleus", der seine Waren "becherweise" verkauft 7 . Diese Tatsachen schließt den Verkauf von kleinen oder Kleinstartikel seitens der Kapelos nicht aus, auch ihre Handelstätigkeit war zum Teil sehr beschränkt. Die Begriffsdefinition ist nicht starr eingegrenzt, der eigentliche Zweck dieser Differenzierung ist der zwischen Lokal - und Fernhändler 8 . Daß der Kapelos auch als Großhändler fungieren konnte, ergibt sich aus seiner Wiederverkaufstätigkeit.
Gegenüber dem am Ort gebundenen Kapelos unterscheidet der Grieche den "Naukleros" und den "Emporos". Beide handelten im interlokalen und internationalen Verkehr zur See. Der größte Teil des interlokalen Verkehrs der Griechen fand auf dem Seeweg statt, nur ein geringer Teil wurde auf dem Landweg abgewickelt. Als Naukleros bezeichnet man den Händlerstand, der zugleich Schiffseigner ist und auf dem Schiff seine Händlertätigkeit ausübt, der "Emporos" ( ursprünglich der "einfache Passagier" ) ist der Händler zur See, der kein eigenes Transportmedium "Schiff" besitzt. In gleicher Sprachbedeutung für "Emporos" setzt der Grieche den Begriff "Epibates", was ursprünglich gleichfalls "bloßer Passagier" bedeutete. Der schiffslose Emporos bediente sich des Naukleos zur Ausübung seiner Händlertätigkeit, diese Tätigkeit der auf fremden Schiffen fahrenden Händler wird als "Phortegie" bezeichnet. Für den griechischen Handel charakteristischer ist der Händler ohne eigenes Transportmedium. Naukleos und Emporos sind wie der Kapelos keine Produzenten, sie nehmen eine Position zwischen dem Produzenten und dem Konsumenten ein, mit dem Unterschied zum Kapelos, daß Naukleos und Emporos Waren zwischen verschiedenen Orten ( interlokal ) vermitteln. Naukleos und Emporos sind ebenso, wie der Kapelos keine Grossisten, auch wenn sie an Wiederverkäufer ihre Waren veräußern, was durch das Wesen des Fernhandels bedingt ist, das zum Engroshandel neigt. Daß alle Händlertypen versuchen, ihre Waren in möglichst großem Stil an den Konsumenten zu veräußern, ist ökonomisch leicht einsehbar, zudem die griechischen Polis im Vergleich z. B. zur mittelalterlichen Stadt keine protektionistischen Maßnahmen wie Schutzzölle kannten, welchen dem von auswärts kommendem Händler eine Mengeneinfuhrbeschränkung oder eine allgemeine Beschränkung für den Detailhandel auferlegte. Oft fand der Verkauf der Waren direkt vom Schiff aus statt. Die Gelegenheit zum Verkauf ergab sich dabei meist spontan im
3 Aristo. Pol. 1327 a.
4 Aristo. Pol. 847 b.
5 Aristo. Pol. 847, b, c.
6 Plato, Staat 371 c, d.
7 Hasebroek, J.: Staat und Handel der alten Griechen. S. 2.
8 edenda.
2
Verlauf einer Fahrt, da es noch kein Nachrichtensystem zur Übermittlung von Handelsinformationen gab. Die Handelstätigkeit kam dabei oft kaum über den Status des Hausierhandels hinaus. Oft waren die Kaufleute gezwungen, wenn sie ihren gesamten Warebestand absetzen konnten, ihr Schiff vor Ort erneut zu beladen, ohne Rücksicht auf die Warenart, da eine Lehrfahrt zu großen finanziellen Verlust bedeutet hätte. Im Winter, wenn auf Grund klimatischer Verhältnisse die Schiffahrt ruhte, betätigten sich der Naukleos und der Emporos als Kleinhändler, mit extern importierten Waren. Daß es einen Händlertypus gab, der den Fernhandel als Hauptberuf betrieb, ist in keiner Weise zu bezweifeln. Wie für den lokalen Handel, so steht auch für den interlokalen Handel ein die Güterverteilung berufsmäßig ausübender Handelsstand fest. In den behandelten Händlertypen tritt ein entwickelter Stand von Händlern entgegen, der gleichzeitig Träger von lokalem, interlokalem, gewerblichem und Lebensmittelhandel ist. Gerade der Getreidehandel, eine immens wichtige Handelsware für die antiken Stadtstaaten, lag in der Hand dieses Berufsstandes. 4. 2 Gesellschaftliche Akzeptanz des Handels
Das Kapitel befaßt sich mit der Fragestellung, welches Ansehen der Händler der antiken griechischen Epoche in der Gesellschaft besaß. Handel und Gewerbe ruhten in der griechischen Welt weitestgehend auf einzelnen, in den Städten und Staaten ansässigen, politisch degradierten, nichtbürgerlichen Fremdbevölkerern, den Metoiken, die sich in erster Linie auf dem Handelssektor ausbreiteten. An dieser Stelle tritt der Konflikt mit der Behauptung einer ausgedehnten händlerischen und gewerblichen Tätigkeit des griechischen Vollbürgertums, und einem darauf basierendem Aktivhandel auf. Eine starke Überfremdung im Gegensatz zum einem handel - und gewerbetreibendem Bürgertum ? Zwei scheinbar unüberwindliche Gegensätze, besonders unter der Perspektive der strengen Exklusivität des griechischen Vollbürgertums und des griechischen Staates gegenüber Fremden im allgemeinen. Im Zusammenhang mit dieser Fragestellung ist ein Faktum besonders auffällig: Der Metoike ist zwar in seiner rechtlichen und politischen Stellung im griechischen Staat gegenüber dem Vollbürger stark eingeschränkt, besaß z. B. keine zivil - und strafrechtlichen Rechte. In seiner Handelstätigkeit ist der Metoike hingegen nie beschränkt worden. Diese Tatsache basiert auf der Perspektive, daß der Staat für die von den Metoiken abgerichteten Abgaben uneingeschränkte Handelstätigkeit gewährte. Der Fremde kann, ebenso wie der griechische Vollbürger seine Detailwaren absetzten, ein Handelsprotektorat bestand zumindest in Athen nicht. 9
Der Staat bedarf der Metoiken wegen der Gewerbevielfalt und des Seedarlehensgeschäfts 10 . So versucht zumindest der Athener Staat, den handel - und gewerbetreibenden Fremden an sich zu binden. Schon Solon verfolgte eine Fremdenpolitik mit dem Ziel handwerklicher und gewerblicher Diversifizierung und schenkte Fremden unter der Bedingung das Bürgerrecht, daß sie sich in Athen unter Betreibung eines Handels oder Handwerks niederlassen. Einen Hinweis auf derartige Praktiken gibt die Schrift "Über die Staatseinkünfte" von Xeonophon aus dem 4. Jahrhundert, insbesondere die ersten beiden Kapitel, in denen Xenophon zwei wichtige Reformvorschläge bezüglich der Stellung und den Handelspraktiken der Metoiken vorschlägt: Xenophon fordert eine gehobene Stellung der Metoiken mit dem Ziel einer Vermehrung und eine Steigerung des athenischen überseeischen Handelsverkehrs. Xenophon fordert zu Punkt Eins, daß den Metoiken größerer Ehre sowie Kriegsdiensterleichterung zuteil wird, und daß ihnen das Recht zur Erlangen von Grundbesitz zugebilligt wird. Die gehobene Stellung der Metoiken soll Anreiz für Fremde bieten, sich in Athen als Beisassen niederzulassen. Auch der zweite Punkt der xenophonischen Forderungen zielt auf diese Maßnahme ab. Als Endziel wird konstatiert: Je mehr Menschen sich niederlassen und ankommen, um so mehr würde im- und exportiert, eingekauft und verkauft, und infolgedessen der Staat Miete, Steuern und Zölle einnehmen. Besonders der fiskalische Aspekt wird in den xenophonischen Äußerungen deutlich herausgestellt. Eine Gefährdung der einheimischen Wirtschaft durch ausländischen Konkurrenzhandel wird dabei nicht in Erwägung gezogen und taucht mit keinem Wort bei Xenophon auf.
Athenische Fremdenpolitik ist in allen klassischen Epochen dadurch bestimmt, Fremde, Händler und Gewerbetreibenden anzuziehen. Das man des Fremden bedarf, gibt zu erkennen, daß die athenische Staatswirtschaft nicht in der Lage war, alle Gewerbezweige durch einheimische Vollbürger ausreichend auszufüllen. Die Bedeutung der Metoiken für die athenische Staatswirtschaft ist ebenso im Heranziehen von Sklaven und Metoiken im Staatsbau zu erkennen, wo die Menge der Vollbürger nicht ausreichte, die benötigte Zahl von Arbeitern zu stellen. Die Metoikie ist allen im Handel involvierten Städten Griechenlands gemeinsam, man hat Metoiken in händlerischer Tätigkeit in siebzig griechischen Städten nachweisen können, sie war also
9 Hasebroek, J.: Staat und Handel der alten Griechen. S. 23.
10 Ps. - Xen. Staat d. Ath. I, 12.
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Arbeit zitieren:
Kristian Seewald, 1995, Handel und Wirtschaft im alten Griechenland, München, GRIN Verlag GmbH
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