Welthandelsorganisation (WTO)
Ausarbeitung vorgelegt von Andreas Kelm
Angefertigt für den schriftlichen Teil der Prüfung in dem Fach
,,Seminar Produktion & Handel"
an der Fachhochschule Bielefeld, Fachbereich Wirtschaft
Wintersemester 09/10
Welthandelsorganisation (WTO)
1
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ... 1
Abkürzungsverzeichnis ... 2
Einleitung ... 3
Kapitel 1 Entstehung der WTO ... 4
Kapitel 2 Struktur der WTO ... 4
I.
Aufgaben und Ziele ... 5
II.
Mitgliedschaft und Beitritt ... 6
Kapitel 3 Die Hauptorgane der WTO ... 7
I.
Ministerkonferenz ... 7
II.
Allgemeiner Rat... 7
III.
Sekretariat und Generaldirektor ... 8
Kapitel 4 Das Streitbeilegungsverfahren der WTO ... 8
I.
Dispute Settlement Understanding (DSU) ... 8
II.
Dispute Settlement Body (DSB) ... 8
III.
Ablauf des Streitverfahrens ... 9
IV.
Revisionsverfahren vor dem Appellate Body ... 10
V.
Umsetzung der Entscheidungen ... 11
VI.
Automatismus des Verfahrens ... 11
Kapitel 5 Prinzipien des WTO-Rechts... 11
I.
Meistbegünstigungsprinzip ... 11
II.
Inländergleichbehandlung ... 12
III.
Verbot mengenmäßiger Beschränkungen ... 13
Kapitel 6 GATS, TRIPS ... 13
I.
Handel mit Dienstleistungen (GATS) ... 13
II.
Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) ... 14
Kapitel 7 Handelspolitische Schutzinstrumente ... 14
I.
Einführung ... 14
II.
Dumping ... 15
III.
Subventionen ... 15
IV.
Allgemeine Schutzmaßnahmen ... 16
Fazit ... 16
Literaturverzeichnis ... 18
Welthandelsorganisation (WTO)
2
Abkürzungsverzeichnis
bspw.
beispielweise
bzw.
beziehungsweise
DSB
Dispute Settlement Body
(Streitbeilegungsgremium oder -organ)
DSU
Dispute Settlement Understanding
(Vereinbarung über Regeln und
Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten)
ggf.
gegebenenfalls
GATT
General Agreement on Tariffs and Trade
(Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)
GATS
General Agreement on Trade in Services
(Allgemeines Übereinkommen über den Handel
mit Dienstleistungen)
i.V.m.
in Verbindung mit
ITO
International Trade Organisation
(Internationale Handelsorganisation)
sog.
sogenannte
TRIPS
Trade-Related Aspects of Intellectual Property
Rights
(Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte
u.a.
unter anderem
Der Rechte des geistigen Eigentums)
WTO
World Trade Organization
(Welthandelsorganisation)
WTO-Ü
WTO-Übereinkommen
Welthandelsorganisation (WTO)
3
Einleitung
Im Zuge der Globalisierung hat sich das Exportgeschäft erheblich verändert.
Waren- und Dienstleistungsströme sind in der heutigen Zeit in der Regel glo-
bal, so dass die Exportwirtschaft fortlaufend mit der Herausforderung konf-
rontiert ist, in vollkommen unterschiedlichen rechtlichen Umfeldern tätig wer-
den zu müssen. Bekannt ist auch bereits lange, dass unterschiedliche Vor-
schriften über den Marktzugang und die Behandlung ausländischer Waren
auf heimischen Märkten hierbei ernst zu nehmende Probleme verursachen
können. Die Problematik ist aber insbesondere in den letzten Jahrzehnten
immer drängender geworden. Die am 15. April 1994 gegründete Welthan-
delsorganisation (WTO Word Trade Organization) verkörpert vor diesem
Hintergrund wie keine andere internationale Organisation den Versuch, inter-
nationale Regeln für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr zu schaffen
und durchzusetzen, die den globalen Handel mit seinen Risiken in berechen-
bare Bahnen lenken sollen. Heute wird ca. 97 % des weltweiten Handels mit
Waren und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedsstaaten der WTO abge-
wickelt. Die Kenntnis des WTO-Rechts ist deshalb gerade im Exportgeschäft
von höchster Bedeutung.
1
Aufgrund der Tatsache, dass nahezu alle wichti-
gen Handelsnationen der Welt Mitglieder in der WTO sind (derzeit hat die
WTO 153 Mitgliedsstaaten
2
) hat die WTO (und damit das WTO-Recht) heute
eine überragende Bedeutung für den internationalen Handelsverkehr und
deshalb auch für den Export.
3
Die vorliegende Arbeit versucht einen Überblick über die Grundprinzipien
und -regelungen des Rechts der Welthandelsorganisation (WTO) und des
Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), des Allgemeinen Über-
einkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), des Überein-
kommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigen-
tums (TRIPS), sowie einiger besonders relevanter handelspolitischer Schutz-
instrumente zu geben.
1
Terhechte in Paschke/Graf/Olbrisch, S. 1012.
2
http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/org6_e.htm
3
Terhechte in Paschke/Graf/Olbrisch, S. 1011,1012.
Welthandelsorganisation (WTO)
4
Kapitel 1 - Entstehung der WTO
I. Entstehung der WTO
Gegründet wurde die WTO mit dem Übereinkommen zur Errichtung der
Welthandelsorganisation (ÜWTO), das am 1. Januar 1995 in Kraft trat. Her-
vorgegangen ist die WTO aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkom-
men (GATT General Agreement on Tariffs and Trade) aus dem Jahre
1947.
4
Das GATT wurde 1947 nach dem Scheitern der Gründung einer inter-
nationalen Handelsorganisation (International Trade Organization = ITO)
vereinbart.
5
Das GATT findet seinen Ursprung in dem Bemühen, die Welt-
wirtschaft nach Ende des Zweiten Weltkrieges zu ordnen. Ein umfassendes
Weltwirtschaftssystem sollte helfen, eine erneute Weltwirtschaftskrise und
das Zusammenbrechen des Welthandels aufgrund einseitig schützender
Maßnahmen einer Vielzahl von Staaten zu verhindern, da die weltweite Dep-
ression der 30er Jahre als Mitauslöser des Zweiten Weltkriegs angesehen
wurde.
6
Die Durchsetzung der genannten Ziele war besonders schwierig, da
es keine Institution gab, welche die Normen des GATT tatsächlich überwach-
te bzw. diesen zur Beachtung durch die einzelnen Unterzeichnerstaaten ver-
half. Das hatte zur Folge, dass die Vertragsparteien auftretende Streitigkeiten
untereinander beizulegen hatten.
7
Die Organisationsstruktur des Vorläufers
des heutigen GATT war zudem kaum entwickelt, seine Organe waren ledig-
lich die Vollversammlung der Mitgliedsstaaten, der Rat der Vertreter und das
Sekretariat, welchem der Generaldirektor vorstand, sowie verschiedene Aus-
schüsse.
8
Mit der sog. Uruguay-Runde, deren Verhandlungen sich über acht
Jahre erstreckten (1986 bis 1994), wurde das GATT von Grund auf neu ge-
staltet (GATT 1994) und in die WTO überführt.
9
Im Vergleich zum GATT
1947 unterscheidet sich das GATT 1994 in erster Linie in rechtlicher Hinsicht.
Bestandteil des WTO-Rahmens ist allein das GATT 1994. Inhaltlich bestehen
kaum Unterschiede und auch die Entscheidungen des GATT 1947 wurden
4
Wagner, Einführung in die Weltwirtschaftspolitik, S. 76.
5
Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, Teil C Rz. 5.
6
Bolhöfer, Trade Facilitation WTO-Recht und dessen Reform zur Erleichterung des inter-
nationalen Warenhandels, S. 39,40.
7
Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, Teil C Rz. 7.
8
Schnyder, Handbuch Internationales Wirtschaftsrecht, Teil C Rz. 8.
9
Sandrock, Allgemeine Rechtsgrundsätze im Verfahrensrecht der WTO, 2003, S. 42.
Welthandelsorganisation (WTO)
5
vom GATT 1994 anerkannt.
10
Die WTO bildet den organisatorischen Rahmen
für die Anwendung des Welthandelsrechts durch die Vertragsstaaten. Ihren
Sitz hat die WTO in Genf. Nach Art. VIII Abs. 1 WTO-Satzung ist die WTO
eine internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit, mit der Fä-
higkeit gem. Art. V Abs. 1 WTO-Satzung mit anderen internationalen Organi-
sationen Abkommen über die Zusammenarbeit schließen zu können.
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Die
WTO bietet den institutionellen Rahmen für die Anwendung der in den vier
Anhängen des WTO-Abkommens aufgeführten Vereinbarungen. Der erste
Anhang besteht aus drei Teilen. Anhang 1 A umfasst die vielseitigen Über-
einkünfte für den Warenhandel, darunter das GATT 1994. Anhang 1 B
enthält das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und
Anhang 1 C beinhaltet das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte
der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). In Anhang 2 sind die Regeln
und das Verfahren über die Beilegung von Streitigkeiten (DSU) und in An-
hang 3 die Regelungen zur Überprüfung der Handelspolitik enthalten. Das
DSU enthält die wesentlichen Verfahrensnormen für die Streitbeilegung so-
wie Regelungen über die Streitbeilegungsorgane wie etwa den Appellate Bo-
dy oder den Dispute Settlement Body (DSB).
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Kapitel 2 Struktur der WTO
I. Aufgaben und Ziele der WTO
Die WTO nimmt Verwaltungs- und Überwachungsfunktionen wahr, überprüft
die Handelspolitik der Mitglieder und fungiert als Rahmen für Verhandlungen,
in denen die Regierungen versuchen, Übereinstimmung in bestimmten Fra-
gen zu erreichen, etwa über Themen wie Handel und Umweltschutz oder
neue Liberalisierungsschritte.
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Darüber hinaus dient die Organisation den
einzelnen Mitgliedsstaaten als Verhandlungsforum für ihre Handelsbezie-
hungen und hat die Aufgabe, Streitigkeiten unter ihnen beizulegen (Art. III (2)
und (3) WTO-Übereinkommen). Schließlich fällt es in ihren Aufgabenbereich,
10
Riedel, Rechtsbeziehungen zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der
WTO, 2007, S. 135.
11
Krajewski, Verfassungsperspektiven und Legitimation des Rechts der WTO, 2001, S. 27.
12
Frenz, Handbuch Europarecht, Band 2: Europäisches Kartellrecht, 2006, S. 88.
13
Herrmann/Weiß/Ohler, Welthandelsrecht, 2007, S. 84.
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