Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................................I
1. Einleitung 2
2. Die politisch-rechtliche Situation vor 1994. 3
2. 1 Die Politik der Apartheid und die Reaktionen des Auslands 3
3. Die Wahrheits- und Versöhnungskommission von 1994 5
3.1 Allgemeine Definition und Merkmale. 5
3.2 Wahrheitskommissionen in Südafrika vor 1994. 6
3.3 Gründungsidee. 7
3.4 Gesetzliche Grundlagen 9
3.5 Verpflichtungen aufgrund internationaler Abkommen. 11
3.6 Zielsetzungen. 12
3.7 Organisationsstrukturen 15
3.8 Amnestie. 17
3.9 Reparation und Rehabilitierung 19
3.10 Rechtlicher Status 22
4. Praktische Beispiele für grobe Menschenrechtsverletzungen, Auswertung der Beispiele. 23
4.1 Beispiel 1: Der Staat. 23
4.2. Beispiel 2: Das Individuum: Der frühere Premierminister P.W. Botha 24
4.3 Auswertung der Beispiele. 25
4.3.1 Der Staat. 25
4.3.2 Das Individuum: Der frühere Premierminister P.W. Botha 26
5. Empfehlungen, Präventionsmassnahmen. 27
5.1 Empfehlungen. 27
5.2 Präventionsmassnahmen 28
6. Bewertung der Wahrheits- und Versöhnungskommission von 1994 29
6.1 Eigenkritik 29
6.2 Kritische Bewertung der Wahrheits- und Versöhnungskommission und deren erzielte Resultate. 30
7. Schlusswort. 32
Literaturverzeichnis
1
1. Einleitung
Kein anderes Land auf dieser Welt hat wegen seiner Menschenrechtsverletzungen so viel internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie Südafrika. 1 Die Wahrheits- und Versöhnungskommission begann 1994-1999 mit der schwierigen Aufgabe, im genannten Zeitraum, politisch motivierten Mord, Folter und das Verschwindenlassen von Personen zu untersuchen. 2
Ziel dieser Arbeit ist die Analyse von menschenrechtlichen Grundsätzen in der Praxis von verschiedenen Organen. Dabei dient d ie Wahrheits-und
Versöhnungskommission als praktisches Beispiel. Die menschenrechtlichen Grundsätze sind in der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 niedergeschrieben worden. Ein weiteres wichtiges Dokument in diesem Zusammenhang ist die African Charter on Human and People’s Rights, welche 1981 von verschiedenen afrikanischen Staaten unterzeichnet wurde. Die Wahrheits- und Versöhnungskommission in Südafrika sollte auf der einen Seite die Umsetzung dieser gesetzlich geregelten Grundsätze initiieren und fördern. Auf der anderen Seite ist die Wahrheits- und Versöhnungskommission ein Instrument für die Vergangenheitsbewältigung eines Landes, das von einem weltweit Aufsehen erregendem Rassensystem gekennzeichnet ist.
Das Problem der Menschenrechtsverletzungen in Südafrika ist sowohl auf theoretischer als auch auf politischer Ebene sehr komplex. Nach Frederick Johnstone ist das Menschenrechtsproblem dieses Landes einerseits ein Problem zivilrechtlicher Natur und andererseits ein Problem der sozialen Strukturen innerhalb der Gesellschaft der südafrikanischen Republik. 3
Um die Gründung dieser Untersuchungskommission zu verstehen, ist es zu Beginn der Arbeit unumgänglich, einen kurzen Überblick über die Politik der Apartheid zu geben. Der nachfolgende Teil konzentriert sich auf die gesetzlichen Grundlagen und andere Voraussetzungen für die Schaffung einer Wahrheits-und
Versöhnungskommission. Im Hauptteil dieser Arbeit wird analysiert, mit welchen Mitteln diese Kommission versuchte, die menschenrechtlichen Grundsätze umzusetzen. Gegenstand der Untersuchung sind Gründung, Struktur, die Frage der Amnestie, Vorgehensweise, Machtbefugnisse, Ziele und Resultate. Des weiteren
1 Theissen, Kapitel 1, S. 1.
2 De Villiers, Volume one, S.24.
3 Johnstone, S. 351.
2
wird geprüft, ob die Wahrheits- und Versöhnungskommission selber nach menschenrechtlichen Grundsätzen handelte. Der Schlussteil beinhaltet eine kritische Bewertung der Wahrheits- und Versöhnungskommission an sich und deren erzielte Resultate.
2. Die politisch-rechtliche Situation vor 1994
2. 1 Die Politik der Apartheid und die Reaktionen des Auslands
Die erste öffentliche Verwendung des Begriffs Apartheid läßt sich nicht genau feststellen. 4 Bereits vor dem Wahlsieg der südafrikanischen Nationalisten, die ausschließlich der burischen Bevölkerungsgruppe angehörten, wurden die nichtweissen Bevölkerungsgruppen diskriminiert. 5 Mit dem Wahlsieg der Nationalisten im Jahre 1948 entstand die sogenannte Neo-Apartheid. 6 Die charakteristische Kombination von politischer Diskriminierung und territorialer Trennung wurde in der Apartheidpolitik nach 1948 wiederbelebt, legitimiert und verfeinert, strukturell wie ideologisch. Apartheid bedeutete von nun an eine Beschneidung der Zivilrechte mittels einer g enerellen Konsolidierung von Diskriminierung und Segregation. 7 Dies wurde erreicht durch eine Fülle von Gesetzen, welche nach dem Wahlsieg von 1948 geschaffen wurden und sowohl das Leben der schwarzen Bevölkerung in der Öffentlichkeit als auch das Privatleben massiv beeinträchtigten und als oberstes Grundprinzip galten. Die erlassenen Gesetze betrafen unter anderem Rassenzugehörigkeit, territoriale Ansprüche, Ausweispflicht, Wirtschaft, Schul- und Bildungswesen, das soziale Leben, sowie die politische Mitbestimmung der schwarzen Bevölkerung. 8 Das Rassensystem, welches im Staatsaufbau verankert war, bedeutete eine Verletzung der Grundrechte von Individuen. Es verhinderte diesen die freiwillige Teilnahme an der Gesellschaft als gleichgestellte Personen vor dem Recht. Gleichzeitig mit der Entwicklung dieses Rassensystems entstand Widerstand formaler und informaler Art. 9 Die
4 Hagemann, S. 17.
5 Hagemann, S. 17. Zu den Gesetzen der Apartheid im einzelnen siehe Christoph Sodemann: Die
Gesetze der Apartheid, Bonn 1986.
6 Dugard, S.4 ff.
7 Johnstone, S. 342 f.
8 Wilke-Launer/Winrich, S. 430 ff.
9 Bindmann, S. 7.
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institutionalisierte Verletzung der Menschenrechte war immer begleitet von einem aktiven Mißbrauch von Menschenrechten und mit der andauernden Unterdrückung des schwarzen Widerstandes. Mittel gegen den Widerstand waren Sicherheitsgesetze und brutales, gewaltsames Vorgehen. 10 Wichtige Organe des Widerstandes waren der African National Congress (ANC) und die Inkatha-Bewegung. Führende Persönlichkeiten des Widerstandes waren Steven Biko, Robert Sobukwe und Nelson Mandela, um d ie wichtigsten zu nennen. 11 Die parlamentarische Vormachtstellung war ein fundamentales Prinzip des südafrikanischen Rechts, das Amt des Premierministers mit sehr großen Machtbefugnissen ausgestattet. Gesetze des Parlaments, welche unter dieser Doktrin erlassen wurden, konnten nicht durch Gerichtshöfe außer Kraft gesetzt werden. 12
Anlaß für Reformen waren hauptsächlich ökonomische Gründe. Im Rahmen dieser Reformen wurden z.B. 1986 die Passgesetze abgeschafft. Die Arbeitskraft der schwarzen Bevölkerung war für die südafrikanische Wirtschaft lebenswichtig. Um das Arbeitspotential der schwarzen Bevölkerung besser ausnützen zu können, waren ab 1984 proforma Reformen, veranlaßt durch Premierminister Pieter Botha, unumgänglich. 13
Es besteht kein Zweifel, daß in Südafrika enorme Probleme menschenrechtlicher Art vorhanden waren. Diese widerspiegelten sich in der allgemeinen internationalen Verurteilung des Apartheidsystems in Südafrika. Eine führende Stellung nahmen dabei die Vereinten Nationen ein, indem sie das Apartheidsystem als eine grobe Verletzung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen bezeichneten. Die Vereinten Nationen verurteilten das Apartheidsystem als „sklavenähnliche Praxis“ und „Genozides Verbrechen“ gegen die Menschheit. Demzufolge veranlaßten die Vereinten Nationen zahlreiche Aktionen, einschließlich der I nternationalen Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid, welche 1973 von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen und bis 1986 weltweit von 87 Staaten unterzeichnet wurde. 14
10 Johnstone, S. 341 f.
11 Wilke-Launer/Winrich, S. 434.
12 Dugard, S. 6ff.
13 Wilke-Launer/Winrich, S.437 ff.
14 Johnstone, S. 351.
4
3. Die Wahrheits- und Versöhnungskommission von 1994
3.1 Allgemeine Definition und Merkmale
Die Einsetzung von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen zwecks Aufarbeitung der Vergangenheit eines Landes ist eine neuere Entwicklung, welche jedoch konstant Anhänger gewinnt. Insgesamt gab es zwischen 1971 und 1994 weltweit ungefähr 40 Wahrheitskommissionen unterschiedlichster Art. 15 Grund dafür ist vor allem der zunehmende Konsens, daß Menschenrechtsverletzungen, die ein autoritäres Regime verübt hat, von einer neuen Demokratie nicht unbeachtet übergangen werden können. Auf internationaler Ebene beginnt sich die Ansicht durchzusetzen, daß der einzelne Staat verpflichtet ist, sich mit dem in der Vergangenheit geschehenen Unrecht aktiv auseinanderzusetzen. In den meisten Fällen aber ist es den betroffenen Ländern nicht möglich, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen. Grund dafür dürften politische Zwänge der Praxis sein. 16 Eine Wahrheitskommission ist für viele Staaten die einzig praktikable, erfolgversprechende Chance, den nationalen und internationalen Forderungen nachzukommen. 17 Nach Emily Hahn-Godeffroy existiert bis jetzt keine offizielle, allgemeingültige Definition für Wahrheits- und Versöhnungskommissionen. 18 Im Vergleich lassen sich jedoch gewisse allgemeine Merkmale feststellen. Für eine allfällige Definition kann diejenige von Hayner, die sämtliche bis 1994 existierenden Wahrheitskommissionen einer umfassenden Analyse unterzogen hat, zu Rate gezogen werden. Nach Priscilla Hayner sind Wahrheitskommissionen Körperschaften oder Gremien, welche errichtet werden, um in einem bestimmten Land, die in der Vergangenheit entweder von der Seite der Regierung oder des Militärs, aber auch seitens der Opposition, begangenen
Menschenrechtsverletzungen, zu untersuchen. Die Untersuchungen zielen meistens nicht darauf ab, eine spezielle Begebenheit zu durchleuchten, sondern es stehen die über einen größeren Zeitraum in einem Land begangenen
Menschenrechtsverletzungen zur Debatte. Meistens existiert eine solche Wahrheits-und Versöhnungskommission nur periodisch für einen genau festgelegten Zeitraum.
15 Bronkhorst, S. 85 ff.
16 Hahn-Godeffroy, S. 44 ff.
17 Hahn-Godeffroy, S. 44.
18 Hahn-Godeffroy, S. 45.
5
Sie endet grundsätzlich mit der Veröffentlichung des Ereignisberichtes. 19 Des weiteren stellt Hayner fest, daß Wahrheitskommissionen, die während einem politischen Machtwechsel entstehen, von der Exekutive ins Leben gerufen werden. Wie die Bezeichnung schließen läßt, beschränken sich Wahrheitskommissionen im Normalfall auf die Ergründung der Wahrheit. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter wurde von den bisherigen Untersuchungskommissionen nicht behandelt. Diese war vielmehr abhängig von politischen Maßnahmen der führenden politischen Kräfte der betroffenen Länder. 20
3.2 Wahrheitskommissionen in Südafrika vor 1994
Die Idee, Wahrheitskommissionen einzusetzen, hat in Südafrika lange Tradition. Untersuchungskommissionen wurden eingesetzt zur regierungsamtlichen Beurteilung des Massakers von Sharpeville (1960), des Schüleraufstandes von Soweto (1976) und dem Tod von Steve Biko (1977). Auch der African National Congress (ANC) setzte zu Beginn der neunziger Jahre gleich zweimal eine solche Untersuchungskommission ein. Des weiteren sind die Harms- und Goldstone-Kommission zu erwähnen, welche umfangreiches Material zu
Menschenrechtsverletzungen und Gewaltakten der Befreiungsbewegungen zusammentrugen. Zudem waren die Untersuchungskommissionen beauftragt, unter dem Vorsitz von Richard Goldstone und Louis Harms die Ursachen und die Verantwortlichen der Gewalt aufzudecken und abschließend dem Staatspräsidenten Präventionsmassnahmen vorzulegen.
Die Untersuchungskommissionen waren in der Öffentlichkeit sehr umstritten, da die hohen Erwartungen der schwarzen Bevölkerung nicht erfüllt werden konnten. 21 Die massive Kritik der südafrikanischen Medien an den völlig unbefriedigenden Erklärungen der Untersuchungskommission zum Tode Steve Bikos hatte zur Folge, daß der Presse untersagt wurde, über die Arbeit zukünftiger
Untersuchungskommissionen zu berichten, welche sich mit der Aufklärung von Fällen beschäftigten, bei denen Menschen auf unnatürliche Art und Weise zu Tode gekommen waren. 22
19 Hayner, S. 225 f.
20 Hayner, S. 225 f.
21 Theissen, Kapitel 3, S. 2 f.
22 Sodemann, S. 125.
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Zweck der Untersuchungen war, Menschenrechtsverletzungen aufzuklären und politische Gewaltakte zu durchleuchten. Meist waren die Untersuchungen jedoch dadurch gekennzeichnet, daß die Regierung oder die verantwortlichen Täter in Schutz genommen wurden und, wie schon erwähnt, die hohen Erwartungen der betroffenen Bevölkerungschichten nicht erfüllt werden konnten. 23 Die vom ANC eingesetzten Kommissionen haben insofern eine w eltweite Sonderstellung, als daß sie die bisher einzigen sind, welche von einer oppositionellen Bewegung und nicht von einer Regierung oder einem Parlament eingesetzt wurden. Nach Emily Hahn-Godeffroy zeigte sich, daß die südafrikanische Wahrheits- und Versöhnungskommission aus diesen Vorläuferkommissionen, welche hinsichtlich des Untersuchungsgegenstandes einen weitaus begrenzteren Zweck verfolgten, ihr aber in der zugrunde liegenden Idee, nämlich begangene Menschenrechtsverletzungen mittels einer unabhängigen Untersuchungskommission aufklären zu wollen, sehr ähnlich waren. 24
3.3 Gründungsidee
Die Regierung, die während der Zeit der Untersuchungen im Amt war, hatte akzeptiert, daß für sie die moralische Verpflichtung bestand, die Verantwortung für die Schuld ihrer Vorgänger zu übernehmen. Der Konflikt in Südafrika hatte Opfer gefordert, nicht nur das von einzelnen Personen. Der Konflikt beeinflußte Familien, Gemeinschaften und die Nation als Ganzes. Die Wahrheits- und Versöhnungskommission mußte für eine Vergangenheitsbewältigung, unter Anwendung der internationalen Hilfsmittel, den Personen, deren Rechte verletzt worden waren, die Möglichkeit zur Anerkennung und Wiedergutmachung ihrer Leiden schaffen. Denn ohne angemessene Reparation und Rehabilitation waren aus südafrikanischer Sicht Einheit und Versöhnung nicht wieder herzustellen. 25 Die öffentliche Diskussion war geprägt von zwei Grundfragen, die unter den Schlagworten „Truth“ und „Justice“ diskutiert wurden. Dabei stellte sich als erstes die Frage, ob überhaupt eine aktive Auseinandersetzung mit dem in der Vergangenheit Geschehenen zu fordern sei. Die zweite Grundfrage, die es zu behandeln galt, war, wie Südafrika den Umgang mit den für das geschehene Unrecht haftbaren Personen
23 Theissen, Kapitel 3, S. 3 ff.
24 Hahn-Godeffroy, S. 54 f.
25 De Villiers, Volume 5, S. 17 f.
7
gestalten sollte. 26 Wann in S üdafrika die Idee aufkam, eine Wahrheits- und Versöhnungskommission zu gründen, läßt sich zeitlich nicht genau festlegen. Einen ersten Versuch in diese Richtung stellten die in den Jahren 1992 und 1993 vom ANC eingesetzten Wahrheitskommissionen zur Untersuchung der in den ANC-Camps begangenen Menschenrechtsverletzungen dar. Einige ANC-Mitglieder verlangten nach Abschluß dieser beiden Untersuchungskommissionen ein weiterreichendes Mandat und umfangreichere Kompetenzen. 27
Die Idee zur Gründung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission ging von einzelnen Bürgern und den Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus. Interdisziplinäre Zusammenkünfte von Akademikern förderten den
Gedankenaustausch zu dieser Problematik und beschleunigten die inhaltliche Ausgestaltung und Konkretisierung der vorerst unklaren Idee. Dabei waren das von Dr. Alex Boraine gegründete Projekt „Justice in Transition“ und die vom Institute for Democracy in South Africa (IDASA) im Frühjahr 1994 veranstaltete Konferenz mit dem Thema „Dealing with the Past“ von entscheidender Bedeutung. Auf dieser Konferenz trafen sich Redner aus Südafrika — unter anderen Richter Richard Goldstone — und Südamerika, um sich mit der Frage zu beschäftigen, wie eine neu gewählte südafrikanische Regierung mit den in der Vergangenheit geschehenen Menschenrechtsverletzungen umgehen könnte. 28
Am 27.5.1994 ließ die Regierung das Parlament wissen, daß die Gründung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission ernsthaft erwogen würde. Im darauffolgenden Monat, am 7.6.1994 folgte eine öffentliche Stellungnahme des Justizministers Dullah Omar vor dem Parlament, in welcher die Vorschläge der Regierung zur Gründung einer solchen Untersuchungskommission detaillierter erläutert wurden. 29 Die Untersuchungskommission sollte als Hilfsmittel für einen brückenbildenden Prozeß verstanden werden, um die Bevölkerung durch das von einem vom Apartheidsystem geprägte Land in eine Zukunft zu führen, die sich durch die Existenz und Durchsetzung von Menschenrechten und Demokratie auszeichnet. 30
26 Hahn-Godeffroy, S. 35 ff.
27 Du Toit in: Indicator SA 11 (4), 1994, 63 ff.
28 Hahn-Godeffroy, S. 56.
29 Hahn-Godeffroy, S. 57.
30 De Villiers, Volume 1, S. 49.
8
Die Konzeption der südafrikanischen „Truth and Reconciliation Commission“ von 1994 läßt erkennen, daß dieser die Gründungsidee zugrundeliegt, die begangenen Menschenrechtsverletzungen mittels einer Wahrheitskommission aufzudecken. Im Rahmen dieser Untersuchungskommission entschied man sich nach langen Debatten für die Schaffung einer qualifizierten Amnestieregelung. Die gewählte Lösung zeigt, daß die Aufdeckung der Wahrheit und die Wiederversöhnung des Volkes diejenigen Ziele waren, denen unter den damaligen politischen Umständen Südafrikas eine herausragende Bedeutung zugemessen wurde. 31 Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission und anderen Untersuchungskommissionen dieser Art war, daß die Wahrheits- und Versöhnungskommission als erste ermächtigt war, Amnestie für individuelle Täter zu gewähren. 32
3.4 Gesetzliche Grundlagen
In der Schlussbestimmung „Nationale Einheit und Versöhnung“ der südafrikanischen Übergangsverfassung von 1993 33 wurden bereits die politisch gesetzten Ziele, die anzuwendenden Prinzipien, sowie der rechtliche Rahmen für den Umgang mit der Apartheidvergangenheit festgesetzt. Das Gesetz für nationale Einheit und Versöhnung, das der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission zugrundeliegt, zählt zu den meist umstrittenen Gesetzen Südafrikas. Bevor dieses Gesetz am 28.6.1995 verabschiedet werden konnte, fanden mehr als 150 Stunden dauernde Verhandlungen in den einzelnen Ausschüssen statt. Die Originalentwürfe wurden mehr als hundert mal geändert. 34 Laut Artikel 232 IV der Übergangsverfassung 35 hat die Schlussbestimmung die gleiche Stellung wie jeder andere Artikel der Verfassung. 36 Daraus läßt sich schließen, daß die Institution der
31 De Villiers, Volume 1, S. 103 ff.
32 De Villiers, Volume 1, S. 54.
33 Constitution of the Republic of South Africa, Act no. 200 von 1993. Die Seminararbeit basiert auf der
Grundlage der im Bearbeitungszeitraum geltenden Übergangsverfassung. Seit dem 04.02.1997 ist die
am 08.05.1996 verabschiedete neue südafrikanische Verfassung, die „Constitution of the Republic of
South Africa“ (Act no. 108 von 1996), in Kraft.
34 Hahn-Godeffroy, S.59 f.
35 Anmerkung des Verfassers: Falls nicht besonders vermerkt, beziehen sich die genannten
GesetzesArtikel und Paragraphen, welche im weiteren Verlauf der Arbeit verwendet werden immer auf
die Interimsverfassung von 1993 (Constitution of the Republic of South Africa, Act no. 200).
36 Constitution of the Republic of South Africa, Act. 200, Art. 232 IV von 1993, Zit in: Emily Hahn-
Godeffroy, S. 275.
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