Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Hauptteil 4
2.1 Begriffsklärung 4
2.1.1 Kindeswohl. 4
2.1.2 Kindeswohlgefährdung 4
2.1.3 Kinderschutz 5
2.2 Grundbedürfnisse des Kindes. 5
2.3 Gefährdungslagen von Kindern 7
2.3.1 Vernachlässigung 7
2.3.2 Misshandlung. 8
2.3.3 Erwachsenenkonflikte um das Kind. 8
2.3.4 Sexueller Missbrauch 8
2.3.5 Autonomiekonflikte 9
2.4 Indikatoren zur Kindeswohlgefährdung. 9
2.5 Entstehungsbedingungen 10
2.5.1 Gesellschaftliche Perspektive. 10
2.5.2 Familiäre Perspektive im weiteren Sinn 10
2.5.3 Individuelle Perspektive der Bezugspersonen. 11
2.5.4 Perspektive des Kindes 11
2.6 Armut und soziale Benachteiligung. 11
2.7 Kinderschutz 12
3 Schluss 14
Quellenverzeichnis. 15
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1 Einleitung
Meine Tätigkeit als Hortkoordinatorin und Erzieherin an der Ganztagsschule „Heinrich Heine“ in Uhlstädt ermöglicht mir den Blick auf die zunehmende Pluralität der Lebenslagen unserer Kinder. Auf Grund dieser breitgefächerten, zum Teil Besorgnis erregenden Erfahrungen beschäftigt sich die folgende Hausarbeit mit Aspekten zum Kindeswohl und dessen Gefährdung. Ausgangspunkt werden nach der Begriffsklärung die entwicklungspsychologischen Aspekte des Kindeswohls sein. Daraus ergibt sich die Frage nach den Grundbedürfnissen des Kindes und deren Bedeutung für eine optimale Entwicklung unter Berücksichtigung der Rechte der Kinder. Weiterhin soll eine Charakterisierung von Gefährdungslagen sowie deren Indikatoren vorgenommen werden. Bezug nehmend auf meine Kenntnisse hinsichtlich der Thematik Kindeswohlgefährdung stellt sich außerdem die Frage, ob soziale Ungleichheit und Armut als Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdung fungieren und in welchem Maße. Abschließend werden die Verantwortlichkeiten für den Kinderschutz sowie Maßnahmen für einen gelingenden Kinderschutz erörtert.
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2 Hauptteil
In dieser Arbeit sollen zum besseren Verständnis die Begrifflichkeiten Kindeswohl und dessen Gefährdung sowie Kinderschutz geklärt werden. Die Brisanz des Themas erfordert zunächst einen Blick auf die Grundbedürfnisse und Rechte der Kinder. Daraufhin werden die Gefährdungslagen und Entstehungsbedingungen für Kindeswohlgefährdung eingehend bearbeitet, wobei auf die Thematik der sozialen Benachteiligung und Armut sowie Maßnahmen zum Kinderschutz explizit eingegangen wird.
2.1 Begriffsklärung
Um die Thematik der Gefährdung des Kindeswohles bearbeiten zu können, wird hier versucht, die oben genannten Begriffe zu klären. Später auftretende Begrifflichkeiten werden im Kontext erörtert. 2.1.1 Kindeswohl
Bei der Eingabe des Suchbegriffs Kindeswohl bezeichnet Wikipedia (2009) Kindeswohl als eine Begrifflichkeit aus dem Familienrecht, welches das gesamte Wohlergehen des Kindes und seine gesunde Entwicklung umfasst. Dettenborn (2001, 46) hingegen kritisiert die Unklarheit des Begriffs. Dabei unterscheidet er verschiedene Aspekte. Juristisch gesehen, so Dettenborn (2001, 45f), sei Kindeswohl ein unbestimmter Rechtsbegriff, kognitionspsychologisch ein theoretisches Konstrukt und moralisch ein Alibi für die Gesetzgebung im weitesten Sinne.
Schmid (2006) führt in ihren Ausführungen den Gebrauch des Begriffs Kindeswohl im § 27 Sozialgesetzbuch VIII, im Folgenden als SGB VIII bezeichnet, auf die Terminologie des Kindschaftsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zurück. Dieser stelle eine offene Rechtsform dar, bei der sowohl die Interessen der Kinder vor allen anderen beteiligten Interessen als auch Einzelfallgerechtigkeit vor generellen Bestimmungen kommen. 2.1.2 Kindeswohlgefährdung
Kunkel (2006) definiert Kindeswohlgefährdung im Sinne von § 8a SGB VIII als existierende hohe Wahrscheinlichkeit, dass geistiges, körperliches oder seelisches Wohl des Kindes erheblich beeinträchtigt wird. Außerdem greift Kunkel (2006) die Definition von Dettenborn und Walter auf, die Kindeswohlgefährdung als jegliches
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Tun oder Unterlassen einer direkten Bezugsperson bezeichnen, welches mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit psychische oder physische Schädigungen beim Kind hervorruft.
Bei seiner Definition von Kindeswohlgefährdung geht Schone (2007) von der Rechtssprechung aus. In seinen Darlegungen wird unter Gefährdung die momentane Gefahr verstanden, in deren weiteren Verlauf sich mit großer Wahrscheinlichkeit schwere Beeinträchtigungen voraussehen lassen. Davon ausgehend bezeichnet Schone (2007) Kindeswohlgefährdung als normatives und rechtliches Konstrukt. Bei Schmid (2006) ist das Wohl des Kindes gefährdet, wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung seitens der Personensorgeberechtigten nicht gewährleistet werden kann.
Nach Groß (2008) wird Kindeswohlgefährdung an Hand fachlicher und rechtlicher Bewertung von Lebenslagen festgestellt. Diesbezüglich werden mögliche Schädigungen, Intensität und Häufigkeit der Gefährdungsmomente sowie eine Prognose eines Schadeneintritts beurteilt. Aber auch die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern, Gefahren abzuwenden, beeinflussen laut der Autorin die Beurteilung. 2.1.3 Kinderschutz
Hermann-Biert (2008) definiert Kinderschutz als partnerschaftliche Aktivität in der Gesellschaft, welche eine kinderfreundliche Zivilisation zulässt und positive Veränderungen der Lebensbedingungen von Kindern und Familien sucht. Im § 8a SGB VIII (2006) ist der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung rechtlich sichergestellt. Hier werden in verschiedenen Absätzen auf Grund der Rechte der Kinder mögliche Hilfen und Maßnahmen zum Eingreifen bei der Gefährdung des Kinderwohles festgeschrieben und rechtlich geregelt.
2.2 Grundbedürfnisse des Kindes
Basis für die weiteren Ausführungen wird ein Blick auf die Grundbedürfnisse des Kindes und seine Rechte sein. Die Erwähnung einzelner Artikel erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit, sondern dient lediglich der Verdeutlichung der Zusammenhänge.
Mehrere Wissenschaftler befassten sich mit den Grundbedürfnissen des Kindes. Meine Darlegungen werden sich auf die von Fegert (1999) formulierten Bedürfnisbereiche beziehen. Er unterscheidet sechs Bereiche, welche letztendlich
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Arbeit zitieren:
2009, Kindeswohlgefährdung , München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
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