unterschieden werden, auf denen die wirtschaftlichen Aktivitäten umgesetzt werden: den Gütermarkt, den Arbeitsmarkt und den Kapitalmarkt.
2. Welthandel zwischen Freihandel und Protektionismus
2.1 Freihandel
Die Grundlage des Freihandels ist der Wirtschaftsliberalismus. Seine Begründer (u.a. Smith, Ricardo und Mill) stellten die Freiheit und Selbstverantwortung der Menschen in den Vordergrund und befürworteten eine Weltwirtschaft nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Demnach setzen sich im Leistungswettstreit die besten Güter und Produktionsmethoden durch und die freie Preisbildung durch Angebot und Nachfrage sorgt für den bestmöglichen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Produzenten und Konsumenten. Dieser Ansatz geht also von einer Harmonievorstellung aus, nach der zwar jeder sein Eigeninteresse verfolgt, aber alle gewinnen, wenn bestehende Handels- und Wettbewerbsbeschränkungen abgebaut werden. „ Folglich sind alle außenwirtschaftlichen Beschränkungen möglichst zu beseitigen und der dann entstehende Handels- und Zahlungsverkehr nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen zu steuern.“ [Bundeszentrale für politische Bildung (1991), S. 2] Gleiches gilt für einen möglichst freien Verkehr von Zahlungsmitteln, Kapital und Arbeitskräften. Dem Staat kommen nur überwachende, schützende Aufgaben zu.
Die Vorteile des Freihandels beruhen auf den Wirkungen der internationalen Arbeitsteilung. Aus ökonomischer Sicht ist es zweckmäßig, die Güter dort zu produzieren, wo die Herstellung die vergleichsweise geringsten Kosten verursacht. Sie ist also vor allem dann vorteilhaft, wenn zwischen den Ländern Kostenunterschiede bezüglich der Produktion bestehen. Die Gründe dafür, dass die meisten Güter von Land zu Land mit unterschiedlichen Kosten hergestellt werden können, liegen zum einen in der unterschiedlichen Menge und Qualität der vorhandenen Produktionsfaktoren (Boden, Kapital, Arbeit) und zum anderen in den unterschiedlichen Preisen für diese Produktionsfaktoren begründet. Somit erscheint es ökonomisch sinnvoll, dass die Länder sich auf die Produktion derjenigen Güter spezialisieren, welche sie im Vergleich zu anderen billiger herstellen können. Wenn die Länder sich auf die Produkte spezialisieren, bei denen sie absolute oder zumindest komparative Kostenvorteile haben, und ihre
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jeweilige ‚Überproduktion’ gegeneinander austauschen, können alle Beteiligten ihre Güterversorgung erhöhen.
Aus der Arbeitsteilung entstehen jedoch meist auch Abhängigkeiten. So können z.B. Arbeitsplätze gefährdet sein; zum einen dadurch, dass sich die Produktionsstruktur verschiebt und in den rückläufigen Wirtschaftszweigen Arbeitskräfte freigesetzt werden, die an anderer Stelle nicht schnell genug oder gar nicht wieder eingesetzt werden können. Zudem hängt die Beschäftigungslage in der Exportgüterindustrie direkt von der Auslandsnachfrage ab. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass Länder, deren Ausfuhr sich auf ein Hauptprodukt (z.B. Kaffee, Baumwolle) stützt, in extremen Maße von den Weltmarktpreisen abhängen. Zudem kann die Versorgung mit bestimmten Gütern, die importiert werden müssen gefährdet sein und nimmt die Erpressbarkeit eines Staates mit zunehmender Abhängigkeit von bestimmten Gütern (z.B. Öl) zu. Somit werden die Staaten letztlich immer um ein gewisses Maß an Autarkie bemüht sein. Zudem sind diese Risiken oftmals zur Begründung protektionistischer Maßnahmen herangezogen worden.
2.2 Protektionismus
Protektionismus bezeichnet ein Verhalten eines Staates im Güterverkehr, durch welches inländische Hersteller gegenüber ausländischer Konkurrenz geschützt werden soll. Dies geschieht, indem die Ausfuhr von Gütern erleichtert wird, während die Einfuhr erschwert wird. zum Schutz der eigenen Wirtschaft bestehen eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Exportgüter können zum Bespiel durch Subventionen verbilligt werden, womit die Absatzchancen auf dem Weltmarkt steigen. Dagegen können Importgüter durch Zölle oder Steuern verteuert werden. Diese Maßnahmen werden in der Regel als tarifäre Handelshemmnisse bezeichnet. Daneben existieren noch die sogenannten nicht-tarifären Handelshemmnisse, die vor allem in der heutigen Zeit an Bedeutung gewonnen haben. Dazu zählen unter anderem Kontingente, Genehmigungsvorschriften,
Selbstbeschränkungen, besondere Normen oder Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften des Lebensmittel-und Arzneimittelrechts, Verwaltungsvorschriften und
Verwaltungsgebühren. In den letzten Jahren versuchen zudem immer mehr Industrienationen, ihre Handelsabkommen mit Entwicklungsländern an sog. Sozial- oder Menschenrechtsklauseln zu koppeln, was ebenfalls protektionistische Wirkung erzielt („neuer“ Protektionismus).
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3. Uruguay-Runde des GATT und WTO
Das GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), welches ursprünglich als Vorstufe zur Gründung einer internationalen Handelsorganisation gedacht war, beruhte auf dem Leitgedanken, dass freier Welthandel letztlich zu einer Steigerung des Wohlstandes in allen beteiligten Ländern führt. Daher setzte sich das GATT für weitgehende Liberalisierung und Ausweitung der weltweiten Handelsbeziehungen ein, wobei die Interessen der Entwicklungsländer besonders im Blickpunkt stehen sollten. Neben dem Zollabbau und der Aufhebung von Handelsbeschränkungen sind vor allem die beiden folgenden Prinzipien grundlegend für das GATT:
• Prinzip der Gegenseitigkeit, d.h., dass die handelspolitischen Leistungen, die sich
die GATT-Unterzeichner gegenseitig einräumen, gleichwertig sein müssen. • Prinzip der Meistbegünstigung, d.h., dass Zoll- und Handelsvorteile, die sich zwei
GATT-Mitglieder gegenseitig einräumen, allen Mitgliedern zugute kommen sollen. [Fischer-Weltalmanach 2000 (2000), S. 1037ff.]
Seit der Gründung 1947 wurden acht Zollsenkungsrunden durchgeführt. Bis zur achten Runde (Uruguay-Runde, 1986-94) konnten die durchschnittlichen Zölle der Industrieländer für Industrieprodukte von mehr als 40% im Jahre 1947 auf 6,3% gesenkt werden. Im Verlaufe der Uruguay-Runde erfolgte sogar eine Senkung auf 3,9%. Die durchschnittlichen Zölle auf Importe aus Entwicklungsländern blieben jedoch auf einem höheren Niveau, da die Einfuhrzölle für diese Produkte (vor allem Textilien, Bekleidung, Fischprodukte) generell höher sind. Weitere wichtige Bereiche, die in der Uruguay-Runde behandelt wurden, waren die Liberalisierung des Agrarhandels sowie der Dienstleistungsbereich. Die Anerkennung der Uruguay-Runde ist zudem die Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Nachfolgeorganisation, der seit 1995 bestehenden Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO soll die internationalen Handelsbeziehungen innerhalb bindender Regelungen organisieren, Handelspraktiken überprüfen und für eine effektive Streitschlichtung sorgen. Anfang 2000 hatte die WTO 135 Mitglieder (134 Vertragsstaaten + EU-Kommission), wobei mittlerweile auch die VR China beigetreten ist. Russland bewirbt sich zusammen mit rund 30 weiteren Staaten um die Mitgliedschaft. [Fischer-Weltalmanach 2000 (2000), S. 1037ff.]
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Arbeit zitieren:
Thomas Reith, 2001, Freihandel und Protektionismus im Welthandel, München, GRIN Verlag GmbH
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