Inhaltsverzeichnis Seite I
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS III
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
1 HISTORISCHE ENTWICKLUNG 1
1.1 Problemstellung Abfallwirtschaft 1
1.2 Rechtsgrundlagen 3
1.2.1 Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG) 3
1.2.2 Verpackungsverordnung (VerpackV) 4
1.2.3 EG - Verpackungsrichtlinie 6
1.2.4 Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz (Krw-/AbfG) 7
1.2.5 Novelle der Verpackungsverordnung 10
1.2.6 Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen 11
2 ORGANISATION DES UNTERNEHMENS 12
2.1 Duale System Deutschland 12
2.2 Mitarbeiter Geschäftsverteilungsplan 16
2.3 Aufsichtsrat 17
2.4 Aktionäre 19
3 FINANZIERUNG 20
3.1 Lizenzentgelte 20
3.2 Vermeidung 21
4 STAND DER TECHNIK 22
4.1 Sortieranlagen 22
4.2 Arbeitsweise Duales System 26
5 MÜLLENTWICKLUNG IN ZAHLEN 27
5.1 Entwicklung Wertstoffmengen 27
5.2 Mengenstromnachweis 29
5.3 Ökobilanz / Ressourcenbilanz 29
Inhaltsverzeichnis Seite II
6 PFANDSYSTEME 34
6.1 Flaschenpfand 34
6.2 Dosenpfand 35
6.3 Pressemitteilungen Dosenpfand 40
7 EUROPÄISCHE ENTWICKLUNG 45
7.1 Allgemeines 45
7.2 Vergleich mit dem französischen Pfand 45
7.3 Das System Eco Emballages 47
7.4 Zusammenarbeit zwischen DSD und SAEE 48
8 SCHLUSSBETRACHTUNG VIII
8.1 Fazit VIII
8.2 Kritische Betrachtung IX
LITERATURVERZEICHNIS IX
B ücher IX
Berichte IX
Zeitschriften V
Internet V
Abbildungsverzeichnis Seite
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Neue Verwertungsquoten der Verpackungsverordnung
Abbildung 2 - Begriffsbestimmung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Abbildung 3 - Verwertungsquoten
Abbildung 4 - Das Holsystem
Abbildung 5 - Das Bringsystem
Abbildung 6 - Geschäftsverteilungsplan
Abbildung 7 - Lizenzentgelte für den Grünen Punkt
Abbildung 8 - Das Fließschema der Sortec 3.0
Abbildung 9 - Arbeitsweise Duales System
Abbildung 10 - Verwertungsquoten
Abbildung 11 - Verwertung gebrauchter Verpackungen
Abbildung 12 - Methodik der Ressourcenbilanz
Abbildung 13 - Leistungsbilanz des Dualen Systems
Abbildung 14 - Vor- und Nachteile von Verpackungsmaterialien
Abbildung 15 - Mehrweganteile in vom Getränkeverbrauch
Abbildung 16 -Getränkepreise Einweg- Mehrweg
Historische Entwicklung Seite 1
1 Historische Entwicklung
1.1 Problemstellung Abfallwirtschaft
Der Umweltschutz in Deutschland hatte bis zum Ende der 60-er Jahre keinen nennenswerten Stellenwert. Daher war die Herausforderung umweltpolitischer Maßnahmen das Abfallproblem. Deutschland stand vor riesigen Müllproblemen. 1
Es kam zu einem sogenannten Müllnotstand, dass heißt, keiner wusste mehr, wohin mit dem ganzen Müll. Die Deponien waren teilweise schon voll, die übrigen standen kurz davor. Müllverbrennungsanlagen waren wegen der Umweltbelastungen, die sie verursachen, umstritten. Die Frage nach einem Umweltprogramm wurde jedoch noch Ende der 60-er Jahre laut. In einer Regierungserklärung kündigte Bundeskanzler Willi Brandt (1969) die Schaffung eines bundeseinheitlichen Abfallgesetzes an. 2
In dem ersten Abfallgesetz von 1972 galt allerdings das Motto: „ Aus den Augen, aus dem Sinn “, damit sich offensichtlich keiner mehr um das Müllproblem Sorgen machen musste. Der Müll wurde in eine Grube oder auf ein sonstiges Grundstück in der Nähe beiseite geschafft. Dort blieb er, verschandelte die Landschaft und bedrohte das Grundwasser. Diese alten Müllkippen wurden nach Beendigung der Nutzung meistens mit einer dünnen Schicht Erde bedeckt und bepflanzt. Im Laufe der Zeit stellte man allerdings fest, dass der Müll eben nicht aus der Welt geschaffen worden ist, sondern dauerhafte Probleme verursacht. Man spricht hierbei von soge- 1Vgl. Unterlage: Vortrag zum Dualen System Deutschland von der RWE Umwelt AG; Thema: Müll Recycling ; 04.09.2000
2 Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kreislaufwirtschaft vor Abfallbeseitigung; 7/2000; S. 1
Historische Entwicklung Seite 2
nannten Altlasten. Viele Müllkippen mussten nachträglich abgedichtet werden, damit keine Gifte mehr ins Grundwasser gelangen. Der Gesetzgeber musste einsehen, dass von Beseitigung keine Rede sein konnte, und sprach danach von Entsorgung. 3
Als der Begriff „Kreislaufwirtschaft“ zu Beginn der 90er Jahre in Deutsch-land eingeführt wurde, stand demnach die Umweltpolitik vor großen Her-ausforderungen: wachsende Müllberge, drohender Entsorgungsnotstand und Verschwendung von Ressourcen, verursacht durch einen Ex- und-Hopp- Konsum. Die Wende markierte 1991 der Erlass der Verpackungs-verordnung. Ihr Ziel war klar: Verpackungsabfälle sollen in erster Linie vermieden, zumindest aber vermindert und recycelt werden. Sie war der Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft.
3 vgl. Kursawa-Stucke, Der grüne Punkt und der Reccling-Schwindel, Originalausgabe Februar
1994
Historische Entwicklung Seite 3
1.2 Rechtsgrundlagen
1.2.1 Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG)
Am 07. Juni 1972 wurde das Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG) erlassen. Ziel dieses Gesetzes war eine Neuordnung und die Sanierung der Abfall-entsorgung. Der Schwerpunkt hierbei lag in der Hausmüllbeseitigung. Das Abfallbeseitigungsgesetz regelte die Fragen: „wer, was, wie und wo“ beseitigt werden sollte.
Außerdem umfasste es zahlreiche Verordnungen (z.B. Reststoffüberwa-chungs-Verordnung, Abfall-Bestimmungsverordnung, Abfallverbrennungs-anlagen-Verordnung) sowie Zielvorgaben (z.B. Verwertungsquoten). 4
Das Abfallbeseitigungsgesetz vom Juni 1972 wurde insgesamt fünf Mal überarbeitet. In der vierten Novelle des Abfallgesetzes (1986) war noch keine Rede von einem Kreislauf von Stoffen. Sie diente jedoch als Vorläufer für das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das im Oktober 1996 erlassen wurde. 5
4 Vgl. http://www.umweltbundesamt.de/u.../abfallgesetz-kreislaufwirtschafts-und-abfallgesetz.ht; 01.11.2002
5 Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kreislaufwirtschaft vor Abfallbeseitigung; 7/2000; S. 1
Historische Entwicklung Seite 4
1.2.2 Verpackungsverordnung (VerpackV)
Ein erstes Beispiel für die Wirkungsweise der Produktverantwortung in der Praxis bot die Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991. Die Verant-wortung für die Lebensdauer von Verpackungen wurde in der Verordnung den Herstellern und den Vertreibern zugewiesen. Dies bedeutete, dass Hersteller und Vertreiber die Verpackungen nach Gebrauch zurücknehmen mussten. Und zwar kostenlos! 6
Eine Wiederverwertung wurde durch diese Vorgabe angestrebt. Die Vertreiber waren bei der Rücknahme dazu verpflichtet, Sammelbehälter zur Verfügung zu stellen, wobei die Trennung der verschiedenen Verpackungsmaterialien gesichert sein sollte. Jedoch gab es bei der Verpflichtung zur Rücknahme von Verpackungen auch Ausnahmen. Diejenigen Hersteller und Vertreiber, die sich an einem System zur regelmäßigen Abholung von Verpackungsverpackungen bei den Endverbrauchern beteiligten, waren von der Rücknahmeverpflichtung ausgeschlossen. In diesem Fall übernahm das Duale System die Rücknahme von Verpackungen. Die Hausmüllentsorgung wurde damit in zwei Bereiche unterteilt: Die private Wirtschaft übernahm die Entsorgung von Verpackungen und verwertbaren Konsumgütern, die Kommunen blieben zur Verwertung des Restmülls verpflichtet.
Die Verpackungsverordnung strebte auch an, direkt bei der Herstellung von Verpackung umweltfreundliche Stoffe zu verwenden. Aus diesem Grund wurde ein Verbot auf einige Ausgangsstoffe (z.B. PVC) gefordert. Generell sollte das Aufkommen von Verpackungsmüll erheblich minimiert werden.
6 Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kreislaufwirtschaft vor Abfallbeseitigung; 7/2000; S. 1
Historische Entwicklung Seite 5
Um das Ziel zu erreichen das Abfallaufkommen zu minimieren, wurden in der Verpackungsverordnung Erfassungsquoten festgelegt. Diese Quoten waren gestaffelt nach Materialarten. Bis 1995 sollten 80 Gewichtsprozent der unterschiedlichsten Verpackungsmaterialien erfasst werden. 7 Weitere Anforderungen der Verpackungsverordnung an die Verwertung kann man der folgenden Graphik entnehmen.
Abbildung 1 - Neue Verwertungsquoten der Verpackungsverordnung
7 Vgl.http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBsonstiges/Verpackungsverordnung.php; 01.11.2002
Historische Entwicklung Seite 6
1.2.3 EG - Verpackungsrichtlinie
Am 20. Dezember 1994 wurde die EG-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle verabschiedet. Sie sah bereits vor, dass nach Ablauf von fünf Jahren wieder neue Ziele festgelegt werden sollten. Die EG-Richtlinie beschloss die Erfassung aller in Verkehr gebrachten Verpackungen und Verpackungsabfälle. Unabhängig von dem Verpackungsmaterial und woher diese Abfälle stammten. Alle gebrauchten Verpackungen, die nicht wiederverwendbar waren, wurden in der EG-Verpackungsrichtlinie als Abfälle definiert. Erst nach einer Verwertung sei der ursprüngliche Verpackungsabfall wieder als Produkt anzusehen. Oberste Priorität war die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Andere Prinzipien waren Recycling und die stoffliche Verwertung des Verpackungsmülls. Als Folge dieser Prinzipien sollte die endgültige Beseitigung der Abfälle verringert werden.
Wie auch in der Verpackungsverordnung werden an die Verwertung An-forderungen gestellt. So sollten bis 2001 zwischen 50 und 60 Gewichtsprozent des Verpackungsmülls verwertet werden. Diese Anforderungen sollten nicht unterschritten, durften aber überschritten werden. Dabei sollte es jedoch nicht zu Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen kommen. 8
8 Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 4: Wo steht die Kreislaufwirtschaft?; 5/2002; S. 8f.
Historische Entwicklung Seite 7
1.2.4 Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz (Krw-/AbfG)
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurde als Nachfolger des Abfallbeseitigungsgesetzes (vom 07. Juni 1972) am 07. Oktober 1996 erlassen.
„§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
§ 2 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für 1. die Vermeidung 2. die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen“ 9 3.
Bei Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz war aufgefallen, dass die vorherigen umweltpolitischen Maßnahmen nicht mehr ausreichten. Aus diesem Grund sollten intensivere Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen eingeleitet werden. 10
9 Umweltrecht; Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz; 14. Auflage; München 2001; S. 313
10 Vgl. Herausgeber: Der grüne Punkt - Duales System Deutschland AG; DS-Dokumente; Ausgabe 1: Kreislaufwirtschaftsgesetz - Kreislaufwirtschaft vor Abfallbe- seitigung; 7/2000; S. 1
Arbeit zitieren:
Stefanie Welz, 2002, Duales System Deutschland - Anspruch und Wirklichkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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