GLIEDERUNG
1. Einleitung/Rückblick 2
2. Nationales Bodenschutzrecht und die Grundprinzipientrias 3
2 a) Das Vorsorgeprinzip i. V. m. dem BBodSchG 4
2 b) Das Verursacherprinzip i. V. m. dem BBodSchG 6
2 c) Das Kooperationsprinzip i. V. m. dem BBodSchG 8
3. Ausblick 10
(1) Bodenschutz im UGB 10
(2) UGB und Grundprinzipientrias 11
(3) Änderungen des BBodSchG und der BBodSchV 11
LITERATUR 12
1
1. Einleitung / Rückblick
Ein Teilgebiet des Umweltrechts und dem Besonderen Umweltrecht zugeordnet, ist das Bodenschutzrecht. In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) regelt den Schutz des Bodens mit Inkrafttreten in der Umweltrecht-Modernisierungsphase am 1.3.1999 bzw. 18./25.3.1998 0 das bis dato 26 Paragraphen und fünf Teile umfassende Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) v. 17. März 1998. In diesen Zeithorizont fällt die verfassungsmäßige Nachweltbeauftragung durch die Aufnahme des Art. 20a in das Grundgesetz der BRD. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) v. 12. Juli 1999 konkretisiert auf Grundlage der §§ 6 u. 8 Abs. 1, 2 u. 13 Abs. 1 S. 2 BBodSchG Bodenwerte, Vorsorge, Gefahrenabwehr und Sanierung. 1
Das Bodenschutzrecht ist eigentlich eines der Kerngebiete des Technischen Umweltschutzes 2 , gleichwohl der Bodenschutz in Fachgebieten des terrestrisch-ökosystemaren Umweltschutzes, z. Bsp. bei der Umweltgerechten Landbewirtschaftung, der Landschaftsökologie, beim Naturschutz oder der Waldwirtschaft bzw. beim Waldschutz rechtlich relevant ist. Der Boden ist gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3.c BBodSchG Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung und erfüllt nach § 2 Abs. 2 Nr. 1.a BBodSchG Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum für Flora und Fauna. Darüber hinaus ist der Boden nach § 2 Nr. 1.b BBodSchG Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Schlussfolgernd dürfte das BBodSchG außer im Technischen Umweltschutzbereich in rechtlichen Fragen des ökosystemaren Umweltschutzes Wirkung entfalten können.
Der Querschnittscharakter des Bodens lässt Regelungen seines Schutzes außer im BBodSchG in diversem Umweltrecht finden, z. Bsp. BImSchG, KrW-/AbfG, BNatSchG, PflSchG, UVPG, Düngegesetz 3 als auch in anderen Rechtgebieten, die
_______________________________
0 bzgl. Erlasse von Rechtsverordnungen
1 vgl. KLOEPFER, M.; 2008, S. 8, 329.
2 vgl. CZYBULKA, D.; 2008, S.3.
3 mit dem das DüngMG außer Kraft trat: Teil I Nr. 4 BGBl. v. 23.01.2009. www.bundesgesetzblatt.de
2
nicht Umweltrecht sind, z. Bsp. BauGB, ROG, BBergG. 4 Boden wird im Umweltrecht im Sinne von (Natur und) Landschaft verstanden. 5
Über die Bundesbodenschutzgesetzgebung hinaus erließen die Landesregierungen Landes-Bodenschutzgesetze; darunter Baden-Württemberg, Sachsen und Berlin bereits vor Verabschiedung des BBodSchG. 6 Nach Inkrafttreten des § 21 BBodSchG beschränken sich die Landesgesetzgebungskompetenzen im Bereich Bodenschutz auf Ausführungsgesetze des BBodSchG bzgl. Altlastenerfassung, landesrechtlicher Gebührenerhebung und Maßnahmen vor behördlichen Sanierungsanordnungen. 7
2. Nationales Bodenschutzrecht und die Grundprinzipien-Trias Für eine rechtswissenschaftliche Abhandlung zum Verstehen der drei wesentlichen Grundprinzipien a) Vorsorge-, b) Verursacher- und c) Kooperationsprinzip des Allgemeinen Umweltrechts der BRD 8 anhand eines Beispielbereiches des Besonderen Umweltrechts vertieft die Autorin das geltende Bundesrecht zum Schutze des Umweltmediums Boden. Die Erarbeitung erfolgt vom „Allgemeinen“ hin zum „speziellen“ Teil, wie von Czybulka, D. gelehrt 9 . Der Einigungsvertrag Deutschlands 1990 schreibt den Gesetzgebern von Bund und Ländern diese Trias der Umweltprinzipien als grundlegende umweltpflegliche Handlungsanleitung ausdrücklich vor und hebt sie damit in das Recht. 10, 11 Die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern sind in Art. 70-82 GG festgesetzt. Für die BRD als Mitgliedstaat der EU ist darüber hinaus Art. 174 Abs. 2 S. 2 EGV 12 für die Vorsorge und das Verursacherprinzip unter Wahrung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nach Art. 5 EGV 12 maßgeblich. 13 Darauf verweist Art. 23 Abs. 1 GG; Abs. 2 bestimmt die Mitwirkung von Bund und Ländern in der EU. Hinsichtlich des Bodenschutzes verbindet § 22 BBodSchG Bundes- mit EU-Recht. Von der Trias ist das Vorsorgeprinzip das wichtigste Prinzip im Umweltschutzrecht; Verursacher- und Kooperationsprinzip sind hingegen keine umweltschutzspezifischen, aber doch -typische Erscheinungen. 14 ____________________________
4 vgl. KLOEPFER, 2008, S. 332.
5 vgl. CZYBULKA, 2008, S. 7.
6 vgl. KLOEPFER, 2008, S. 329f.
7 vgl. KLOEPFER, 2008, S. 330.
8 vgl. KLOEPFER, 2008, S. 61f.
9 vgl. CZYBULKA, 2008, S. 1.
10 Art. 34 Abs. 1 EinigungsV
11 vgl. STORM, 2008, S. XIII.
12 Vertrag zur Gründung der EG i. d. F. des Vertrages von Nizza vom 26. Febr. 2001
13 vgl. dazu EISENBERG, S.; 2006, S. 36.
14 vgl. Kloepfer, M.; 2008, S. 63, 70 und 73.
3
Arbeit zitieren:
Gundula Klämt, 2009, Die Grundprinzipien-Trias des Allgemeinen Umweltrechts unter Zugrundelegung des Besonderen Umweltrechts des Bereiches Bodenschutz in der Bundesrepublik Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Umweltrecht: neuer Text Die Grundprinzipien-Trias des Allgemeinen Umweltrechts unter Zugrundelegung des Besonderen Umweltrechts des Bereiches Bodenschutz in der Bundesrepublik Deutschland wurde hinzugefügt
Gundula Klämt's Text Die Grundprinzipien-Trias des Allgemeinen Umweltrechts unter Zugrundelegung des Besonderen Umweltrechts des Bereiches Bodenschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Gundula Klämt hat den Text Die Grundprinzipien-Trias des Allgemeinen Umweltrechts unter Zugrundelegung des Besonderen Umweltrechts des Bereiches Bodenschutz in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht
0 Kommentare