Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
2. Definition des Begriffs „ sexuelle Gewalt“ und deren Folgen 6
2.1. Definitionen. 6
2.1.1. Rechtliche Definition 6
2.1.2. Feministische Definition 6
2.2. Folgen sexueller Gewalt gegen Mädchen 7
2.2.1. Psychische Folgen 7
2.2.2. Somatische Folgen 9
2.2.3. Soziale Folgen 10
3. Gründe für die Anwendung von Kunsttherapie bei sexuellem Missbrauch. 10
3.1. Ausgangsdiagnosen. 10
3.2. Ziele der Kunsttherapie 11
3.3. Möglichkeiten der Kunsttherapie zum Erreichen der Ziele 13
3.4. Vergleiche mit anderen Therapieformen. 15
4. Kunst- bzw. Maltherapeutische Methoden in der Therapie mit sexuell missbrauchten
Kindern 16
4.1. Spontanzeichnungen. 17
4.2. Themenzentriertes Malen und Gestalten. 17
4.2.1. Einstiegs- und Abschlussaufgabe. 18
4.2.2. Testverfahren. 20
4.2.3. Kunsttherapeutische Aufgaben mit Ton. 21
4.2.4. Maltherapeutische Aufgaben. 22
4.3. Gemeinsames Malen 24
4.4. Bild, Sprache und Spiel in der Kunsttherapie 25
5. Fallbeispiel Johanna (vgl. Reichelt 1994, S. 133ff.) 26
6. Schlussbemerkung. 30
7. Literaturverzeichnis. 32
8. Quellenverzeichnis 32
9. Anhang 33
2
Abkürzungsverzeichnis:
KT: Kunsttherapie
3
1. Einleitung
Jedes dritte Mädchen und jeder siebte Junge werden Opfer sexueller Misshandlung 1 . Es gibt längst Therapieformen für erwachsene Menschen, die als Kinder missbraucht wurden. Doch kaum ein Therapiemodell führt Methoden zur Behandlung missbrauchter Kinder auf (vgl. Reichelt 2000, S. 09).
Aus diesem Grund wirft die Hausarbeit einen Blick auf die Methoden zur Behandlung sexuell missbrauchter Kinder und geht nicht auf die Behandlung erwachsener Frauen ein, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht wurden.
Hinsichtlich der Häufigkeit sexueller Missbrauchserfahrungen (Mädchen ca. 33% und Jungen ca. 14%), liegt die Konzentration bei der Hausarbeit auf sexuell missbrauchten Mädchen im Alter von 6 bis 14 Jahren. Der sexuelle Missbrauch kann durch den Vater oder eine nahe stehende Person als auch durch einen fremden Mann vollzogen worden sein. Trotz der häufig auftretenden Misshandlungen, stehen viele Therapeuten dieser Thematik oftmals immer noch ratlos gegenüber und verspüren abwehrende Gefühle bei der Behandlung von Missbrauchsopfern.
Durch die Auseinandersetzung mit diesem Thema wird ein Therapeut darin gestärkt, sich dieses Thema vertraut zu machen und sich dieser Problematik zu stellen, so dass er mit sexuell missbrauchten Mädchen in der Therapie arbeiten kann. Kinder werden durch diese traumatisierte sexuelle Erfahrung in Verwirrung und Desorientierung geworfen und sie benötigen einen Therapeuten als Vertrauensperson. Sie Kinder verspüren Angst, über die Erfahrungen zu sprechen, da sie befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird und da die Drohungen des Täters sie oftmals daran hindern über die Ereignisse zu sprechen.
An diesem Punkt setzt die Kunsttherapie an. Dem Kind wird ermöglicht, sich zunächst auf bildnerischer Ebene mitzuteilen und sich im Bild mit den sexuellen Erfahrungen auseinanderzusetzen bis es dazu in der Lage ist, sich auch verbal zu öffnen. Es muss betont werden, dass der Kunsttherapeut mit der Bildsprache sehr vorsichtig umgeht. Er liefert keine voreiligen Interpretationen der Situation des Kindes, sondern wartet auf sprachliche Kommentare und deckt die Bildaussagen im Verlaufe der Therapie auf (vgl. Schlack in Reichelt 1994, 07f.).
Die Hausarbeit gibt hierbei in Anlehnung an das Buch „Kindertherapie nach sexueller Misshandlung“ von dem Heilpädagogen und Kindertherapeuten Stefan Reichelt einen
1 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2005. Die Angaben beziehen sich auf Mädchen und Jungen bis 14 Jahre
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Einblick in maltherapeutische Methoden für die Behandlung sexuell missbrauchter Kinder und geht ergänzend auf mögliche gestalterische Aufgaben für Erfahrungsopfer ein.
Sexueller Missbrauch ist ein sehr komplexes Thema, mit dem der Therapeut sich zunächst auseinander gesetzt haben muss, um die Therapie mit einem sexuell missbrauchten Mädchen zu beginnen. Er muss sich sicher sein, ob er sich der Behandlung gewachsen fühlt und den nötigen Mut und ein „Orientierung vermittelndes Wissen“ (Reichelt 1994, S. 09) besitzt. Hierzu liefert Kapitel zwei zunächst die Definition des Begriffs „ sexuelle Gewalt“ aus rechtlicher und feministischer Sichtweise.
Nach der Definition des Begriffs gibt Kapitel zwei Informationen über die Folgen sexueller Gewalt gegen Mädchen. Missbrauch kann Kurzzeit- und Langzeitfolgen haben (vgl. ebd., S. 20). Es können Folgen im (psycho-) somatischen, psychischen und sozialen Bereich auftreten. Die Arbeit konzentriert sich hauptsächlich auf die Kurzzeitfolgen, da diese von Bedeutung für die kunsttherapeutische Behandlung sexuell missbrauchter Mädchen sind. Im Vordergrund stehen die Auswirkungen des Missbrauchs auf die Psyche des Mädchens, da die erwähnten Methoden überwiegend an die Emotionen des Kindes anknüpfen. Kapitel drei vermittelt dann die Gründe für die Anwendung von KT bei sexuellem Missbrauch. In diesem Kapitel wird auf die Ziele der KT bei Misshandlungsopfern eingegangen als auch auf die Möglichkeiten der Kunsttherapie zum Erreichen dieser Ziele. In diesem Zusammenhang wird die Frage beantwortet, warum gerade KT bei sexuellem Missbrauch sinnvoll ist. Zur Beantwortung der Frage wird der Vergleich mit anderen Therapieformen hinzugezogen.
In Kapitel vier werden dann ausführlich maltherapeutische als auch gestalterische Methoden in der Kunsttherapie mit sexuell missbrauchten Kindern aufgeführt. Es wird auf Spontanzeichnungen, auf gemeinsames Malen mit dem Therapeuten und auf die Integration von Spiel und Sprache in die Kunsttherapie eingegangen. Die Hausarbeit führt konkrete maltherapeutische als auch gestalterische Aufgaben auf, die sich für die Behandlung von Missbrauchsopfern eignen. Hierbei werden Aufgaben aufgeführt, die an die psychischen Folgen sexueller Misshandlung anknüpfen: Welche Möglichkeiten hat der Therapeut, dem Kind die Angst vor der Aufdeckung der Missbrauchserfahrung zu nehmen? Wie genau kann ein Therapeut mit den Ambivalenzgefühlen missbrauchter Mädchen umgehen? Welche Methoden helfen, um unterdrückte Aggressionen zu entladen? Wie können Einstiegs- und Abschlussaufgabe aussehen? Welche Testverfahren sind bei dieser Diagnose hilfreich? etc..
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Zwischendurch wirft die Hausarbeit kurz einen Blick auf mögliche Auswertungsansätze einzelner kunsttherapeutischer Methoden.
Das Fallbeispiel Johanna am Ende der Hausarbeit eröffnet dem Leser einen Einblick auf die Auswirkungen der Missbrauchserfahrung auf die Psyche eines Kindes und zeigt, wie ein Therapeut das Mädchen einfühlsam und geduldig dabei unterstützt, sich mithilfe kunsttherapeutischer Methoden der sexuellen Erfahrung anzunähern und sich zunehmend mehr bereit zu fühlen, über die Erfahrung zu sprechen.
Wird in der Hausarbeit von dem Therapeuten gesprochen, so bezieht sich die Aussage immer auf männliche als auch auf weibliche Therapeuten.
2. Definition des Begriffs „ sexuelle Gewalt“ und deren Folgen
2.1. Definitionen
Es gibt verschiedene Definitionen von sexueller Gewalt, bei denen unterschiedliche rechtliche, moralische und soziale Beurteilungskriterien aufgeführt werden, wann es sich um sexuelle Gewalt handelt.
2.1.1. Rechtliche Definition
Das StGB liefert in dem Paragraphen 176 StGB Absatz 4 folgende Definition von „sexuellem Missbrauch“:
„Sexueller Missbrauch […] wer sexuelle Handlungen vor einem Kind durchführt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt und ein Kind dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen, oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Im besonders schweren Fall: wer mit dem Kind den Beischlaf vollzieht, oder das Kind bei der Tat körperlich schwer misshandelt“
Das StGB formuliert die rechtlichen Beurteilungskriterien, wann von sexuellem Missbrauch gesprochen werden kann. Der Paragraph bezieht sich auf Missbrauchsopfer vor Vollendung des 14. Lebensjahres.
2.1.2. Feministische Definition
Definitionen aus der Literatur weisen auf die moralische und soziale Seite von Missbrauch hin. Wipplinger und Amann geben in ihrem Buch eine feministische Definition. Diese bezieht sich ausschließlich auf den sexuellen Missbrauch gegen weibliche Opfer, bei dem der Täter männlich ist: Sexueller Missbrauch ist „all das, was einem Mädchen vermittelt, dass es nicht als Mensch interessant und wichtig ist, sondern dass Männer frei über es verfügen dürfen;
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dass es durch seine Reduzierung zum Sexualobjekt Bedeutung erlangt; dass es mit körperlicher Attraktivität und Einrichtungen ausgestattet ist, um Männern Lust zu beschaffen. Hierzu gehört jeder Übergriff“ (Amann/ Wipplinger 2005, S. 106f.). Diese Definition enthält nicht nur Beurteilungskriterien für sexuellen Missbrauch, sondern sie schließt durch ihre Wortwahl wie „Sexualobjekt“ auch Auswirkungen der Gewalt auf die Psyche der Mädchen ein. Aus weiblicher Perspektive wird betont, in welche Position ein Mädchen gestellt wird, wenn ihr sexuelle Gewalt widerfährt. Sie macht die Erfahrung, dass es möglich ist, von Männern nur auf die körperlichen Reize reduziert zu werden, über die sich Männer das Recht nehmen, zur eigenen Befriedigung, zu verfügen.
Bei rechtlichen und sozialen Definitionen aus dem StGB und aus der Literatur sind Gemeinsamkeiten der Kriterien von Missbrauch festzustellen: Voraussetzung ist ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer. Das kann die Abhängigkeit und Unterlegenheit des Opfers und der Altersunterschied sein. Täter setzen oft Druckmittel zur Geheimhaltung ein. Hierzu zählen Gewaltandrohungen und Strafsanktionen (vgl. Reichelt 1994, S. 16). Ein Merkmal für Missbrauch ist die Absicht des Täters: es ist ein bewusstes Vorhaben. Auch „zufällige“ Berührungen, Worte und das Einfordern von Berührungen können Anzeichen für Missbrauch sein. Hinzu kommt die „Abwesenheit einer schützenden Vertrauensperson“ (Reichelt 1994, S. 16).
2.2. Folgen sexueller Gewalt gegen Mädchen
Die Folgen sexueller Misshandlung sind nicht allgemeingültig. Das Ausmaß der Reaktion ist abhängig von der Nähe des Verwandtschaftsgrades, dem Beginn und der Dauer der Misshandlung, dem Grad der Gewaltanwendung und dem Zwang der Geheimhaltung (vgl. Reichelt 1994, S. 16)
Kunsttherapeutische Methoden gehen insbesondere auf die Auswirkungen der Missbrauchserfahrung auf die Psyche des Mädchens ein:
2.2.1. Psychische Folgen
Sexueller Missbrauch kann verschiedene psychische Folgen haben. Es entsteht ein Grundgefühl von Verwirrung, Desorientierung, Sprachlosigkeit, Schuldgefühlen und Angst (vgl. Reichelt 1994, S. 16).
Die Opfer können Angst verspüren, weil sie befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird und sie „in Beweisnot geraten“ (Reichelt 1994, S. 17). Diese Angst wird durch das Fehlen von sichtbaren, somatischen Spuren (siehe 2.2.2.) verstärkt. Einen großen Raum nimmt die Angst
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vor den Drohungen des Täters ein. Durch „Androhungen von Gewalt und Strafsanktionen“ (ebd., S. 18) wird das Opfer zum Schweigen gezwungen. Zusätzlich wird dem Mädchen oft eingeredet, dass sie für den Zusammenhalt der Familie verantwortlich ist (vgl. ebd., S. 18). Das Sprechen über den sexuellen Missbrauch wird hierdurch erschwert. Ein weiterer Grund für die Sprachlosigkeit, sind die Suggestionen des Täters. Häufig suggerieren diese noch während der sexuellen Handlungen, dass es sich nicht um die Wirklichkeit handelt. Sie versuchen die Erlebnisse für die Wahrnehmung des Kindes schon während den sexuellen Handlungen ungeschehen zu machen, wodurch die Verwirrung des Opfers noch verstärkt wird (vgl. ebd., S. 18).
Durch die Ängste befinden sich die Opfer in einem Dilemma: Sie haben den Wunsch zu sprechen, verspüren aber die Angst, dass der Täter seine Drohungen in die Wirklichkeit umgesetzt. „Der Suche nach Wegen der Auseinandersetzung […] einerseits steht andererseits der ohnmächtige Drang, […] verdrängen zu müssen, gegenüber“ (Reichelt 1994, S. 22). Bei regelmäßiger sexueller Gewalt kann sich in dem Opfer ein „zentraler Ambivalenzkonflikt“ (ebd., S. 21) entwickeln. Das Kind verspürt die Hoffnung, die Situation zu überwinden und zeitgleich kommen Gefühle von Resignation auf, da die Situation ausweglos erscheint. Die Resignation lässt nicht viel Raum für eine zuversichtliche Perspektive (vgl. ebd., S. 22). Kennzeichnend für die Reaktion auf Missbrauch ist oft ein „ sich schrittweise vollziehender Anpassungsprozeß“ (ebd., S. 19) der Opfer an die Situation. Der „Anpassungsprozeß“ resultiert aus den Gefühlen von Resignation und Ohnmacht. Er wird als Schutzmechanismus ausgelöst, um das psychische Überleben zu sichern (vgl. ebd., S. 19). Die Opfer sind durch die Wiederholung des Missbrauchs gezwungen, ihn als „scheinbare Normalität“ (ebd., S. 19) in den Alltag zu integrieren. Das kann durch einen „Zustandswechsel“ (ebd., S. 19) geschehen, bei dem die Fähigkeit entwickelt wird, sich während dem Missbrauch außerhalb ihres Körpers zu befinden. Das Mädchen nimmt wahr, was mit ihr geschieht, befindet sich aber in einer Distanz zu ihrem Körper, in dem sie keine Gefühle zu dem Geschehen zulässt. Der „Anpassungsprozeß“ ist eine innere Spaltung. Der Körper wird gespalten in einen Teil, „der misshandelt werden kann und jenen, der nicht misshandelt werden kann“ (ebd., S. 19). Der Spaltungsprozess führt dazu, dass das Mädchen den Zugang zu den realen Erlebnissen verliert. Es fehlt der „unbestrittene Orientierungspunkt einer zweifelsfrei realen Erfahrung“ (Fürniss, zit. nach: Reichelt 1994, S. 28).
Die Unfähigkeit, sich an Details eines traumatischen Erlebnisses zu erinnern, wird auch als Dissoziation bezeichnet. Menschen versuchen durch dissoziative Zustände Konflikten zu entkommen, indem sie Teile von sich verleugnen (vgl. Gerrig 2003, S. 609) und schlechte
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Arbeit zitieren:
Mareike Lüdeke, 2007, Kunsttherapie bei sexuellem Missbrauch, München, GRIN Verlag GmbH
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