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Inhalt
Einf ührung
Die Einführung einer Schwertfallmaschine in Sachsen im Jahre 1853 und
Bemerkungen zu ihrer Vorgeschichte
Die Ära des Landesscharfrichters Moritz Brand
Die Ära Engelhardt
Die Ära von Johann Reichhart
Die Nachkriegszeit
Schlu ß
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Einführung
Die eigentliche Kernzeit nachfolgenden Vortrages über das Hinrichtungswesen in Sachsen umfasst die Zeit von 1900 bis 1945. Dennoch werden Rückgriffe auf die Vor- und Nachgeschichte unvermeidlich sein. In der hauptsächlich zu be-handelnden Zeit stehen natürlich die Scharfrichter Moritz Brand und Johann Reichhart im Mittelpunkt. Einzelne wichtige Ereignisse, d. h. Hinrichtungen, die diese durchführten, werden dabei beispielhaft erwähnt. Die sicher nur schemenhaft zu skizzierende Vorgeschichte dient der Veranschaulichung der Hintergründe, die zur Einführung der „Fallschwertmaschine“, volkstümlicher „Guillotine“, führten. Ausgespart bleiben gezwungenermaßen Fragen zu Hexenprozessen- und Hexenverbrennungen, die selbst sicher mehr als abendfüllende Programme liefern würden. In den hier zu betreffenden Zeitraum und auch danach noch jahrzehntelang sauste in Sachsen das Fallbeil. Auch der Galgen wurde auch zumindest bis 1945 in Sachsen kräftig betätigt. Gewisses Interesse dürfte dem sozialen Gefüge entgegengebracht werden, welches regelrechte Scharfrichterdynastien hervorbrachte. Des weiteren sind sicher die Rechtsstellung der Scharfrichter von Interesse, die keineswegs in jahrhundertlanger Kontinuität verharren, sondern Wandlungen unterworfen waren wie die Rechtsgrundlagen, die ihre Handlung als „Justizorgan“ legitimierten.
In Sachsen wurden Hinrichtungen mit dem Fallbeil in Leipzig, Chemnitz, Freiberg, Zwickau und Dresden vollzogen. Auf diese Orte wird sich der Vortrag auch konzentrieren. Das heißt jedoch keineswegs, dass andere Hinrichtungsmethoden an anderen Orten Sachsens nicht zur Anwendung gekommen wären. Der Galgen wie auch die Hexenverbrennung fand durchaus auch anderen Ortes statt. Um auch eines hier zu sagen. Es geht hier um ein Organ der Justiz für Kriminalfälle hauptsächlich im zivilen Bereich. Den Bereich der militärischen Gerichtsbarkeit mit seinen Erschießungsstätten u.a. in Torgau beziehungsweise in Kasernen oder auf Schießständen wie dem Bienitz berücksichtige ich hier nicht. 1 Das wäre sicher ein eigenes Kapitel. Um es aber hier einmal vorwegzunehmen: Es gab aber auch Enthauptungen wegen militärischer Vergehen wie z.B. Wehrkraftzersetzung. Dieses galt als eine besonders ehrenrührige Hinrichtungsform im Militär, wobei die meisten von Leipzig kommenden dann im „Roten Ochsen“ in Halle hingerichtet wurden, wie in einem Aufsatz von Dieter Kürschner gezeigt wurde. 2
∗ Nachfolgendes ist eine überarbeitete und erweiterte Fassung eines Vortrages, den ich unter diesem Titel vor der Akademischen Landsmannschaft Saxo-Afrania zu Leipzig in Leipzig im November 2006 gehalten habe.
1 Dieter Kürschner, Die NS-Militärjustiz, Ein nicht nur in Leipzig verdrängtes Thema, in: Stadtgeschichte 2 (2001), S. 28-39.
2 Ebd. S. 39.
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Ab Ende der 1960er Jahre wurden die Hinrichtungen durch Enthaupten durch Erschießen ersetzt. Die Schilderung der Hintergründe für die Änderung der Hinrichtungsmethode hierzu wird am Ausklang gegeben, wenn auch nur sehr kursorisch. Nur um eines vorwegzunehmen: humanitäre Gründe sind hierfür sicher nicht allein ausschlaggebend gewesen.
Der Vortrag gibt einen Abriss über einen Aspekt sächsischer Rechts- und Kriminalgeschichte. Darauf wird sich auch strikt beschränkt. Die gesellschaftliche Stellung des Scharfrichters, sein Ansehen ist oft Gegenstand moralisierender Erörterungen und Verurteilungen gewesen, die nicht selten zu Unrecht den Stab über diese gebrochen haben, wenngleich ein Freispruch von jeglicher Schuld hier sicher auch ein Ding der Unmöglichkeit ist. Ich sehe hier ab, über diese Dinge Urteile zu fällen, weil das Anderen zu überlassen wäre. Auch kulturgeschichtliche Kommentare werden nicht gegeben, auch wenn Dichter wie Heine, Goethe und Schiller auch dieses Metier mit einigen Zeilen beehrten. Über Gebräuche wie Henkersmalzeit und die berühmte Frage des Scharfrichters, ob er „recht gerichtet“ habe, kann hier ebenfalls verzichtet werden. Die Überlieferungssituation für das Hinrichtungswesen in Sachsen in dieser Zeit wie auch der Stand wissenschaftlicher Erforschung ist alles in allem lückenhaft, wenn auch so gut, daß die Hauptlinien der Entwicklung hier nachvollzogen werden können. Das betrifft besonders die Hinrichtungen mit dem Schwert und der Fallschwertmaschine. Der Aufsatz von Gotthold Leistner, „Sachsen und die Guillotine - Ein Beitrag zur Geschichte eines Tötungsmonstrums“, in: Sächsische Heimatblätter 3 (2002), S. 130-149. ist hier die wichtigste Literaturgrundlage für den Vortrag und gibt einen guten Überblick über den gegenwärtigen Forschungsstand. Zu Reichhart liegen sogar Biographien vor. Johann Dachs, Tod durch das Fallbeil. Der deutsche Scharfrichter Johann Reichhart (1893-1972), Regensburg 1996 (Neudruck München 2001), welche hierfür ebenfalls von grundlegender Bedeutung ist, Stefan Amberg (Pseudonym für Will Berthold), Vollstreckt. Johann Reichhart, der letzte deutsche Henker, München 2002 und ders., Johann Reichhart, der letzte deutsche Henker, München 1984. Letztere beiden Werke sind eher als romanähnliche Essays zu sehen, auch wenn sie auf Originalzeugnissen von Reichhart basieren. Lücken gibt es in der Überlieferung über sächsische Scharfrichter vor Moritz Brand. Um es hier vorwegzunehmen: die lassen sich hier aber verschmerzen. Zu Brand und dessen Vorfahren gibt es eine Reihe von Aufsätzen von Roland Spiegelbauer 3
3 Roland Spiegelbauer, Das Scharfrichtergeschlecht Brand in Pfaffroda, in: Erzgebirgische Heimatblätter Nr. 3/1987, S. 78-82. -ders., Neues vom Scharfrichter Brand, in ebd. Nr. 5/1990, S. 152-156. -ders., Das Scharfrichtergeschlecht Brand und sein Schwert, in: Freie Presse Chemnitz vom 8. November 1991.
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Die Schilderungen, die natürlich die Figuren der Scharfrichter in den Mittelpunkt rücken, werden biographische Aspekte zu berücksichtigen haben eingebettet in einem rechtsgeschichtlichen Zusammenhang. Von besonderem Interesse sind hierbei sozialgeschichtliche Aspekte hinsichtlich der Rekrutierung der Scharfrichter. Dieses wurde von Leistner in seinem verdienstvollen Beitrag, wie mir scheint, etwas vernachlässigt. Ebenso gilt das für die geistesgeschichtliche Ebene, weil die Position der jeweiligen Machthaber zur Todesstrafe nicht so einfach von den Vorstellungen des Sozialdarwinismus getrennt werden kann. Es werden aber auch zu den Hinrichtungsmethoden selbst Erläuterungen vorzu- nehmen sein.
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Die Einführung einer Schwertfallmaschine in Sachsen im
Jahre 1853 und Bemerkungen zu ihrer Vorgeschichte
Zunächst muß gleich einmal eines klargestellt werden. Geräte, die nach dem gleichen Prinzip funktionierten wie das seit 1792 in Frankreich für welches der Arzt Joseph Ignace Guillotin seinen Namen gab, waren schon seit dem 13. Jahr-hundert vorhanden. Die werden ihn aber hierfür inspiriert haben. Die älteste nachgewiesene Maschine stammt aus Irland. Selbst in Deutschland gab es eine Vorrichtung, die „Diele“, welche schon gewissermaßen als Vorläufer des in Sachsen eingesetzten Fallschwertes gesehen werden kann. Diese ist im Grunde nichts anderes als der Halskragen, an dem der Scharfrichter den auf dem Schafott Knieenden den Kopf abschlägt. Diese Maschinen kamen aber jahrhundertlang außer Gebrauch, so daß vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Enthauptungen fast ausschließlich mit dem Schwert oder dem Handbeil vollzogen wurden.
Diese Worte Friedrich Schillers aus Die Kindesmörderin deuten tatsächlich auf etwas, was ein Scharfrichter in früherer Zeit sich nicht erlauben konnte bei der Ausübung seines Amtes mit dem Beil oder mit dem Schwert. Es könnte sonst zu einem Tumult ausarten, bei dem dann Scharfrichter von der aufgebrachten Menge gelyncht würde, falls nicht die Hinrichtung korrekt vollzogen wurde. Nach dem Leipziger Juristen Benedict Carpzow (1595-1666) war es „sächsischer Brauch“, den Scharfrichter zu attackieren, sollte nicht der erste Schlag erfolgreich sein. Allerdings erforderte der Handlungsablauf an den Scharfrichter, der den Kopf mit dem Schwert in der Horizontalen abzuschlagen hatte, höchste An-forderungen an dessen Psyche und Konzentration, Geschicklichkeit und körperliche Verfassung. Es kam nicht zu selten vor, daß wiederholt zum Schlag angesetzt werden mußte. Es ist wohl anzunehmen, daß das von Carpzow genannte „sächsischer Brauch“ sicher auch anderenorts Usus gewesen war bei Versagen des Scharfrichters.
Dieses wiederum war ein Beweggrund für den obengenannten Arzt Guillotin in der französischen Nationalversammlung 1789 für seinen Vorschlag einer sol- chen Hinrichtungsform. Diese Qualen sollten unbedingt vermieden werden,
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wenn auch die Todesangst nicht genommen werden konnte. Außerdem entsprach das dem Gleichheitsgrundsatz, also daß jedem Mörder eben auf gleiche Weise seine Tat vergolten wurde ohne Rücksicht auf Stand und Herkommen. Noch wichtiger war für ihn aber, daß die Hinrichtung möglichst einfach und schnell auf mechanischen Wege vollzogen wurde. Es ging ihm auch darum, daß Hinrichtungen nicht mehr öffentlich stattfinden sollten und die Schaulustige Menge befriedigen sollte. Doch das war nicht durchsetzbar. In Frankreich waren Hinrichtungen noch bis 1939 4 in der Öffentlichkeit vollzogen worden (fälschlich bei Dachs S. 24 mit 1929 angegeben), während in Sachsen-Altenburg ab 1841, in Preußen ab 1851, in Sachsen ab 1855 Hinrichtungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfanden. Die letzte ordentliche Hinrichtung in Deutschland in der Öffentlichkeit könnte die 1864 an einer Frau vollzogenen Enthauptung in Greiz gewesen sein. Guillotins Vorschläge hinsichtlich der Hinrichtungsmethode fand hingegen allgemeinen Beifall. 3. Juli 1791 billigte das französische Parlament einen Gesetzesentwurf, wonach „jedem zum Tode Verurteilten der Kopf abzutrennen ist“. In der vom 20. März 1792 erlassenen Verordnung wurde festgeschrieben, „daß die Enthauptung mit einer Maschine zu vollziehen sei, die Missetäter zweckmäßig liquidiert, die für alle gleich ist und die soweit als möglich, human ist.“ Die Anlehnung an die Forderung nach Egalite, Liberte et Fraternite ist offenkundig. Freilich wird der Gehenkte sicher nicht unbedingt Fraternisierungswünsche gegenüber dem ihn verurteilenden Richter und dem ihn enthauptenden Scharfrichter verspürt haben. 1792 wurde die erste Guillotine von Antoine Louis, dem Leibarzt König Louis XVI entworfen und mit Verbesserungen am Beil mit schräger Schneide, die der König selbst vorschlug, von dem deutschen Klavierbauer Tobias Schmidt gebaut. Ironie der Geschichte: Dieser König konnte selbst bei seiner eigenen Hinrichtung 1793 sich von der Richtigkeit seiner Ansicht überzeugen, und zwar als Gehenkter. Die Jakobinerherrschaft, welche die Guillotinemesser hatte heißlaufen lassen, kommentieren wir hier nicht. Nur soviel sei gesagt, daß die Auswüchse nicht im Sinne Guillotins und mit Sicherheit nicht immer gerechtfertigte Handlungen waren. Der erste mit der Guillotine Gehenkte und in dieser Eigenschaft in die Geschichte des Hinrichtungswesens eingegangene war Nicholas-Jacques Pelletier durch den Scharfrichter Charles-Henri Sanson, der auch einer alten Scharfrichterfamilie entstammte. 5 Das versammelte Volk erlebte eine gewisse Enttäuschung, weil alles ohne gruseligen Nebeneffekt und unerwartet schnell vor sich ging. Das aber war ja Ziel Guillotins.
4 Die letzte öffentliche Hinrichtung wurde in Franreich an Eugen Weidmann vollzogen. Alister Kershaw, Die Guillotine. Eine Geschichte des mechanischen Fallbeils, Hamburg 1959, S. 91 f. und 144.
5 Guy Lenôtre, Die Guillotine und die Scharfrichter zur Zeit der französischen Revolution, Berlin 1996. -Hans-Eberhard Lex, Der Henker von Paris: Charles-Henri Sanson, die Guillotine, die Opfer, Hamburg 1989.
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Nach diesem Vorbild und auch nach einem vom sächsischen Justizministerium angeforderten Modell wurde 1853 die sächsische Fallschwertmaschine gebaut von dem Dresdner Mechanikus Kleber, wenn auch mit einigen Veränderungen. In den Holzschienen wurden eiserne Wangen gelegt, wobei die Mutterführung in den Klötzern lag, die bei der französischen Maschine in den Wangen lag, be-standen, so daß sich daß sich das Risiko verringerte, daß sich das Beil verklemmt. Außerdem wurde der Eisenkragen, die Lunette mit Eisenblech belegt. Das sächsische Criminalgesetzbuch von 1838 sah als einzige Art der Todesstrafe die der Enthauptung vor. 1848 wurde die in Sachsen zwar abgeschafft um 1849 nach dem Scheitern der Revolution wieder eingeführt zu werden. Bislang verließ man sich in Sachsen auf die Künste des bis dahin absolut zuverlässigen Scharfrichters Fritzsche. Doch ihm ereilte bei der Hinrichtung der Kindesmörderin Rehn 1852 ein Mißgeschick, welches schließlich zur Konstruktion und zum Bau der sächsischen Fallschwertmaschine führte. Fritzsche hatte noch die zweifelhafte Ehre, diese Maschine am Kindesmörder Christian Friedrich Fischer in Chemnitz am 26. Januar 1853 einzuweihen. Diese Maschine blieb vermutlich bis ca. 1918 im Dienst. Das Hinrichten durch Erhängen in Sachsen wurde erst durch die Nationalsozialisten eingeführt. Es darf hier einmal eingeschoben werden, daß dem Vorfahren von Johann Reichhart Lorenz Schellerer bei der Enthauptung des Raubmörders Hussendörfer 1854 ein ähnliches Mißgeschick widerfuhr. Er mußte siebenmal zuschlagen, bevor der Kopf fiel. Die Kürassiere hatten alle Hände zu tun die tobende Menge von ihm fern zu halten. Was aber bis dahin keiner wußte, Schellerer litt an einem Nierenleiden. Die bayerische Fallschwertmaschine wurde im selben Jahr eingeführt. Diese wurde vollständig aus Eisen gebaut. 6
„Man gewöhnt sich an alles im Leben, schließlich auch an so ein Geschäft.“ So sah es der noch später zu kommentierende NS-Scharfrichter Johann Reichhart. Leistner S. 137 schreibt hierzu: „Der Nimbus des Scharfrichters: ein merkwürdiges, noch von keinem Psychologen analysiertes Gemisch von Abscheu, Ekel, Furcht und Scheu, aber auch wieder angenehm-gruseligen und anziehenden Aberglauben.“ Das ist sicher ein Grund, daß dieser Berufstand bis ins 19. Jahr-hundert hinein zu den unehrbaren Berufen gezählt wurde. Das Amt des Henkers war zudem mit dem des Abdeckers verbunden, der Tierkadaver zu verwerten beziehungsweise zu entsorgen hatte. Außerdem mußte er Tätigkeiten verrichten, die sonst keiner verrichten wollte wie die Beerdigung von Selbstmördern, Aufsicht der Dirnenhäuser, Reinigung der öffentlichen Abtritte usw. Von den Bürgerrechten war er ausgeschlossen. Da die „ehrbaren“ Zünfte den Kindern von
6 Johann Glenzdorf und Fritz Treichel, Henker, Schinder und arme Sünder, Teil 1: Beiträge zur Geschichte des deutschen Scharfrichter- und Abdeckerwesens. Teil 2: 5800 Scharfrichter- und Abdeckerfamilien, Bad Münster am Deister 1970, hier Teil 1 S. 142. Schellerer arbeitete mit der Guillotine bis zu seiner Pensionierung am 7. 8. 1880 wegen Dienstunfähigkeit. Drei Wochen später verstarb er in der Psychiatrie.
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Henkern in der Regel die Aufnahme verweigerten, folgte gewöhnlich der Sohn dem Vater, so daß die Herausbildung von Scharfrichterdynastien unausweichliche Folge war. Außerdem mußte der Henker außerhalb der Stadt wohnen. Er besaß zudem kein Bürgerrecht. Schon der Verkehr mit ihm galt als ruchbar. Selbst seine letzte Ruhestätte befand sich in der sog. Selbstmörderecke des Friedhofes. Tatsache ist, daß die Hinrichtung immer Gegenstand der Dichtung und der Literatur gewesen war. Schiller, Goethe, Heine oder auch Georg Büchner mit seinem Woyzeck liefern uns schon eindruckvolle Zeugnisse dafür, Kleists Michael Kohlhaas ist geradezu ein literarisches Monument hierzu. In der älteren wissenschaftlichen Geschichtsschreibung hingegen machte man hierum offenbar einen großen Bogen. Für die Regionalgeschichte nicht bloß Sachsens liegt hier daher auch Einiges brach. Das bringt es für sich, daß über die Scharfrichterfamilien auf das Ganze gesehen sehr wenig bekannt ist. Immerhin wurden von Johann Glenzdorf und Fritz Treichel in Deutschland über 5800 Scharfrichterfamilien ermittelt.
Über die Nachfolger Fritzsches in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert wissen wir fast nichts, so daß das wenige Bekannte ruhig übergangen werden kann. Detaillierteres wissen wir erst über Moritz Brand von dem sogleich die Rede ist. Zuvor noch eines: Die schrittweise Einführung der Gewerbefreiheit in den Deutschen Staaten und Österreichs im Laufe des 19. Jahrhunderts entzog dem Zunftzwang endgültig seine juristische Grundlage, bereits die Kaiserliche Reichsver-ordnung von 1731 zur Abstellung der Handwerkermißbräuche verbot die Nichtzulassung von Scharfrichterkindern zum Handwerk, nahm zunächst noch die der Schinder aus. (Dachs S. 158). Zuerst wurde die Gewerbefreiheit 1810 in Preußen eingeführt. In Sachsen, um nicht alle deutschen Staaten aufzuzählen, wurde sie am 1. Januar 1862 eingeführt. Das bedeutete zumindest theoretisch, daß sich Scharfrichtersöhne beruflich anders orientieren konnten und nicht unbedingt dem Vater in diesem sinisteren Gewerbe nachfolgen mußten. Ob sie es tatsächlich umsetzten, ist hier eine nicht im einzelnen zu diskutierende Frage. Häufig erlernten sie das Fleischerhandwerk. Auch als Arzt betätigten sie sich, wurden gerufen, weil sie oft mehr Kenntnisse in Anatomie als die damaligen sog. Schulmediziner besaßen. Die Tatsache, daß der Zunftzwang aufgehoben wurde, brachte aber auch mit sich, daß sich um eine Stelle als Scharfrichter sich auch beworben werden mußte, weil eine automatische Vererbung so eigentlich nicht mehr stattfinden konnte. Wir werden noch sehen, daß „dynastische“ Gesichtspunkte bei Berufungen durchaus eine wichtige Rolle noch später spielten, und daß die automatische Vererbung trotzdem funktionierte. Zumindest war es wohl auch in der öffentlichen Wahrnehmung noch zum Ende des 19. Jahrhunderts noch präsent, daß lexikalischen Nachschlagewerken zufolge es üblich war, daß das Amt des Scharfrichters sich regelmäßig vom Vater auf den Sohn vererbte
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und nicht frei vom Makel ist, obgleich die Reichsgesetze dieses Gewerbe davon freisprachen. 7
Die Ära des Landesscharfrichters Moritz Brand
In Sachsen wurden von 1855 bis 1927, dem Todesjahr Moritz Brands das Todesurteil gegen 217 Personen ausgesprochen und gegen 52 Personen tatsächlich vollstreckt. 8 Brand, Jahrgang 1844 dürfte frühestens 1871 in dieses Amt gelangt sein, wenn man bedenkt, daß in Sachsen 1869 die Todesstrafe abgeschafft und 1871 wieder eingeführt wurde. Von 1865 bis 1880 gab es in Sachsen keine Hinrichtungen. Nach Spiegelhauer Mitteilungen zu den Brands in: Erzgebirgische Heimatblätter, a.a.O. 3/1987 S. 81 hatte Brand in seiner Amtszeit 105 Personen mit der Guillotine hingerichtet. Die Zahl deutet darauf hin, daß er auch außerhalb von Sachsen tätig gewesen sein mußte. (Leistner S. 139.) Brand wird auch als Angehöriger eines alten Thüringisch-Sächsischen Scharfrichtergeschlechtes bezeichnet. Brand hatte bis 1918 als Königlich-Sächsischer Landesscharfrichter fungiert. Als er 1923 erkrankte, wurde er von dem Scharfrichter Paul Späte (1875-1924) vertreten. In Sachsen wurden 1919 bis 1927 zwar Todesurteile ausgesprochen, aber keines mehr vollstreckt. Diese Todesurteile wurden in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt.
Am meisten Wellen geschlagen hatte die 1908 durch Brand erfolgte Hinrichtung von Grete Beier, für die Brand 229 Goldmark in Rechnung gestellt haben soll. Unklar bleibt mir hier, ob es eine Rechnung nach einer Gebührenordnung oder eine, welche noch der ministeriellen Bestätigung bedurfte. Vermutlich war in dieser Rechnung zugleich auch der Lohn für seine Gehilfen mit enthalten. Mithin ist also eine Hinrichtung eine auch finanziell teure Angelegenheit, wenn man bedenkt, daß der Wochenlohn eines Arbeiters gewöhnlich zwischen 10 und 12 Mark lag. Das ist hier fast die Hälfte des Jahreslohnes wohl gewesen! Mit einiger Wahrscheinlichkeit wurde die Maschine von 1852 bei dieser benutzt. Dieser Kriminalfall hatte über Sachsen hinaus wohl in ganz Deutschland Aufsehen erregt. 1907 ermordete sie ihren ungeliebten Bräutigam Kurt Preßler mit Zyankali, schoß ihn dann mit einem Revolver zweimal in den Mund, hinterlegte ein Testament zu ihren Gunsten und fälschte seine Unterschrift. Zunächst ging die Rechnung auch auf, doch dann kam der wahre Sachverhalt ans Licht. Grete Beier wurde in Freiberg durch Brand enthauptet. Diese Hinrichtung ist durch den Kriminologen Erich Wulffen (1862-1936) überliefert. (Leistner S.
7 So z.B. der Art. „Scharfrichter“, in: Meyers Conversations-Lexikon, Bd. 14, Leipzig 1878, S. 226.
8 Franz Exner, Mord und Todesstrafe in Sachsen 1855-1927, in: Monatszeitschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform, Heidelberg 1929, S. 6-7.
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138) 9 Ein zuvor gestelltes Gnadengesuch an den sächsischen König wurde nicht genehmigt. Angeblich war Brand diese Hinrichtung des 22jährigen Mädchens am schwersten gefallen. Wenigstens hatte er es später wohl auch selbst geglaubt. (Leistner S. 139)
Die Ära Engelhardt
Nach dem Tode Moritz Brands im Jahre 1927 hatten das Sächsischen und Thüringische Justizministerium beschlossen, im Bedarfsfalle die Magdeburger Scharfrichter Alwin Engelhardt und Carl Gröpler für anstehende Exekutionen heranzuziehen. Gröpler führte im Landgerichts-Gefängnis Zwickau auch die erste Exekution nach 1918 am 12. April 1933 morgens 6 Uhr an den 24-jährigen Zimmermann Albert Kluge aus, der zusammen mit seinem Bruder seine schwangere Geliebte tötete. Von weiteren Exekutionen Gröplers in Sachsen ist nichts bekannt. Gröpler war vom Beruf Roßschlächter, der in Magdeburg eine Wäscherei führte. Dieser Fall kam jedoch in die Leipziger Neuesten Nachrichten vom 13. April 1933. Darin stand: „Die Hinrichtung in Zwickau zeigt, daß die neue Regierung mit der Praxis der Regierungen seit 1918 auf keinem Fall Todesurteile zu vollstrecken, aufgeräumt hat. [...] Es geht wieder ein scharfer Zug durch die sächsische Justiz. Mordlustige Burschen werden sich dies hoffentlich merken und eingedenk sein, daß sie keinen Anspruch darauf haben, anders be-handelt zu werden, als sie selbst mit ihren Mitmenschen verfahren. Schließlich ist der Staat nicht dazu da, das Mördergesindel durchzufüttern, bis es durch den natürlichen Tod abberufen wird. [...]“ Dieses Zitat hört sich ziemlich sozialdarwinistisch an. Keineswegs ist eine solche Sichtweise eine neue Sicht der Nationalsozialisten, sondern hat schon lange vorher ihre Vorläufer. Als Beispiel möchte ich mal hier den 1919 verstorbenen Zoologen Ernst Haeckel aus Jena anführen, wie der das so sah bezüglich natürlicher und künstlicher Zuchtwahl im „Kampf ums Dasein“. In seiner Natürlichen Schöpfungsgeschichte 10 meint er: „[...]Auf der anderen Seite ist hervorzuheben, daß andere Formen der künstlichen Züchtung im Kulturleben der Menschheit auch einen sehr günstigen Einfluß ausüben. Wie sehr das bei vielen Verhältnissen unserer fortgeschrittenen Zivilisation und namentlich der verbesserten Schulbildung und Erziehung der Fall ist, liegt auf der Hand. Direkt wohltätig wirkt als künstlicher Selektionsprozeß auch die Todesstrafe. Zwar wird von vielen gegenwärtig noch die Abschaffung der Todesstrafe als eine „liberale Maßregel“ gepriesen, und im Namen einer falschen „Humanität“ eine Reihe der albernsten Gründe dafür geltend gemacht. Allein in Wahrheit ist die Todesstrafe für die große Menge der unverbesserlichen Verbrecher und Taugenichte nicht nur die gerechte Vergeltung, son-
9 Erich Wulffen, Irrwege des Eros, Dresden 1929, S. 229 f.
10 Ernst Haeckel, Natürliche Schöpfungs-Geschichte: Gemeinverständliche wissenschaftliche Vorträge über die Entwickelungslehre, Berlin und Leipzig 1926 (Volksausgabe nach der von Heinrich Schmidt 1919 herausgegebenen Ausgabe), S. 118.
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dern eine große Wohltat für den besseren Teil der Menschheit; dieselbe Wohltat, welche für das Gedeihen eines wohl kultivierten Gartens die Ausrottung des wuchernden Unkrauts ist. [...]“ In dieser Art ließen sich noch andere Zeugnisse von ihm selbst und weiterer ebenso herausragender Wissenschaftler anfügen. Das wiederum fügt sich auch in die Vorstellung ein von der in den 1890er Jahren auf dem Sozialdarwinismus aufbauenden Lehre von der Rassenhygiene, die mit den Namen von Alfred Ploetz 11 und Wilhelm Schallmayer 12 eng verknüpft ist. Haeckel, so jedenfalls scheint es, sah offenbar die Todesstrafe als Instrument für die Rassenhygiene an. Der Auslesegedanke ist offenkundig. Das Konzept der Euthanasie letztendlich hat ganz genau diese Gedankenkonzeption zur Grundlage (Haeckel sprach sich ja 1904 in seinem Buch Die Lebenswunder explizit für die Kindereuthanasie aus! Schallmayer übernahm von ihm direkt diesen Gedanken!), von wo an es schließlich nur ein kleiner Schritt war zu den Judenpogromen unter den Nationalsozialisten. 13 Es sei hier auch der Vorgriff erlaubt: Auch für das Verständnis der DDR-Machthaber in puncto Todesstrafe sind diese Ansichten Marke Haeckel nicht ohne Wirkung geblieben, auch wenn sich nie hierauf explizit berufen wurde.
Doch zurück zum Hinrichtungswesen selbst: Der bereits genannte Engelhardt betrieb in den Jahren 1906 bis 1909 eine Gastwirtschaft. In den 1920er und 30er Jahren lebte er als Abdecker in Schmölln. Angeblich betrank er sich nach jeder Hinrichtung. Der wohl bekannteste durch Engelhardt hingerichteten war Marinus van der Luppe, der 1933 den Reichstagsbrand aus politischen Gründen, auf die hier nicht näher einzugehen ist, ausgeführt haben sollte. Engelhardt enthauptete van der Luppe in Leipzig am 10. Januar 1934. Nach der Sektion am Anatomischen Institut an der Universität Leipzig wurde ihm der Kopf sonderbarerweise wieder angenäht. Van der Luppe wurde mit der doppelten der normalen Grabtiefe auf dem Leipziger Südfriedhof begraben. Engelhardt entstammte mit eini- 11 Alfred Ploetz (1860-1940) Deutscher Arzt. Sein Hauptwerk: Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen. Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen: ein Versuch über Rassenhygiene und ihr Verhältnis zu den humanen Idealen, besonders zum Socialismus, Bd. 1 der Reihe "Grundlinien einer Rassen-Hygiene", Berlin 1895.
12 Schallmayer war übrigens Schüler von Ernst Haeckel. Wilhelm Schallmayer, Ernst Haeckel und die Eugenik, in Was wir Ernst Haeckel verdanken: Ein Buch der Verehrung und Dankbarkeit, hrsg. Heinrich Schmidt, 1914, S.368
13 Wilhelm Schallmayer, Vererbung und Auslese im Lebenslauf der Völker, Jena 1903. Christoph Buhl, Von der Eugenik zur Euthanasie. Eine Spurensuche in Leipzig, Diplomarbeit Leipzig 2001, S. 8 f. Eine gekürzte Fassung dieser Arbeit Teil 1: in: Stadtgeschichte (2002) Hft. 2, S. 28-38 und Teil 2: in ebd. (2003) Hft. 1, S. 20-32. hier im Teil I S. 28 Anm. 1. Buhl stützt sich bei seiner wissenschaftsgeschichtlichen Darstellung wesentlich auf Hans-Walter Schmuhl, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie, Göttingen 1992. und Udo Benzenhöfer, Der gute Tod? Euthanasie und Sterbehilfe in Geschichte und Gegenwart, München 1999, S. 82. Weiterhin Heinz Höhne, Der Orden unter dem Totenkopf: Die Geschichte der SS, Bindlach 1990, S. 301.
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ger Wahrscheinlichkeit nach keiner traditionellen Scharfrichterfamilie. Das trifft wohl auch für Gröpler zu.
Engelhardts Wirken blieb auf die ersten Jahre nach der nationalsozialistischen Machtergreifung beschränkt. Offenbar war doch das Alkoholproblem hierfür verantwortlich, so daß man sich seitens des Sächsischen Justizministeriums in Dresden in Gestalt des Senatspräsidenten Dr. Friedlein, nach Alternativen umsah. So wandte Friedlein sich schon am 9. Juli 1933 an seinen Kollegen Dr. Siegel, Präsident des in der damaligen bayerischen Pfalz gelegenen Oberlandesgericht Zweibrücken. (Leistner S. 140 f.) Eine der letzten Enthauptungen Engelhardts dürfte 1935 in Weimar stattgefunden haben. Auf Friedleins Anfrage ließ Siegel nicht lange warten. Schon wenige Tage später brachte er Johann Reich- hart ins Gespräch. Damit beginnt die Ära Reichharts in Sachsen.
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Die Ära von Johann Reichhart
Dachs S. 32 schreibt: „1924 traten an die Stelle der Volksgerichte wieder die traditionellen Schwurgerichte. Als der Scharfrichter Franz Xaver Reichhart in sein gewohntes Amt zurückkehren wollte, stellte man fest, daß er mit 73 Jahren zu alt war, um weiterhin die Todesurteile mit der Guillotine zu vollstrecken. Die Justizbehörde erwog daher zunächst, Reichharts Stelle mit einem Gefängnisbeamten zu besetzen. Dieser Plan fand jedoch in der Justizbeamtenschaft keine Gegenliebe. Schließlich schlug Reichhart dem Ministerium vor, einen Verwandten von ihm zum Scharfrichter zu bestellen.“ Es war offenbar dem alten Reichhart sehr daran gelegen, daß dieses Amt in der Familie verblieb. Der ältere Bruder von Johann Reichhart Michael lehnte es ab, zumal er den elterlichen Besitz in Wichenbach verwaltete. Mit Johann schließlich bekam der Onkel schließlich eine innerfamiliäre Klärung der scharfrichterdynastischen Frage hin. (Dachs S. 32) Neben der persönlichen Eitelkeit, in der Dachs den Hauptgrund für die Annahme des Dienstverhältnisses bei Johann Reichhart sieht, dürfte eine nicht geringe Rolle die Überlegung gespielt haben, wie sein Onkel einmal in das bayerische Beamtenverhältnis übernommen zu werden. (Dachs S. 34) In den krisengeschüttelten Zeiten nach dem 1. Weltkrieg mag das auch eine nicht zu verachtende Aussicht gewesen sein.
Zunächst scheint es hier am Platze zu sein, über den Lebensweg dieses als „König der Henker“ in die Geschichte eingegangenen Johann Reichhart kurz, wenn auch bruchstückhaft zu berichten. Geboren wurde er am 29. April 1893 in Wichenbach im Bezirk Regensburg als Sohn eines Wasenmeister, also eines Abdeckers. Er besuchte die Volksschule und erlernte wie viele, die dann ins Scharfrichtergewerbe gingen, das Fleischerhandwerk, worin er bis zu seinem 21. Lebensjahre tätig war. Ab. 1914 bis 1918 war er im Kriege. Danach nahm er eine Tätigkeit für anderthalb Jahre in einer Lokomotivenfabrik auf. 1921 heiratete er und arbeitete zunächst als Fleischer. Bis zum Jahr 1923 betrieb er eine Gastwirtschaft und schließlich ein Lohnfuhrwerk. Am 23. März 1924 bewarb er sich schließlich beim bayerischen Staatsministerium für Justiz um die Stelle des Scharfrichters, die bis zu diesem Zeitpunkt sein Onkel innehatte. Diese Bewerbung wurde nicht nur angenommen, sondern wohl auch herbeigesehnt, da hierfür sonst keiner sich bereiterklärte. Als Gehilfen fungierten sein jüngerer Bruder Georg und ein Josef Nickl. Reichhart vollzog seine erste Hinrichtung am 4. April in Landshut. Bis 1928 folgten noch 28. Offenbar bekam er Skrupel, den ab 1929 verbrachte er seine Zeit in Holland und betrieb dort einen Gemüsehandel im Entschluß sein blutiges Handwerk aufzugeben. Doch er hatte die Rechnung ohne den Wirt d.h. die Justiz gemacht, die auf Einhaltung der vertraglichen Fest- legungen bestand. Das nächste Todesurteil war gegen den Automörder Kurt
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Tetzner am 2. Mai 1931 zu vollstrecken. Offenbar lebte zeitweilig Reichhart in einer Manier wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde, den biederen Gemüsehändler in Hol-land und in München den Henker. Zunächst ging diese Rechnung auf bis er durch einen vereinbarten Code nach München beordert wurde, zur Hinrichtung an Erna Hassenbeck, mit der seine Gehilfen nicht fertig wurden. Diese Hinrichtung Hassenbecks vom Juli 1932 wurde zu einer seiner schwierigsten wie er selbst bekannte. Die Presse bekam hiervon Wind und so kam die Nachricht geschrieben Wortes auch in Holland an. Als Reichhart dort wieder ankam, wurde ihm auf eisige Weise klargemacht, daß es besser für ihn sein würde zu verschwinden. Reichharts Doppelrolle hatte sich damit ausgespielt. Die Rückkehr nach Deutschland erfolgte im Frühjahr 1933. Auch jetzt noch wollte Reichhart aussteigen. Aber daraus sollte nichts werden. Statt dessen wurde ihm ein Grundgehalt bewilligt mit einem neuen Vertrag vom 22. Juni 1933 mit der Oberstaatsanwaltschaft München I in Höhe von 3000 Reichsmark neben den Vergütungen, die bei Anfall auch in Thüringen und Sachsen anfallen würden. Ein weiterer Vertrag vom 18. Januar 1934 schrieb das Jahreseinkommen auf 3720 Reichsmark fest. Damit warf er sämtliche Skrupel über Bord und arrangierte sich mit dem Nazi-Regime.
Zentrale Hinrichtungsstätte in Sachsen war das Landgericht am Münchner Platz in Dresden. Die erste Hinrichtung an dieser Stelle fand am 15. Oktober 1934 statt. 14 Bis 1935 war es üblich, die Hinrichtungen am Ort des Schwurgerichtes vorzunehmen. Die bisherige Verfahrensweise, das Fallbeil an das jeweilige Gericht zu fahren, änderte das Reichsministerium der Justiz bereits im Juni 1935. 1937 gab es im deutschen Reich elf zentrale Hinrichtungsstätten mit den drei Scharfrichtern Hehr, Reindel und Reichhart. Reindel und Reichhart konnten auf einen jahrhundertlangen „Scharfrichterstammbaum“ verweisen. Nach Kriegsbeginn waren nicht weniger als neun Scharfrichter und 38 Gehilfen in 14 zentralen Hinrichtungsstätten tätig. Durch eine Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 25. August 1937 wurde bis ins Kleinste die Richtlinie für die Scharfrichter und deren Gehilfen ausgegeben, wobei der sog. „deutsche Gruß“ zu vermeiden war. Dabei wurde Reichhart für die zentralen Hinrichtungsstätten in Dresden, München-Stadelheim und Weimar bestellt. In einem Beschluß des Landgerichts Magdeburg vom 27. November 1933 (AZ:6T399/33) ist zu lesen über das nationalsozialistische Rollenverständnis des Scharfrichters: „Der Scharfrichter wirkt bei der Ausübung desjenigen Hoheitsaktes des Staates mit, der nach außen hin den nachhaltigsten Eindruck macht. Der Scharfrichter soll durch die Geldleistung in einer Weise abgegolten werden, die eine würdige Vergütung für höchstpersönliche Dienste darstellt, damit er das Bewußtsein hat, daß seine Tätigkeit entsprechend anerkannt wird, und damit die
14 Christa Herkt, Der Münchner Platz in Dresden als Ort fünfzigjähriger politischer Straf- justiz, in: Sächsische Justizgeschichte, Bd. 8, Dresden 1998, S. 100.
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Öffentlichkeit seine Sonder- und Vertrauensstellung im Staate anerkennt. (Leistner S. 141) Nur für die „würdige Vergütung“, wie es hier hieß, hatten die Angehörigen der Hingerichteten zu sorgen. Etwa 450 Reichsmark waren zu zahlen für eine Enthauptung. Zwischen 1933 bis 1945 wurden etwa 16000 Todesurteile vollstreckt. 15000 allein während der Jahre 1941 bis 1945. (Leistner S. 144) Die schätzungsweise 16000 Todesurteile, welche die Militärjustiz verhängte sind hier noch gar nicht berücksichtigt wie auch die unzähligen Tötungen ohne jedes Gerichtsurteil, die z.B. durch die Gestapo veranlaßt wurden. Aber die 16000 Todesurteile sind schon allein beachtlich, wenn man bedenkt, daß die meisten hiervon Enthauptungen waren und das mit dem Satz der „würdigen Vergütung“ des Scharfrichters multipliziert. Allerdings muß gesagt werden, daß schon 1941 der Satz für den Scharfrichter drastisch auf etwa 40 Reichsmark und die Gehilfen gekürzt wurde, um die Besoldung in einem gewissen Rahmen zu halten. Trotzdem kam Reichhart wie auch seine Gehilfen nicht zu kurz.
Reichhart war offenbar ein Perfektionist bei der Bedienung der Guillotine. Doch auch ihm passierte einmal eine Panne, die bei ihm wochenlanges Nervenleiden auslöste. Am 7.März 1940 blieb ihm in Wien das Beil der zuvor im Zuchthaus Berlin-Tegel gefertigten Maschine kurz über den Hals des zu Richtenden stecken, so daß er vorsichtig dieses mit dem Zugseil wieder hochziehen mußte. Erst beim zweiten Versuch klappte es. Zwar waren die Scharfrichter verpflichtet, die Maschine vor Beginn der Hinrichtung auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu prüfen. Ganz vermeidbar waren solche Pannen offenbar jedoch nicht. (Dachs S. 80) Aufschlußreich bezüglich Reichharts Können im Umgang mit der Guillotine ist folgendes Zitat seines Biographen Johann Dachs: „In den Messerkästen befanden sich immer mehrer Messer zur Auswahl. Scharfrichter Reichhart wählte für eine Hinrichtung jeweils das Messer aus, das ihm in Hinblick auf die körperliche Konstitution des entsprechende Delinquenten am geeignetsten schien, einen sicheren und schnellen Tod herbeizuführen. Aus diesem Grunde verschaffte sich Reichhart vor jeder Hinrichtung mit einem Blick durch den Spion der Gefängniszelle ein Bild vom Todeskandidaten. Er besaß, wie seine Gehilfen später bestätigten, von Anfang an das untrügliche Augenmaß, um jeweils das richtige Messer einzusetzen.“ Kurz: Die befragten Scharfrichtergehilfen bestätigten dem Biographen also, daß Reichhart die Idealbesetzung für dieses sinistere Amt gewesen war. Für Reichhart ist hierbei folgende Zusammenfassung Leistners S. 145 charakteristisch: „Als unwürdig empfand Reichhart, daß die Delinquenten mit einem Strick gefesselt wurden und führte eine Metallfessel, die sogenannte „doppelte Kriminalpatentzange“, ein. Später schaffte er auch die Augenbinde ab, nachdem festzustellen war, daß die Opfer sie wieder mit der Schulter abstreiften und dann angsterfüllt auf die Guillotine starrten. Auf Anweisung Reichharts mußte einer der Gehilfen dem Delinquenten mit einer Hand die Augen zuhalten, während dieser vom anderen über die Richtbank gelegt wurde. Vielleicht hat
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Reichhart dieses Verhalten auch den Kopf gerettet.“ In jedem Fall war Reichhart eines sicher nicht. Er war kein Sadist bei aller Verrohung, ohne die ein solches Handwerk nicht betrieben werden kann.
Spätestens seit 1943, als sich das Kriegsglück wendete, verstärkte sich der Wi-derstand gegen die Diktatur. Das Regime schlug zurück: Es wurden dann besonders seit dem Stauffenberg-Attentat vom 20. Juli 1944 die Todesurteile in solchen Massen auch durch Sondergerichte verhängt, daß die ordentlichen Scharfrichter es gar nicht mehr bewältigten. Das führte zur Einsetzung sogenannter „Parteihenker“, die allesamt wohl SS-Angehörige waren. Sie wurden wohl auch allesamt im Zuge der Nürnberger Prozesse abgeurteilt und hingerichtet. (Dachs S. 123) Für die traditionelle Scharfrichterschaft bedeutete das nicht nur eine Konkurrenz, sondern eine Verstärkung der Auflösung der dynastischen Scharfrichtertradition, die schon seit Ende des 1. Weltkrieges zu beobachten war, die schließlich mit der Aburteilung der ordentlichen Scharfrichter mit den Nürnberger Prozessen ihren definitiven Abschluß fand. (Leistner S. 144) Der einzige Fall der Scharfrichter, der vielleicht nie zur Rechenschaft gezogen wurde, war der des in Niedersachsen wirkenden Friedrich Hehr. Da mag wohl auch gewirkt haben, daß die britische Besatzungsmacht seine Dienste im Zusammenhang mit den Nürnberger Prozessen noch benötigte. Hehr soll 1952 verstorben sein. Leistner bezieht sich S. 144 Anm. 99 auf Richard I. Evans, Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532-1987, Berlin 2001, S. 269 15 . Im Text bei Leistner S. 144 steht hingegen: „Nach dem Zusammenbruch des Nazi-Regimes wurden alle Scharfrichter Deutschlands (Reindel, Köster, Ulitzke, Hehr, Röttger, Weiß, Roselieb, Kleine) - sofern sie nicht durch Selbst-mord ihrem Leben ein Ende gesetzt hatten - hin, gerichtet.“ Im Falle von Hehr sind die Angaben bei Leistner offenkundig widersprüchlich. Überhaupt sind diese Angaben bisher nie geprüft worden, wie Dachs S. 162 Anm. 27 bemerkt, der dieselbe Aussage wie Leistner aus T. Koch, Die Geschichte der Henker. Scharfrichterschicksale aus acht Jahrhunderten, 1988, S. 302, 308 zitiert. Neben der gewaltigen Zahl Enthaupteter, die allein bereits eine gewaltige „Lebensleistung“ darstellt, freilich nicht im positiven Sinne, so hatte er auch Erhängungen während der NS-Zeit vorzunehmen. Das betraf die Zeit nach dem 20. Juli 1944 und dem mißglückten Attentat auf Adolf Hitler. 16 Hitler hatte persönlich befohlen, daß die Attentäter nach Verhängung des Todesurteils am 8. August 1944 vor dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz von Roland Freisler
15 Die Auskünfte bei Evans sind die gleichen wie bei Treichel/Glenzdorf, Henker, Bd. I, S. 393. Hier steht als Todesdatum 30. 7. 1952 in Hannover.
16 Peter Hoffmann, Widerstand-Staatsstreich-Attentat: Der Kampf der Opposition gegen Hitler, 4. neubearb. Auf., München 1985, S. 650 und S. 873. Dort wiederum wird auf folgende Bericht angeführt, der aufgrund der Tagebücher Johann Reichharts erstellt wurde: Erich Helmersdorfer, „Scharfrichter seit 200 Jahren“, in: Pitaval [München] 1949 Nr. 7, S. 22-24.
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wörtlich so hinzurichten seien: „Sie sollen gehängt werden wie Schlachtvieh.“ In Berlin - Plötzensee jedenfalls wurde das buchstäblich an den ersten acht Verurteilten wahrgemacht 17 , wovon auch Filmaufnahmen angefertigt wurden. Und sicher nicht nur dort und nur an Jenen. 18 Dabei kam die sog. österreichische Methode der Strangulation zum Einsatz, was auch Reichhart bestätigte. Diese ist natürlich etwas erläuterungsbedürftig. Einen klassischen österreichischen Würgegalgen, den in Wien einst der Scharfrichter Josef Lang 19 bediente, ist nicht in Sachsen nicht nachgewiesen und dürfte es wohl auch nicht gegeben haben. Bei der deutschen Modifikation der österreichischen Methode war das Seil an der Decke an Haken befestigt wenigstens war es in Berlin - Plötzensee bzw. im berüchtigten Gefängnis St. Pankraz in Prag so, wobei der Delinquent die Schlinge des extra dünnen Seiles durch sein Eigengewicht zuzog. In der Regel trat der Tod langsam ein, wenn der unter dem Delinquenten befindliche Schemel langsam weggezogen wurde. Der Gehängte hing mindestens 25 Minuten, so eine Vorschrift. Ein Genickbruch, der den sofortigen Tod zur Folge hätte, war offenbar nicht angestrebt beziehungsweise war davon auch nicht die Rede. Bei einem schnellen Wegnehmens des Schemels konnte ein Genickbruch passieren oder wenigstens der Gehängte das Bewußtsein verlieren. 20 Beide, die schnelle und die langsame Strangulation, sind u.a. in Plötzensee nachgewiesen. Einen weiteren Unterschied gibt es hierzu demnach zu registrieren: Die österreichische Methode der Strangulation sollte zumindest zur Zeit des k.k. Scharfrichters Lang den Tod des Delinquenten auch möglichst schnell herbeiführen ohne jede Ausnahme. Bei ihm dauerte der Eintritt des Todes wohl nie über eine Minute, hier jedoch oft ca. 20. Minuten. Die Zahl der bis Kriegsende von Reichhart Erhängten beträgt 51. Ob es bei Reichhart so zuging wie die oben geschilderten Möglichkeiten, wie sie sich in Berlin - Plötzensee ereigneten, vermag aus dem vorliegenden Zeugnissen nur schwer zu eruieren sein. Reichhart wäre an einem schnellen Tod gelegen ohne jede Qual. Wenn er andere Anweisungen bekommen haben sollte, so hatte er sie auch befolgt. Insgesamt beträgt die Hingerichtetenzahl bis Kriegsende bei Reichhart 3009 einschließlich der, die er seit 1924 in sein Buch einschrieb, die dann durch die Aufträge der Amerikaner bis 1947 dann sich auf 3165 erhöhte. In
17 William L. Shirer, Aufstieg und Fall des Dritten Reiches, Bindlach 1990, S. 977.
18 Das Gefängnis St. Pankraz in Prag war hierfür besonders berüchtigt.
19 Die Erinnerungen des österreichischen Scharfrichters. Erw. und kommentierte Auflage der im Jahre 1920 erschienenen Lebenserinnerungen des k.k. Scharfrichters Josef Lang, hrsg. Von Harald Seyrl, Wien-Scharnstein 1996, S. 219.
20 Hoffmann, Widerstand, a.a.O., S. 649 f. und 872 f. -Heinrich Fraenkel und Roger Manvell, Der 20.Juli, Berlin/Wien 1964, S. 180 f. Das bezieht sich auf den Bericht des Kameramannes Heinz Sasse, der diesen Vorgang filmen mußte in Berlin-Plötzensee. Hiernach wäre der Tod schnell eingetreten. Sasse glaubte, daß sie sich bei der Wucht das Genick brachen. Sasse erwähnt aber auch die Fälle mit längeren Prozeduren und schweren Todeskämpfen. Auszugsweise ist der Bericht zu lesen u.a. in Kurt Finker, Stauffenberg und der 20. Juli 1944, Berlin 1967, S. 294 f., der sich auf Fraenkel/Manvell stützt. Die weiteren Quellenbelege bei Hoffmann jedoch besagen, daß sich die Erhängten nicht das Genick brachen.
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Dresden allein wurden bis 1945 1069 Menschen hingerichtet. Aus dem Protek-torat Böhmen und Mähren sollen in Dresden 852 Menschen hingerichtet worden sein. (Leistner S. 143) 21 Diese Zahl scheint mir an der Gesamtzahl der in Dresden hingerichteten etwas hoch zu sein. Während der gesamten Nazizeit wurden durch ihn 2848 Menschen hingerichtet. (Leistner S. 143) Die Zahlen lassen die Graf Dracula-Geschichten- und Verfilmungen geradezu blaß erscheinen. Reichhart machte das zu einem vermögenden Mann.
Nun konnte es bei der Menge an zu vollstreckenden Todesurteilen nicht ausbleiben, daß Reichhart auch bekanntere Persönlichkeiten in den bislang besprochenen Arten ins Jenseits beförderte. In München henkte er die Mitglieder der Wi-derstandsorganisation „Weiße Rose“, die Geschwister Scholl, in Dresden den Führer einer der größten Widerstandsgruppen in Sachsen, Georg Schumann. Die letzten Enthauptungen in Dresden fanden am 8. Februar 1945 statt. Nach dem Kriegsende hatte Reichhart die Aufgabe, den amerikanischen Henker, dem Mastersergeant Hazel Woods in der sogenannten englischen Methode des long drop, also des „langen Falles“ am Seil bei gleichzeitiger Öffnung der Bodenklappe, zu unterweisen. Dabei geht es darum, durch den schnellen Fall durch die sich öffnende Bodentür durch den speziellen Knoten am Seil während des Falles einen Genickbruch herbeizuführen, der den sofortigen Tod zur Folge hat. Auch wenn selbst Reichhart diese Methode nicht sehr schätzte ebensowenig wie den stümperhaften Woods, so war er auch beim Bau des Galgens für die Nürnberger Prozesse ab 1946 gewissermaßen als „Instrukteur“ beteiligt. Er bewies auch hier sein großes Können. Nebenbei bemerkt: hierfür gab es regelrechte Formeltabellen für die Berechnung der korrekten Seillänge des long drop, die jeweils individuell anzupassen war. (Leistner S. 149 Anm. 103) Skrupel kannte Reichhart nicht seine eigenen Parteigenossen und Auftraggeber zu henken. Sommer 1947 holte Reichhart die Wirklichkeit in ein Internierungslager für Nazi- und Kriegsverbrecher. Die dort einsitzenden SS-Leute und Nazibeamten bereiteten ihm - nicht unverständlich - da sie ihn nun als Verräter ansahen, einen üblen Empfang. Sie verdroschen ihn nach Strich und Faden, auch äußerten sie Morddrohungen. In der Verzweiflung versuchte er sich zweimal die Pulsader aufzuschneiden, doch der Arzt holte ihn ins Leben wieder. Reichhart verlor nach einem Urteil die Hälfte seines Vermögens. Er wurde in die Gruppe der Belasteten eingestuft. Er verlor zudem die Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden. Er starb schließlich allein als armer Mann am 26. April 1972 im Krankenhaus.
21 Leistner zitiert hier Herkt, Münchner Platz, a.a.O., S. 100.
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Die Nachkriegszeit
„Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ So lapidar steht dieser bedeutsame Satz im Artikel 102 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949. Die unmittelbare Vorgeschichte lehrte ja, welche Auswüchse die nehmen konnte. Das bedeutet aber nicht, das nicht in der Bundesrepublik die Forderung nach Wiedereinführung erhoben worden wäre. Das war in den 1960er Jahren sogar sehr stark der Fall im Zusammenhang mit Bank- und Taximorden. Diese und eine entsprechende Stimmung in der Bevölkerung waren schließlich auch Grund für die Gründung des „Vereins für die Wiedereinführung der Todesstrafe“, dessen Ehrenmitglied Reichhart wurde. Dachs S. 139 f. Diese Initiative blieb bekanntlich erfolglos.
In der DDR ging diese Geschichte etwas länger. Zunächst gab es auch in der SBZ Verurteilungen mit Todesstrafe bis 1947 durch sowjetische Militärtribunale. Zunächst wurden die Todesstrafen bis 1950 ausgesetzt. Ab 1950 wurden sie ausschließlich in der Sowjetunion vollstreckt und ziemlich exzessiv. 22 Zu bemerken ist, daß auch die Hochschulen hiervon nicht verschont wurden. Das betraf auch die Leipziger Universität. So betraf das die Gruppen um Herbert Belter, Heinz Eisfeld, Gerhard Rybka, Horst Leißring sowie den Theologiestudenten Axel Schroeder. 23 Auch später war von den in Leipzig ab 1960 hingerichteten Personen kein Angehöriger der Studentenschaft darunter. „Mit dem Strafgesetzbuch vom 12. Januar 1968 ging in Sachsen und damit in Deutschland die über 100-jährige Ära eines Tötungsmonstrums in Diensten der Justiz - in Amtsdeutsch >>Fallschwert<< genannt - zu Ende. Unermessliches Leid und Elend sind mit dieser schrecklichen Maschine verknüpft. Weit über tausend Opfer hat dieser Moloch im Namen des Gesetzes verschlungen. Aber noch war damit in Sachsen die Geschichte der Todesstrafe nicht zu Ende...“ So Leistner S. 146. Ich hatte eingangs angedeutet, dass für die Abschaffung der Todesstrafe humanitäre Gründe nicht ausschließlich ausschlaggebend gewesen waren, wenn auch nicht ganz nebensächlich. Es hatte sich gezeigt, dass manchmal
22 Siegfried Jenkner, Sowjetische Militärtribunale in der SBZ und frühen DDR, in: Naturwissenschaft - Geschichtswissenschaft - Archivwissenschaft, hrsg. von Jens Blecher, Detlef Döring und Manfred Rudersdorf (Festschrift Gerald Wiemers), Leipzig 2007, S. 212-226. hier S. 221. Jenkner gehörte zur sog. „Belter-Gruppe“ und wurde zu Haftstrafe verurteilt. Für den studentischen Widerstand an der Leipziger Universität überhaupt: Gerald Wiemers und Jens Blecher, Studentischer Widerstand an der Universität Leipzig 1945-1955. Hrsg. von der Universität Leipzig und der Vereinigung von Förderern und Freunden der Universität Leipzig, Beucha 1998.
23 Ebd. S. 219.
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das Beil der Guillotine auf halben Wege stecken blieb, so daß gar ein zweites Mal angesetzt werden mußte. Selbst dem „König der Henker“, wie Reichhart sinnfällig auch genannt wurde, war so etwas passiert, wie bereits erwähnt wurde. Dieses deutet indes auf folgende Möglichkeiten: 1. Fertigungs- oder Installationsfehler am Beil oder dem Führungsgestell oder 2. Wartungsfehler in der Be-handlung derselben oder 3. das gesamte Gerät steht nicht ganz senkrecht. Man entschied sich daher für die Methode des „unvermuteter Nahschuss in das Hinterhaupt“, wie er in der Sowjetunion praktiziert wurde. Diese Methode war nahezu unfehlbar. Das dürfte wohl der Hauptgrund für die Einführung der neuen Methode gewesen sein. Das führte schließlich zum Abbau der feststehenden Guillotinen einschließlich der, welche bis dahin in Leipzig in der Kästner-Straße 47 laut behördlicher Anschrift, der Zugang aber von in der Arndtstraße, also der Parallelstraße befand. Zu beachten für Leipzig ist dabei, dass die stationäre Guillotine dort erst seit 1960 stand. In der Zelle selbst befindet sich heute eigentlich nur die originale Stahltür mit dem Türspion, hinter welcher der Todesschütze mit geladener Pistole stand und der Ansatzstutzen für den Schlauch, mit dem das Blut in den zu sehenden Abfluss gespült wurde. Der Standort der einstigen Guillotine ist nur noch an den abgesägten Enden des Trägergerüstes an Zellenboden-und decke zu erkennen. In Leipzig wurden nach Angaben der Super Illu, auf welche sich Leistner S. 146 bezieht, von 1960 bis 1967 32 Menschen mit dem Fallbeil hingerichtet. Darunter befand sich der frühere SS-Hauptsturmführer und Lagerarzt des KZ Auschwitz III, Dr. med. Horst Fischer (8. Juli 1966). Erschossen wurden in Leipzig 28 Personen von 1968 bis 1981. Scharfrichter seit 1960 sei laut Leistner S. 146 ein gewisser Pfaff von der Volkspolizei gewesen. Als der nicht mehr wollte (oder auch nicht mehr konnte hinsichtlich der psychischen Belastungen, habe ein Angehöriger des Gefängnispersonals namens Lange dieses Amt übernommen. So schreibt Leistner. Die letzte zivile Hinrichtung in der DDR erfolgte am 15. September 1972 an den Kindermörder aus Eberswalde. Danach kam sie fast ausschließlich in Spionagefällen zum Einsatz, da eine weitere Fortführung im zivilrechtlichen Bereich außenpolitisch zu viel Aufsehen erregen würden. Da lohnt einmal zu registrieren, was Erich Mielke in puncto Aufsehenserregen beim Grenzregime für eine Meinung hatte: „Ich will euch überhaupt mal etwas sagen Genossen, wenn man schon schießt dann muss man dat so machen, dass nicht der Betreffene noch bei wegkommt sondern dann muss er eben dableiben bei uns. Ja so ist die Sache, wat is denn das, 70 Schuß loszuballern und der rennt nach drüben und die machen ne Riesenkampagne.“ 24
Laut Spiegel 47 (1992), S. 133 fungierte Hermann Lorenz in Leipzig als Scharfrichter. In dieser Funktion war er laut Märkische Allgemeine vom 3./4. 11.2001 seit 1969 tätig. In dieser Ausgabe ist abgebildet, wie er 1991 die Methode des
24 Originalton Mielke, wiedergegeben in ZDF: Goodbye DDR, Teil 2 Mielke und die Freiheit.
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„unvermuteten Nahschuß in das Hinterhaupt“ demonstriert. Auf Lorenz Konto gehen mindestens 20 Hinrichtungen durch Erschießen. Ihm brachte es schließlich die Beförderung zum Major ein. Der Aufsatz von Leistner S. 146 erwähnt den Sachverhalt der Hinrichtungen durch unvermuteten Nahschuß ins Hinterhaupt und bezieht sich wohl auch auf den Artikel im Spiegel, jedoch nicht den Namen von Lorenz.
Es wurde bereits auf die geistesgeschichtliche Vorgeschichte und die Position Ernst Haeckels zur Todesstrafe hingewiesen und darauf, daß das in der DDR nicht ohne jede Fortwirkung blieb. So sagte denn auch der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke folgende Worte anläßlich der Flucht von dem MfS-Offizier Werner Stiller 1982:
„Wir sind nicht gefeit leider, dass auch mal ein Schuft noch unter uns sein kann, wir sind nicht gefeit dagegen, leider. Wenn ich das schon jetzt wüsste, dann würde er ab morgen schon nicht mehr leben. Ganz kurz - Prozess. Aber weil ich Humanist bin, deshalb habe ich solche Auffassungen. Lieber Millionen Menschen vor'm Tode retten als wie einen Banditen leben lassen, der also uns dann also die Toten bringt. ... unverständlich ... mal richtig erklären, warum man so hart sein muss. All das Geschwafel von wegen nicht Hinrichten und nicht Todesurteil - alles Käse is' Genossen. Hinrichten den Menschen ohne ... unverständlich ..., ohne Gerichtsbarkeit und so weiter." 25 Der Gedanke der künstlichen Auslese wirkt hier unzweifelhaft nach. Es tut nichts zur Sache, daß Mielke hier gewissermaßen auf Geheimdienstinterna rekurrierte. Es ist belanglos, ob denn Mielke oder sonst ein Verantwortlicher sich der ideengeschichtlichen Zusammenhänge seit Haeckel bewußt war oder nicht. Die Herangehensweise läßt jedenfalls kaum Zweifel zu, daß ein sozialdarwinistisches Denkmuster hier immer noch wirksam war.
Im Juli 1987 wurde die DDR die Todesstrafe abgeschafft, nachdem seit 1981 kein Todesurteil mehr ausgesprochen wurde. Der letzte bekannt gewordene Fall war der des Stasi-Hauptmann Teske, der in Leipzig 1981 hingerichtet u.a. wegen Spionage wurde. 26 Höchstwahrscheinlich war es auch die letzte vollstreckte Hinrichtung. Dieser Fall ist in Leipzig im Museum an der Runden Ecke zu sehen wie auch die Dokumente, die den juristischen Vorgang dokumentieren. Weiterhin sind dort die internen Dienstanweisungen für die Scharfrichter zu sehen, die ihr Handeln vorschrieben. Dabei ist zu bemerken, daß es keine Vorgaben in den Gesetzen der DDR gab für die Vollstreckung der Todesstrafen. Die Dienstan- 25 Originalton Mielke, wiedergegeben in MDR/ARTE Alltag einer Behörde - Das Ministerium für Staatssicherheit.
26 Zu Teske: BstU, MfS AU 26/90. -vgl. Klaus Bästlein, Der Fall Mielke. Die Ermittlun- gen gegen den Minister für Staatssichterheit der DDR, Baden-Baden 2002, S. 2371.
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weisungen von 1954 und 1960 als Geheime Verschlußsachen waren indes weitaus deutlicher. 27
Insgesamt wurden in der DDR laut Angaben des Justizministeriums 170 Todesurteile vollstreckt. Der Scharfrichter Engelmann 28 hat in der Nacht vom 3. zum 4. November 1950 im Keller des Zuchthauses Waldheim die 24. Todesurteile der sog. „Waldheimer Prozesse“ vollstreckt. 29 Leistner S. 149 Anm. 125. Von 1952 bis 1956 wurden allein in Dresden 65 Todesurteile vollstreckt mit dem Fallbeil, wenn man der Super Illu vom 30. Oktober 1991 einmal Glauben schenkt, auf die sich Leistner S. 146 bezieht. Diese Maschine befand sich zuvor in Frankfurt/Oder. Wo dann diese Maschine hinkam, ist unbekannt. Nachdem zunächst die ersten Hinrichtungen in Dresden mit der Frankfurter Maschine ausgeführt worden sein dürften, so wurden später die Hinrichtungen mit einer im Waldheimer Gefängnis gefertigten Maschine vollzogen. Nach Kriegsende bis Ende der 1950er Jahre soll in Dresden ein Walter Böttcher aus Westberlin als Scharfrichter gewirkt haben. Böttcher war Schmied und nach seinen Abschied aus der Wehrmacht nach einer schweren Verwundung 1942 musste er am Münchner Platz in Dresden arbeiten, wobei zu seinen Aufgaben die Pflege des Messers der Guillotine oblag. Später wurde er nach seiner Gefangenschaft im Auftrag der Roten Armee Henker, weil er sich mit diesem Apparat gut auskannte, während die Sowjets niemanden hatten, der diesen zu bedienen wusste. Die erste stationäre Guillotine befand sich in Frankfurt/Oder. Diese Maschine wurde 1952 nach Dresden in die ehemalige Hinrichtungsstätte der Nazis am Münchner Platz gebracht. Später kam in Dresden ein in Waldheim gefertigter Nachbau in Einsatz. Böttcher, daß nur am Rande, erhielt für jeden Todeskandidaten 100 Mark. Gegenüber den Bezügen, welche einst Reichhart für diese Tätigkeit bezogen hatte, ist diese Vergütung geradezu lächerlich.
27 Erste Dienstanweisung des Chefs der Deutschen Volkspolizei zur Vollstreckung der Todesstrafe mit dem Fallbeil. Dienstanweisung Nr. 44/54 vom 28.08.1954. Geheime Verschlußsache GVS 0-70/54.BstU, MfS ZA BdL-Dok.50517. -Gemeinsame Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik und des Ministers für Staatssicherheit über die Vollstreckung der Todesstrafe vom Juni 1960. Geheime Verschlußsache GVS I 02014. Eine letzte Fassung wurde 1990 bei Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft sichergestellt.
28 Engelmann war eigentlich für die Hinrichtungsstätte in Frankfurt/Oder zuständig. Er stammte aus Berlin-Köpenick.
29 Vgl. Walter Fellmann,...doch das Messer sieht man nicht, Leipzig 1984, S. 282.
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Schluß
Das gesellschaftliche Ansehen der Scharfrichter in Sachsen war, sofern ihre Tätigkeit bekannt war, zu allen Zeiten nicht sehr hoch. Das entspricht jedoch nicht unbedingt ihrer Besoldung. Dennoch vollzieht sich in diesem Zeitraum ein gewisser Umbruch. Brand und Reichhart entstammten alten Scharfrichterfamilien, in denen früher Zunftzwang herrschte, was bedeutete, daß Abdecker und Henker zu unehrbaren Berufen gezählt wurden, und die Kinder keine ehrbaren Berufe ausüben durften, da keine sogenannte ehrbare Zunft bereit war, sie in die ihre aufzunehmen. Zu Brands und Reichharts Zeiten gab es diesen Zwang schon längst nicht mehr, das war eigentlich schon 1731 passé, zumindest in der Theorie. Dennoch betätigten sie sich in diesem Metier offenbar mit „unternehmerischen“ Erwartungen. Nicht wenige Scharfrichter waren Fleischer von Beruf, wie auch Reichhart. Dabei war den Justizorganen offenbar wichtig, daß der Bediener einer Fallschwertmaschine über fachliche Spezialkenntnisse in Anatomie oder Metallkunde verfügte. Die Tatsache aber, auf einen solchen Stammbaum verweisen zu können, scheint im Falle von Brand wie von Reichhart von förderlicher, wenn nicht ausschlaggebender Wirkung bei den jeweiligen Einstellungen gewesen zu sein unterstützt durch den Unwillen anderer Justizbeamter, sich mit solcher Tätigkeit zu befassen. Außerdem spielten offenbar Auffassungen wie Berufsehre der Scharfrichterfamilien eine gewichtige Rolle. Im Laufe des 2. Weltkrieges bzw. danach kommen Personen in dieses Amt wie der Schmied Böttcher, der als Kriegsversehrter in die Justizvollzugsanstalt Dresden kam, mit der Pflege der Guillotine betraut wurde. Bei ihm ist nicht nachgewiesen, daß seine Vorfahren sich als Scharfrichter betätigten. Den endgültigen Auflösungsprozeß solcher Scharfrichterdynastien leiteten solche sog. „Parteihenker“ ab 1943/44 ein, die sich aus der SS-Angehörigenschaft rekrutierten, die zum Einsatz kamen, wo es die ordentlichen Scharfrichter nicht mehr schafften, die Masse anfallender Todesurteile zu vollstrecken. Die Verurteilung der meisten Scharfrichter im Zusammenhang mit den Nürnberger Prozessen bedeutete dann das definitive Ende der traditionellen Scharfrichterei in Deutschland. Die Rechtsstaatlichkeit war hier nicht gegeben wie auch die Masse von Todesurteilen nach heutiger Sicht zu Unrecht erfolgten. In der DDR waren die Hinrichtungen von Mitarbeitern der Justizvollzugseinrichtungen oder anderer Organe wie der Volkspolizei bzw. Staatssicherheit vollzogen worden, bei denen ebenfalls eine Vorfahrenschaft in diesem „Handwerk“ nicht nachzuweisen ist. Wenigstens ist ein solches Personengeflecht nicht erkennbar. Im Grunde waren diese dann wohl auch eine Art „Parteihenker“.
Die beeindruckende Masse an Hinrichtungen, die Reichhart vollzog, hebt ihn nicht hervor durch besonderen Fleiß oder besonderer Faulheit seiner Vorgänger und Nachfolger, sondern war nur möglich durch die politischen Verhältnisse in
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Deutschland seit dem 20. Juli 1944, wo schon ein Gerücht reichen konnte zum Tode verurteilt zu werden. Dieser Umstand hatte ihn zum Spitzenverdiener machen lassen. Das brachte es schließlich mit sich, daß Reichhart als der unbestrittene „König der Henker“ galt. Reichhart ist aber das Exemplum per Excellance, das uns vor Augen führt, daß Henker mit Nichten rohe „Schlächter“ sein müssen, im Gegenteil, daß sie sehr empfindsam gewesen sein konnten und selbst darunter litten. Einen in gewisser Weise repräsentativen Eindruck hierzu, als Literaturempfehlung zum Abschluß dieses Vortrages, gibt die Sammlung von Berichten von und über Scharfrichtern, die vornehmlich als Psychogramme zu se- hen sind von Jens Becker und Gunnar Dedio, die letzten Henker, Berlin 2002.
Arbeit zitieren:
M.A. Mario Todte, 2006, Die Hinrichtungen in Sachsen (1900-1981), München, GRIN Verlag GmbH
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Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Mario Todte hat den Text Die Hinrichtungen in Sachsen (1900-1981) veröffentlicht
Mario Todte hat einen neuen Text hochgeladen
joachim welti
heinz eisfeld ist mein vater,er starb am 24.10.1952 einen tag vor seinem 21.lebensjahr in moskau.
am Saturday, September 04, 2010-
Lutz Weber
Ein kleiner Fehler hat sich eingeschlichen.
Der Autor schreibt, dass die Geschwister Scholl in München gehängt wurden. Richtig ist, dass beide durch den amtierenden Scharfrichter Johann Reichhart enthauptet worden sind.
am Saturday, September 11, 2010-