2. im theologischen Bereich
a) die Selbstverpflichtung, die Zusage Gottes (nur selten die Selbstverpflichtung von Menschen gegenüber Gott)
b) die Fremdverpflichtung, eine Verpflichtung, welche den Menschen von Gott auferlegt wird 4
Im weiteren Verlauf soll jedoch der zwischenmenschliche Bereich zugunsten des theologischen in den Hintergrund rücken.
Unserem heutigen Wortverständnis von „Bund“ nach, handelt es sich um zwei (oder mehrere) gleichberechtigte Parteien, welche sich auf einen Bundesinhalt einigen und diesen durch einen Bundesschluss besiegeln. Doch auf viele der Texte des Ersten Testaments trifft dies nicht so ohne weiteres zu. Meist handelt es sich um einen stärkeren und einen schwächeren Partner. Der Stärkere setzt den Inhalt der b e rît fest und somit rückt eher die Bedeutung von „Setzung“ in den Vordergrund. Ein Konsensversuch zwischen der Position Kutschs und der allgemeinen Auffassung der Bedeutung „Bund“ für b e rît soll im folgenden versucht werden.
Sicher handelt es sich bei vielen der Texte, welche mit b e rît in Zusammenhang stehen, nicht um einen Bund nach unserem heutigen Verständnis. Deshalb ist eine pauschale Übersetzung von b e rît mit „Bund“ wohl zu überdenken. In der Einheitsübersetzung wird, im Gegensatz zum Luthertext, der Kontext etwas stärker berücksichtigt und somit eine sinngemäße Übersetzung für b e rît (so z.B. „Vertrag“) getroffen. Jedoch findet man auch in dieser Bibelübersetzung immer noch fast ausschließlich die Übersetzung „Bund“. Allerdings handelt es sich, gerade bei Texten mit theologischem Inhalt, also solchen wo mit b e rît ein Verhältnis zwischen Gott und Menschen bezeichnet wird, nicht so eindeutig um eine „Setzung“, wie dies bei Kutsch den Anschein hat. Sicher ist Jahwe, der Gott Israels, stets der „stärkere“ Partner. Sicher gibt es zwischen Jahwe und den Menschen keine Gleichberechtigung. Sicher ist es Jahwe, der den Inhalt der b e rît festlegt. Und ebenso sicher ist es, dass die Menschen den Inhalt der b e rît nicht einklagen können. Doch macht dies die Menschen zu mundtoten Partnern, die stillschweigend den Inhalt der b e rît so hinnehmen müssen, wie er von Jahwe festgesetzt ist? Mitnichten. Meiner Ansicht nach ist, unabhängig von der Wortbedeutung von b e rît, vielmehr die Darstellung des Verhältnisses zwischen Jahwe und Menschen in zwei Kategorien zu gliedern:
a) Der Gnadensakt Jahwes, ein Versprechen seinerseits an die Menschen (dieser Punkt entspricht etwa der „Selbstverpflichtung“ bei Kutsch, legt aber stärkeres Gewicht auf die Leidenschaft Gottes für die Menschheit, als auf die übernommene Pflicht)
b) Die Setzung, eine Offenbarung Gottes und seiner Gebote, auf welche sich die Menschen einlassen können oder nicht. Stimmen sie jedoch Jahwe zu, so müssen sie seine Setzung, seine Gebote und Bestimmungen halten. Eine solche Setzung ist allerdings niemals ohne
a) denkbar. Somit ist hier also eine gewisse Gegenseitigkeit (sicher keine Gleichwertigkeit) vorhanden, die es angebracht erscheinen lässt hier von „Bund“ zu sprechen (wie beispielhaft unten aufgeführt wird). Setzung umschreibt hier lediglich, dass der Bundesinhalt zunächst von Jahwe festgesetzt wird.
Im weiteren Verlauf möchte ich zentrale Texte des Ersten Testaments im Zusammenhang mit b e rît ausführen.
3. Jahwes Versprechen an Abraham (Gen 15 und Gen 17)
Wie bereits einleitend erwähnt wurde, kennt die Priesterschrift keine „Sinai-b e rît“. Sie konzentriert sich vielmehr auf eine b e rît Gottes mit Noah und Abraham. Grund hierfür ist, dass in der Theologie der Priesterschrift, welche im Babylonischen Exil entsteht, der Grund fürs Exil im Bruch des Sinai-
4 vgl.Ernst Kutsch, S. 24
2
Bundes von Seiten Israels gesehen wurde. Dennoch wurde das Verhältnis zwischen Jahwe und den Menschen mit b e rît gekennzeichnet. Allerdings nicht mit jenen Inhalten, welche von Israel übertreten wurden. In der Priesterschrift stellt die Offenbarung Gottes am Sinai einen reinen „Heilserweis Jahwes, ohne besondere Inpflichtnahme Israels“ 5 dar (Dtn 5,1-22).
Der erste Text, der eine b e rît zwischen Gott und Abraham setzt, geht jedoch nicht auf das Schrifttum der Priester (im sechsten Jahrhunderts v.Chr.) zurück. Die Frage nach dem Alter dieses Textes (Gen 15) muss jedoch offenbleiben. Eine mögliche Datierung dieses Textes fällt ins siebte Jahrhundert v.Chr., was allerdings nicht mit Sicherheit gesagt werden kann. 6 Dieses Geschehen in Genesis 15 schildert die Landzusage Jahwes an Abraham. Die Beschreibung des Rituals, mit welchem der Inhalt der b e rît besiegelt wird, wird in einem Akt der Selbstverfluchung Jahwes geschildert. 7 Während Abraham schläft geht Jahwe zwischen den von Abraham aufgereihten Fleischstücken hindurch. Die Selbstverpflichtung Jahwes wird im nachfolgenden Satz deutlich „An jenem Tag schloß Jahwe mit Abraham folgende b e rît: Deinen Nachkommen gebe ich dieses Land vom Grenzbach Ägyptens bis zum großen Strom Eufrat.“(Gen 15,18). Es ist ersichtlich, dass sich ausschließlich Jahwe gegenüber Abraham und dessen Nachkommen aus seiner Gnade heraus verpflichtet hat. Bei einem „Bund“ wäre eine Inpflichtnahme Abrahams zu erwarten. Davon ist im Text jedoch nichts erwähnt. Nimmt man nun die oben getroffene Unterscheidung zur Hand, so handelt es sich hierbei wohl um einen Gnadensakt Jahwes. Ein Versprechen seinerseits, welches er Abraham und dessen Nachkommen gegenüber macht. Also handelt es sich nicht im herkömmlichen Sinn um einen „Bund“, sondern um eine „Zusicherung, ein Versprechen Jahwes“. Für dessen Einhaltung er mit seinem Leben eintritt. 8 Die Priesterschrift geht bei ihrer b e rît zwischen Jahwe und Abraham noch einen Schritt weiter. Nicht nur die Landzusage an Abraham ist Inhalt der b e rît, auch die Verheißung eigener Nachkommen wird Abraham gegeben. Dies schildert die Priesterschrift in Genesis 17. Auch wird in diesem Text die Zusage Jahwes getroffen, der Gott der Nachkommen Abrahams zu sein. Bis zu diesem Punkt werden also wieder die Pflichten (bzw. Zusagen) geschildert, welche Jahwe übernimmt. Im Gegensatz zu Gen 15 wird jedoch auch Abraham eine Pflicht auferlegt. Allerdings nicht wie dies in den Texten der Offenbarung Jahwes am Sinai in Form von Geboten der Fall ist, sondern ein einfaches Bundeszeichen: die Beschneidung aller männlichen Kinder. Nach Auffassung der Priesterschrift sind Zusagen der Menschen, Gottes Gebote zu halten oder ähnliche übernommene Pflichten der Menschen im Verhältnis zu Jahwe nicht einzuhalten. Schließlich befindet sich Israel, der priesterschriftlichen Meinung nach, deshalb im Exil. Weil sie die Pflichten, welche ihnen am Sinai auferlegt wurden, nicht gehalten haben bzw. nicht halten konnten. Dadurch verlieren jedoch diese Gebote Jahwes keinesfalls an Bedeutung. Im Gegenteil. Ihre Gewichtung wird hervorgehoben. Israel soll sich an die Gebote Jahwes halten, um einem solchen Schicksal zukünftig zu entgehen. Andererseits wird deutlich, dass die Menschen auf die Gnade und die Zusage Jahwes angewiesen sind. Auch bei diesem Ereignis in Genesis 17 ist es die Gnadensoffenbarung Jahwes, die vorangeht. Jedoch wird dem Partner (in diesem Fall Abraham und seinen Nachkommen) ebenfalls eine Pflicht auferlegt. Jedoch eine, welche nicht direkt den Inhalt, sondern vielmehr die Bestätigung des Verhältnisses darstellt. Also eine Pflicht, welche von den Menschen durchaus eingehalten werden kann. Insofern lässt sich hier sicher von einer gewissen Gegenseitigkeit sprechen und das Geschilderte lässt folglich die Bezeichnung „Bund“ für das Verhältnis zwischen Jahwe und Abraham zu. Um das oben aufgeführte Schema auf dieses Beispiel zu übertragen, muss man zunächst wieder einmal feststellen, dass es sich um eine Gnadensoffenbarung Jahwes handelt. Jedoch bleibt es hier nicht bei dieser. Sie stellt lediglich die Grundvoraussetzung dar, denn eine b e rît zwischen Menschen und Gott geht (beinahe immer) von Gott aus. Jahwe verpflichtet sich nun zunächst selbst. Sogleich wird jedoch Abraham die Pflicht aufgelegt, alles Männliche zu beschneiden. Somit ist eine Gegenseitigkeit hergestellt. Jeder der Partner lässt sich auf den Inhalt ein: Jahwe sichert Abraham Land, Nachkommen und die Gewissheit immer sein Gott und der seiner Nachkommen zu sein zu. Als Zeichen dafür soll Abraham „alles, was männlich ist“ beschneiden. Durch diese gegenseitige Inpflichtnahme, welche aufgrund der theologischen Logik
5
Hans-Jürgen Hermisson, S. 229
6 vgl. ebd., S. 226
7 vgl. Ernst Kutsch, S. 22f
8 vgl. Hans-Jürgen Hermisson, S. 227
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Arbeit zitieren:
Patrick Grasser, 2003, Bundestheologie in Ersten Testament, München, GRIN Verlag GmbH
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