Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung S.3
2. Das Frauenbild im 18. Jahrhundert S.3
2.1.1 Ehe im 18. Jahrhundert S.4
2.1.2 Die gute Ehefrau S.4
2.1.3 Goethes Eheauffassung- Hoffnung und Kritik S.5
2.2.1 Mädchen- und Frauenbildung der höheren Stände S.5
2.2.2 Goethes Vorstellung von Schulischer Ausbildung S.6
3. Charlotte
3.1 Kurzcharakterisierung: Charlotte S.6
3.2 Charlotte und die Ehe S.7
3.3. Charlotte als Frau des 18. Jahrhunderts S.10
4. Ottilie
4.1 Kurzcharakterisierung: Ottilie S.11
4.2 Ottilie und die Schule S.12
4.3 Ottilie als Frau des 18. Jahrhunderts S.13
5. Fazit S.15
6. Literaturverzeichnis S.15
3
1. Einleitung
Der Roman „Die Wahlverwandtschaften“, von Johann Wolfgang von Goethe, ist im 18. Jahrhundert angesiedelt. Der Leser erfährt neben der Haupthandlung auch viele Details über das derzeitige Leben.
Die folgende Arbeit greift einen Aspekt aus dem täglichen Leben der „Wahlverwandtschaften“ heraus und beleuchtet das „Frausein“ im 18. Jahrhundert am Beispiel von Charlotte und Ottilie. Dabei wird unter Zuhilfenahme längerer Textpassagen jeweils eine Besonderheit der beiden Charaktere aufgezeigt und untersucht. Zum einen wird beleuchtet wie Charlotte mit ihrer Eheauffassung und zum anderen, wie Ottilie mit ihrem Verhalten im Pensionat mit dem Frauenbild zu ihrer Zeit zu verbinden sind. Zuvor gibt die Arbeit jedoch noch einen kurzen Überblick über die Situation der Frau und der Schülerin im
18. Jahrhundert und die jeweilige Auffassung Goethes zu Ehe und Ausbildung seiner Zeit.
2. Das Frauenbild im 18. Jahrhundert
Bis in das 18. Jahrhundert war das Frauenbild relativ klar definiert. Man bezog sich seit Jahrhunderten auf die Bibel, um die Unterdrückung der Frauen zu rechtfertigen: Dann wandte Gott sich zur Frau. „Du wirst viel Mühe haben in der Schwangerschaft. Unter Schmerzen wirst du deine Kinder zur Welt bringen. Du wirst dich nach deinem Mann sehnen, aber er wird dein Herr sein.“ (Genesis 3,16) 1
Die Männer fühlten sich somit von Gott berechtigt, sich über ihre Frauen zu stellen und diesen selbsterdachte, oft abenteuerlich begründete Regeln aufzuerlegen. Schon seit dem 16. Jahrhundert begann die Auseinandersetzung von Männern und Frauen auf Grund der unterschiedlichen Hierarchie der Geschlechter. Diese Auseinandersetzung nannte man „querelle des fêmmes“ 2 . Hierbei wurden die Frauen von den Männern in ein sehr schlechtes Licht gerückt, da diese keine emanzipatorischen Akte gewöhnt waren und auf diese mit Beschimpfungen und Herabsetzung der Frauen reagierten. Mit der Aufklärung, welche forderte, man solle sich seines eigenen Verstandes bedienen, für sich selbst Verantwortung übernehmen und aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit heraustreten, wurde die Abhängigkeit der Frau vom Mann in Frage gestellt, die sich aus der Bibel herausbegründete. 3 Eine solche Abhängigkeit schien mit dem Aufklärungsgedanken unvereinbar zu sein. Eine
1 Vgl. dazu Die Bibel, Hoffnung für alle (1990), S. 3
2 DUBY, Georges/PERRA, Michelle, Geschichte der Frauen: Frühe Neuzeit, Bd.3 (1994), S.12-13
3 DUBY/PERRA, (1994), S. 94-96
4
Neubegründung der weiblichen Unterordnung fand statt. Diese besagte, die Frau sei aus ihrer Natur heraus dem Mann unterworfen und schwächer als dieser. Diese Schwäche bezog sich nicht nur auf die Physiologie der Frau, sondern insbesondere auf ihre geistigen Fähigkeiten. Somit stand der Frau naturgemäß nur die häusliche Welt offen, die sie begreifen und bewältigen konnte. Weiterhin hielten die Männer den Raum, in dem sich die Frau entwickeln konnte sehr klein, um ihre übergeordnete Stellung aufrecht zu erhalten.
2.1.1 Ehe im 18. Jahrhundert
Die Zeit der „Wahlverwandtschaften“ war eine Zeit des Umbruchs von althergebrachten Ehevorstellungen. Die Ehe blieb zwar nach wie vor eine Klassenehe, es war jedoch möglich, innerhalb seiner Klasse bis zu einem gewissen Maße seinen Partner frei zu wählen. „...in der moralischen Theorie stand nichts unerschütterlicher fest, als das jede Ehe unsittlich, die nicht auf gegenseitiger Geschlechtsliebe und wirklicher freier Übereinkunft der Gatten beruht...“ 4 . In der Realität jedoch, blieb diese moralische Theorie gerade im Adel unerfüllt. Die herrschende Klasse war zu stark beeinflusst von finanziellen Interessen an der Ehe, was die Schließung von Zweckehen notwendig machte.
„Die volle Freiheit der Eheschließung kann also erst dann allgemein durchgeführt werden, wenn die Beseitigung der kapitalistischen Produktion und der durch sie geschaffenen Eigentumsverhältnisse alle die ökonomischen Nebenrücksichten entfernt hat, die jetzt noch einen so mächtigen Einfluss auf die Gattenwahl ausüben. Dann bleibt eben kein anderes Motiv als die gegenseitige Zuneigung.“ 5
2.1.2 Die gute Ehefrau
Schon frühzeitig wurden Mädchen und Frauen auf ihre Rolle als Ehefrau, Hausfrau und Mutter vorbereitet. Erst mit ihrer Verheiratung gelangten sie in den Status einer vollwertigen Frau. Die Eheschließung gehörte somit selbstverständlich zur Lebensplanung dazu. Mit der Heirat bekam die Frau durch ihren Ehemann das Bürgerrecht 6 . Bedeutete dieses für den Mann das Recht zu wählen und in der Politik mitzuwirken, war die Frau dadurch lediglich eine Bürgerin ohne Rechte, deren Kompetenzen sich ausschließlich auf das Privatleben, also auf Haushalt und Erziehung, beschränkten. An eine gute Ehefrau wurden ganz klare Forderungen gestellt. Sie musste sich aufopfernd und gehorsam um Ehemann, Kinder und Haushalt kümmern, hatte sich unterzuordnen und ihre eigenen Bedürfnisse zurückzustellen. 7 Sie sollte sparsam und selbständig wirtschaften und dem Gatten, unabhängig von
4 Vgl. ENGELS, „der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates“, 1884, Ausgabe Berlin 1950, S.80
5 Vgl. ENGELS, s.o.
6 DUBY/PERRA, (1994), S.358
7 DUBY/PERRA, (1984), S.338-343
5
Arbeit zitieren:
Andrea Deutsch, 2002, Charlotte und Ottilie - Zum Frauenbild in Goethes Wahlverwandtschaften, München, GRIN Verlag GmbH
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