Inhaltsverzeichnis
A. Die Problematik der Machtverteilung im Gefüge der Europäischen
Union Wer regiert die Völker Europas? 1
B. Die historische Entwicklung der Rolle nationaler Parlamente bis zum
gegenw ärtigen Zeitpunkt 3
I. 'LH5ROOHQDWLRQDOHU3DUODPHQWHELV XPÄ9HUWUDJYRQ0DDVWULFKW 3
II. 'LH5ROOHQDWLRQDOHU3DUODPHQWHLPÄ9HUWUDJYRQ PVWHUGDP 5
III. 'LH5ROOHQDWLRQDOHU3DUODPHQWHLPÄ9HUWUDJYRQ1L D XQGLQGHU
Ä(UNOlUXQJYRQ/DHNHQ 7
IV. Der Status Quo die Rolle der nationalen Parlamente zum gegenwärtigen
Zeitpunkt. 7
1. In den Verträgen vorgesehene, mittelbare Mitwirkungsmöglichkeiten der
nationalen Parlamente 8
2. Möglichkeiten indirekter Einflussnahme nationaler Parlamente 11
3. Informations- und Unterrichtungspflichten auf Ebene der Europäischen
Union 11
4. Möglichkeiten interparlamentarischer Zusammenarbeit 12
5. Fazit zur Rolle natioQDOHU3DUODPHQWHQDFKGHP6WDQGGHVÄ9HUWUDJHVYRQ
1L]]D³ 13
C.
'LH5ROOHQDWLRQDOHU3DUODPHQWHQDFKGHPÄ(XURSlLVFKHQ
9HUIDVVXQJVYHUWUDJ³XQGGHPÄ9HUWUDJYRQ/LVVDERQ³ 14
I. Die Erarbeitung der Änderungen durch die Konvents-Arbeitsgruppen 14
II. 'LH8PVHW XQJLPÄ9HUWUDJYRQ/LVVDERQ 15
III. 'LH8PVHW XQJLPÄ3URWRNROO EHUGLH5ROOHGHUQDWLRQDOHQ3DUODPHQWHLQGHU
(8 17
IV. 'LH8PVHW XQJLPÄ3URWRNROO EHUGLH QZHQGXQJGHU UXQGVlW HGHU
SubsidiariWlWXQGGHU9HUKlOWQLVPl LJNHLW 18
D. Fazit und Bewertung Die nationalen Parlamente als Gewinner des
Vertrages von Lissabon? 20
I. 'DVÄ)U KZDUQV VWHP 20
II. Die Subsidiaritätsklage 22
III. Fazit 24
E. Exkurs: Die Grundgesetz-Änderungen in der Bundesrepublik Deutschland
26
F Verzeichnis GHUYHUZHQGHWHQ/LWHUDWXU ,,
Die Rolle der nationalen Parlamente ÄDie VHUIDVVXQJVHQWZLFNOXQJGHU(8³
A. Die Problematik der Machtverteilung im Gefüge der Europäischen Union ± Wer regiert die Völker Europas?
Zwischen dem berüchtigten ÄL'État, F¶HVW PRL³ Ludwig XIV. und dem Bekenntnis einer ganzen Staatengemeinschaft zu demokratischen Werten 1 und einer repräsentativen Demokratie als Grundlage jedweder Tätigkeit 2 liegen annähernd 400 Jahre. Die zugrundeliegende Problematik, die sich im Zitat des französischen ÄSonnenkönigs³ so prägnant zeigt ± der Anspruch auf Macht und Machtausübungskompetenzen ± besteht jedoch nach wie vor, hat sie sich auch vom einst überwiegend innerstaatlichen Kampf zu einem Abgrenzungskonflikt auf supranationaler Ebene entwickelt: Kompetenzen, die auf die europäische Ebene verlagert werden ± ein bisher stetig voranschreitender Prozess 3 ± sind aus Sicht nationaler Parlamente verloren, 4 der deutsche Bundespräsident a. D. Roman Herzog VSULFKW JDU YRQ HLQHP Ä$XVK|KOXQJVSUR]HVV³, der die parlamentarische Demokratie Deutschlands bedrohe. 5 'DV )HKOHQ HLQHV ÄHXURSä-
LVFKHV 9RONHV³ GDV GXUFK HLQ HXURSlLVFKHV 3DUODPHQW DOOHLQ DXVUHLFKHQG Ge- mokratischlegitimiert vertreten werden könnte, verstärkt dieses Problem noch, 6 zumal das Europäische Parlament nicht in dem Maße Initiativ- und Legislativrechte besitzt wie ein durchschnittliches nationales Parlament. 7 Die Union muss sich mit anderen Worten zur Sicherung ihrer eigenen Identität als demokratische Entität auch auf die mitgliedsstaatlichen Parlamente berufen und diese einbeziehen. 8
1 6R GLH $EVlW]H XQG GHU 3UlDPEHO GHV Ä9HUWUDJHV EHU GLH (XURSlLVFKH 8QLRQ³ LP Folgenden ± unabhängig von der Fassung ± EUV); hier in der Fassung des Vertrages von Lissabon.
2 Art. 10 Abs. 1 EUV.
3 Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 27.
4 Schirmer, Lissabon am Ende?, S. 42. Chardon VSULFKW YRQ HLQHP Ä$XWRPDWLVPXV³ LQ Weidenfeld, Lissabon in der Analyse, S. 173.
5 Roman Herzog/Lüder GerkenLQGHUÄ:HOWDP6RQQWDJ³YRP-DQXDURQOLQHDb- rufbar DXIGHU6HLWHGHVÄ&HQWUXPVIU(XURSlLVFKH3ROLWLN³XQWHU http://www.cep.eu/fileadmin/user_upload/Pressemappe/CEP_in_den_Medien/Herzog_Gerk en_2/Ein_Beitrag_zur_EU-Verfassung_Gerken_-_Herzog.pdf (zuletzt abgerufen am 15. November 2008). Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 28, ver- ZHQGHWGHQ $XVGUXFN GHU Ä(QWSDUODPHQWDULVLHUXQJ³ (LQH 6FKZlFKXQJ QDWLRQDOHU 3DUOa- menteals herrschende Ansicht sehen auch Duina/Oliver, ELJ 2005, S. 173 und S. 190.
6 Cygan, National Parliaments in an Integrated Europe, S. 7.
7 Zu dieser Problematik im Kontext demokratischer Legitimation Smith in: Smith, National Parliaments as Cornerstones of European Integration, S. 12.
8 Kirchhof in: v. Bogdandy, Europäisches Verfassungsrecht, S. 901. S e i t e | 1
Die Rolle der nationalen Parlamente ÄDie VHUIDVVXQJVHQWZLFNOXQJGHU(8³
Die Europäische Union selbst, die bei aller zunehmenden Kompetenz wachsend deP9RUZXUIDXVJHVHW]WLVWGHUXQWHUGHP6FKODJZRUWÄ'HPRNUDWLHGHIi- ]LW³ 9 bekanntist, 10 begann in den 1990er Jahren, diese Problematik der Machtverteilung zu diskutieren. 11 Neben der Stärkung der Rolle des Europäischen Parlamentes selbst 12 wurde dabei insbesondere die Rolle der nationalen Parlamente ins Blickfeld genommen; ihre verstärkte Beteiligung, so der Gedanke, führe zu einer demokratischen Rückkoppelung und zu einer Stärkung der Europäischen Union 13 als solcher. 14 Dieser Einbeziehungs- und Stärkungsprozess kulminierte nunmehr in einer bis dato unbekannten Rolle nationaler Parlamente LPÄ9HUWUDJEHUHLQH9HUIDVVXQJIU(XURSD³ 15 und dem ihm folgenden Ä9Hr-
WUDJYRQ/LVVDERQ³
Die folgende Untersuchung soll aufzeigen, wie sich die Rolle der nationalen Parlamente 16 im Laufe der zunehmenden europäischen Integration bis hin zum gegenwärtigen StatXV QDFK GHP Ä9HUWUDJ YRQ 1L]]D³ entwickelt hat und wie die geplanten Änderungen im ÄVerfassungsvertrag³ XQGLPÄ9HUWUDJYRQ/Ls-VDERQ³DXVJHVWDOWHWZXUGHQ(LQ+DXSWDXJHQPHUNVROOGDEHLDXIGLH)UDJHJe- richtetwerden, ob die nationalen Parlamente ± nach ausführlicher Darstellung ihrer Rechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt ± als Gewinner der geplanten Änderungen anzusehen sind, 17 oder ob nach wie vor ein strukturelles Defizit im
9 So zutreffend zu diesem Überbegriff, unter dem mehrere Kritikpunkte gebündelt werden Oeter, in: v. Bogdandy, Europäisches Verfassungsrecht, S. 100.
10 =XP Ä'HPRNUDWLHGHIL]LW³ VWDWW DOOHU Mickel/Bergmann, Handlexikon der Europäischen Union (LQWUDJ Ä'HPRNUDWLHGHIL]LW³ =X GHQ *HJHQDUJXPHQWHQ Bandilla/Hix, NJW 1997, S. 1217 ff.
11 Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 28.
12 Zu diesem Ansatz zur Lösung des Problems des Demokratiedefizits Cuthbert/Willis in: Tridimas/Nebbia, European Law for the Twenty-First Century, S. 151 sowie Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 71.
13 ,P )ROJHQGHQ VROO GHU %HJULII GHU Ä(XURSlLVFKHQ 8QLRQ³ DOV %HJULII IU *HVDPWKHLW GHU Konstruktionen auf Gemeinschaftsebene verwendet werden.
14 Schröder, EuR 2002, S. 308. Vgl. dazu auch den Internetauftritt der Europäischen Union selbst, nach dem es durch die stärkere Einbindung nationaler Parlamente zu einem demokratischeren und transparenteren Europa komme, online unter
http://europa.eu/lisbon_treaty/glance/index_de.htm (zuletzt abgerufen am 15. November 2008).
15 ,P)ROJHQGHQÄ99(³EHLGHU$QJDEHYRQ$UWLNHOQE]ZÄ9HUIDVVXQJVYHUWUDJ³LPEULJHQ Text.
16 =XPGXUFKDXVNRPSOH[HQ%HJULIIGHVÄ3DUODPHQWV³LQGHQYHUVFKLHGHQHQ6WDDWHQGHU(u- ropäischenUnion, dem vorliegend nicht weiter nachgegangen werden kann, vgl. ausführlich Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 36 bis S. 39.
17 So etwa Chardon in: Weidenfeld, Lissabon in der Analyse, S. 182; ähnlich Papastamkos/Schwab, EuZW 2008, S. 161. S e i t e | 2
Die Rolle der nationalen Parlamente ÄDie VHUIDVVXQJVHQWZLFNOXQJGHU(8³
Rahmen des Machtgefüges der Europäischen Union besteht und sich die Änderungen lediglLFKDOVÄVWXPSIHWaffe³ 18 erweisen.
B. Die historische Entwicklung der Rolle nationaler Parlamente bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt
Zunächst ist die historische Entwicklung der Partizipationsmöglichkeiten nationaler Parlamente ELV ]XP =HLWSXQNW GHV Ä9HUWUDJHV YRQ0DDVWULFKW³ zu beleuchten.
I. Die Rolle nationaler 3DUODPHQWHELV]XPÄ9HUWUDJYRQ 0DDVWULFKW³
Korrespondierend mit anfangs noch stark eingeschränkten Kompetenzen und einer faktisch ausschließlich auf wirtschaftliche Ziele ausgerichteten Gemeinschaft fanden sich in den Verträgen anfangs keinerlei direkten Erwähnungen der mitgliedsstaatlichen Parlamente; 19 zumindest bis zum Jahr 1979 ± dem Zeitpunkt der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments ± war dies auch nicht mit Defiziten im Bereich demokratischer Rückkoppelung verbunden, bildeten schließlich Vertreter der nationalen Parlamente selbst das Europäische Parlament. 20
'LHGXUFKGLHÄ(LQKHLWOLFKH(XURSlLVFKH$NWH³ acht Jahre später eingeführten Änderungen stärkten zwar das Europäische Parlament, änderten aber nichts an der Ä$EVWLQHQ]³GHU9HUWUlJH 21 in Bezug auf die Parlamente der Mitgliedsstaaten. Die mLWGHUÄ(LQKHLWOLFKHQ(XURSlLVFKHQ$NWH³XQGGHPdarin enthaltenem Projekt des gemeinsamen Binnenmarktes avisierten Ziele jedoch bedeuteten eine derartige Kompetenzerweiterung, dass eine Einbindung nationaler Parlamente allmählich angezeigt war. 22
18 So konkret in Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip und die neuen Überwachungsrechte der mitgliedsstaatlichen Parlamente Schirmer, Lissabon am Ende?, S. 46.
19 Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 39.
20 Chardon in: Weidenfeld, Lissabon in der Analyse, S. 173. Cygan in: Tridimas/Nebbia, European Union Law for the Twenty-First Century, S. 153 sieht auch die geringe Zahl der Mitgliedsstaaten in den Anfangsjahren als Grund für fehlende Demokratie-Mängel zu Beginn.
21 So die, inhaltlich von ihr aber abgelehnte, Bezeichnung durch Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 39.
22 Chardon in: Weidenfeld, Lissabon in der Analyse, S. 173; Maurer in: Maurer/Wessels, National Parliaments on their Ways to Europe, S. 51. S e i t e | 3
Die Rolle der nationalen Parlamente ÄDie VHUIDVVXQJVHQWZLFNOXQJGHU(8³
In der Tat wurde daraufhin LPÄ9HUWUDJYRQ0DDVWULFKW³ im Jahr 1992 reagiert und ± erstmals in der Geschichte der Gemeinschaften ± ein Bezug zu den einzelstaatlichen Parlamenten aufgenommen: In einer Erklärung der Schlussakte zum Vertrag über die Europäische Union 23 wurde hervorgehoben, dass eine stärkere Beteiligung der einzelstaatlichen Parlamente wichtig sei; zu diesem Zweck sei der Informationsaustausch zwischen dem Europäischen Parlament und den Parlamenten der Mitgliedsstaaten zu verstärken und die nationalen Parlamente frühzeitig über geplante Rechtsakte zu informieren ± eine Aufgabe, die ausdrücklich den Regierungen der Mitgliedsstaaten selbst und nicht der Union zukommen sollte. 24
:HLWHUKLQZXUGHPLWGHPÄ9HUWUDJYRQ0DDVWULFKW³ in Art. 3 lit. b) Abs. 2 des Ä9HUWUDJV ]XU *UQGXQJ GHU (XURSlLVFKHQ *HPHLQVFKDIW³ 25 , der nach dem Ä9HUWUDJYRQ$PVWHUGDP³LQGHQ$UW$EV(*9ZDQGHUQVROOWHauch auf-grund von Forderungen aus Deutschland 26 und begleitet von hohen Erwartungen 27 einer der späteren Eckpfeiler der Rechte der nationalen Parlamente eingebaut, damals jedoch noch in einer rudimentären Form: 28 das Subsidiaritätsprinzip. Erläuterungen oder gar Auslegungshilfen zum Subsidiaritätsprinzip finden sich zu diesem Zeitpunkt jedoch QLFKWXQGZHUGHQ$XIJDEHGHVÄ9Hr-WUDJHV YRQ $PVWHUGDP³ VHLQ Inhaltlich verlangt das Subsidiaritätsprinzip 29 neben dem Fehlen einer ausschließlichen Kompetenz auf Gemeinschaftsebene einerseits ± negativ formuliert ± die fehlende Fähigkeit, Maßnahmen in ausreichendem Maße auf nationaler Ebene zu regeln sowie ± positiv formuliert ± eine Fähigkeit der Union, eben diese Maßnahmen auch besser und nicht nur gleichwertig auf europäischer Ebene zu regeln.
Ein Versuch, zwischen den Parlamenten der Mitgliedsstaaten ein Forum für Informationsaustausch und Zusammenarbeit zu kreieren, scheiterte zu diesem
23 (VKDQGHOWVLFKGDEHLXPGLH(UNOlUXQJGLHÄ(UNOlUXQJ]XU5ROOHGHUHLQ]HOVWDDWOLFKHQ Parlamente in der Europäischen Union. Schlussakte zum Vertrag über die Europäische 8QLRQYRP)HEUXDU³
24 Maurer in: Maurer/Wessels, National Parliaments on their Ways to Europe, S. 52, weist darauf hin, dass die Erklärung mehr als Anstoß für weitere Diskussionen diente denn als Fortschritt per se.
25 ,P)ROJHQGHQÄ(*9³
26 Chardon in: Weidenfeld, Lissabon in der Analyse, S. 180.
27 Albin, NVwZ 2006, S. 629.
28 Chardon in: Weidenfeld, Lissabon in der Analyse, S. 174. Zu den Anfängen des Prinzips vgl. Albin, NVwZ 2006, S. 629.
29 Auf die inhaltlichen Voraussetzungen kann hier nur grob eingegangen werden; vgl. dazu anschaulich Albin, NVwZ 2006, S. 630 f. sowie Altmeier, S. 301 ff. S e i t e | 4
Die Rolle der nationalen Parlamente ÄDie VHUIDVVXQJVHQWZLFNOXQJGHU(8³
Zeitpunkt bereits im Ansatz: 'LHVR JHQDQQWHÄAssises³ ± eine Konferenz der nationalen Parlamente gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, die unter anderem die Rolle der nationalen Parlamente erörtern sollte 30 ± war in einer dem Vertrag beigefügten Erklärung 31 vorgesehen worden. Tatsächlich tagte sie jedoch nur ein einziges Mal und trat seither nicht mehr zusammen. ,QVJHVDPWNDQQGDPLWGHU=HLWSXQNWGHVÄ9HUWUDJHVYRQ0DDVWULFKW³DOVGHUMe- nigebegriffen werden, zu dem erstmals nach dem Erkennen des Problemfeldes Ende der 1980er Jahre und den ersten Erörterungen zu Beginn der 1990er Jahre 32 konkrete Lösungs- und Umsetzungsmaßnahmen ergriffen wurden, um nationale Parlamente stärker in das System der Europäischen Union direkt zu integrieren.
Fünf -DKUHVSlWHUNQSIWHGHUÄ9HUWUDJYRQ$PVWHUGDP³DQGLHVer Stelle an und wiederholte in einem Protokoll 33 die Aufgabe der jeweiligen Regierungen, ihre Parlamente zu informieren; allerdings sollte die Beteiligung weiter ausgebaut werden +LHUIU VR GDV 3URWRNROO VROOWHQ DOOH Ä.RQVXOWDWLRQVGRNXPHQWH³ GHU Kommission ± also Grün- und Weißbücher 34 sowie Mitteilungen ± unverzüglich an die Parlamente der Mitgliedsstaaten weitergeleitet werden. Vorschläge der Kommission für Akte der Gesetzgebung sollten dagegen lediglich zur Verfügung gestellt werden, damit die jeweiligen Mitgliedsstaaten diese Vorschläge ihrerseits nach ihrem jeweiligen innerstaatlichen Recht 35 an ihre Parlamente übermitteln können. Nach dieser Zuleitung sollten die Parlamente ein Minimum an sechs Wochen Zeit für Beratungen bekommen; erst nach Ablauf dieser
30 =XGLHVHU$XIJDEHGHUÄ$VVLVHV³0HOOHLQ, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 60.
31 Ä9HUWUDJYRQ0DDVWULFKW(UNOlUXQJ1U]XU.RQIHUHQ]GHU3DUODPHQWH³
32 Zu diesen Diskussionen Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 28.
33 Ä3URWRNROOEHUGLH5ROOHGHUHLQ]HOVWDDWOLFKHQ3DUODPHQWHLQGHU(XURSlLVFKHQ8QLRQ]XP 9HUWUDJEHUGLH(XURSlLVFKH8QLRQLQGHU)DVVXQJYRP2NWREHU³
34 %HLÄ*UQEFKHUQ³KDQGHOWHVVLFK um Mitteilungen der Kommission an die Öffentlichkeit ]XU,QIRUPDWLRQXQG'LVNXVVLRQEHUHLQHQEHVWLPPWHQ3ROLWLNEHUHLFKÄ:HLEFKHU³KLn- gegenenthalten förmliche Vorschläge und bereiten ein konkretes Tätigwerden der Gemeinschaft vor. Vgl. zu beiden Mickel/Bergmann, Handlexikon der Europäischen Union, Eintrag ÄGrün- und Weißbücher³.
35 Maurer, Integration 2002, S. 24.
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Die Rolle der nationalen Parlamente ÄDie VHUIDVVXQJVHQWZLFNOXQJGHU(8³
Frist sollte der jeweilige Vorschlag der Kommission auch auf die Tagesordnung des Rates gesetzt werden können. 36
'LH ]ZLVFKHQ]HLWOLFK LP -DKU JHVFKDIIHQH Ä.RQIHUHQ] GHU (XURSD$XVVFKVVH GHU 3DUODPHQWH GHU 0LWJOLHGVVWDDWHQ³ 37 ± eine Plattform zur Zusammenarbeit der jeweiligen, nationalen Europa-Ausschüsse zu Fragen der Union, die geschaffen worden war, um den Einfluss der nationalen Parlamente zu erhöhen 38 ± HUKLHOWLP3URWRNROOGHVÄ9HUWUDJHVYRQ0DDVWULFKW³ eine Aufwertung, indem sie dort ausdrücklich erwähnt und ihr die Möglichkeit zuge-standen wurde, sich zu Tätigkeiten der Union zu äußern, hierzu Beiträge zu verfassen und diese an Organe auf europäischer Ebene zu richten. Dabei wird die Überwachung des Subsidiaritätsprinzips als Aufgabe ausdrücklich genannt. 39 Andererseits jedoch war GLH:LUNXQJGHUÄ&26$&³-Maßnahmen begrenzt, 40 insbesondere, da das Protokoll selbst vorsah, dass diese in ÄNHLQHU
:HLVHGLHHLQ]HOVWDDWOLFKHQ3DUODPHQWH³ELQGHQRGHUGLH6WDQGSXQNWHGHUHLn- zelstaatlichenParlamente präjudizieren sollen. 41 'HU Ä9HUWUDJ YRQ $PVWHUGDP³ HUUHLFKWH GDPLW durchaus substanzielle Fort- VFKULWWHLP 9HUJOHLFK ]XU /DJH QDFK GHP Ä9HUWUDJ YRQ 0DDVWULFKW³, 42 insbesondere in der Aufwertung der Parlamente durch Aufnahme in ein Protokoll anstatt in einer Erklärung. 43 Auch auf Ebene der Mitgliedsstaaten gelang es
GXUFK HLQH $XIZHUWXQJ GHU Ä&26$&³ GHQ %HJLQQ HLQHV VLFK DOOPlKOLFK HQt- wickelndenKontrollsystems zu etablieren und zum ersten Mal einen direkten Zusammenhang zwischen dem Subsidiaritätsprinzip und den mitgliedsstaatlichen Parlamenten herzustellen. 44
36 Vgl. zu den Ausnahmen Nr. I Abs. 3 des Protokolls.
37 ÄConférence des Organes Spécialisés dans les Affaires Communautaires et Européennes GHV 3DUODPHQWV GH O¶8QLRQ HXURSpHQQH´ LP )ROJHQGHQ Ä&26$&´ Zum Vorgehen und 9HUIDKUHQGHU Ä&26$&³DXVIKUOLFK Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Par- ODPHQWH6VRZLH]XVWUXNWXUHOOHQ'HIL]LWHQGHUÄ&26$&³DXI6I
38 Vgl. die SelbsWEHVFKUHLEXQJGHUÄ&26$&³XQWHU http://cosac.eu/en/cosac/ (zuletzt abgeru- IHQDP1RYHPEHU$XVIKUOLFK]XU$UEHLWVZHLVHGHUÄ&26$&³Cygan, National Parliaments in an integrated Europe, S. 37 ff.
39 ,, $EV GHV ÄProtokolls über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union zum Vertrag über die Europäische Union in der Fassung vom 2. Oktober 1997³
40 Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 57.
41 II. Abs. 7 GHV Ä3URWRNROOV EHU GLH 5ROOH GHU HLQ]HOVWDatlichen Parlamente in der Europäischen Union zum Vertrag über die Europäische Union in der Fassung vom 2. Oktober ³
42 Chardon in: Weidenfeld, Lissabon in der Analyse, S. 174.
43 Entsprechend des damaligen Art. 239 EGV galt das Protokoll damit als Teil des Vertrages.
44 Chardon in: Weidenfeld, Lissabon in der Analyse, S. 175.
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Die Rolle der nationalen Parlamente ÄDie VHUIDVVXQJVHQWZLFNOXQJGHU(8³
III. 'LH5ROOHQDWLRQDOHU3DUODPHQWHLPÄ9HUWUDJYRQ1L]]D³ XQGLQGHUÄ(UNOlUXQJYRQ/DHNHQ³
'HU Ä9HUWUDJ YRQ 1L]]D³ brachte keine Änderungen hinsichtlich der Rolle mitgliedsstaatlicher Parlamente mit sich; gleichwohl wurde im umfassenden Ä3RVW-Nizza-3UR]HVV³GHUVLFKGHU=XNXQIWGHU(XURSlLVFKHQ8QLRQZLGPHWH, 45 auch der Frage der künftigen Einbeziehung nationaler Parlamente nachgegangen. 46 ,QGHUÄ(UNOlUXQJYRQ/DHNHQ³ 47 wurde in einem Unterpunkt 48 festgestellt GDVV GLH 8QLRQ ÄGHPRNUDWLVFKHU WUDQVSDUHQWHU XQG HIIL]LHQWHU³ ZHUGHQ müsse. Die einzelstaatlichen Parlamente, so wurde weiter festgehalten, leisteten einen Beitrag zur Legitimierung der gesamten Europäischen Union. Zur Rolle der nationalen Parlamente in der zukünftigen Union äußert sich die Erklärung zugleich kritisch wie offen. Ihre Formulierung zeigt aber auch die zum Teil bestehende Ratlosigkeit über eine Einbeziehung der Parlamente: 49
Ä(LQH]ZHLWH)UDJHHEHQIDOOVLP=XVDPPHQKDQJPLWGHUGHPRNUDWLVFKen Legitimation, betrifft die Rolle der nationalen Parlamente. Sollen sie in einem neuen Organ ± neben dem Rat und dem Europäischen Parlament ± vertreten sein? Sollen sie eine Rolle in den Bereichen europäischen Handelns spielen, in denen das Europäische Parlament keine Zuständigkeit besitzt? Sollen sie sich auf die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten konzentrieren, indem sie beispielsweise vorab die Einhaltung des 6XEVLGLDULWlWVSULQ]LSVNRQWUROOLHUHQ"³
IV. Der Status Quo ± die Rolle der nationalen Parlamente zum
gegenwärtigen Zeitpunkt
Der Status der nationalen Parlamente ist daher faktisch auf dem Stand des Ä9HUWUDJHV YRQ $PVWHUGDP³ stehen geblieben. 50 Den Parlamenten der Mitgliedsstaaten stehen demnach im Grunde zum gegenwärtigen Zeitpunkt vier verschiedene Möglichkeiten zu, auf europäischer Ebene Einfluss auszuüben: 51
45 Vgl. dazu Mickel/Bergmann +DQGOH[LNRQ GHU (XURSlLVFKHQ 8QLRQ (LQWUDJ ÄPost-Nizza- Prozess³
46 Chardon, in: Weidenfeld, Lissabon in der Analyse, S. 175, nach dem dies auf die offensichtlich gewordene Unfähigkeit der Union, zu demokratischen Regelungen zu kommen, die die bevorstehende Erweiterung ermöglichen sollten, zurückzuführen sei. Ähnlich Schirmer/LVVDERQDP(QGH"³6QDFKGHPGHUÄ9HUWUDJYRQ1L]]D³GLH.ULVHGHU Europäischen Union nicht habe aufhalten können.
47 Ä(UNOlUXQJ]XU=XNXQIWGHU(XURSlLVFKHQ8QLRQ³YRP'H]HPEHU
48 Ä,,,'LH+HUDXVIRUGHUXQJHQXQG5HIRUPHQLQHLQHUHUQHXHUWHQ8QLRQ³
49 $QODJH , GHU Ä6FKOXVVIROJHUXQJHQ GHV 9RUVLW]HV ]XP (XURpäischen Rat von Laeken am 'H]HPEHU³+HUYRUKHEXQJHQGXUFKGHQ$XWRU
50 So auch Altmeier, S. 302.
51 Ausführlich Mellein, Subsidiaritätskontrolle durch nationale Parlamente, S. 39 ff.
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Dipl.-Jur. Daniel Eckstein, 2009, Die Rolle der nationalen Parlamente nach dem EU-Reformvertrag, München, GRIN Verlag GmbH
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