Abstract
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Kontroverse um die so genannte Tobin-Steuer als entwicklungspolitische Finanzierungsquelle. Zunächst wird hierbei Tobins Konzept kurz vorgestellt. Danach wird dargestellt, warum es Mitte der neunziger Jahre zu einer Renaissance dieses in den späten siebziger Jahren entwickelten Ansatzes gekommen ist. Schließlich wird zu beantworten versucht, ob die Tobin-Steuer die von ihren Befürwortern zugeschriebenen Erwartungen erfüllen kann, in dem sie hinsichtlich der Kriterien Finanzierungsfunktion, Lenkungsfunktion, technischer Durchsetzbarkeit sowie politischer Realisierbarkeit überprüft wird. Hierbei bedient sich der Autor den gegenwärtigen wissenschaftlichen Abhandlungen zu dieser Thematik, um so eine eigene Einschätzung vornehmen zu können. Als Weiterentwicklung des ursprünglichen Modells von Tobin soll die zweistufige Devisentransaktionssteuer des Frankfurter Wirtschaftswissenschaftlers Paul Bernd Spahn vorgestellt und kurz auf ihre Sinnhaftigkeit hin überprüft werden.
Mangels empirischer Daten wird schließlich das chilenische Modell einer Kapitalverkehrskontrolle betrachtet, dass mit einigen Abstrichen als die einzige realisierte Variante einer Tobin-Steuer betrachtet werden kann. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Tobins ursprüngliches Konzept bereits an dem Kriterium der politischen Realisierbarkeit scheitert und die Erfüllung der restlichen Kriterien zumindest in Frage gestellt werden kann. Schlussfolgerung dieser Seminararbeit ist, dass zur Mittelgewinnung für öffentliche Entwicklungsfinanzierung andere Quellen aufgetan werden sollten, da Devisentransaktionssteuern tendenziell ungeeignet sind, entsprechende Beträge zu generieren.
„La Taxe Tobin est une idée idiote.“
(Robert Mundell, Interview in der Zeitung Libération, 3. Juli 2000)
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 4
2. Das Konzept der Tobin-Steuer 5
2.1 Die Wiederentdeckung der Tobin-Steuer 6
3. Anforderungen innovativer Finanzierungsquellen. 9
3.1 Finanzierungsfunktion 10
3.2 nachhaltige Lenkungsfunktion. 11
3.3 Technische Durchsetzbarkeit 13
3.4 Politische Realisierbarkeit. 14
4. Mögliche Alternativen 15
4.1 Zweistufige Devisentransaktionssteuer („Spahn-Steuer“) 15
4.2 Mindestreservepflicht 17
5. Zusammenfassung und Fazit 19
Literaturverzeichnis : 20
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1. Einleitung
Will man die himmelschreienden Missstände in den Entwicklungsländern beseitigen, so führt kein Weg daran vorbei eine Lösung für die Frage zu finden, wie die Maßnahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit verlässlich finanziert werden können.
Aufgrund neuer Herausforderungen, wie zum Beispiel dem ausufern der AIDS-Pandemie in Sub-Sahara-Afrika, häufigeres Auftreten von Naturkatastrophen, anhaltender bewaffneter Konflikte und Bevölkerungsexplosion in der ärmsten Ländern der Erde ist der Entwicklungshilfebedarf in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen. Allein für die Entwicklung von Impfstoffen gegen Malaria, HIV/AIDS und Tuberkulose benötigt man nach konservativen Schätzungen der Weltbank eine Summe von 10 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Um die ehrgeizigen Ziele der Vereinten Nationen, die so genannten „Millenium Development Goals“ (Halbierung der Armut bis 2015, allgemeine Primarschulbildung, Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit u.a.) zur Beseitigung der extremsten Armut zu verwirklichen, wird alleine für 2006 ein finanzieller Bedarf von 135 Milliarden US-Dollar geschätzt, der bis 2015 auf 195 Milliarden Dollar ansteigen soll (UN Millenium Projekt 2005: Tabelle 17.4). Solche Summen übersteigen die gegenwärtigen öffentlichen
Entwicklungshilfezahlungen bei weitem. Diese wachsende Diskrepanz zwischen Finanzbedarf und den real zur Verfügung stehenden Mitteln hat zu der Suche nach alternativen und innovativen Quellen der Entwicklungsfinanzierung geführt. Von einer Steuer auf CO 2 -Ausstoß beziehungsweise Energieverbrauch, Besteuerung globaler Gemeinschaftsgüter (internationale Gewässer, erdnaher Weltraum,
elektromagnetische Frequenzen), Kerosinsteuer über die Schaffung neuer internationaler Liquidität durch die Zuteilung neuer Sonderzahlungsrechte durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) bis hin zu einer Bit-Steuer auf die im Internet verschickten Datenmengen oder einer globalen Lotterie reicht die Phantasie der Entwicklungshilfeplaner.
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Jedoch hat in den letzten Jahren keine Diskussion so viel Aufmerksamkeit erhalten, wie die Diskussion um die so genannte Tobin-Steuer, eine internationale Steuer auf Devisentransaktionen. Ursprünglich als Konzept zur Verminderung der Wechselkursvolatilität gedacht (vgl. Kapitel 2), erscheint die Tobin-Steuer heute vor allem als Finanzierungsquelle für Entwicklungshilfe interessant. Diese Seminararbeit befasst sich mit der Kontroverse um die Tobin-Steuer als innovative Finanzierungsmöglichkeit. Zuerst soll das Konzept der Tobin-Steuer vorgestellt werden. Danach wird dargestellt, warum es Mitte der neunziger Jahre zu einer Renaissance des mittlerweile in Vergessenheit geratenen Ansatzes gekommen ist und weshalb dieser so kontrovers diskutiert wird. Schließlich soll die Eignung der Tobin-Steuer anhand von vier Kriterien erfolgen: ihrer Finanzierungsfunktion, ihrer Lenkungsfunktion, der technischen Durchsetzbarkeit sowie der politischen Realisierbarkeit. Anschließend werden die so genannte Spahn-Steuer 1 und die Mindestreservepflicht chilenischen Vorbilds als Alternativkonzepte vorgestellt. Ergebnis meiner Überlegungen wird sein, dass die Tobin-Steuer tendenziell nicht dazu geeignet ist, um die gegenwärtigen Probleme der Entwicklungsfinanzierung auf absehbare Zeit zu lösen, da insbesondere das Kriterium der politischen Realisierbarkeit nicht erfüllt werden kann und die Einhaltung der restlichen Kriterien zumindest fraglich ist.
2. Das Konzept der Tobin-Steuer
1978 veröffentlichte der Professor für Ökonomie an der Universität Princeton und spätere Nobelpreisträger James Tobin (1918-2002) vor dem Hintergrund der Freigabe der Devisenkurse nach dem Zusammenbrechen des Systems fester Wechselkurse von Bretton Woods sein Werk „A Proposal for International Monetary Reform“, in welchem er seine Idee einer internationalen Devisentransaktionssteuer zur Vermeidung kurzfristiger Spekulations- und Arbitragegeschäfte zur Stabilisierung der Wechselkurse vorstellte.
1 In der wissenschaftlichen Diskussion oftmals auch „Tobin-cum-Circuit-Breaker Tax“ genannt
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Nach Tobins ursprünglichem Konzept sollen alle Devisentransaktionen, d.h. sowohl Käufe als auch Verkäufe, mit einer Steuer von 1% belegt werden 2 , „to throw some sand in the wheels of our excessively. efficient international money markets“ (Tobin 1978: 154). Dadurch sollen kurzfristige Spekulations- und Arbitragegeschäfte ausgebremst werden, in denen Tobin die Hauptverursacher von überhöhter Volatilität der Devisenmärkte identifiziert (vgl. Tobin 1978: 3). Längerfristige Transaktionen hingegen sollten nach Tobin nicht spürbar beeinträchtigt werden, d.h. je kürzer die Anlagedauer, desto höher sollte die steuerliche Belastung sein. Die Devisengeschäfte rein spekulativer Natur würden dadurch unrentabel gemacht und somit eingedämmt. Mittel- und langfristige Investitionen hingegen würden aufgrund der degressiven Struktur der Steuer gegenüber kurzfristigen Anlagen attraktiver (vgl. Wahl, Waldow 2001: 4). Somit würden Angebot und Nachfrage auf den Devisenmärkten sich wieder stärker an Fundamentalfaktoren orientieren, die Volatilität der Wechselkurse reduziert sowie der Spielraum der nationalen Geld- und Fiskalpolitiken vergrößert (vgl. Thiemer 1998: 235). Ferner generiert die Steuer Einnahmen, die den verschiedensten zwecken dienen können, z.B. der Entwicklungsfinanzierung, wenngleich in Tobins ursprünglichem Konzept offen gelassen wird, wem die Einnahmen zugute kommen. Die tatsächlichen Steuereinnahmen nach der Einführung einer solchen Devisentransaktionssteuer sind schwer abzuschätzen; in der Literatur werden in der Regel zweistellige Milliardenbeträge genannt. Eine Studie von Spahn (1996) schätzt einen hypothetischen Erlös von 32 Milliarden US-Dollar bei einem Steuersatz von 1% bzw. sogar 64 Milliarden US-Dollar bei einem zweistufigen Steuermodell (vgl. Kapitel 4.1) bei einem Steuersatz von lediglich 0,02%.
2.1 Die Wiederentdeckung der Tobin-Steuer
Tobins Konzept einer Devisentransaktionssteuer wurde von
wirtschaftswissenschaftlicher Seite zunächst kaum beachtet und verschwand in der Masse wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Erst im Jahr 1995 wurden seine Überlegungen von Mitarbeitern des Entwicklungsprogrammes der Vereinten Nationen (UNDP) neu aufgegriffen. Insbesondere wurde in den möglichen Erträgen einer Tobin-Steuer eine neue Quelle
2 Tobin selbst erwägt in späteren Publikationen nur noch ein Steuersatz zwischen 0,25-0,5%
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Arbeit zitieren:
Florian Seeger, 2007, Die Kontroverse um die Tobin-Tax als entwicklungspolitische Finanzierungsquelle, München, GRIN Verlag GmbH
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