sie an Behinderteneinrichtungen. Diese wiederum fühlen sich vom Thema sexuelle Gewalt überfordert.
Aber in letzter Zeit findet ein Umdenken statt. Es gibt erste Ansätze, die Barrieren abzubauen, Selbstverteidigungskurse anzubieten und auf die Bedürfnisse behinderter Frauen näher einzugehen.
Auch in den Behinderteneinrichtungen wächst die Aufmerksamkeit für dieses Thema. Meist gibt es bisher noch keine Handlungsstrategien beim Bekannt werden von Missbrauch in der Einrichtung. Die „Maßnahme“ beschränkt sich meist auf ein Gespräch mit dem Täter.
Mädchen und Frauen, denen sexuelle Gewalt widerfahren ist, wird zu 50%, Jungen und Männern zu 100% geglaubt. Folglich erfahren Mädchen und Frauen weiterhin sexuelle Gewalt.
Allgemein ist zu sagen, dass es für sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderung kaum Beratungs- und Therapieangebote gibt. Die wenigen behinderten Beraterinnen die es gibt haben meist selbst Erfahrungen mit sexueller Gewalt machen müssen. Für gehörlose Frauen kommt erschwerend hinzu, dass es keine finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung einer Gebärdensprachendolmetscherin gibt. 1999 gab es nur eine Therapeutin in Deutschland, die der Gebärdensprache mächtig war. Nach dem Erlebnis sexueller Gewalt stellt die unzureichende Beratungssituation eine zusätzliche Belastung für die Betroffene dar.
Sexuelle Gewalt ist eine strafbare Handlung und kann zur Anzeige gebracht werden. Da die Erfahrungen mit Strafprozessen nicht überwiegend positiv sind, ist das für und wider einer Anzeige abzuwägen. Eine Anzeige kann nicht zurück genommen werden.
2. Welche Formen der Gewalt gibt es?
Vergewaltigung ist kein aggressiver Ausdruck von Sexualität, sondern ein sexueller Ausdruck von Aggression. Es ist ein Akt der Aggression und der Machtausübung und nicht ein Resultat der unkontrollierten Triebe des Täters. Dazu gehören alle sexuellen Handlungen, die dem Opfer aufgedrängt oder aufgezwungen werden und der Widerstand durch unterschiedliche Gewaltformen (Drohung, Erpressung, Misshandlung, Freiheitsentzug) gebrochen wird. Handlungen die auf diese Definition zutreffen sind, Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung,
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sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung, alle Formen sexueller Bedrohung, Übergriffe oder Ausbeutung, die einen Eingriff in die Würde und Freiheit des Opfers darstellen.
Aufgrund des hohen Abhängigkeitsverhältnisses stellt sich körperliche und sexuelle Gewalt an behinderten, alten und pflegebedürftigen Personen als besonders problematisch dar. Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist extrem hoch, da der betroffene Personenkreis vielfach nicht in der Lage ist, selbständig einen Kontakt außerhalb der Pflegeeinrichtung herzustellen. So können Knochenbrüche und Hämatome häufiger auf eine Selbstverletzung oder auf Stürze zurückgeführt werden. Zusätzlich besteht häufig eine Einschränkung in der Artikulations- und Ausdrucksfähigkeit. Mitteilen von Misshandlungen ist oft gar nicht möglich oder erfolgt in einer Art, so dass es vom Ansprechpartner nicht ernst genommen wird. Spezifische Betreuungs- und Präventionsmodelle sind hier von ganz wesentlicher Notwendigkeit.
3. Sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen, Frauen und Männern mit Behinderung - eine alltägliche Realität
Vor ca. 20 Jahren begannen Vereine, Projekte etc. sexuellen Missbrauch an Kindern zu benennen und öffentlich zu machen. Fast gänzlich ausgeschlossen war der Blick auf die Situation und die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung. Die Gewalt betrifft sowohl körper-, sinnes- und geistig behinderte Menschen. Es gibt nur wenige Untersuchungen die die Gewalt an Menschen mit Behinderung thematisieren. Eine Befragung wurde 1994 von Noack/ Schmid durchgeführt. Es wurden 308 Fragebögen, ausgefüllt vom Pflege- und Betreuungspersonal, ausgewertet. 51,3% gaben Fälle von sexueller Gewalt in ihrer Einrichtung an. In 31,5% der Fälle waren geistig behinderte Frauen und in 16,6% der Fälle geistig behinderte Männer das Opfer. Schlussfolgernd aus dieser Befragung ist festzustellen, das Mädchen und Frauen mit geistiger Behinderung etwa 4mal häufiger von Gewalt betroffen sind als Jungen und Männer.
Eine weitere Studie wurde 1996 von Zemp/ Pircher in Österreich durchgeführt. Sie befragten 130 behinderte Frauen. 57,5% waren geistig behindert, 6,6% lernbehindert, 23,3% Körperbehindert und 12,5% mehrfach behindert. Von den 130 Frauen zwischen 17 und 69 Jahren lebte die Mehrheit in gemischten Wohngruppen. 62% machten schon
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einmal Erfahrungen mit Belästigungen. 64% wurden Opfer von sexueller Gewalt, 41% davon mehrmals. 97% der Täter sind Männer, 13% der Täter Mitbewohner. 5,8% der Übergriffe passierten in Werkstätten für behinderte Menschen. Schlussfolgernd aus dieser Befragung ist festzustellen, dass Frauen in Einrichtungen deutlich mehr Gewalterfahrung haben. Offensichtlich erhöht die Sozialisierung in den Strukturen einer Institution die Wahrscheinlichkeit, sexuelle Gewalt zu erfahren. Beide Studien zusammengefasst kann man feststellen, dass behinderte Menschen häufiger sexueller Gewalt ausgesetzt sind als Nichtbehinderte. Menschen mit geistiger Behinderung erleben besonders häufig sexuelle Übergriffe. Mehr als jede zweite Frau mit geistiger Behinderung wurde ein- oder mehrmals Opfer sexueller Gewalt. Folgende Risikofaktoren treten bei Menschen mit Behinderung häufig auf:
- Intellektuelle Beeinträchtigung
- Erziehung zur Anpassung und Unauffälligkeit
- Geringes Selbstwertgefühl
- Emotionale Vernachlässigung
- Verminderte Artikulationsfähigkeit
- Vermeintlich geringe Glaubwürdigkeit
- Abwertung
- Leugnung und Reglementierung sexueller Bedürfnisse
- Unaufgeklärtheit
- Sterilisation
Die Behindertenpädagogik muss zunehmend die Sexualpädagogik wichtig nehmen. Präventionsmodelle, die auch in der Arbeit mit behinderten Menschen immer mehr an Bedeutung gewinnen, basieren auf den Grundlagen von Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl und dem grundsätzlichen Recht auf Selbstbestimmung. ? Die alltägliche Realität von sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, Frauen und Männern mit Behinderung wird sich erst dann grundlegend ändern, wenn in allen Bereichen, individuell, strukturell, politisch und gesellschaftlich, Veränderungen erreicht werden.
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Arbeit zitieren:
Sylvena Voll, 2002, Sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderung, München, GRIN Verlag GmbH
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