Joseph Schumpeter Institut Wels, School of Applied Studies
Welche Möglichkeiten bieten sich den
Leistungserbringern nach der Gesundheitsreform 2007
in Deutschland
Master Thesis
Zur Erlangung des akademischen Grades
Master of Business Administration
MBA
eingereicht von: Alexander Wilke
Studium: MBA in General Management
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einführung in das Thema
1.1. Überblick über das Gesundheitssystem in Deutschland 1
1.2. Die Gesundheitsreform, ein Überblick 5
2. Die wichtigen neuen Gesetze für die Leistungserbringer im Detail
2.1. Neuigkeiten zum Ärztlichen Berufsrecht (Muster Berufsordnung für Ärzte MBO Ä) 9
2.2. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) 17
2.3. Möglichkeiten des Marketings für Ärzte 34
3. Chancen und Möglichkeiten für niedergelassene Ärzte
3.1. Aufbau eines Medizinischen Versorgungszentrums (Vertragsärzte-MVZ) 42
3.2. Filialisierung (Praxisbeispiel aus der Unternehmensberatung) 66
3.3. Prozessoptimierung in der Arztpraxis 68
3.4. Modifizierte Balanced Score Card 70
3.5. Zusammenfassung 74
4. Die Kliniken
4.1. Einführung in das Thema 75
4.2. Strategien für die Klinik 75
4.5. Zusammenfassung 92
5. Zusammenfassung Masterthesis 92
1. Einführung in das Thema
1.1 Überblick über das Gesundheitssystem in Deutschland
Ein Gesundheitssystem umfasst aller Personen und Institutionen, deren Aufgabe die Erhaltung der Gesundheit, die Vorbeugung von Krankheiten und die Behandlung von Krankheiten sind.
Das Gesundheitssystem soll die Beziehungen im Gesundheitswesen zwischen Versicherungen, Versicherten, Leistungserbringern und anderen Gruppen in Deutschland regeln und lenken. (1)
International werden die verschiedenen Versicherungssysteme in drei Typen eingeordnet:
- I. das Sozialversicherungssystem (z.B. Deutschland, Frankreich etc.)
- II. das Steuerfinanzierungssystem ( z.B. Großbritannien, Skandinavien etc.)
- III. ,,Private" Versicherungssystem (z.B. Deutschland, USA etc.)
In Wirklichkeit gibt es aber fließende Übergänge zwischen den einzelnen Systemen.
Abb. 1 Grundzüge des Sozialversicherungsmodell Deutschland
Agenda:
A = es besteht eine Versicherungspflicht. Einkommensabhängiger Beitrag ( Arbeitgeber / Arbeitnehmer hälftig); keine Risikobindung
B = hier entstehen unter anderem Kollektivverträge über Budgets; Leistungen etc.
C = Der Versicherte nimmt Leistungen in Anspruch. (Sachleistungsprinzip)
[1]
Akteure des Gesundheitswesens:
- Leistungserbringer = Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Kliniken, etc.
- Staat = Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden
- Versicherungen = private / gesetzliche Krankenversicherungen; Unfall -, Pflege -, und Rentenversicherung.
- Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Patienten , verschiedenen Verbände
Abgesehen von einigen staatlichen Krankenhäusern wird das Versorgungsangebot zum großen Teil privat erbracht. So dominieren freie Berufe wie niedergelassene Ärzte und Apotheker, private Unternehmen (pharmazeutische Industrie / medizintechnische Industrie). Viele Krankenhäuser werden oft in gemeinnütziger Trägerschaft geführt, aber auch zunehmend privatisiert.
Kurzüberblick über die Finanzierung des Gesundheitssystems:
Im Vergleich der Gesundheitsausgaben der OECD Ländern lag Deutschland 2005 mit einem Anteil von 10, 7 % des BIP an vierter Stelle. Hiermit ist das deutsche Gesundheitssystem eines der teuersten der Welt. (2)
Die öffentliche Hand trug 76,9 % dieser Kosten. Die Personaldichte ist in Deutschland ebenfalls überproportional hoch. 2005 kamen auf 1000 Einwohner 3,4 niedergelassene Ärzte und 9,7 Krankenpfleger. (3)
10,3 % aller Beschäftigten in Deutschland arbeiten im Gesundheitssystem. (2005)
Das Gesundheitssystem wird überwiegend durch die Versicherungsbeiträge der Versicherten finanziert.
90% aller Versicherten sind in den Gesetzlichen Krankenversicherungen versichert. Diese Beiträge werden paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgeber erhoben. Im Juli 2007 wurden 238 Gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland ermittelt. (4)
Die Beiträge werden prozentual zum jeweiligen Bruttoeinkommen bis zur Beitrags Bemessungsgrundlage erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze bildet einen Deckelungsbetrag (derzeit 43.200 für das Jahr 2008) ab diesem Betrag bleiben auch bei Überschreitung die monatlichen Beträge konstant. (5)
Etwa 9 % sind in Deutschland privat versichert, im Gegensatz zum Solidaritätsprinzip in den gesetzlichen Krankenkassen, ist hier die Beitragshöhe abhängig vom Eintrittsalter, Geschlecht und allgemeinen Gesundheitszustand. Das GKV Versicherungssystem funktioniert nach dem Umlageverfahren, konkret heißt das, die Ausgaben müssen durch die Einnahmen gedeckt werden.
[2]
Der Versicherte unterliegt in der gesetzlichen Krankenversicherung dem Sachleistungsprinzip, er bezahlt dem Arzt keine Honorare sondern erhält Leistungen die seinen Gesundheitszustand wiederherstellen.
2,3 % der Bevölkerung sind anderweitig versichert (z.B. Bundeswehr, Zivildienstleistende, Sozialhilfeempfänger)
Ausschließlich 0,1 % - 0,3% sind ohne Krankenversicherungsschutz.
Weitere Einnahmequellen sind Eigenbeteiligungen oder Zuzahlungen von Patienten. In einigen Bereichen werden Zuschüsse oder Kostenbeteiligungen durch den Staat oder durch gemeinnützige Organisationen erbracht.
Gestärkt durch die Gesundheitsreform bildet sich auch der II. Gesundheitsmarkt immer mehr heraus. (IGeL = Individuelle Gesundheitsleistungen, Anti Aging, Kosmetik, Schönheitsoperationen, alternative Heilverfahren etc.)
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung 2006:
Gesamtausgaben: 234 Milliarden Euro; 2700 Euro / Person ( Frauen: 3.160 ,Männer: 2.240 )
Verteilung der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkasse 2006:
| 34,0 % | Krankenhausbehandlung |
| 17,5 % | Arzneimittelausgaben |
| 15,1 % | Ärztliche Behandlung |
| 5,5 % | Verwaltungskosten |
| 5,2 % | Zahnärztliche Behandlung |
| 3,9 % | Krankengeld |
| 3,1 % | Hilfsmittel |
| 2,5 % | Heilmittel |
| 2,0 % | Fahrtkosten |
| 1,6 % | Vorsorge und Reha Maßnahmen |
| 1,4 % | Häusliche Krankenpflege |
| 6,4 % | Sonstige Ausgaben |
Tab.1 Auflistung Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (6)
[3]
Zusammenfassung:
Abb.2 Schematische Darstellung ,,Gesundheitssystem Deutschland"
Agenda:
- KVen = Kassenärztliche Vereinigung schließt Verträge mit den Kassen über das Gesamthonorar. Das Gesamthonorar wird durch die KV auf die einzelnen Ärzte aufgeteilt. Alle kassenärztlichen Vertragsärzte müssen hier Mitglieder sein.
- GKV= Gesetzliche Krankenversicherung
- PKV = Private Krankenversicherung
[4]
1.2 Die Gesundheitsreform, ein Überblick
Im internationalen Vergleich ist das deutsche Gesundheitswesen wettbewerbsfähig, und die Qualität der Gesundheitsversorgung wird hierzulande als hoch eingeschätzt. Allerdings haben nationale Studien und internationale Vergleiche folgendes gezeigt. - die Mittel zur Gesundheitsversorgung werden nicht überall effizient eingesetzt, so dass es auch zu Über und Unterversorgung kommt.
- die Qualität der Versorgung variiert erheblich.
- Ressourcen werden nicht optimal eingesetzt.
Angesichts großer Herausforderungen, insbesondere des demografischen Wandels und des medizinischen und medizinisch technischen Fortschritts, muss das Gesundheitswesen jedoch ständig weiterentwickelt und optimiert werden. Das gilt sowohl für die Finanzierungs wie für die Versorgungsseite. In den nächsten Jahren wird die Zahl älterer Menschen zunehmen, damit steigt natürlich auch der Finanzierungsbedarf.
Im Zuge der Agenda 2010 einigte sich die damalige Regierung im Sommer 2003 auf das ,, Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (abgekürzt GKV Modernisierungsgesetz, GMG) (7)
Zur Einleitung der Gesundheitsreform (2005) haben sich die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung auf folgende Punkte verständigt, mit denen die Strukturen des deutschen Gesundheitswesens modernisiert und neu geordnet werden sollen.
A) Die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten, Versicherten und Kassen, Kassen und Leistungserbringern müssen transparenter, flexibler und stärker Wettbewerbs orientiert ausgestaltet werden.
B) Die Einrichtung eines neuen Gesundheitsfond, soll Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Verwendung der Einnahmen schaffen.
Der Gesundheitsfond soll die Transparenz und Vergleichbarkeit, in der deutschen Kassenlandschaften zum Nutzen der Versicherten und Patienten fördern.
C) Eine teilweise Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen aus dem Bundeshaushalt soll die Finanzierung auf eine langfristige, gerechtere und stabilere Basis stellen. Erhalten bleibt der Grundsatz das jeder nach seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gesundheitswesens beiträgt.
D) Der Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung wird erleichtert.
[5]
Der Koalitionsvertrag:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 einigten sich die Koalitionsparteien auf eine Reform der Krankenversicherung. Steigende Kosten in der Gesundheitsversorgung, und der demografische Wandel machten dies unumgänglich.
Am 3. Juli 2006 einigten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf die Eckpunkte zur Gesundheitsreform. (8)
- Die Krankenkassen erhöhen ihre lohnbezogenen Beitragssätze 2007 um ca. 0,5%, was voraussichtlich Mehreinahmen von ca. 5 Mrd. Euro einbringen wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte. Der Beitragssatz erreicht damit im Durchschnitt der Krankenkassen 14, 7 % des Bruttolohns. 6,9% werden vom Arbeitgeber bezahlt, der Arbeitnehmerbetrag enthält weiterhin den 2005 eingeführten Sonderbeitrag von 0,9% und wird damit etwa 7,8% betragen.
- Der steuerfinanzierte Zuschuss zur Krankenversicherung, der 2007 um 2,7 Mrd. Euro auf 1,5 Mrd. Euro gesenkt wird und der laut Koalitionsvertrag von 2008 entfallen sollte, wird nun doch beibehalten. Für 2008 sind 1,5 Mrd. Euro vorgesehen für das Jahr 2009 sind 3 Mrd. Euro vorgesehen. Langfristiges Ziel ist eine Steigerung des Steuerzuschusses um eine beitragsfreie Mitversicherung der Kinder in der GKV gewährleisten zu können.
- Die Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge, aber auch der Zuschuss aus den Steuermitteln sollen in Zukunft über einen Gesundheitsfond unter den Krankenkassen verteilt werden.
Die Kassen bekommen die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag von Ihren Mitgliedern zu erheben. Entweder als Kopfpauschale oder prozentual zum Einkommen, maximal aber nicht mehr als 1% des Einkommens. Erwirtschaften die Kassen Gewinne, können Sie über Beitragssenkungen Ihre Mitglieder daran teilhaben lassen.
- Die Ärztevergütung richtet sich nicht mehr nach einem festen Gesamtbudget, sondern wird umgestellt auf ,,Pauschalen / Leistung" je Patient oder je behandelter Krankheit. Die entsprechenden Regeln finden sich in der Euro Gebührenordnung.
- Auch die Apotheken wird es betreffen, so müssen diese einen höheren Rabatt (2.30 ) als bisher (2.00 ) pro verschreibungspflichtigen Medikament an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Dies entspricht einer Einsparung von rund 180 Millionen / Jahr.
- In der privaten Krankenversicherung werden bei Wechsel der Anbieter die bisher angesparten Altersrückstellungen mitgenommen.
- Alle Bundesbürger müssen krankenversichert sein = Pflichtversicherung.
[6]
Arbeit zitieren:
MBA Alexander Wilke, 2007, Chancen und Möglichkeiten der Gesundheitsreform für die Leistungserbringer, München, GRIN Verlag GmbH
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