Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Inhaltsverzeichnis 2
1 Beschreibung der Arbeitsstelle 4
1.1 Einleitung 4
1.2 Organisationsaufbau der Praktikumsstelle 4
1.2.1 Organigramm des Dezernates 5 - Schwerpunkt Jugendamt
1.3 Rechtliche Grundlagen 5
1.4 Zielgruppen 6
1.5 Arbeitsaufgaben des Familien- und Jugendhilfedienstes 7
1.6 Angewandte Konzepte des beruflichen Handelns 8
2 Fallbericht 10
2.1 Aktuelle Situation 10
2.2 Fallhistorie 12
2.3 Festlegung der Ziele, die durch
die angebotenen Hilfen erreicht werden sollen 13
2.4 Festlegung der Hilfeart, der Rechtsgrundlage
und des zeitlichen Rahmens 13
2.5 § 35 KJHG Intensive sozialpädagog. Einzelbetreuung 16
2.5.1 Zielgruppe 16
2.5.2 Ziele und Grundsätze der Arbeit 17
3 Reflexion der eigenen Arbeit 18
Literaturverzeichnis 22
3
Beschreibung der Arbeitsstelle
1 Beschreibung der Arbeitsstelle
1.1 Einleitung
Seit dem 01.04.2002 absolviere ich mein Anerkennungsjahr als Diplom-Sozialarbeiter im Jugendamt der Stadt Neuss. Mein Tätigkeitsschwerpunkt im Jugendamt liegt ich im Familien- und Jugendhilfedienst im Stadtbezirk Süd, des Bereichs Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen.
1.2 Organisationsaufbau der Praktikumsstelle
Innerhalb der Stadtverwaltung mit den verschiedenen Fachbereichen und den dazugehörigen Fachämtern, gehört das Jugendamt zum Fachbereich 5 Jugend und Soziales. Das Jugendamt ist eine zweigliedrige Behörde. Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Die Geschäfte der laufenden Verwaltung der öffentlichen Jugendhilfe werden im Auftrage des Leiters der Verwaltung (Bürgermeister), vom Leiter des Jugendamtes, im Rahmen der Beschlüsse und Satzungen des Rates der Stadt und des Jugendhilfeausschusses geführt. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe. Der Jugendhilfeausschuss beschließt über die von der Vertretungskörperschaft (Rat der Stadt) bereitgestellten Mittel 1 .
Das Jugendamt der Stadt Neuss ist in zwei Bereiche unterteilt, in den Bereich der Jugendhilfe in allgemeinen Lebenslagen und den Bereich der Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen. Der Bereich Jugendhilfe in allgemeinen Lebenslagen umfasst die Abteilungen Tagesbetreuung von Kindern, Kinder- und Jugendarbeit, Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft, Betreuungsstelle und die Sachgebiete Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderbüro und
Unterhaltsvorschuss. Im Bereich Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen sind die Sachgebiete Familien- und Jugendhilfedienst der Bezirke Mitte, Nord und Süd, die Jugend- und Drogenberatungsstelle, die psychologische Beratungsstelle, den
Beschreibung der Arbeitsstelle
heilpädagogischen Hort, das Betreute Wohnen und die Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe zugehörig.
Das Sachgebiet Familien- und Jugendhilfedienst Bezirk Süd, in dem ich während meines Anerkennungsjahres gearbeitet habe, hat sieben Planstellen von Diplom-Sozialarbeiter in der Bezirkssozialarbeit, 1 Planstelle in der Jugendgerichtshilfe und eineinhalb Planstellen im Pflegekinderdienst. Im Team des Sachgebietes arbeiten also insgesamt zehn Kollegen.
Eine graphische Darstellung der Organisationsstruktur des Jugendamtes der Stadt Neuss, innerhalb des Fachbereiches (Dezernates) 5 finden Sie im nachfolgenden Organigramm.
1.3 Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) in der neuen Fassung mit Gültigkeit seit dem 01.07.1998.
§1 Abs.1 legt zunächst fest, dass jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. Recht und Pflicht der Eltern ist die Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Die staatliche Gemeinschaft wacht über ihre Ausübung (§1 Abs.2 KJHG). Dieses Wächteramt des Staates wird auch in Artikel sechs des bundesdeutschen Grundgesetzes erwähnt. In §1 Abs.3 KJHG wird dann die konkrete Aufgabenstellung der Jugendhilfe definiert, die das zuvor genannte Recht der Heranwachsenden sichern soll:
1. junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
5
Beschreibung der Arbeitsstelle
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und jugendfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Die Aufgaben der Jugendhilfe gliedern sich dabei in Leistungen 2 und anderen Aufgaben der Jugendhilfe 3 . Leistungen der Jugendhilfe werden von Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe erbracht, wobei die Leistungsverpflichtungen des KJHG sich auf die Träger der öffentlichen Jugendhilfe beziehen. Andere Aufgaben der Jugendhilfe werden von den öffentlichen Trägern wahrgenommen, Träger der freien Jugendhilfe können Aufgaben übernehmen, die in §76 KJHG Abs.1 ausdrücklich bestimmt sind (vgl. §3 Abs.2 und 3 KJHG). Die öffentliche Jugendhilfe soll von eigenen Maßnahmen absehen, soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen durch die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe bereitgestellt werden (vgl. §4 Abs.2 KJHG).
In der Praxis wird die Umsetzung des §3 KJHG z.B. im Fall des §17 und des §18 KJHG deutlich. Im Fall einer Ehescheidung, aus der minderjährige Kinder hervorgegangen sind, wird das Jugendamt durch das Familiengericht informiert. Die Eltern haben die Möglichkeit, sich nach § 17 KJHG bei der Entwicklung eines Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge beraten zu lassen. Das Beratungsangebot der unterschiedlichen Stellen wird den Eltern durch das Jugendamt mitgeteilt, die Eltern entscheiden selbst, ob sie sich durch das Jugendamt oder einen anerkannten Träger der Jugendhilfe beraten lassen wollen. Einige Aufgaben nach §§ 27ff KJHG (Hilfe zur Erziehung) werden sogar ausschließlich von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten.
1.4 Zielgruppen
Die Zielgruppe der Arbeit des Familien- und Jugendhilfedienstes sind in erster Linie Kinder (0 -14 Jahre) und Jugendliche (14 - 18 Jahre) und deren Eltern, junge
6
Arbeit zitieren:
Götz Barkey, 2002, Praxisbericht zur Erlangung der staatlichen Anerkennung für Diplomsozialarbeiter, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Das Jugendamt - ein Praxisbericht
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Praktikumsbericht / -arbeit, 21 Seiten
Möglichkeiten und Grenzen der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 32 Seiten
Planung und Aufstellung eines Hilfeplans in der sozialen Einzelhilfe
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 20 Seiten
Paul Cézanne und Claude Monet - die Wegbereiter der Moderne
Kunst - Allgemeines, Kunsttheorie
Forschungsarbeit, 38 Seiten
Deutsch - Pädagogik, Didaktik, Sprachwissenschaft
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Jugendkulturelle Musik in der sozialen Arbeit mit Jugendlichen
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 24 Seiten
"Il ne se passe rien en somme" - Machiavellis Verfassungszyk...
Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte
Hausarbeit, 24 Seiten
Demographischer Wandel am Beispiel geringer Fertilitäten - Handlungsmö...
Diplomarbeit, 120 Seiten
Der Schulweg mit Bus und Bahn – Möglichkeiten einer projektorientierte...
Examensarbeit, 70 Seiten
(Erklärungen – Diagnostik - In...
Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik
Hausarbeit (Hauptseminar), 34 Seiten
Stellenwert von Management als betrieblicher Steuerungsmodus in der So...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 18 Seiten
Götz Barkey hat den Text Praxisbericht zur Erlangung der staatlichen Anerkennung für Diplomsozialarbeiter veröffentlicht
Götz Barkey hat einen neuen Text hochgeladen
0 Kommentare