Inhalt
Inhalt 2
1. Einleitung 3
2. Die Motivierung des Hof und Gerichtstages durch die Ameisenepisode 4
2.1 Das Landfriedensgebot 4
2.2 Ein lewe der was Vrevel genant 5
2.3 Die Zerstörung der Ameisenburg 6
3. Der Hof und Gerichtstag 10
3.1 Der formale Aufbau des Prozesses 10
3.2 Die Perversion des Rechtes 16
3.2.1 Die Verschlagenheit Reinharts 17
3.2.2 Die Verblendung des Königs Vrevel 19
4. Schlussbemerkung 23
Literaturverzeichnis 24
1. Einleitung
Ziel meiner Hausarbeit ist es, das Verhältnis von Recht und Gericht im Tierepos „Reinhart Fuchs“ von Heinrich dem Glîchezâre zu analysieren. Der Fokus meiner Betrachtung richtet sich folglich auf den dritten Handlungsteil, in dessen Mittelpunkt der Hof- und Gerichtstag des Königs Vrevel steht.
Das Ergebnis der Textanalyse soll die These belegen, dass der „Reinhart Fuchs“ eine Satire des Hoflebens bzw. der Hofgerichtsbarkeit mit ihrer Bevorzugung der Treulosen ist. Ein besonderes Interesse gilt dabei der Figur des Löwenkönigs Vrevel. Aus diesem Grund erfolgt vor der Analyse der eigentlichen Gerichtsszene eine ausführliche Interpretation der „Ameisenepisode“, da jener hier zum ersten Mal in Erscheinung tritt. Somit ist diese Szene meiner Meinung nach für eine adäquate Deutung der Folgehandlung unverzichtbar.
Da der Verlauf der Gerichtsverhandlung im Hinblick auf den formalen Aufbau untersucht werden soll, wurde eine chronologische Vorgehensweise gewählt, so dass die finale Struktur, die Heinrich dem Epos zugrunde gelegt hat, auch in dieser Arbeit ihre Entsprechung findet. Dabei sollen die immer deutlicher zu Tage tretenden Charakterzüge Vrevels herausgearbeitet werden, die sich im Wechselspiel von Vrevel und Reinhart gänzlich manifestieren.
Ferner stellt sich die Frage, ob Vrevel seinen Tod selbstverschuldet hat und sein Ende letztlich die logische Konsequenz seiner Handlungen darstellt:
Muss der König sterben?
2. Die Motivierung des Hof- und Gerichtstages durch die
„Ameisenepisode“
Die Bedeutung der den dritten Abschnitt einleitenden „Ameisenepisode“ ist nicht zu unterschätzen. Sie findet weder in anderen Fuchsepen noch in der direkten Vorlage, dem „Roman de Renart“, eine Entsprechung und ist somit als Eigenleistung des Verfassers ein wichtiger Interpretationsschlüssel. 1 Heinrich motiviert nämlich die Krankheit des Löwen, die letztendlich erst zum Landfrieden und zur Einberufung des Hof- und Gerichtstages führt. 2 Ferner wird zu Beginn der „Ameisenepisode“ die juristische Ausgangsposition, die sowohl den rechtlichen Hintergrund der vorausgegangenen Handlungen als auch die Folgehandlung akzentuiert, explizit genannt:
„Ditz geschah in eime lantvride,
den hatte geboten bi der wide ein lewe, der was Vrevil genant, gewaltic vber daz lant.“ 3
Die „Ameisenepisode“ hat drei wesentliche Funktionen: Sie liefert dem Rezipienten entscheidende Hinweise über den rechtlichen Hintergrund der Handlung (vgl. 3.1), die Angaben über die Entstehungsbedingungen und den Initiator des Landfriedens hinterlassen einen vernichtenden Eindruck von der Rechtslage im Reich (vgl. 3.2), sie motiviert den Hof- und Gerichtstag, bildet einen Rahmen um den Prozess und ist die Voraussetzung für die Schlusshandlung (vgl. 3.3). 4
2.1 Das Landfriedensgebot
Die temporale Zäsur „Ditz geschah in eime lantvride 5 “ verweist darauf, dass sich das bislang Erzählte zur Zeit eines Landfriedens abspielte. Dieser Begriff muss hier kurz erläutert werden: Mithilfe der Landfrieden sollte gegen die Rechtsunsicherheit im
1 Widmaier, Sigrid: Das Recht im „Reinhart Fuchs“. Berlin; New York 1993. (Quellen und Forschungen zur Sprach- und Kulturgeschichte der germanischen Völker; N. F., 102=226); zugl.: Göttingen, Univ., Diss., 1991, S. 115.
2 Schwab, Ute: Zur Datierung und Interpretation des Reinhart Fuchs. Mit einem textkritischen Beitrag von Klaus Düwel. Neapel 1967. (Quaderni della sezione linguistica degli Annali 5), S. 127.
3 Göttert, Karl-Heinz (Hrsg.): Heinrich der Glîchezâre. Reinhart Fuchs. Mittelhochdeutsch und Neuhochdeutsch. Stuttgart 1987. (Reclams Universal-Bibliothek Nr. 9819), S. 84, V. 1239-1242. [im Folgenden: RF] 4 Widmaier, S. 137.
5 RF, S. 84, V. 1239.
Reich mit Mitteln des Strafrechts vorgegangen werden, wobei es primär um die Bekämpfung der Fehde und ihrer Folgen, d.h. Tötung, Heimsuche und Körperverletzungen, sowie um die Eindämmung der Kapitalverbrechen, d.h. Mord, Totschlag , Raub, Diebstahl, Brandstiftung und Notzucht, ging. Die Strafen für innerhalb des Landfriedens begangene Verbrechen waren genau festgelegt. Obwohl die Landfrieden eine entscheidende Wende im Bereich des Strafrechts markieren – die Verstaatlichung der Rechtspflege begann – ging der Übergang vom privatrechtlichen Element zum öffentlichen nicht plötzlich vonstatten, sondern das Bußenstrafrecht mit Rache, Fehde und Sühne dauerte noch fort. 6 Die alte Ordnung und das neue Rechtssystem prallten aufeinander.
Was bedeutet dies nun für die Interpretation des „Reinhart Fuchs“? Die in den ersten beiden Handlungsteilen erzählten Feindseligkeiten stellen Rechtsverstöße dar und verdeutlichen, dass Rechtsunsicherheit und unkontrollierte Privatjustiz immer noch die Rechtsverhältnisse in König Vrevels Reich prägen. Die besonders relevanten Elemente sind hier die Verletzung des Sonderfriedens, die diversen Körperverletzungen, Notzucht und die Fehdehandlungen von Reinhart und Isengrim. Das Landfriedensgebot ist im „Reinhart Fuchs“ ein Akt königlicher Rechtssetzung und ein Landfriedensbruch wird mit dem Tod durch den Strang bedroht (V. 1241: „bi der wide“). Der Terminus Landfrieden erweckt an dieser Stelle Erwartungen, die ganz offensichtlich in keiner Relation zu den bisher gezeigten Tatsachen stehen, da die zuvor geschilderten Rechtsverstöße gerade innerhalb des Friedens geschehen sind. So klingt denn auch die Ankündigung des Königs, er werde streng gegen die Friedensstörer vorgehen, wenig überzeugend.
2.2 „Ein lewe, der was Vrevel genant“ 7
Schon in diesem Vers sind Andeutungen über den Charakter des Königs versteckt – nomen est omen. Mittelhochdeutsch vrevel bedeutet nicht nur Mut, Kühnheit und Unerschrockenheit, sondern auch Gewalttätigkeit, Vermessenheit und Übermut. 8 So wird Vrevels Herrschaft als gewaltic beschrieben, gewaltic ist er wie alle Könige im Sinne von mächtig, d.h. er besitzt spezielle Verfügungsgewalten sowie die Rechtshoheit. Jedoch spielt Heinrich mit der Doppeldeutigkeit des Wortes gewalten,
6 Widmaier, S. 119f.
7 RF, S. 84, V 1241.
8 Widmaier, S. 126.
das sowohl Gewalt haben als auch Gewalt üben heißen kann. 9 Es bedarf also nur eines kleinen Schrittes, wenn Vrevel gewalttätig gegen seine Untertanen vorgeht und seine Macht missbraucht. Wie wird nun die Herrschaft Vrevels in den Eingangsversen des dritten Teils beschrieben?
„gewaltic vber daz lant.
keime tier mochte sin kraft gefrvmen, izn mveste vur in zv gerichte kvmen.
si leisten alle sin gebot, er was ir herre ane got.“ 10
Die negative Bedeutung des Wortes gewaltic angenommen, beruht Vrevels Königtum also primär – die Reihenfolge der Verse als intendiert vorausgesetzt – auf Gewaltanwendung, bei der die Überlegenheit des Stärkeren gegenüber den Schwächeren eine Rolle spielt. Erst danach erfolgt die christliche Begründung des Königtums, dass der König nach Gott der oberste Herrscher im Reich sei und somit an der Spitze der weltlichen Rechtsordnung stehe. 11 Der nächste Vers relativiert dieses Bild des rex iustus et pacificus:
„den vride gebot er durch not:
er wande den grimmigen tot vil gewisliche an ime tragen.“ 12
Das Friedens- und Hoftagsgebot wird als purer Eigennutz entlarvt, da Vrevels Handeln lediglich aus einer persönlichen Notlage heraus resultiert.
2.3 Die Zerstörung der Ameisenburg
„Ein fragwürdiger König, bar aller Herrschertugenden und nachlässig in der Erfüllung seiner Pflichten, tritt als Tyrann auf.“ 13 Indem Heinrich den König anhand des nachfolgenden Beispiels – der Zerstörung der Ameisenburg – derart charakterisiert, werden die zuvor gemachten Andeutungen verstärkt: Vrevels Angriff auf die Burg ist definitiv Unrecht:
9 Lexer, Matthias: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch. Mit den Nachträgen von Ulrich Pretzel. 38., unveränderte Aufl. Stuttgart 1992, S. 70.
10 RF, S. 84, 1242-1246.
11 Widmaier, S. 129.
12 RF, S. 84, V. 1246-1248.
13 Widmaier, S. 130.
Arbeit zitieren:
Nicole Tzanakis, 2005, Recht und Gericht im „Reinhart Fuchs“ - Der Untergang des Löwenkönigs Vrevel, München, GRIN Verlag GmbH
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