1. Inhaltsverzeichnis
1. Inhaltsverzeichnis 2
2. Einleitung 3
3. Aufgaben und Erwartungen vor dem Beitritt der 4 osteuropäischen Staaten 3.1. Bedeutung und Brisanz 5
3.2. Bedingungen/ Kriterien 6
4. Etappen auf dem Weg zur Osterweiterung 7 4.1. Beitrittskandidaten 9
4.2. Anpassungsprobleme der mittel - und osteuropäischen Staaten 10
4.3. Anpassungsprobleme der Europäischen Union 11
5. Auswirkungen 12
5.1. Ökonomische Auswirkungen 13
5.2. Migration und Arbeitsmarkt 14
5.3. Veränderungen in der Landwirtschaft 16 5.4. Politische Folgen 17 5.5. Zusammenfassung 18
6. Stand im Jahr 2001 19
7. Zusammenfassung 24
8. Glossar 25
9. Literaturverzeichnis 26
10. Abkürzungsverzeichnis 27
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2. Einleitung
Nach dem Zusammenbruch der politischen und wirtschaftlichen Systeme in Mittel -und Osteuropa entstand innerhalb der Europäischen Union, sowie innerhalb der mittel - und osteuropäischen Länder der Traum von einem Gesamteuropa.
Die Schaffung eines Gesamteuropas wird von der Europäischen Union als „Erweiterung der Union“ bezeichnet. Da jedoch fast nur mittel - und osteuropäische Länder bei der Erweiterung eine Rolle spielen, wird dieser Prozess auch „Osterweiterung“ genannt. Diese Osterweiterung wird als historische
Herausforderung für die Europäische Union angesehen, da durch die Integration mittel - und osteuropäischer Länder die frühere Teilung Europas überwunden werden soll.
In den nachfolgenden Betrachtungen sollen die Voraussetzungen, Erwartungen, Bedenken und auch die Probleme der Osterweiterung betrachtet werden. Ebenso soll auf die Auswirkungen des Beitritts der 13 Länder - Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Malta, Türkei und Zypern - die einen Aufnahmeantrag an den Rat der Europäischen Union gestellt haben, eingegangen werden. Die drei Mittelmeerländer werden in den nachfolgenden Aspekten keine größere Rolle spielen, da besonders auf die mittel - und osteuropäischen Länder eingegangen werden soll.
Durch die Aufnahme dieser 13 Länder werden zusätzlich mehr als 100 Million Bürger der Europäischen Union angehören, so dass in der EU dann fast 500 Mio. Menschen angehören. Folglich stehen diesem „Gesamteuropa“ größere Chancen für wirtschaftliches Wachstum und kulturelle Vielfalt zur Verfügung. Ziel der folgenden Aspekte zur Osterweiterung soll sein, aufzuzeigen, dass der Traum von einem Gesamteuropa nicht nur auf das Interesse von Mittel - und Osteuropa zurückzuführen ist, sondern im Interesse aller europäischen Bürger liegt bzw. liegen sollte, da zum Einen der Einfluss in der Welt durch ein Gesamteuropa gesteigert werden kann und zum Anderen der innereuropäische Gedanke durch die Integration anderer europäischer Staaten wachsen kann bzw. gestärkt werden könnte.
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3. Aufgaben und Erwartungen vor dem Beitritt mittel - und osteuropäischer Länder
Gem. Art. 0 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat beantragen, Mitglied der EU zu werden. Abgesehen von einzelnen Bedingungen gem. der Präambel und des Art. F des EU-Vertrages (Bekenntnis zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit) gibt es keine näher bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, um Mitglied der EU zu werden. Folglich mussten es sich die Mitglieder der EU zur Aufgabe machen, Bedingungen festzulegen, die als Grundlagen für die Aufnahme beitrittswilliger Länder dienen können.
Der Europäische Rat formulierte in Hinblick auf diese Aufgabe am 21. / 22. Juni 1993 in Kopenhagen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Mitglied werden zu können. 1
Die wichtigste Aufgabe für beide Seiten, der Europäischen Union und den beitrittswilligen europäischen Ländern, lautet jedoch, alles dafür zu tun, dass die gestellten Bedingungen erfüllbar sind und auch erfüllt werden. Nur so können die hohen Erwartungen an den Beitritt beispielsweise der mittel - und osteuropäischen Ländern erfüllt werden. Hohe Erwartungen haben vor allem die zukünftigen Mitglieder, die sich von der Europäischen Union unter anderem Wachstumsimpulse für die Wirtschaft und Hilfestellungen bei der Entwicklung einer Marktwirtschaft erhoffen.
Offensichtlich birgt die „Osterweiterung“ viel Arbeit in sich, doch die Vision eines Gesamteuropas und die Hoffnungen der mittel - und osteuropäischen Ländern, hilft sicherlich dabei die anstehenden Aufgaben zu bewältigen.
1 Auf die Voraussetzungen wird in den nachfolgenden Betrachtungen noch näher eingegangen.
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3.1. Bedeutung und Brisanz
Die Osterweiterung der EU ist ein Programm, das auf die Schaffung eines friedlichen Gesamteuropas zielt, indem es zur Stabilisierung von Demokratie und Marktwirtschaft in den Staaten Mittel - und Osteuropas beiträgt 2 . Neben dieser Bedeutung für das zukünftige Europa, scheint eine weitere wesentliche Bedeutung der Osterweiterung in der Auflösung der „Grenzen“ zu liegen, welche aufgrund des Ost-West-Konfliktes in Europa entstanden sind. Durch die zeitliche Entwicklung der Jahre 1989 bis 1991 sollte die Europäische Gemeinschaft schließlich grundsätzlich allen europäischen Staaten offen stehen. Die „Einigung Europas“ ist folglich historisch, politisch und kulturell betrachtet, sehr bedeutend.
Man muss jedoch auch anmerken, dass die Osterweiterung innerhalb Europas trotz der Vision eines Gesamteuropas ein brisantes Thema ist, da sich die Struktur Europas durch die Osterweiterung tief greifend verändern wird. Durch die Aufnahme mittel- und osteuropäischer Länder, werden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der EU noch deutlicher. Viele der beitrittswilligen Länder liegen weit unter dem wirtschaftlichen Entwicklungsstand als die ärmsten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Folglich wird die Konkurrenz um die Finanzmittel sprunghaft ansteigen. Weiterhin bedeutet der Zuwachs an neuen Mitgliedern möglicherweise auch, dass die Arbeitsfähigkeit der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates, der Ausschüsse und des Parlaments eingeschränkt wird. Man überlege nur aus wie vielen Mitgliedern diese Gremien hervorgegangen sind, wie groß die Anzahl der Bürger in diesen Mitgliedsstaaten war und das durch die Osterweiterung zusätzlich über 100 Mio. Bürger zur EU dazuzählen werden. Es ist somit sehr wahrscheinlich, dass die Gremien mit 13 Mitgliedsstaaten mehr, auf eine Interessenvielfalt ungeahnten Ausmaßes stoßen werden. Viele notwendige Entscheidungen, die einstimmig getroffen werden müssen, können in diesem Rahmen dann eventuell nicht mehr beschlossen werden.
2 vgl. Kreile, S. 802, 1999
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In später folgenden Betrachtungen wird ebenfalls sichtbar, dass die Osterweiterung auch für die Agrarpolitik ein brisantes Thema darstellt. Die meisten mittel - und osteuropäischen Länder sind schließlich landwirtschaftlich bestimmte Länder und hoffen auf die finanzielle Unterstützung der EU. „Alte „ Nutznießer fühlen sich dadurch jedoch bedroht und versuchen die Osterweiterung zu verlangsamen.
Am Ende müssen sich die beitrittswilligen Länder also nicht nur gegen die gestellten Kriterien durchsetzen, sondern ihren gewünschten Platz und ihre Hoffnungen auch gegen die einzelnen Mitglieder der EU verteidigen.
3.2. Bedingungen/ Kriterien
Jeder europäische Staat kann gem. Art. 0 EUV beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Damit jedoch das Gesamtgerüst der Europäischen Union stabil bleibt, ist es wichtig, Voraussetzungen für den Beitritt in die EU festzulegen. Auf einer Kopenhagener Tagung 1993 legte der Europäische Rat erstmals solche Kriterien in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht fest: „Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, den Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können.“ 3 Auf dieser Tagung 1993 wurde zusätzlich auch das „andere Kopenhagener Kriterium“ aufgestellt. In diesem heißt es, dass die EU selber fähig sein müsse, neue Mitglieder aufzunehmen, wobei jedoch die „Stoßkraft der europäischen Integration“ nicht zu gefährden sei. 4
3 vgl. EU - Journal 1/ 1994, in: Informationen zur politischen Bildung, S. 55, 1995
4 vgl. www.fifoost.org, Osterweiterung der EU, 2001
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Arbeit zitieren:
Susann Unger, Sabine Köppen, 2002, Die Osterweiterung der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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