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Hausarbeit, 2000, 21 Seiten
Autor: Angelika Hennig
Fach: Politik - Int. Politik - Region: Westeuropa
Details
Institution/Hochschule: Universität Osnabrück (Politikwissenschaft)
Tags: Sicherungssystem, Schwedens, Profile, Wohlfahrtsstaaten, Wohlfahrtsstaat, Vergleich
Jahr: 2000
Seiten: 21
Note: sehr gut
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-17093-2
Dateigröße: 78 KB
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Das soziale Sicherungssystem Schwedens
Angelika Hennig
M.A. Politikwissenschaft
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Das Schwedische Modell 3
3. Das soziale Sicherungssystem Schwedens 4
4. Die Einzelversicherungen 7
4.1 Die Krankenversicherung 7
4.2 Die Elternversicherung 9
4.2.1 Elterngeld 9
4.2.2 Zeitweiliges Elterngeld 11
4.2.3 Schwangerschafts- und Kindergeld 11
4.3 Die Unfallversicherung 12
4.4 Die Rentenversicherung 13
4.4.1 Die Grundrente 14
4.4.2 Allgemeine Zusatzrente 15
4.4.3 Rentenfinanzierung 15
4.5 Die Arbeitslosenversicherung 16
4.6 Soziale Mindestsicherung 18
5. Aktuelle Probleme 19
Literatur
1. Einleitung
Das Schwedische Modell gilt als Prototyp des modernen Wohlfahrtsstaats. Kennzeichnend ist die Kombination von aktiver Arbeitsmarktpolitik mit einem universalistischen sozialen Sicherungssystem. Das Sozialversicherungssystem Schwedens zeichnet sich insbesondere durch seine umfassenden und hohen Leistungen aus. Seine Ausgestaltung soll im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Meine Ausführungen beschränken sich deshalb auf die Darstellung der Strukturen des schwedischen Sozialversicherungssystems. Wichtige Punkte sind dabei die Finanzierung, der Kreis der Gesicherten sowie die Leistungskataloge der Einzelversicherungen. Ziel ist es nicht, die schwedische Sozialpolitik und weitere außerhalb des Sozialversicherungssystems stehende Maßnahmen oder Einrichtungen zu beschreiben. Auch würde ein Vergleich zu anderen europäischen Sozialversicherungssystemen den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
Zur Vorgehensweise: In einem ersten Abschnitt werde ich das schwedische Wohlfahrtsmodell kurz erklären, um den Stellenwert des Sozialversicherungssystems zu verdeutlichen. Ein weiterer Abschnitt gilt der Grundstruktur des Systems sozialer Absicherung. Anschließend folgt die detailliertere Darstellung der Einzelversicherungen und der sozialen Mindestsicherung. In einem abschließenden Kapitel werde ich das soziale Sicherungssystem in einen wirtschaftlichen Gesamtkontext stellen und Probleme wie sie sich in der jüngsten Vergangenheit entwickelt haben sowie deren Lösungsansätze aufzeigen.
2. Das Schwedische Modell
Das Schwedische Modell gilt als Prototyp des modernen Wohlfahrtsstaats. Charakteristisch ist seine Universalität: Die Sozialversicherung ist in Schweden mit dem Prinzip der Staatsbürgerversorgung verbunden und bezieht sich somit nicht nur auf den Kreis der Erwerbstätigen. So ist in bezug auf Krankheit und Alter die gesamte Wohnbevölkerung abgesichert.1 Die Sozialhilfe greift erst, wenn das Sozialversicherungssystem, das in erster Linie die soziale Absicherung gewährleisten soll, Personen nicht genügend auffangen kann.
Ziel ist es, durch umfangreiche Sozialleistungen auf hohem Niveau vorbeugend zu wirken und auf diese Weise einen möglichen sozialen Abstieg zu vermeiden. Dies schlägt sich in allen sozialpolitischen Bereichen durch umfangreiche staatliche Einrichtungen nieder.2 Die Bevölkerung Schwedens wird von der Geburt bis ans Lebensende durch staatliche Stellen und soziale Einrichtungen begleitet, beraten, integriert und abgesichert.3
Ein weiteres Merkmal des schwedischen Sozialsystems ist die Art seiner Finanzierung. Kennzeichnend ist die Kombination von Steuer- und Beitragsfinanzierung. Die Sozialabgaben werden von den Arbeitgebern entrichtet. Arbeitnehmerbeiträge, wie in der BRD gibt es nicht. Diese leisten ihren Beitrag zum Sozialsystem über Steuern.4 In Kombination mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik, die auf Vollbeschäftigung ausgerichtet ist, wird die Finanzierung des Sozialversicherungssystems gesichert.5
3. Das soziale Sicherungssystem Schwedens
Das schwedische Sozialsystem kann in drei Bereichen der sozialen Absicherung unterschieden werden:
1. die „Allgemeine Sozialversicherung“,
2. die Arbeitslosenversicherung und
3. die soziale Mindestsicherung.
Die Versicherungen der „Allgemeinen Sozialversicherung“ sind Pflichtversicherungen, während es sich bei der Arbeitslosenversicherung, im Unterschied zum sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland (BRD), um eine freiwillige Versicherung handelt.6
Zu den sogen. „Allgemeinen Versicherungen“ gehören die Krankenversicherung, die Elternversicherung, die Unfallversicherung sowie die Rentenversicherung. Zum Kreis der Versicherten gehören alle Einwohner Schwedens, wobei ab dem 16. Lebensjahr eine selbständige Mitgliedschaft in den Versicherungskassen möglich ist. Träger der „Allgemeinen Sozialversicherung“ sind die regionalen Versicherungskassen. Die Versicherungskassen wiederum werden zentral von dem staatlichen Reichsversicherungsamt verwaltet und geleitet.7 Dieses ist dazu befugt, über bestimmte Vorschriften und Ratschläge zur Anwendung der Sozialversicherung zu beschließen. Die Gesetzgebungskompetenz und Etatfragen obliegen aber bei der Regierung dem Ministerium für Gesundheit und soziale Angelegenheiten.8
[....]
1 Vergl. Schmid, Josef: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. Opladen: 1996. S. 122 - 123.
2 Vergl. Hort, Sven E. Olsson: Schwedische Sozialpolitik unter Veränderungsdruck. In: Riegler, Claudius H./ Schneider, Olaf: Schweden im Wandel. Berlin: 1999. S. 114.
3 Vergl. ebd. S. 116.
4 Vergl. Schmid, Josef: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. Opladen: 1996. S. 122.
5 Vergl. Hort, Sven E. Olsson: Schwedische Sozialpolitik unter Veränderungsdruck. In: Riegler, Claudius H./ Schneider, Olaf: Schweden im Wandel. Berlin: 1999. S. 115.
6 Vergl. Schmid, Josef: Wohlfahrtsstaaten im Vergleich. Opladen: 1996. S. 123 - 124.
7 Vergl. ebd.
8 Vergl. Raabe, Oliver: Schwedens Sozialversicherungssystem. Referat. Osnabrück: 1998. S. 1.
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