2.1.1 Unterscheidung zwischen bilanzieller und kalkulatorischer Abschreibung:
Finanzierungseffekte können ausschließlich aus Abschreibungs-gegenwerten entstehen, da es sich bei Abschreibungen, sei es bilanziell oder kalkulatorisch, um eine Verrechnungsgröße handelt. Die Gegenwerte zu den Abschreibungen fließen nur unter den genannten Voraussetzungen als Einzahlungen, also als liquide Mittel in das Unternehmen.
2.2 Voraussetzung für den Kapazitätserweiterungseffekts:
1.Die verdienten Abschreibungen müssen voll verdient sein. 2. Kein technischer Fortschritt auf der Maschinen- du auf der Produktionsseite. 3. Keine Preiserhöhungen bei Maschinen.
4. Keine Preissenkung bei den erzeugten Produkten trotz Erhöhung des Angebots.
3. Erweiterung der Periodenkapazität:
Die schon in der Definition erwähnte Periodenkapazität ist im Gegensatz zu der Gesamt- oder Totalkapazität grundsätzlich auf einen festgelegten Zeitraum, meist 12 Monate, festgelegt und beschreibt die innerhalb dieses Zeitraums erbrachte Leistungsmenge der Anlagen. Die Gesamtkapazität beschreibt sich durch folgende Formel: Periodenkapazität x Nutzungsdauer.
Das Ziel einer Unternehmung ist neben der Erwirtschaftung von Gewinnen in erster Linie die Erhaltung des Betriebsprozesses. Soll dieses Ziel erreicht werden, so müssen die Anlagen, die für den Betriebsprozeß unabdingbar sind, nach ihrer Nutzungszeit ersetzt werden (Reinvestition). Durch die getätigten Abschreibungen der Anlagen (linear, degressiv oder leistungsmäßig) sind solche Reinvestitionen finanzierbar. Der Rückfluß früherer investierter Finanzmittel erfolgt aber weit vor dem Ersatzzeitpunkt der Anlagen (nämlich jährlich), so dass der Betrieb bis zu diesem Zeitpunkt nicht nur über gesunde Anlagen mit ausreichender Kapazität, sondern auch über zurückgeflossener finanzieller Mittel verfügt. Daraus ergibt sich für Unternehmungen die Möglichkeit, mit den freigesetzten Abschreibungsgegenwerten nicht nur den Ersatz von Anlagen, sondern auch zusätzliche Investitionen zu tätigen. Der Betrieb muß neben den genannten Vorraussetzungen auch eine wichtige Bedingung erfüllen, um die Möglichkeit der zusätzliche Investitionen auszunutzen. Die Unternehmung muß das finanzielle Gleichgewicht erhalten, indem insgesamt die Ersatzinvestition unter Verwendung aller in dieser Periode vergüteten Abschreibungsgegenwerte finanziert werden können. Reinvestitionen werden also nicht aus ihren Abschreibungsgegenwerten finanziert, sondern durch irgendwelchen
Abschreibungen. Da sich jedoch die Anlagen in Nutzungsdauer und Wert unterscheiden, kann lediglich ein Teil der Abschreibungsgegenwerten für die Reinvestition genutzt werden.
Bei dem Kapazitätserweiterungseffekt ist es lediglich möglich, die Periodenkapazität zu steigern, da nur der verbrauchte Teil der Gesamtkapazität durch neue Anlagen ersetzt wird.
Die Leistungsabgabe der Anlagen kann natürlich nicht vermehrt werden, jedoch wird durch die mehrjährige Nutzungsfähigkeit und den nach der Vornahme von Erweiterungsinvestitionen unterschiedlichen Altersaufbau der Anlagen erreicht, dass bis zum nächsten Ersatzzeitpunkt mehr Anlagen als vorher ihre Periodenleistung abgeben, was man im folgendem Beispiel gut erkennen kann.
3.1 Beispiel:
(vergl. Wöhe, „Einführung in die Allgemeine Betriebswirschaftslehre“): Angenommen, eine Unternehmung schafft sich in 5 folgenden Jahren je eine Maschine im Wert von DM 1.000 an. Die Finanzierung erfolgt durch Fremdkapital. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Der jährliche, lineare Abschreibungswert beträgt also DM 200.
Wir unterstellen, dass die verrechneten Abschreibungen dem Wertminderungsverlauf entsprechen und über den Markt verdient werden.
Während das Unternehmen in den ersten 5 Jahren einen Kapitalbedarf von jährlich DM 1.000 hatte, waren die zusätzlichen Investitionen, die man über die Abschreibungsgegenwerte erzielen konnte, ohne Fremdkapital möglich (siehe Abb.1). Die Abschreibungsbeträge der ersten 4 Jahre waren zur Reinvestition folglich gar nicht nötig, da die Unternehmung im 5. Jahr einen Abschreibungsbetrag von DM 1.000 erzielt du damit bereits die Kosten für eine Neuanschaffung der ersten Maschine gedeckt hat. Durch diesen sogenannten Kapitalfreisetzungseffekt hat man es geschafft, die Periodenkapazität zu vergrößern, ohne dabei Fremdkapital aufzuwenden. Die Gesamtkapazität bleibt bei diesem Effekt jedoch unberührt.
Abb.1
Um neben dem Kapitalfreisetzungseffekt den darauf basierenden Kapazitätserweiterungseffekt erklären zu können, habe ich folgendes Beispiel ausgewählt: 3.2 Beispiel:
Angenommen, bei dem unter 3.1 beschriebenem Beispiel handelt es sich um Maschinen, die pro Jahr 15.000 Stunden läuft und dabei insgesamt 75.000 Einheiten produziert. Entspricht die Abschreibung genau dem Wertminderungsverlauf, so mindert sich die Gesamtkapazität um die abgeschriebenen Leistungseinheiten. Die Periodenkapazität verändert sich jedoch nicht. Investiert man die verdienten Abschreibungsbeträge sofort in neue Maschinen (Anschaffungskosten sind gleichgeblieben), so erhöht sich die Periodenkapazität um die Nutzung der neuen Anlage, die Gesamtkapazität bleibt jedoch gleich, da sich die durch die Abschreibung erfasste Minderung durch die Produktion der neuen Anlage aufhebt. An diesen beiden Beispielen kann man gut die Zusammengehörigkeit des Kapitalfreisetzungseffekt mit dem Kapazitätsfreisetzungseffekt sehen.
5. Grenzen des Kapazitätserweiterungseffekts:
Wie man bereits an den angeführten Beispielen sehen konnte, ist der Kapazitätserweiterungseffekt nur möglich, wenn eine Vielzahl von Annahmen gegeben sind, die meist in der Praxis so nicht vorliegen. Man kann also diesen Finanzierungseffekt nur bei wenigen Betrieben ausnutzen, nachdem die Basis des Effekts bei den einzelnen Betrieben gut geprüft worden ist. Neben diesem Aspekt muß man grundsätzlich darüber nachdenken, ob es überhaupt sinnvoll ist, die Kapazität zu erhöhen, da dadurch auch die variablen Kosten steigen. Die Kosten müssen mit dem Gewinn wieder eingebracht werden, und das setzt einen Absatz voraus, der bei einer Erhöhung der Produktivität nicht zurückgehen darf. Wie schon erwähnt fallen bei einer kapazitätserweiterung höhere variable Kosten an. Diese Kosten müssen durch die Abschreibungsgegenwerte finanziert werden, um so weiterhin gewinnbringend produzieren zu können. Wie man sieht, ist der Kapazitätserweiterungseffekt wie in den beispielen gezeigt gar nicht möglich, da grundsätzlich die zusätzlichen Kosten außer Acht gelassen wurden. Außerdem sei zu bedenken, dass in den seltesten Fällen die Wiederbeschaffungskosten gleich den Anschaffungskosten sind, da Jahre zwischen Anschaffung und Wiederbeschaffung stehen. In dieser Zeit wird meist die Technologie der Maschinen verbessert und diese werden oft auch in der Wiederbeschaffung teurer.
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Arbeit zitieren:
Pamela Wienicke, 2001, Darstellung und kritische Würdigung des Kapazitätseffekt, München, GRIN Verlag GmbH
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