In der vorliegenden Arbeit wird der Text "De Arcanis Rerum publicarum" von Arnold Clapmarius einer rechtshistorischen Exegese unterzogen. Hierfür wird zunächst auf die Person des Autors selbst als auch den historischen Kontext näher eingegangen, um in einem weiteren Schritt die Analyse des Textes selbst vorzunehmen. Diese umfasst sowohl eine kurze Inhaltsangabe als auch Betrachtungen der Sprache und Begrifflichkeiten. Ziel ist es herauszuarbeiten, um welche Rechtsfragen es sich innerhalb des Textes handelt, und weshalb es nach Ansicht des Autors Staatsgeheimnisse geben muss. Wie notwendig sind solche Geheimniskenntnisse, und dürfen die dem Volk verbogen bleiben? Um die Aussagen der Quelle zu verdeutlichen, wird ihnen nach einer Interpretation des Ursprungstextes abschließend noch die heutige Sichtweise gegenübergestellt.
Gliederung
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis:
A. Einleitung
B. Hintergrund
I. Zur Person des Autors
II. Zum historischen Kontext
C. Analyse
I. Zusammenfassung des Quellentextes
II. Zu den Begrifflichkeiten
III. Zur Sprache
D. Interpretation
E. Kritik der Quelle
F. Eigene Betrachtung aus heutiger Sichtweise
Übersetzung des Quellentextes:
Arnold Clapmarius, De Arcanis Rerumpublicarum (Editionen zur Frühen Neuzeit, 4.1), ed. G.Frank, Stuttgart- Bad Cannstatt 2014, I.5, S. 18/19, 20/21
Ich definiere die verborgenen Regeln der Staatsführung [arcana rerumpublicarum] so: geheime und verborgene Überlegungen derer, die im Staat die höchste Stellung innehaben, sowohl wegen ihrer eigenen Ruhe als auch, um die gegenwärtige Verfassung zu erhalten, und das aus Gründen des öffentlichen Wohls. Und daher ist das bisweilen so beschaffen, wie Velleius in Buch zwei sagt: „Etwas wird gesagt, etwas anderes wird gemeint“, oder wie Servius über den dolus geschrieben hat, „etwas wird getan, etwas anderes wird zu tun vorgegeben.“ Welche wir, wenn es beliebt im Einzelnen um einiges genauer behandeln möchten. Ich behaupte, es seien verborgene Erwägungen, und sicherlich ist es schwer zu Erhellendes; zum einen, weil das Volk sie nicht leicht durchschaut – was nämlich der Dichter auch vom Heiligen sagt, „das nicht eingeweihte Volk missachte ich und halte es fern“, das nehmen wir mit gutem Recht für die verborgenen Regeln [arcana] in Anspruch, zum anderen aber auch, weil sie meist jene insgeheim hinters Licht führen, die den gegenwärtigen Zustand der Gesellschaft zu hassen scheinen. Ferner ist deren Ziel zweifach: Heil und Dauerhaftigkeit der gegenwärtigen Verfassung, das heißt, dass die Verfassung nicht in eine andere Form verwandelte werde, und die Sicherheit derer, die regieren. Einfach überlegt haben ja Ratschläge manchmal irgendeine Art von Betrug und Ungerechtigkeit an sich; aber im Hinblick auf das allgemeine Wohl und die Verfassung des Gemeinwesens wird das toleriert. Warum auch nicht? Weil dem Gemeinwohl so viel Gewissenhaftigkeit und Fürsorge geschuldet ist, damit wir ihm alle menschlichen Neigungen und alle Pläne mit Recht hintanzusetzen haben: weil es am wenigstens mit Rücksicht auf private Dinge zu bemessen ist, „die“ nach Livius im zweiten Buch, „immer den öffentlichen Aufgaben entgegenstünden und entgegenstehen werden.“
Aufgabenstellung
Interpretieren Sie die vorstehende Quelle und fertigen Sie eine rechtshistorische Exegese an. Achten Sie dabei besonders auf folgende Fragen:
- Geben Sie den Inhalt des Textes von Clapmarius wieder! Warum muß es dem Autor zufolge Staatsgeheimnisse geben?
- Um welche Rechtsfragen geht es?
- Was darf dem Volk verborgen bleiben? Wie notwendig, etwa zur Verteidigung des Staates, sind solche Geheimniskenntnisse? Zur Verdeutlichung der Quelle können Sie durchaus auch moderne Auffassungen entgegensetzen.
Literaturverzeichnis
Behnen, Michael: In: Johannes Kunisch u.a. (Hrsg.): Zeitschrift für Historische Forschung. 14. Band. Berlin 1987. 162-176.
(zit.: Behnen)
Gestrich, Andreas: Absolutismus und Öffentlichkeit. Politische Kommunikation in Deutschland zu Beginn des 18. Jahrhunderts. In: Helmut Berding u.a. (Hrsg.): Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 103. Göttingen 1994.
(zit.: Gestrich)
Heydemann, Günther; Klein, Eckart (Hrsg.): Staatsräson in Deutschland. Band 83. Schriftenreihe der Gesellschaft für Deutschlandforschung. Berlin 2003.
(zit.: Heydemann/Klein)
Neugebauer-Wölk, Monika (Hrsg.): Arkanwelten im politischen Kontext. In: Karl Eibl u.a. (Hrsg.): Aufklärung. Interdisziplinäres Jahrbuch zur Erforschung des 18. Jahrhunderts und seiner Wirkungsgeschichte. Hamburg 2003.
(zit.: Neugebauer-Wölk)
Oestreich, Gerhard: Art. Clapmarius. In: Historische Kommission bei der bayrischen Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Neue Deutsche Biographie. Dritter Band. Bürklein - Ditmar Berlin 1957. S. 260.
(zit.: Oestreich)
Schmoeckel, Mathias: Auf der Suche nach der verlorenen Ordnung. 2000 Jahre Recht in Europa. Ein Überblick. Köln/ Weimar/ Wien 2005.
(zit.: Schmoeckel)
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