I.) MAX WEBER UND DER WERTURTEILSSTREIT 3
II. LOGISCHE UND ERKENNTNISTHEORETISCHE ASPEKTE DER WERTPROBLEMATIK 4
IV. ZUM PROBLEM DER PRAKTISCHEN ANWENDUNG DER WISSENSCHAFT 6
V. ZUR KRITIK DES ZWECK-MITTEL-DENKENS IN DEN SOZIALWISSENSCHAFTEN 7
VI. ZUR KRITIK DER „KRITISCHEN THEORIE“ 7
VII. ZUM PROBLEM EINER ADÄQUATEN SOZIALEN ORDNUNG 8
LITERATUR 10
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Die Wertfreiheitsproblematik und der normative Hintergrund der Wissenschaft
I.) Max Weber und der Werturteilsstreit
Behandlung normativer Probleme (Erbe der Antiken Philosophie) reicht bis in den Zuständigkeitsbereich der modernen Sozialphilosophie und insofern auch in den Bereich der Sozialwissenschaften.
David Hume stellt im sog. „Humeschen Gesetz“ die These auf, dass sich aus Aussagen über tatsächliche Zustände und Zusammenhänge (Sachaussagen /Tatsachenaussagen) keine Werturteile (Sollsätze, „normative Konsequenzen“) ableiten lassen.
Diese These allerdings ist oft bestritten worden, aber nie mittels stichhaltiger Argumente widerlegt.
Oftmals (trotz Hume) ist es in modernen sozialwissenschaftlichen Analysen zu Umschärfen im Zusammenhang zwischen den nicht explizit normativen Passagen und den Tatsachenaussagen gekommen. Außerdem scheint die wiss. Erkenntnis selbst z.T. auf Werturteilen zu beruhen, so dass die strikte Trennung von letzteren und den Sachaussagen sehr problematisch ist.
Die gängige Argumentation knüpft auch heute noch an das methodolgische Prinzip der Wertfreiheit nach Weber an; demnach können Realwissenschaften ausschließlich über Handlungsmöglichkeiten informieren. Sie können keine Anweisungen zu Handlungen leisten und insofern auch keine normativen Aussagen formulieren.
Kritik am Weberschen Wertfreiheitsprinzip:
Geringer praktischer Nutzen der so restringierten Wissenschaft für die Lösung sozialer Probleme. Aufrichtung von Erkenntnisschranken und Verzicht auf mögliche Erkenntnisse.
3
II. Logische und erkenntnistheoretische Aspekte der Wertproblematik
Weber hat bei seinen Untersuchungen zur Methodologie der Sozialwissenschaften fast alle Aspekte der Wertfreiheitsproblematik abgehandelt; eine logische und systematische Analyse der normativen Aussagen hat er jedoch unterlassen.
Die moderne moralphilosophische Diskussion hat zur Systematisierung der Probleme beigetragen. Folgende Extrempositionen gelten mittlerweile als unhaltbar:
1.) Expressive Deutungen, d.h. Deutungen in Form von Werturteilen „als bloßer Ausdruck von Gefühlen usw.“, die den Bezug zur Realität nicht berücksichtigen.
2.) Deutungen, die der normativen Funktion von Aussagen nicht Rechnung tragen, sie z.B. auf Tatsachenaussagen reduzieren.
3.) „Deutungen, die die Möglichkeit rationaler Argumentation über Wertprobleme und den Anspruch auf objektive Geltung nicht verständlich machen können“ (z.B. in der Werbung, Rhetorik)
Im Alltagsdenken und in der philosophischen Diskussion verbreitet ist ein „Wert- Platonismus“, die Annahme nämlich, dass Werte, Normen oder Wertverhalte Bestandteile der Wirklichkeit sind, die durch Erkenntnisakte erfasst werden können.
In diesem Sinne wäre die Deutung akzeptabel, der zufolge normative Aussagen insofern einen normativen Realitätsbezug haben, als sie bestimmte Sachverhalte für das Handeln auszeichnen bzw. ausschließen. Hierbei wird allerdings immer auf allgemein akzeptierte Wertmaßstäbe oder Handlungsmaximen Bezug genommen.
Bsp: „Die Verteilung des Sozialprodukts im Lande L und im Zeitraum Z ist
ungerecht.“: Ein solches Urteil enthält präskriptive Sinnkomponenten („ungerecht“), die in rein kognitiven -wahrheitsfähigen - Aussagen nicht vorkommen.
Die Diskussion eines derartigen Urteils kann in zweierlei Weise verlaufen:
Es kommt zur
1.) Infragestellung des Inhaltes bzw. der Anwendbarkeit einer Aussage oder zur
2.) Infragestellung der Norm (hier: Was ist gerecht/ ungerecht?)
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Arbeit zitieren:
Thomas Schröder, 2001, Max Weber - Der Werturteilsstreit, München, GRIN Verlag GmbH
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