Die Arbeit widerspricht der These, dass die Gewaltenteilung nach Montesquieu eine inhaltliche Kontrolle der Legislative durch die Judikative (im Sinne des heutigen Bundesverfassungsgerichts) beinhaltet. Sie versucht zu zeigen, dass eine solche Kontrolle weder durch Montesquieu intendiert, noch im Vorverfassungsstaat überhaupt möglich gewesen wäre.