„Ihr wisst nicht, wie es da ist in Europa. Ihr habt keine Ahnung von Deutschland. Dort leben die Menschen im Wohlstand, es geht allen gut. Niemand leidet Hunger. Dort könnt ihr Schulen besuchen, Sprachen studieren, für euer Leben lernen. Es nützt auf Dauer nichts, wenn ich euch hier unterrichte, ihr braucht Zeugnisse, Papiere. In Deutschland könnt ihr das alles bekommen. Ihr könnt dort studieren, ihr findet dort einen guten Mann für euch, ihr könnt euch später überall niederlassen. Wenn es eurem Vater gelingt, euch nach Deutschland zu holen, seid ihr in Sicherheit. Ihr werdet alle ein gutes Leben haben.“(MEHARI: 204f.)
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Gliederung
Gliederung 3
Einleitung 4
1. Problembeschreibung 5
1.1 Definition: Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF)’ 5
1.2 Fluchtursachen und -motive 5
1.3 Die Flucht 6
1.4 Nach der Flucht 7
2. Die Rechtslage in Deutschland 8
2.1 Altersfestlegung 8
2.2 Abschiebehaft 9
2.3 Das Zuwanderungsgesetz 9
2.4 Asylverfahren 10
3. Internationale Kinderrechte 12
3.1 Charta des Kindes 12
3.2 UN Kinderrechtskonvention 12
3.2.1 Deutschlands Vorbehalt 12
3.3 Statement of good practice 13
3.4.1 Grundlegende Prinzipien 14
3.4.2 Die Standards 14
4. Lebensrealität 15
4.1 Psychische Belastungen 16
4.2 Clearingverfahren 17
4.3 Jugendhilfe 18
4.3.1 Vormundschaft 18
4.4 Bildung 19
4.4.1 Schule 20
4.4.2 Ausbildung 21
5. Schlussfolgerung 21
5.1 Beanstandungen 21
5.2 Forderungen 22
6. Lichtblicke 24
Abkürzungsverzeichnis 26
Quellenverzeichnis 26
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Einleitung
Das Flüchtlingsproblem ist ein weltweites, das fortbestehen wird, solang seine Ursachen - die Fluchtgründe - nicht behoben werden. Die Menschen fliehen vor Krieg, Gewalt, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen, vor Hunger und Perspektivlosigkeit, vor anderen lebensbedrohlichen Situationen, ökonomischen und ökologischen Katastrophen.
Etwa jeder Zweite der weltweit 40 Millionen Vertriebenen ist ein Kind. Unter ihnen befinden sich nach Schätzungen von Flüchtlingsorganisationen sechs bis zehn Millionen elternlose Kinderflüchtlinge. Kinder unter 16 Jahren, die sich allein und ohne Betreuung fern von ihrer Heimat in Deutschland befinden, werden in der Fachsprache ‚unbegleitete minderjährige Flüchtlinge’ - kurz UMF - genannt. (vgl. TDH)
Anliegen dieser Arbeit ist es, die Lebensbedingungen und Zukunftschancen dieser Kinderflüchtlinge in Deutschland zu beleuchten, auf ihre fragwürdige asylpolitische Situation und Behandlung hinzuweisen, Defizite in Theorie und Praxis im Umgang mit diesen Kindern aufzuzeigen, aktuelle Projekte vor- und Forderungen darzustellen.
Am Ende wird sich zeigen, dass es sich bei der Darstellung im Eingangszitat um eine Utopie handelt, die den Glauben und die Hoffnung der Flüchtlinge beschreibt, die aus Gründen, denen sie ohnmächtig gegenüber stehen, ihre Heimat verlassen müssen. Damit sollte unser Bemühen um eine verbesserte Lebenssituation dieser Kinder geweckt sein, denn: „Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“ (Albert Einstein)
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1. Problembeschreibung
Nach Schätzungen des Hohen Flüchtlingsrates der Vereinten Nationen (UNHCR) 1 gibt es weltweit 25 Millionen Kinderflüchtlinge. Von ihnen sind sechs bis zehn Millionen ohne Begleitung unterwegs - viele im eigenen Land. Etwa 100.000 von ihnen erreichen jährlich die Grenzen Westeuropas. Ihre Herkunftsländer sind je nach aktueller Lage unterschiedlich. Viele kommen aus: Afghanistan, Angola, Bangladesch, Eritrea, Irak, Iran, Jugoslawien/ Kosovo, Kongo, Libanon, Ruanda, Rumänien, Sierra Leone, Sri Lanka, Sudan, Türkei, Türkisch-Kurdistan und Vietnam. (vgl. FLÜCHTLINGSRAT)
Von diesen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen leben sechs bis zehntausend in der Bundesrepublik Deutschland - davon wiederum ca. 2.500 in Berlin (vgl. RÖHNSCH). Nur zwei Prozent von ihnen sind Mädchen. (vgl. TDH) Allein im Jahr 1994 kommen von den 1.354 in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylsuchende in Berlin registrierten UMF nur 1.205 in den Clearingstellen an. (vgl. POLLMANN: 197ff.) In Hamburg sind 1995 über 100 Kinderflüchtlinge unter 16 Jahren obdachlos. Es ist demnach davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der illegal in Deutschland lebenden UMF zwischen mehreren Hundert und Tausenden liegt.
1.1 Definition: ‚Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (UMF)’
Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen handelt es sich um Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder erwachsener Verwandter in der Bundesrepublik Deutschland einreisen und hier keine Angehörigen haben.
1.2 Fluchtursachen und -motive
Die Gründe für eine Flucht aus dem eigenen Land sind sehr vielfältig. Dabei ist zu bedenken, dass diese für Kinder intensiver und nachhaltiger in Wirkung und Konsequenz sind und sich durch kinderspezifische Varianten erweitern. So bildet bspw. die Rekrutierung von Kindern für den Militärsdienst eine besondere Gefahr. Kinder werden zu Opfern von Minen, Sklaverei und Prostitution, von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen oder anderer Ausbeutung. Die Kinder fliehen aufgrund von Macht- und Verteilungskonflikten verschiedener Volks-
1 DerUNHCR (Hoher Flüchtlingsrat der Vereinten Nationen) setzt sich für die Belange der Vertriebenen und Fliehenden auf der ganzen Welt ein. Er finanziert sich durch Beiträge seiner Mitgliedsstaaten, zu denen auch Deutschland gehört.
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gruppen in ihrem Heimatland. Sie suchen Asyl aus Angst vor Verfolgung, Hunger und bewaffneten Konflikten in ihrer Heimat.
Weitere Fluchtgründe sind: politische und religiöse Verfolgung, Traumatisierung durch Verhaftung, Folter und Hinrichtung von Angehörigen, Verlust der Familie sowie schulische und berufliche Perspektivlosigkeit. Selten ist das Fluchtmotiv die Hoffnung auf einen höheren Lebensstandard. Manchmal werden die Kinder von ihren Eltern auf die Reise geschickt, weil sie die Hoffnung haben, ihnen so ein besseres Leben zu ermöglichen. In diesen Fällen wird den Kindern der Fluchtgrund nicht mitgeteilt, damit sie nicht zusätzlicher Gefährdung unterliegen. Sie erhalten Aufträge von den Eltern im Sinne von: ‚Nutz das Exil und bau dir ein besseres Leben auf!’ (vgl. RÖHNSCH)
Flüchtlingskinder stammen überwiegend aus mittelständischen Familien, die die städtische Lebensweise kennen gelernt haben. Sie leben oft gemeinsam mit mindestens zwei Generationen in einem Haus, wo ein Teil der Mütter selbst arbeiten. Diese Fakten lassen darauf schließen, dass UMF in ihrem sozialen Gefüge nicht die typische Zusammenstellung ihrer heimatlichen Gesellschaft widerspiegeln. Es ist wichtig mit den Fragen nach Fluchtursachen, dem gegenwärtigem Erleben und Zukunftsplanung von Flüchtlingen sachlich umzugehen. Tatsächlich stehen aber die Erhebung und Bearbeitung der Fluchtursachen hinter den politischen Asylrechtsdebatten zurück. Wichtige Fragen sollten sein: N Welche Erlebnisse und Erfahrungen haben die Flüchtlinge?
N Wie war ihr Leben in Kriegs- und Bürgerkriegssituationen?
N Was hat sie kulturell und religiös geprägt?
N Welche schulischen Förderungen haben sie erfahren?
N Werden sie jemals in Freiheit in ihrer Heimat leben können?
(vgl.: HEUN/ ALLERT/ BACHERL)
1.3 Die Flucht
Über die Flucht selbst ist in der Literatur nicht allzu viel zu finden, da sich die Schilderungen darauf beschränken, wie das Leben vor der Flucht aussah, mit welchen Hoffnungen die Flucht verbunden war und wie sich später die Realität darstellt. Dennoch wissen wir aufgrund der (gesetzlichen) Gegebenheiten, dass es sich in den wenigsten Fällen um eine reibungslose Reise handelt.
Bis Ende 1990 benötigen unter 16-jährige lediglich eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland einzureisen. Seit dem 1. Januar 1991 herrscht Visumspflicht für alle. Ohne
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Visum wird die Einreise verweigert, sie werden in das Herkunftsland zurückbefördert und müssen mit erheblichen Geldbußen rechnen. (vgl. HEUN, KALLERT, BACHERL: 39f.) Das Flughafenverfahren regelt das für die Reise per Flugzeug. Bei der Einreise ohne gültiges Visum werden die getrennten Kinder während des Schnellverfahrens oft über mehrere Tage im Transit des Flughafengebäudes festgehalten, bis sie ungefragt wieder zurückgeschickt werden.
Weil es für die meisten Flüchtlingskinder (bzw. ihre Eltern) so gut wie unmöglich ist, einen Pass und das notwendige Visum zu erlangen, kommen viele als blinde Passagiere auf Schiffen oder Zügen nach Deutschland. Diesen Weg können sie nur durch die Bezahlung von Fluchthelfern und/ oder Bestechung von Grenzpersonal bewältigen. (vgl.: STOLZ: 204) Dadurch sind sie bereits bei ihrer Ankunft kriminalisiert.
Auch die Drittstaatenregelung bildet eine große Hürde bei der Flucht bzw. Einreise nach Deutschland. Sie besagt: Wer aus einem sicheren Drittstaat kommt, ist ohne Prüfung an der Grenze zurückzuschicken. Es sei angemerkt, dass die Flucht über Land unweigerlich durch sichere Drittstaaten führt.
Anhand der gesundheitlichen Situation der Kinder bei ihrer Ankunft lassen sich weitere Hinweise darauf finden, dass die Flucht ein sehr einschneidendes und Kräfte zehrendes Ereignis gerade für die unbegleiteten Kinder ist. Ihre Erlebnisse vor und auf der Flucht (Folter und Misshandlung, Vertreibung, Heimatverlust) und die Erfahrungen, mit denen sie in Deutschland leben müssen (Verlust des sozialen Gefüges, Perspektivlosigkeit, Posttraumatisches Belastungssyndrom), sind Lebensereignisse von hoher und nachhaltiger Relevanz für die Gesundheit des Kindes. (vgl. TDH)
1.4 Nach der Flucht
Die Kinder kommen im Zustand des Schocks, Verzweiflung und Stress. Sie leiden unter dem Trauma der Trennung von allem, was ihnen vertraut war. (vgl. KAUFFMANN) Die Migration stellt für die Kinder ein Bruch in ihrer Biografie dar, den sie nur schwer nachvollziehen können. Dadurch entwickeln sich bei ihnen häufig Gefühle von Hass und Undank gegen ihre Eltern. „Die Seele droht erneut zu zerbrechen.“ (HAX-SCHOPPENHORST: 76)
Grundsätzlich wissen Flüchtlinge mehr als wir über die Situation in ihrem Heimatland. Daher geben sie trotz Heimweh und Sehnsucht den Rückkehrgedanken schnell wieder auf.
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Arbeit zitieren:
Vivien Urbach, 2008, "klein und allein", München, GRIN Verlag GmbH
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