Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis III
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Fehler Textmarke nicht definiert
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 2
2. Rechtliche Grundlagen und Zielsetzungen aktienorientierter Managementvergütung 2
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2
2.2 Zielsetzungen von Managementvergütung 3
2.2.1 Exkurs: Shareholder Value-Konzept 3
2.2.2 Allgemeine Ziele und aktienbasierte Erfolgsziele 5
3. Arten aktienbasierter Managementvergütung 6
3.1 Aktienpläne 6
3.2 Aktienoptionen 6
3.2.1 Definition und Grundsätze 6
3.2.2 Ökonomische Bedeutung von Aktienoptionen 7
3.2.3 Bewertung von Aktienoptionen 7
3.3 Virtuelle Formen: Wertsteigerungsrechte 9
4. Aktienbasierte Managementvergütung in der deutschen Praxis 9
4.1 Die Allianz AG 9
4.2 Die Deutsche Bank AG 11
5. Schlussbetrachtung und Ausblick 12
Quellenverzeichnis 14
Literaturverzeichnis 14
Internetquellen 14
II
Abkürzungsverzeichnis
Abb.: Abbildung
DJ: Dow Jones EK: Eigenkapital EStG: Einkommenssteuergesetz FK: Führungskraft/ Führungskräfte HGB: Handelsgesetzbuch i.A.: In Anlehnung an i.d.R.: in der Regel IFRS: International Financial Reporting Standard LTIs: Long-Term-Incentives MA: Mitarbeiter ROE: Return on Equity ROI: Return on Investment RSU: Restricted Stocks Units SAR: Stock Appreciation Rights TSR: Total Shareholder Return u.a.: unter anderen
III
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Da zum einen die traditionellen Kennzahlen, wie ROI oder ROE u.a. die Interessen der Aktionäre vernachlässigen und zum anderen aufgrund der immer transparenter werdenden Kapitalmärkte, verlangen die Anteilseigner, dass ihre Interessen in den Anreizsystemen des Managements (dem Verwalter ihres Vermögens) verankert werden 1 . Die geforderte Ausrichtung am Kapitalmarkt und an den Kapitalgebern kann jedoch nur durch ein adäquates Führungskonzept sichergestellt werden. Dabei stellt die Managementvergütung einen wesentlichen Bestandteil dar. Durch die Einführung von Long-Term-Incentives (LTIs) wird versucht, die Kompatibilität unterschiedlicher Interessen zu erreichen. Die Verbreitung dieser langfristigen, am nachhaltigen Unternehmenserfolg Vergütungsinstrumente spricht einigermaßen für ihre Wirksamkeit. Sie untergliedern sich in aktienorientierte und kennzahlenbasierte Managementvergütung, die in der folgenden Abbildung als Übersicht aufgeführt sind.
Abb. 1: Übersicht Long-Term Incentives
Quelle: i.A. an Kramarsch, M. H. (2004), S.130 Seit Mitte der neunziger Jahre ist in deutschen Unternehmen die zunehmende Verbreitung variabler Vergütung zu beobachten. Die aktienbasierte Managementvergütung steht insbesondere im Mittelpunkt zahlreicher und wirtschaftlicher Diskussionen. Sie unterteilt sich in reelle und virtuelle Eigenkapitalvergütungen. Diese Formen der Managementvergütung sind Gegenstand dieser Hausarbeit
1 Vgl. Kramarsch, M. H. (2004), S.2
1
1.2 Gang der Untersuchung
Im Anschluss an die Einleitung wird ein kurzer Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Zielsetzungen aktienbasierter Managementvergütung gegeben. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Untersuchung von Arten aktienorientierter Führungskräftevergütung. Dabei wird im dritten Kapitel auf die Aktienpläne, die Aktienoptionen und die Wertsteigerungsrechte ausführlich eingegangen. Darauf folgend werden im vierten Kapitel anhand der Beispiele „Allianz AG“ und „Deutsche Bank AG“ zwei Gestaltungsmöglichkeiten von Aktienplänen und Aktienoptionen aus der Praxis dargestellt. Mit einer kurzen Zusammenfassung und einem kritischen Ausblick wird das Thema aktienbasierte Managementvergütung im letzten Abschnitt abgerundet.
2. Rechtliche Grundlagen und Zielsetzungen aktienorientierter
Managementvergütung
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Vorschriften bzw. die rechtlichen Grundlagen für aktienbasierte Managementvergütung sind grundsätzlich aus dem Aktiengesetz und dem Deutschen Corporate Governance Kodex zu entnehmen. Folgende Vorschriften können genannt werden: 2
- Die § 192, 193 AktG; danach kann mittels Beschluss der Hauptversammlung das Grundkapital bedingt erhöht werden. Die Erhöhung dient der Finanzierung von Bezugsrechten für Mitarbeiter und Führungskräfte
- Der § 71 Abs. 1 Ziffer 8 AktG: Die Gesellschaft kann anstelle der bedingten Kapitalerhöhung eigene Aktien auf dem Markt erwerben. Die erworbenen Aktien werden dann an die Führungskräfte als Bezugsrechte weitergegeben.
- Für die Entlohnungsvereinbarungen des Vorstands ist gemäß § 84 Abs. 1 S. 1, 5 AktG grundsätzlich der Aufsichtsrat verantwortlich. Aus § 87 Abs.1 AktG ergeben sich die Komponenten der Entlohnung: „Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds (Gehalt, Gewinnbeteiligung, Aufwandsentschädigung, Versicherungsentgelte und Nebenleistungen jeder Art)“ zu beachten. 3 Er muss dafür sorgen, dass diese Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen. Über die konkrete Höhe wird jedoch keine Aussage gemacht.
2 Vgl. Kramarsch, M. H. (2004), S. 49 ff.; wissenschaftl. Dienste des dt. Bundestages (2003) , S.9;
3 Vgl. Lehmeier (2003), S. 65.
2
Arbeit zitieren:
Floriane Zinsou, 2008, Vorstandsvergütung - Aktienorientierte Managementvergütung, München, GRIN Verlag GmbH
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Rahmenbedingungen und Verbreitung von Aktienoptionen in Deutschland
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