Name: Jacqueline Blum
Handlungsfeld Maniküre AVO § 4 Nr. 14
2. Auszubildende
Name: Jeannette Müller Alter: 18 Jahre
Jeannette ist stets daran interessiert, ihre bereits erworbenen
theoretischen Kenntnisse im Bereich der Maniküre zu erweitern und anzuwenden. Ihr theoretisches Wissen erarbeitet sie sich aus dem Lehrbuch „Gewusst wie“. Vorkenntnisse zum Thema: Jeannette assistierte mit regem Interesse bereits bei der Maniküre einige Male bei Kollegen. Sie wendet die Technik des Nagelfeilens auch bei sich selber an und ist bestrebt, die Kenntnisse auch bald bei den Kunden anzuwenden. Die Auszubildende wurde auf die Hygiene- und Unfallvorschriften (TGRS 530) hingewiesen und diese wurden ihr sachkundig erklärt.
Vorbereitung zum Thema: Vor der Behandlung der Kundin wurde eine Diagnose der Nägel vom Azubi mit Hilfe des Azubi erstellt. Die Form und Länge der Nägel wurde vorab festgelegt.
3. Sachanalyse
Handlungsfeld: AVO § 4 Nr. 14 Maniküre
Unterweisungsschwerpunkt: AVO § 4 Nr. 14, b: Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen
Arbeit zitieren:
Jacqueline Blum, 2007, Ausführen einer Maniküre (Unterweisung Friseur / -in), München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Durchführung einer Wimpernfärbung (Unterweisung Friseur / -in)
Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 7 Seiten
Zu: Paul Watzlawick, Menschliche Kommunikation - Formen und Störungen
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